[755] 5. brâhmeṇa Jaiminir upanyâsa-âdibhyaḥ
in der brahmischen, meint Jaimini, wegen der Beilegung u.s.w.

Es steht somit fest, gemäss den Worten: »in eigener Gestalt«, dass der Erlöste hervortritt nur in der Gestalt seines Selbstes, nicht in einer andern, neu hinzukommenden. Nun aber handelt es sich darum, die Bestimmungen dieser Gestalt kennen zu lernen. Die eigene Gestalt ist »die brahmische«, wie sie durch die (Chând. 8, 7, 1 vorkommenden) Prädikate von dem der »Sündlosigkeit« an bis zu dem der »Wahrhaftigkeit der Wünsche« hin, sowie auch durch die Allwissenheit und Allmacht charakterisiert wird. In dieser, als seiner eigenen Gestalt, tritt der Erlöste hervor; so meint der Lehrer Jaimini; warum? weil man aus der Beilegung u.s.w. ersieht, dass dem so ist. Denn in dieser Weise wird von[755] den Worten an: »der Âtman, der sündlose«, bis zu den Worten hin: »sein Wünschen ist wahrhaft, wahrhaft sein Ratschluss«, das Âtmansein des Âtman durch Beilegung [der Epitheta: »der Âtman, der sündlose, frei von Alter, frei von Tod und frei von Leiden, ohne Hunger und ohne Durst, sein Wünschen ist wahrhaft, wahrhaft sein Ratschluss«, Chând. 8, 7, 1] gelehrt. Ebenso ergiebt sich ferner aus den Worten: »dort wandelt er umher, indem er lacht und spielt und sich erfreut« (Chând. 8, 12, 3), dass er die Gottherrlichkeit (aiçvaryam) besitzt. Und nur unter dieser Voraussetzung sind auch die Worte »ihm wird zu Teil in allen Welten ein Leben in Freiheit« (Chând. 8, 1, 6) und die Bezeichnungen als »allmächtig« (z.B. Bṛih. 4, 4, 22) und »allwissend« (Muṇḍ. 1, 1, 9) berechtigt.

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 755-756.
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