Erster Abschnitt.

1. Die Abfassung der Worte im Veda ist gegründet auf Wissen.

2. Die Namengebung im Brâhmaṇa ist ein Beweis für (das Dasein eines) Urhebers.

3. (Auch) das Geben ist auf Wissen gegründet.

4. Ebenso das Empfangen.

5. Weil die Eigenschaften in einer Seele nicht Ursache (der Erlangung des Himmels u.s.w.) in einer andern Seele sind (deshalb gehört die im Çâstra nachgewiesene Fracht einer Handlung dem Vollzieher an).

6. Dies findet nicht Statt bei dem Essen eines Unwürdigen.

7. Ein Unwürdiger heisst der, welcher der Feindseligkeit sich hingiebt.

8. Durch den Verkehr mit einem solchen (entsteht) ein Vergehen.

9. Dies (Vergehen) findet nicht Statt bei einem Würdigen.

10. Wiederum muss man sich wenden an einen Ausgezeichneten.

11. Oder man muss sich wenden an einen Gleichen, oder Geringeren.

12. Hierdurch ist das Aneignen fremden Eigenthums von solchen, deren Verdienst gering, gleich, oder vorzüglich ist, erklärt.

13. Auf dieselbe Weise ist die Tödtung von Gegnern (nicht verboten).

14. Die Tödtung (ist nicht verboten) bei einem Gegner, welcher geringer ist.

15. Wenn der Gegner gleich ist, so kann man entweder sich selbst, oder den Gegner tödten.

[384] 16. Wenn (der Gegner) vorzüglich ist, so muss man sich selbst tödten.

Quelle:
Die Lehrsprüche der Vaiçeshika-Philosophie von Kaṇâda. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 22, Leipzig 1868, S. 383–442, S. 384-385.
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