[351] 23. ubhayathâ ca doshât
und weil in beiden Fällen ein Fehler.

Die Gegner nehmen an, dass auch die Vernichtung des Nichtwissens u.s.w. unter der bewussten und unbewussten Vernichtung einbegriffen sei. Nun kann die Vernichtung des Nichtwissens entweder durch die vollkommene Erkenntnis und was zu ihr gehört erfolgen oder aus sich selbst. Bei ersterer Annahme wird die Behauptung, dass die Vernichtung ursachlos sei, hinfällig; bei letzterer würde folgen, dass es unnötig ist, jemandem den Weg [zur erlösenden Erkenntnis] zu weisen. Weil also »in beiden Fällen ein Fehler« hervortritt, ist dieses System ungereimt.

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 351.
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