[752] 1. sampadya āvirbhāvaḥ, svena-ēabdāt
beim Eingehen Offenbarwerdung, wegen des Wortes »eigen«.

Die Schrift sagt [in einem auf die höhere, attributlose Wissenschaft bezüglichen Abschnitte, von deren Frucht Sūtram 4, 4, 1-7 handelt]: »so auch erhebt sich diese Vollberuhigung aus diesem Leibe, gehet ein in das höchste Licht und tritt dadurch hervor in eigener Gestalt« (Chānd. 8, 12, 3.) Hier erhebt sich der Zweifel, ob [die Seele des Vollerlösten], ähnlich wie es bei den Genussstatten der Götterwelt u.s.w. der Fall war, mittels einer neu zu ihr hinzukommenden Bestimmung hervortritt, oder vermöge ihres blossen Selbstes (ātman.) – Angenommen also, ›das Hervortreten geschehe, ähnlich wie bei jenen andern Stätten, mittels einer neu hinzukommenden Form, weil doch auch die Erlösung als eine Belohnung zu betrachten ist, und weil das »Hervortreten« synonym ist mit dem Werden zu etwas. Geschähe das Hervortreten nur mittels der eigenen Natur, so müsste es schon in den früheren Zuständen, da die eigene Natur bereits vorhanden war, zur Erscheinung gelangt sein. Somit geschieht das Hervortreten mittels einer neu hinzukommenden Bestimmung‹. – Auf diese Annahme[752] erwidern wir: nur nach seinem eigenen Selbste wird der Erlöste dabei offenbar, nicht nach irgend einer andern Qualität; | warum? wegen des Wortes »eigen« in dem Satze »er tritt hervor in eigener Gestalt«. Denn im andern Falle würde die besondere Bestimmung durch das Wort »eigen« nicht angebracht sein. – ›Aber bedeutet das Wort »eigen« nicht auch dasjenige, was uns angehörig ist?‹ – Hier nicht! weil dies nicht erst besonders gesagt zu werden brauchte. Denn die Gestalt, in der einer hervortritt, ist natürlich ihm angehörig, und die Hervorhebung durch das Wort »eigen« würde hierbei überflüssig sein. Bedeutet es aber das eigene Selbst, so ist es nicht überflüssig, denn der Sinn ist, dass man nur in der alleinigen Gestalt seines eigenen Selbstes, nicht in einer neu hinzukommenden andern Gestalt hervortritt. – ›Aber welcher Unterschied besteht zwischen den früheren Zuständen und den jetzigen, da er doch dort wie hier ebenwohl seine eigene Gestalt besitzt?‹ – Der Lehrer antwortet:

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 752-753.
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