[370] 36. antya-avasthiteē ca ubhaya-nityatvād aviēeshaḥ
auch ist, wegen Bestehens des Endzustandes, da die beiden [andern Zustände ebenso gut] ewig, [zwischen allen dreien] kein Unterschied.

Ferner wird noch von den Jaina's angenommen, dass der finale, im Zustande der Erlösung bestehende Umfang der Seele der ewige sei; aber ebenso gut müssten auch die früheren Umfänge der Seele, die sie zu Anfang oder in der Mitte ihres Bestehens hatte, ewig sein, und somit würde folgen, dass [zwischen allen dreien] kein Unterschied wäre. Gebt ihr dies zu, so folgt, dass die Seele nur den Umfang eines einzigen Körpers haben kann, folglich keinen an Umfang vermehrten oder verminderten Leib anzunehmen vermag [was gegen euere Annahme streitet]. – Oder aber, wenn ihr [auf die Behauptung, dass der finale Umfang der Seele sich nach dem des letzten Körpers richte, verzichtet und nur] behauptet, dass der finale | Umfang der Seele [einerlei ob kleiner oder grösser als der Körper] der beständige sei, nun dann muss die Seele auch schon in den beiden früheren Zuständen [zu Anfang und zur Mitte ihres Bestehens] diesen beständigen Umfang gehabt haben [da der variable Umfang des Körpers in diesem Falle auf sie nicht von Einfluss sein kann]. Dann aber muss zugegeben werden, dass die Seele ohne Unterschied zu allen Zeiten minimal klein oder auch gross, nicht aber von der Grösse ihres Leibes ist.

Hieraus folgt, dass das System der Ārhata's ebensowohl wie das der Saugata's ungereimt ist und keine Beachtung verdient.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 370.
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