[753] 2. muktaḥ pratijńānāt
erlöst, wegen des Versprechens.

Der, von welchem hier gesagt wird, dass er hervortrete, ist von der vormaligen Bindung »erlöst« und verharrt nur in seinem reinen Selbste; früher hingegen galt von ihm, – nach den Worten »er ist blind« (Chānd. 8, 9, 1), »es ist, als ob er weinte« (Chānd. 8, 10, 2), »es ist, als ob er vernichtet würde« (Chānd. 8, 11, 1), – dass sein Selbst durch die Dreiheit der Zustände [Wachen, Träumen, Tiefschlaf, von denen dabei die Rede ist] verunstaltet war, das ist der Unterschied. – ›Aber woraus folgt, dass er jetzt davon erlöst ist?‹ – »Wegen des Versprechens«, sagt der Lehrer. Nämlich [an der betreffenden Stelle] wird in den Worten: »diesen aber will ich dir weiter erklären«, versprochen, den von den Mängeln der drei Zustände befreiten Ātman zu erklären, worauf es heisst: | »den Körperlosen aber berühren Lust und Schmerz nicht«, und zum Schlusse: »er tritt hervor in eigener Gestalt, – das ist der höchste Geist« (Chānd. 8, 12, 1-3.) Ebenso besagen die Worte zu Anfang der Erzählung: »das Selbst, das sündlose« u.s.w. (Chānd. 8, 7, 1), dass hier ein Versprechen gegeben wird, von dem erlösten Selbste zu handeln. Wenn aber auch die Erlösung als eine Belohnung betrachtet wird, so ist sie es doch nur in Hinsicht auf die Vernichtung der Bindung, nicht aber in dem Sinne, dass etwas bisher nicht Vorhandenes hinzukäme. Wenn aber auch das Hervortreten synonym mit dem Werden zu Etwas ist, so bezieht sich doch auch dieses nur auf die früheren Zustände, und es ist[753] damit, wie wenn einer durch Hebung der Krankheit als ein Gesunder hervortritt; darum ist nichts dagegen zu erinnern.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 753-754.
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