[721] 8. tad ā-apīteḥ, saṃsāra-vyapadeēat
dieser bis zum Eingange, wegen der Aufzeigung des Saṃsāra.

Wenn es weiter heisst: »die Glut in die höchste Gottheit« (Chānd. 6, 8, 6), so bedeutet dies nach dem Zusammenhange der Stelle, dass die vorerwähnte Glut, begleitet von dem Aufseher, dem Prāṇa und der Schar der Organe, und verbunden mit den andern Elementen, [dass also die ganze Seele] des dahinscheidenden Menschen in die höchste Gottheit eingeht. Aber welcher Art ist dieser Eingang? das ist zu überlegen. – Man könnte meinen, ›es sei eine definitive Auflösung des eigenen Wesens in der höchsten Gottheit; denn weil dasselbe aus ihr entsprungen ist, lässt sich dies denken; nämlich der Ursprung alles Entstandenen, körperlich Gewordenen, ist, wie wir festgestellt haben, die höchste Gottheit; und somit wäre auch dieser Eingang in die Ungeteiltheit ein definitiver.‹ – Darauf erwidern wir: »dieser« aus der Glut u.s.w. gebildete feine Leib, wie er der Träger der Organe, Ohr u.s.w. ist, bleibt »bis zum Eingange«, bis zur Erlösung vom Saṃsāra, wie sie die Folge der vollkommenen Erkenntnis ist, bestehen; »wegen der Aufzeigung des Saṃsāra«, wie sie in den Worten geschieht (Kāṭh. 5, 7):


»In einen Mutterschoss die einen eingeh'n,

Verkörpernd sich zu neuer Leiblichkeit,

In eine Pflanze müssen andre fahren,

Je nach dem Werk, je nach dem Schriftgebrauch.«


Denn sonst würde für jeden das blosse Sterben eine Vernichtung der Upādhi's und ein definitiver Eingang in das Brahman sein; dann aber wäre der Gesetzeskanon zwecklos, | und ebenso der Kanon des Wissens. Aber die Bindung hat ihren Grund in der falschen Erkenntnis, und kann daher nicht anders als durch die vollkommene Erkenntnis gelöst werden. Darum ist, trotz des Ursprunges aus ihm, dieser Eingang in das Seiende, ebenso wie der beim Tiefschlafe und Weltuntergang, ein solcher, bei welchem ein Samen übrig bleibt und fortbesteht.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 721.
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