b. Das Gesetz

[426] In dem Gesetze tut sich der bestimmtere Unterschied von ideeller Realität der Objektivität gegen die äußerliche hervor. Das Objekt hat als unmittelbare Totalität des Begriffs die Äußerlichkeit noch nicht als von dem Begriffe unterschieden, der nicht für sich gesetzt ist. Indem es durch den Prozeß in sich gegangen, ist der Gegensatz der einfachen Zentralität gegen eine Äußerlichkeit eingetreten, welche nun als Äußerlichkeit bestimmt, d. i. als nicht Anundfürsichseiendes gesetzt ist. Jenes Identische oder Ideelle der Individualität ist um der Beziehung auf die Äußerlichkeit willen ein Sollen; es ist die an und für sich bestimmte und selbstbestimmende Einheit des Begriffs, welcher jene äußerliche Realität nicht entspricht und [die] daher nur bis zum Streben kommt. Aber die Individualität ist an und für sich das konkrete Prinzip der negativen Einheit, als solches selbst Totalität, eine Einheit, die sich in die bestimmten Begriffsunterschiede dirimiert und in ihrer sich selbst gleichen Allgemeinheit bleibt, somit der innerhalb seiner reinen Idealität durch den Unterschied erweiterte Mittelpunkt. – Diese Realität, die dem Begriffe entspricht, ist die ideelle, von jener nur strebenden unterschieden, der Unterschied, der zunächst eine Vielheit von Objekten ist, in seiner Wesentlichkeit und[426] in die reine Allgemeinheit aufgenommen. Diese reelle Idealität ist die Seele der vorhin entwickelten objektiven Totalität, die an und für sich bestimmte Identität des Systems.

Das objektive Anundfürsichsein ergibt sich daher in seiner Totalität bestimmter als die negative Einheit des Zentrums, welche sich in die subjektive Individualität und die äußerliche Objektivität teilt, in dieser jene erhält und in ideellem Unterschiede bestimmt. Diese selbstbestimmende, die äußerliche Objektivität in die Idealität absolut zurückführende Einheit ist Prinzip von Selbstbewegung; die Bestimmtheit dieses Beseelenden, welche der Unterschied des Begriffes selbst ist, ist das Gesetz. – Der tote Mechanismus war der betrachtete mechanische Prozeß von Objekten, die unmittelbar als selbständig erschienen, aber eben deswegen in Wahrheit unselbständig sind und ihr Zentrum außer ihnen haben; dieser Prozeß, der in Ruhe übergeht, zeigt entweder Zufälligkeit und unbestimmte Ungleichheit oder formale Gleichförmigkeit. Diese Gleichförmigkeit ist wohl eine Regel, aber nicht Gesetz. Nur der freie Mechanismus hat ein Gesetz, die eigene Bestimmung der reinen Individualität oder des für sich seienden Begriffes, es ist als Unterschied an sich selbst unvergängliche Quelle sich selbst entzündender Bewegung, indem es in der Idealität seines Unterschiedes sich nur auf sich bezieht, freie Notwendigkeit.

Quelle:
Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Werke. Band 6, Frankfurt a. M. 1979, S. 426-427.
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