[441] 51. adṛishṭa-aniyamāt
weil durch das Unsichtbare keine Einschränkung.

Während die vielen Seelen wie der Raum allgegenwärtig und somit in allen Leibern ohne Unterschied des Äusseren und Inneren vorhanden sind, soll doch durch Gedanken, Worte und Werke das Unsichtbare, bestehend aus Verdienst und Verschuldung, erworben werden. Bei den Sā khya's nun kann dieses Unsichtbare, da es in der nicht der Seele inhärierenden Urmaterie sich befindet, wegen der Allgemeinheit der Urmaterie nicht dazu dienen, den Genuss der Lust und des Schmerzes auf die einzelnen Seelen einzuschränken. – Und auch bei den Anhängern des Kaṇāda tritt derselbe Fehler, den wir vorher bemerkten, ein: denn auch das Unsichtbare kann, weil es aus der Verbindung von Ātman und Manas entspringt, diese aber allgemeinsam ist, keinen Grund für die Einschränkung abgeben, dass gerade dieser Seele dieses bestimmte Unsichtbare angehört.

›Nun ja, aber wenn ich z.B. diese Frucht zu erreichen, jene zu vermeiden suche, wenn ich so und so strebe, so und so handeln möchte, so sind das doch Beabsichtigungen u.s.w., welche sich in den einzelnen Seelen bethätigen, und vielleicht können diese dazu dienen, zwischen dem Unsichtbaren und den Seelen bestimmte Beziehungen als Eigentum und Eigentümer festzustellen?‹ – Nein, antwortet der Lehrer, denn

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 441.
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