[462] 16. tasya ca nityatvât
und weil ihr die Beharrlichkeit.

Hierzu kommt, dass »ihr«, nämlich der verkörperten Seele, in dem Leibe »die Beharrlichkeit« in dem Geniessersein vermöge ihrer Behaftung mit Gutem und Bösem und vermöge des ihr gebührenden Genusses der Lust und des Schmerzes zukommt, nicht aber den Göttern. Denn diese wohnen in dem höchsten Gefilde der Himmelsherrlichkeit und dürfen ein Geniessersein in diesem armseligen Leibe nicht zugeschrieben bekommen; und auch die Schrift sagt ja: »nur das Gute geht zu jenem hin, denn fürwahr das Böse geht nicht hin zu den Göttern« (Bṛih. 1, 5, 20.) Hierzu kommt, dass nur die verkörperte Seele beharrlich mit den Lebensorganen verbunden ist, indem dieselben die Seele auch bei ihrem Ausziehen u.s.w. begleiten, wie die Schrift sagt: »indem sie auszieht, zieht das Leben (prâṇa) mit aus, und indem das Leben auszieht, ziehen alle Lebensorgane mit aus« (Bṛih. 4, 4, 2.) Wenn daher auch die Organe von den Gottheiten regiert werden, so geht doch dadurch das Geniessersein der individuellen Seele nicht verloren, weil dabei die Gottheiten auf Seiten der Organe und nicht auf Seiten des Geniesserseins stehen.

Quelle:
Die Sűtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 462.
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