[734] 2. vâyum abdâd, aviçesha-viçeshâbhyâm
zum Winde vom Jahre aus, wegen der Nichtbestimmung und der Bestimmung.

Aber auf welche besondere Art muss die Ineinanderschiebung der verschiedenen Wege geschehen, damit sie sich als zu Bestimmendes und seine Bestimmungen verhalten? Zu diesem Zwecke werden sie von dem gutherzigen Lehrer zusammengeflochten. – Bei den Kaushîtakin's wird der Götterweg folgendermassen angegeben: »wenn er diesen Götterweg betritt, so gelangt er zur Feuer-Welt, zur Wind-Welt, zur Varuṇa-Welt, zur Indra-Welt, zur Prajâpati-Welt, zur Brahman-Welt« (Kaush. 1, 3.) Was nun zunächst die Flamme und die Feuerwelt betrifft, so besagen beide ein Brennen, daher sie dieselbe Sache bedeuten, und hier die Reihenfolge der Einschiebung nicht in Frage kommt. – ›Aber an welcher Stelle ist der Wind, welcher bei dem Wege durch die Flamme u.s.w. nicht vorkommt, einzuschieben?‹ – Wir antworten; wenn es heisst: »diese gehen ein in die Flamme, aus der Flamme in den Tag, aus dem Tage in die lichte Hälfte des Monats, aus der lichten Hälfte des Monats in die sechs Monate, wo die Sonne nordwärts ziehet, aus den Monaten in das Jahr, aus dem Jahre in die Sonne« (Chând. 5, 10, 1), so muss man annehmen, dass sie jenseits des Jahres[734] und diesseits der Sonne in den Wind eingehen; warum? »wegen der Nichtbestimmung und Bestimmung«. Nämlich in der Stelle »zur Windwelt« (Kaush. 1, 3) wird der Wind ohne Bestimmung vorgeführt; die nähere Bestimmung aber findet sich an einer andern Stelle, wo es heisst: »fürwahr, wenn der Mensch aus dieser Welt | dahinscheidet, so gelangt er zum Winde; dieser thut sich ihm daselbst auf so weit, wie die Öffnung eines Wagenrades ist; durch diese steigt er empor und gelangt zur Sonne« (Bṛih. 5, 10, 1.) Aus dieser Bestimmung, dass der Wind vor der Sonne komme, ergiebt sich, dass der Wind zwischen das Jahr und die Sonne eingeschoben werden muss. – ›Aber warum schliesst man nicht ebenso aus der Bestimmung, dass der Wind nach dem Feuer komme, (Kaush. 1, 3), der Wind müsse nach der Flamme eingeschoben werden?‹ – Darauf ist zu erwidern, dass hierüber keine Bestimmung vorliegt. – ›Aber es wurde doch auf die Stelle hingewiesen: »wenn er diesen Götterweg betritt, so gelangt er zur Feuerwelt, zur Windwelt« (Kaush. 1, 3)!‹ – Wir entgegnen: hier ist bloss eine Aussage über das Früher und Später zu finden, ein Zeugnis über die Reihenfolge aber liegt nicht darin; denn es kommt dabei nur darauf an, gewisse Hauptpunkte namhaft zu machen, zu welchen der Emporsteigende nach und nach gelangt. In der anderen Stelle hingegen, nach welcher die Seele durch die vom Winde dargebotene Öffnung in der Grösse eines Wagenrades »emporsteigt und dadurch zur Sonne gelangt«, liegt eine Reihenfolge vor. Darum hat es mit dem Sûtraworte: »wegen der Nichtbestimmung und Bestimmung« seine Richtigkeit. Wenn hingegen die Vâjasaneyin's sagen: »aus den Monaten in die Götterwelt, aus der Götterwelt in die Sonne« (Bṛih. 6, 2, 15), so müssen die Seelen, um jene Unmittelbarkeit des Überganges [aus dem Winde] in die Sonne zu wahren, aus der Götterwelt in den Wind gehen; dass sie hingegen aus dem Jahre in den Wind gehen, wurde aus der Chândogyastelle entnommen. Nun fehlt im Chândogyam und im Vâjasaneyakam, dort die Götterwelt und hier das Jahr, | da aber beide Schriftstellen glaubwürdig sind, so muss man beide miteinander verflechten, wobei, wegen seiner Verbindung mit den Monaten, zuerst das Jahr und dann die Götterwelt anzusetzen ist. [Die Reihenfolge ist also: Jahr (Chând.), – Götterwelt (Bṛih.), – Windwelt (Kaush.), – Sonne (Chând.)].

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 734-735.
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