[461] 15. prāṇavatā ēabdāt
mit dem Lebendigen, wegen des Wortes.

Wenn auch die Gottheiten über die Lebensorgane eine Vorsteherschaft üben, so besteht eine Verbindung dieser Lebensorgane doch nur »mit dem Lebendigen«, d.h. mit dem Besitzer[461] des Aggregates der Organe des Wirkens, d.h. mit der verkörperten Seele, wie dies ersichtlich ist »wegen des Wortes«; denn die Schrift sagt: »wenn nun das Auge hingerichtet ist auf diesen Weltraum [oder: gebettet ist in dieser Augenhöhle], so ist er [der Prāṇa, d.h. hier der Ātman] der Geist im Auge, das Auge [selbst] dient [nur] zum Sehen; und wer da riechen will, das ist der Ātman, die Nase dient nur zum Geruche« (Chānd. 8, 12, 4); hier wird gesagt, dass eine Verbindung der Lebensorgane nur mit der verkörperten Seele besteht. Und auch schon wegen der Vielheit der den einzelnen Organen vorstehenden Gottheiten ist ein Geniessersein derselben in dem betreffenden Leibe nicht anzunehmen; vielmehr ist es die eine, in dem betreffenden Körper verkörperte Seele, welche der Geniesser ist, wie dies schon daraus hervorgeht, dass nur eine solche Einheit [mit der Vielheit der Organe] eine einheitliche Verbindung eingehen kann.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 461-462.
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