α). Qualitativer Schluß
§ 183

[334] Der erste Schluß ist Schluß des Daseins oder der qualitative, wie er im vorigen § angegeben worden, 1. E-B-A2, daß[334] ein Subjekt als Einzelnes durch eine Qualität mit einer allgemeinen Bestimmtheit zusammengeschlossen ist.

Daß das Subjekt (der terminus minor) noch weitere Bestimmungen hat als die der Einzelheit, ebenso das andere Extrem (das Prädikat des Schlußsatzes, der terminus maior) weiter bestimmt ist, als nur ein Allgemeines zu sein, kommt hier nicht in Betracht; nur die Formen, durch die sie den Schluß machen.


§ 184

[335] Dieser Schluß ist α) ganz zufällig nach seinen Bestimmungen, indem die Mitte als abstrakte Besonderheit nur irgendeine Bestimmtheit des Subjekts ist, deren es als unmittelbares, somit empirisch-konkretes, mehrere hat, also mit ebenso mancherlei anderen Allgemeinheiten zusammengeschlossen werden kann, so wie auch eine einzelne Besonderheit wieder verschiedene Bestimmtheiten in sich haben, also das Subjekt durch denselben medius terminus auf unterschiedene Allgemeine bezogen werden kann.

Das förmliche Schließen ist mehr aus der Mode gekommen, als daß man dessen Unrichtigkeit eingesehen hätte und dessen Nichtgebrauch auf solche Weise rechtfertigen wollte. Dieser und der folgende § gibt die Nichtigkeit solchen Schließens für die Wahrheit an.

Nach der im § angegebenen Seite kann durch solche Schlüsse das Verschiedenste, wie man es nennt, bewiesen werden. Es braucht nur der medius terminus genommen zu werden, aus dem der Übergang auf die verlangte Bestimmung gemacht werden kann. Mit einem anderen medius terminus aber läßt sich etwas anderes bis zum Entgegengesetzten beweisen. – Je konkreter ein Gegenstand ist, desto mehr Seiten hat er, die ihm angehören und zu mediis terminis dienen können. Welche unter diesen Seiten[336] wesentlicher als die andere sei, muß wieder auf einem solchen Schließen beruhen, das sich an die einzelne Bestimmtheit hält und für dieselbe gleichfalls leicht eine Seite und Rücksicht finden kann, nach welcher sie sich als wichtig und notwendig geltend machen läßt.


§ 185

β) Ebenso zufällig ist dieser Schluß durch die Form der Beziehung, welche in ihm ist. Nach dem Begriffe des Schlusses ist das Wahre die Beziehung von Unterschiedenen durch eine Mitte, welche deren Einheit ist. Beziehungen der Extreme auf die Mitte aber (die sogenannten Prämissen, der Obersatz und Untersatz) sind vielmehr unmittelbare Beziehungen.

Dieser Widerspruch des Schlusses drückt sich wieder durch einen unendlichen Progreß aus, als Forderung, daß die Prämissen gleichfalls jede durch einen Schluß bewiesen werden; da dieser aber zwei ebensolche unmittelbare Prämissen hat, so wiederholt sich diese, und zwar sich immer verdoppelnde Forderung ins Unendliche.


§ 186

Was hier (um der empirischen Wichtigkeit willen) als Mangel des Schlusses, dem in dieser Form absolute Richtigkeit zugeschrieben wird, bemerkt worden, muß sich in der Fortbestimmung des Schlusses von selbst aufheben. Es ist hier[337] innerhalb der Sphäre des Begriffs wie im Urteile die entgegengesetzte Bestimmtheit nicht bloß an sich vorhanden, sondern sie ist gesetzt, und so braucht auch für die Fortbestimmung des Schlusses nur das aufgenommen zu werden, was durch ihn selbst jedesmal gesetzt wird.

Durch den unmittelbaren Schluß E-B-A ist das Einzelne mit dem Allgemeinen vermittelt und in diesem Schlußsatze als Allgemeines gesetzt. Das Einzelne als Subjekt, so selbst als Allgemeines, ist hiermit nun die Einheit der beiden Extreme und das Vermittelnde; was die zweite Figur des Schlusses gibt, 2. A-E-B. Diese drückt die Wahrheit der ersten aus, daß die Vermittlung in der Einzelheit geschehen, hiermit etwas Zufälliges ist.


§ 187

Die zweite Figur schließt das Allgemeine (welches aus dem vorigen Schlußsätze, durch die Einzelheit bestimmt, herübertritt, hiermit nun die Stelle des unmittelbaren Subjekts einnimmt) mit dem Besonderen zusammen. Das Allgemeine ist hiermit durch diesen Schlußsatz als Besonderes gesetzt, also als das Vermittelnde der Extreme, deren Stellen jetzt die anderen einnehmen; die dritte Figur des Schlusses: 3. B-A-E.

Die sogenannten Figuren des Schlusses (Aristoteles kennt mit Recht deren nur drei, die vierte ist ein überflüssiger, ja selbst abgeschmackter Zusatz der Neueren) werden in der gewöhnlichen Abhandlung derselben nebeneinandergestellt, ohne daß im geringsten daran gedacht würde, ihre Notwendigkeit, noch weniger aber ihre Bedeutung und ihren Wert zu zeigen. Es ist darum kein Wunder, wenn die Figuren später als ein leerer Formalismus behandelt worden sind. Sie haben aber einen sehr gründlichen Sinn, der auf der Notwendigkeit beruht, daß jedes Moment als Begriffsbestimmung selbst das Ganze und der [338] vermittelnde Grund wird. – Welche Bestimmungen aber sonst die Sätze [haben], ob sie universelle usf. oder negative sein dürfen, um einen richtigen Schluß in den verschiedenen Figuren herauszubringen, dies ist eine mechanische Untersuchung, die wegen ihres begrifflosen Mechanismus und ihrer inneren Bedeutungslosigkeit mit Recht in Vergessenheit gekommen ist. – Am wenigsten kann man sich für die Wichtigkeit solcher Untersuchung und des Verstandesschlusses überhaupt auf Aristoteles berufen, der freilich diese sowie unzählige andere Formen des Geistes und der Natur beschrieben und ihre Bestimmtheit aufgesucht und angegeben hat. In seinen metaphysischen Begriffen sowohl als in den Begriffen des Natürlichen und des Geistigen war er so weit entfernt, die Form des Verstandesschlusses zur Grundlage und zum Kriterium machen zu wollen, daß man sagen könnte, es würde wohl auch nicht ein einziger dieser Begriffe haben entstehen oder belassen werden können, wenn er den Verstandesgesetzen unterworfen werden sollte. Bei dem vielen Beschreibenden und Verständigen, das Aristoteles nach seiner Weise wesentlich beibringt, ist bei ihm immer das Herrschende der spekulative Begriff, und jenes verständige Schließen, das er zuerst so bestimmt angegeben, läßt er nicht in diese Sphäre herübertreten.


§ 188

[339] Indem jedes Moment die Stelle der Mitte und der Extreme durchlaufen hat, hat sich ihr bestimmter Unterschied gegeneinander aufgehoben, und der Schluß hat zunächst in dieser Form der Unterschiedslosigkeit seiner Momente die äußerliche Verstandesidentität, die Gleichheit, zu seiner Beziehung; – der quantitative oder mathematische Schluß. Wenn zwei Dinge einem dritten gleich sind, sind sie unter sich gleich.


§ 189

Hierdurch ist zunächst an der Form zustande gekommen, 1. daß jedes Moment die Bestimmung und Stelle der Mitte, also des Ganzen überhaupt bekommen, die Einseitigkeit seiner Abstraktion (§ 182 und 184) hiermit an sich verloren hat; daß 2. die Vermittlung (§ 185) vollendet worden ist, ebenso nur an sich, nämlich nur als ein Kreis sich gegenseitig voraussetzender Vermittlungen. In der ersten Figur E-B-A sind die beiden Prämissen, E-B und B-A, noch unvermittelt;[340] jene wird in der dritten, diese in der zweiten Figur vermittelt. Aber jede dieser zwei Figuren setzt für die Vermittlung ihrer Prämissen ebenso ihre beiden anderen Figuren voraus.

Hiernach ist die vermittelnde Einheit des Begriffs nicht mehr nur als abstrakte Besonderheit, sondern als entwickelte Einheit der Einzelheit und Allgemeinheit zu setzen, und zwar zunächst als reflektierte Einheit dieser Bestimmungen; die Einzelheit zugleich als Allgemeinheit bestimmt. Solche Mitte gibt den Reflexionsschluß.

Quelle:
Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Werke. Band 8, Frankfurt a. M. 1979, S. 334-341.
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