[421] 33. kartā, ēāstra-arthavattvāt
Thäter, weil der Schriftkanon zweckhaft.

Bei Gelegenheit der Auseinandersetzung, dass die individuelle Seele als Kern die Qualitäten der Buddhi hat, wird noch eine andere Eigenheit derselben zur Sprache gebracht. Nämlich diese individuelle Seele muss ein »Thäter« sein; warum? weil der Schrift-»kanon zweckhaft«; denn nur dann, [wenn die Seele ein wirkendes Princip ist,] sind die Vorschriften des Pflichtkanons, dass man opfern, spenden und schenken solle, zweckhaft; und im andern Falle würde der Pflichtkanon zwecklos sein. Derselbe setzt nämlich voraus, dass die Seele handelnd ist, und schreibt derselben demgemäss bestimmte Handlungen vor. Wäre die Seele nun nicht Thäter, | so würde dies nicht geschehen können. Durch dieselbe Voraussetzung ist auch die Zweckhaftigkeit der folgenden kanonischen Stelle bedingt: »denn er ist der Sehende, ... Hörende, ... Verstehende, Denkende, Handelnde, das Erkenntnis-Selbst, der Geist« (Praēna 4, 9.)

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 421.
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