Sachregister[892] 1.

Abkommen s. Vertrag.

Abortus, Strafe, wenn jemand das Kind einer Sklavin abgehen macht 312, 6ff.; Zus. 313, 30; wenn einer Schwangeren überhaupt 353, 20ff.

Abseitsstehende, der (udāsīna), Defin. 403, 12–15; 26ff.; Zus. 403, 25; des »Eroberers« Verhalten gegen ihn 488, 3–8; Zus. 488, 7–8.

Abtrünnig Gewordene (und Wiedergekehrte) s. Wiederverbindung.

Abwarten (āsana), Defin. 406, 14; wann A. am Platz 410, 16–21; 414, 13–15; verschiedene Arten des A. 418, 5–6; Wechselbegriffe von A. und Unterschied 419, 1ff.; vigṛihyāsana und sandhāyāsana s. unter diesen Wörtern.

Abzug (Abwasserleitung usw.) s. Sanitätsmaßnahmen, Kloake.

Ackerbau (vgl. Bauernland, Land, Feldfrüchte), vom König zu schützen 62, 7; auch von Stadtbürgern betrieben 76, 28ff.; die königl. Domänen 138, 6ff.; »Ackerbuße« (sītātyaya) 174, 6, 23ff.; nichts unmittelbar vom Acker weg verkaufen 174, 4ff.; was alles für A. nötig 177, 6ff.; Feld vielfach durchpflügen 177, 11; Wetterregeln nebst Anzeichen und Faktoren eines guten Jahres 178, 12–179, 10; A. von Bewässerung abhängig 178, 31ff.; 372, 24–25, u. Zus.; 399, 10; Zus. 399, 44; 469, 20–23; drei Jahrskulturen u. was den einzelnen angehört 179, 13–19; Samen und Stecklinge mit Kuhmist, Butterschmalz, Schweinefett, Honig behandelt 182, 9ff.; Wachstumsritus 183, 4–9; 29–35; Zus. 183, 33; Feldhüter und Feldarbeiter (müssen auf Königs Domänen verköstigt werden) 183, 10ff.; bekommen Monatslohn von 11/4 paṇa 183, 13f.; wie Getreide eingefahren und aufgestapelt wird 184, 1–8; die am Boden liegen bleibenden Ähren usw. 183, 17f.; 373, 15ff.; wieviel A. abwerfen soll Zus. 269, 26; Urbarmachung und deshalb Steuerfreiheit 269, 1f.; Zus. 269, 26; Pflicht des Eigentümers, Feld zur Bestellung zu übergeben, und des Beisassen, es zu bestellen, 270, 15ff.; Zus. 270, 46; vgl. 273, 1ff.; das fünf Jahre von anderem bebaute Feld des Nichtbebauenden 271, 4ff.; Zus. 271, 4–7; wie rasch Feld zu Wüste überwächst Zus. 271, 4–7; wichtig, daß Land bebaut werde Zus. 271, 4–7, Schluß; wie viele Rinder am Pflug Zus. 363, 7; Sozialisierung (Verstaatlichung) des A. 373, 8 – 374, 8; A. Hauptsache Zus. 399, 44; vgl. 457, 3–5; 512, 8–14; wie klein oft Ackergut des einzelnen 711.

Ackerbebauer, die ardhasītika 180, 1–2; 16ff.; die »von ihrer eigenen Körperkraft Lebenden« (svavīryopajīvin) 180, 2ff.; Entlohnung der Pflüger 290, 3; Zus. 290, 1–6.

Adlerholz, Arten 111, 15ff.; Vorzüge 111, 19ff.

Alimente 246, 17ff.; Zus. 246, 23.

Alliiert (vgl. Bündnis), Feldzug zusammen mit andern s. sambhūyayāna; nach Gründen, die andere zur Allianz treiben, forschen u. sich danach richten 427, 7ff.; mit [893] einem Stärkeren oder mit zwei Gleichstehenden oder zwei Schwächern? 428, 4–16; 25–42; Zus. 428, 42; vgl. 411, 21–23; wie gegen Alliierte verfahren, wenn das Ziel erreicht 448, 17–429; einzelne aus der feindlichen Allianz weglocken 443, 13ff.; 467, 3–17; wie feindliche Allianz durch List sprengen 467, 3–469, 4.

Āmbhi, Schule des, polit. Lehren 40, 25.

Ämter- und Ehrenverleihung um Geld 375, 8–11; Zus. 375, 28.

Angehörige, müssen erhalten werden 61, 1ff.; Zus. 61, 22.

Angst (Furcht, Schrecken), wodurch alles sie dem Gegner im Kampf einjagen 586, 15–587, 7; 586, 25ff.

Anvertrautes (vgl. Depositum), Strafe, wenn nicht richtig zurückgegeben 311, 1ff.; wenn zur Überbringung übergebene Sache oder Botschaft nicht überliefert 311, 10ff.; Zus. 311, 10; des veruntreuenden Beutelverwalters 311, 16ff.; Zus. 311, 46; des Veruntreuers von Göttereigentum 352, 18ff.

Arbeiter (vgl. Sklaven und Diener) 62, 24ff.; bekommen verdorbenen Rauschtrank als Lohn 185, 19f.; verschiedene Arten und deren Entlohnung Zus. 270, 46; Zus. 291, 26; Entlohnung 290, 1–10; Zus. 290, 1–6; Lohnstreitigkeiten durch Zeugen entschieden 290, 11ff.; Strafe bei Lohnentziehung 290, 13ff.; Zus. 290, 13–16; Höhe des Tagelohnes 290, 13f.; 39–41; vgl. 183, 13f.; Honorar oder Trinkgeld 290, 17ff.; Strafen, wenn A. Arbeit nicht macht 291, 1ff.; Zus. 291, 37; wann entschuldigt 291, 4ff.; wie da Sache ausgeglichen ib.; verschiedene Arbeitergesetze 292, 4–17; Verbandsarbeiter 292, 18–293, 3; 292, 43ff.; Zus. 293, 34; ideale Arbeitergesetze Zus. 293, 4; Anteile bei vergesellschafteten A., bes. wenn einer wegfällt 293, 8–295, 12; Strafe, wenn Gesunder davongeht 293, 17ff.

Arier, Lebenschranken, 4, 11ff.; Leibesgröße, 164 25ff.; 211, 40. Vgl. Vin. IV, 200: Daṇḍo nāma majjhimassa puriṣassa catuhattho daṇḍo); āryayukta 383, 1; wieviel zu Mahlzeit eines A. nötig 144, 3ff.

Arthaçāstra (vgl. Politik, König usw.), des Kauṭ. nach Art und Zweck 1; ist einzige Wissenschaft 2, 4ff.; ist gleich Bändigung der Sinne 7, 12f.; wie wichtig, daß Fürst sie kenne und richtig anwende 498, 10–22; Fürsten nur von Klugheit geleitet XXXII unten – XXXIII; Urheber und Entwicklung XXX–XXXV; nicht zuerst Zweig des Dharmaçāstra XXXVf.; im MBh. und M. nicht »embryonal« XXXVI–XLII; Nītiabschnitte bei M. und im Epos dilettantisch oder populär XL–XLII; A. stammt aus Weibes Verschlagenheit LI; Übersichten über A. von neueren Gelehrten LIXf.; der Machiavellismus des A. LVIff.; auch das A. ist dharmaçāstra XXXV; LVI; Begriff des artha LVII; Wichtigkeit des artha LVIIff.; ohne Schädigung anderer kein artha und kein Leben LVIIf.; Lob der Macht- und Gewaltübung LVIIIf.; Macht ist Recht LIXf.; Moral Sache der Schwachen LX; Moral tötet das Große LXI; Große müssen grausam sein LXI; worin besteht Größe? LXII; überragende Bedeutung des A. LXIII; des Königs, seines dharma und des Staatswesens LXIV–LXVII; König Räuber LXVII; vielgestaltig und widersprüchlich sein dharma XLVIIf.; dharma und adharma unsicher LXVIII; Königs dharma Heuchelei, Tücke und Grausamkeit LXlXf.; die Pāṇḍava als Heuchelmuster LXXI; Tücke und Meuchelmord, weil altind. Fürst so schwach LXXVIIf.

Arzt, wie der A. des Königs verfahren soll 55, 13ff.; A. mehrt Krankheiten Zus. 95, 51; muß gewisse Patienten anzeigen 231, 2–4; untersteht nicht der Sperrzeit in der Stadt 234, 1; Bestrafung bei lebensgefährlicher oder verkehrter Behandlung 320, 10–14; 44ff.; Zus. 321, 27; Wertung 814; wunderbare Kunst ib.; Verschiedenes ib.; als A. verkappter Spion oder Meuchelmörder 36, 17; 369, 24ff.; 380, 8f.; 483, 10 usw.

Asket (vgl. Büßer, Bettelmönch, Waldsiedler), Regeln für Waldsiedler u. Wandermönche 3, 16–22; nicht A. werden, ohne für Frau und Kind zu sorgen 61, 5f.; wer A. werden darf 61, 7ff.; nicht Frau dazu bringen, Asketin zu werden 61, 6f.; nur Waldsiedler statthaft 61, 11; 40ff.; Zus. 61, 47; Bettelmönche in Freinächten 234, 5ff.; 45ff.; Regeln für Aufenthalt in Städten usw. 301, 11ff.; wer sie beerbt 301, 16ff.; 801 Mitte; wie sie auferlegte Strafen leisten müssen 301, 19ff.; König hat Oberaufsicht über Weltfluchtorden 302, 1–4; sein Betragen gegen Büßer 48, 9–15; 27–29; 302, 1–4; schwere Strafe, wer ketzerischen Mönch zu Götter- oder Manenopfer lädt 312, 3–5; 26ff.; Bettelmönch als Gast bei çrāddha Zus. 312, 47; Eifer gegen Çūdraasketen 312, 28ff.; Zus. 312, 47; warum rotes Gewand Zus. 312, 47 (auch in MBh. K IV, 9, 9 trägt der brahmanische Asket rotes Gewand, daneben aṅkuça [sich Früchte u. Holz herabzuholen], tridaṇḍa, kuṇḍa und çikya in der Hand); Grab eines Saṃnyāsin mit Salz gefüllt Zus. 165, 19; A. als Spitzel 17, 7–8; [894] Zus. 17, 9; 18, 19ff.; 26, 8ff.; 29, 6ff.; 36, 15 usw.; der abtrünnige A. zeitlebens Königs Sklave 17, 9; A., der immer nach 100 Jahren sich verbrennt und so wieder jung wird 616, 1–7; A., der »blühende Schätz« in der Erde sieht 616, 18–617, 9; Heilige, die sich als besonders fromm, als zaubergewaltig oder als Götter aufspielen und feindl. König meucheln 616, 1–618, 5; Soldaten als Asketen in Feindes Land geschmuggelt 625, 18ff.; Zus. 625, 38f.; 626, 4–9; dem Baladeva geweihter A. als Vergifter 627, 1–4; 22–25.

Aufreizung s. Reizung.

Aufruhr und Aufrührer (vgl. Aufwiegelung, Thronräuber, Verräter, unglückliche Ereignisse), wie solche, die A. stiften könnten, unschädlich machen 393, 3–31; Verbände aufrührerisch 456, 25ff.; Zus. 456, 43; Aufruhr von »Zunächststehenden« u. von »Draußenstehenden« 497, 12–18; 534, 6ff.; kleine Empörung im Rücken wichtiger als großer Gewinn vorne und warum 533, 4–16; Zus. 533, 42; wie verfahren, wenn bei Kriegszug hinten Unruhen ausbrechen 533, 16–534, 14; Defin. des Aufruhrs von Zunächststehenden u. Maßnahmen dabei 534, 15ff.; was mit Familienangehörigen tun, wenn Aufrührer 534, 19–535, 10; 560, 8ff.; was ist A. der antarāmatya 535, 12ff.; Defin. von A. eines draußen (oder ferner) Stehenden (bāhyakopa) u. Maßnahmen dabei 535, 16ff.; was ist Empörung? 553, 11f.; Mißliebige durch Aufruhr umkommen machen s. Meuchelmord, Schluß; Verräter, Schluß.

Aufwiegelung (upajāpa, vgl. patriotische Propaganda »unglückliche Ereignisse«, Aufruhr), wer zu Aufruhr aufgewiegelt werden soll 537, 3ff.; mit welcher Absicht ein dem Fürsten zunächst Stehender und ein ihm ferner Stehender andere dazu aufwiegelt 537, 9ff.; wie des Feindes Volk und wichtige Leute aufwiegeln 612–615. Vgl. auch Bearbeitbare, Bearbeitung.


Baden, des Königs 56, 16f.

Bāhudantīputra, polit. Lehren 11, 14f.

Bastard s. pāraçava; polit. Nutzung des unzufriedenen 367, 12ff.

Bande, innige der Verwandtschaft oder Freundschaft, Arten 105, 17ff.

Bauernland und Landvolk (janapada, vgl. Ackerbau Dorf, Land), soll nicht Vergnügen haben, sondern nur seine Arbeit s. Vergnügen; nicht saṅghas 61, 11ff.; richtige Eigenschaften 372, 24–25 u. Zus.; 399, 2–15; 25–44; Zus. 399, 44; die Großen auf dem Land sollen dumm sein 399, 13; 32ff.; fehlerhafte Eigenschaften Zus. 399, 44; wichtigster Reichsfaktor 413, 26–31; wichtiger als Stadtburg 494, 12ff.; Zus. 494, 36; Landvolk nicht so kriegerisch (kraftvoll) wie Stadtvolk 494, 9–11; B. gehört auch dem Feind 494, 11; 32ff.; was bei Belagerung eines festen Ortes mit umwohnenden Bauern tun 627, 16–628; Zus. 628, 36; »ohne B. kein Reich« 628, 1–2; 37–41.

Baum und Holz (vgl. Wald), Hartholzarten 150, 15–151, 2; Holzwage 160, 4ff.; 31ff.; 163, 38; wieviel Holz nötig, ein prastha Reis zu kochen 160, 7f.; Baumpflege 177, 6ff.; 182, 12–15; 37–45; Zus. 182, 45; Gelüste der Bäume stillen 182, 14f.; 37ff.; B. durch Schöne zum Blühen gebracht 182, 37ff.; Schädigung von Bäumen und Pflanzen 309, 10ff.; Zus. 309, 10–18; plaksha u. nyagrodha zerstören andere Bäume 435, 17ff.; 30ff.; welchen Gottheiten best. Bäume geweiht Zus. 436, 15; wie vortrefflich plaksha 435, 30ff.; Zus. 436, 15.

Baumwolle, zauberisch 183, 1–3; 27f.; Zus. 103, 28; 643, 9; 646, 13.

Beamte (vgl. Königsdiener, Rechnungsamt), scharnickeln 62, 26ff.; Bestrafung der königl. B., die stehlen 80, 3ff.; B. verkürzen den König durch Unkenntnis, Faulheit, Nachlässigkeit, Furcht, Liebe, Zorn, Hochmut, Habsucht 89, 1ff.; Zus. 89, 39; sogar Nachteil für ihn selber u. Gefahr für das Heil in jener Welt darf B. im Dienst des Fürsten nicht fürchten 89, 4–6; 32–35; Strafe bei unrichtiger Amtsführung 89, 12–92, 2; 97, 6ff.; auf wie viele Weisen B. den König um das Seine bringen 92, 16–100, 11 (nebst Strafen in jedem Fall), vgl. Zus. 95, 51; ihre 40 Mittel des Betrugs 93, 18ff.; sind wie milchhütende Katzen Zus. 96, 41; müssen die von ihnen Beeinträchtigten entschädigen 96, 5ff.; Bürgschaft gegen Rache des B. 96, 13; Angeber gegen B. 96, 13ff.; Beaufsichtigung der Regierungsbeamten 96, 23ff.; wie sie ihr Amt führen sollen 97, 3ff.; wie man Untreue der B. herausbringen kann 97, 13ff.; Streit unter ihnen gut für den König Zus. 97, 3ff.; Unteraufseher 99, 10; Spionage über B. 97, 16; 99, 10ff.; sie oft Stelle wechseln machen 99, 13f.; 100, 5–8; Zus. 384, 30; wie unmöglich es ist, »weidende« B. zu entdecken 99, 15ff.; König soll B. auspressen 100, 6ff.; Zus. 100, 30, vgl. Frucht; Strafe, wenn jemand, ohne Beamter zu sein, Beamtenwerk tut 312, 6ff.; 48ff.;[895] »Überwachung der Regierungsbeamten« 345, 20ff.; Strafen bei Entwendung königl. Gutes 345ff.; bei Zusammenstecken mit Räubern 346, 15ff.; bei Entwendung von Gut anderer 346, 15ff.; wie viel schlimmer, wenn B. mit Gewalt oder in tiefer Nacht einem etwas wegnimmt 347, 1217; Fälschung von Befehlen, Siegeln, Stempeln 347, 18ff.; Aufseher über 100 oder 1000 Beamte und Pflichten 383, 10ff.

Bearbeitbare oder Verführbare s. Unzufriedene, kritya.

Bearbeitung, um zu Abfall, Verschwörung usw. zu bewegen 27, 12–30, 21. Vgl. Aufwiegelung.

Belagerung, welche Vorkehrungen der zu Belagernde treffen soll 606, 10–607, 14; Zus. 607, 36, s. auch unter Burg; unter welchen Umständen belagern 629, 3–8; wie belagern 627, 16–630, 6; die Bauern schonen 627, 16ff.; Zus. 628, 36; die Saaten vernichten 628, 3–6; wie der Stadt oder Burg beikommen 629, 9–20; wie Feuer in ihr entzünden 629; dagegen 631, 1–6 u. Zus.; bei B. Landbevölkerung wo anders angesiedelt 628, 28ff.; Zus. 628, 36; 633, 28ff.

Beleidigung, s. Wortbeleidigung, tätliche Beleidigung.

Beratung, Wichtigkeit 30, 23; Ort 31, 1ff.; Heimlichhaltung 31, 6ff.; Zus. 31, 21–24; Ratschlag fünfgliedrig 33, 6f.; 35f.; mit wem zusammen 32, 1ff.; Ratgeber u. Ratskollegium 14, 15ff.; wie viele zu Ratskollegium 33, 16ff.; XXXVIII; dessen Aufgabe 33, 19ff.

Bemarkten s. Ermarkten.

Berge, verehrt bei Dürre 326, 15.

Bergwerke, unter Bergwerksaufseher 116, 7ff.; was dieser alles wissen u. tun soll 116, 7ff.; Bergwerksarbeiter, der stiehlt, muß achtfach ersetzen 119, 19; Bergbau ohne Erlaubnis streng bestraft 119, 22f.; schwer bearbeitbare zu verpachten 119, 24ff.; was besser: Land mit Getreide- oder mit Bergbau? 456, 10–15; welcherlei B. am besten 460, 12–22; 36ff.; B. Quelle der Werkzeuge des Krieges 469, 26f.

Beriechung (am Kopf) 11, 26ff.

Beschleichung (apasarpa), Bedeutung des Wortes 626, 32–41; vertrauter Vorsteher eines Verbandes, amātya oder Waldstammhäuptling »davongejagt«, »flüchtet« zu Feind u. wirkt da für seinen Herrn 621, 15–622, 8; »davongejagter« Minister (amātya) »flüchtet« und veranlaßt den Feind, seine wertvollen Leute zu töten 622, 15–26; Zus. 622, 43; verschiedene Mittel, den Feind in eine Falle zu locken, namentlich da durch, daß man ihn in Krieg verwickelt 623, 1–624, 17; weitere »davongejagte u. zum Feind flüchtende« hervorragende Leute 624, 29–625, 2; Eindringen in die feindliche Stadt durch die Finte mit den dorfplündernden Räubern 625, 3–17; Soldaten in Verkappungen bei Feind angestellt, ihn zu schädigen und seine Stadt auszuliefern 625, 18–628, 3.

Besiedelung (eines Landes, einer Gegend), Unterstützung durch den Staat, Anlegung von Dörfern, Städten, Bewässerungswerken usw. 58, 1ff.; König soll den Ansiedlern Getreide, Vieh u. Geld geben 373, 3; wann nur Geld 384, 13f.; welcherlei Ödland am vorteilhaftesten zu B. 455, 21ff.; vgl. 457, 1ff.; wie schwierig B. von Neuland 458, 1ff.; von wem besiedeln lassen, damit Verkäufer es vorteilhaft wieder bekomme ib.

Bettelmönch (vgl. Asket, Büßer), abgefallener (udāsthita) als Spion 17, 8; 18, 1ff.

Bettelnonne, als Spionin und Liebesbotin 15, 14ff.; 17, 9, 19; 21, 8ff.; 22, 14f.; 368, 8ff.; 371, 28ff.; 593, 6ff.; 598, 24–599, 6; muß spinnen 175, 1, 23ff.; Geschlechtsverkehr mit ihr 364, 12–14; 35ff.

Beute (vgl. Gewinn), Verteilung der Gewinnanteile bei Feldzug 422, 3ff.; da auch mit kleinem Anteil zufrieden sein! 429, 12ff.; warum sie richtig verteilen 437, 12–14; wann um geringen Gewinn den anderen unterstützen 439, 18ff.; unter welchen Verhältnissen u. mit welcher Absicht ein Fürst einen geringen oder gar keinen Gewinn begehren oder nehmen soll 443, 24–444; einen unstatthaften Gewinn fordern, um einen Bruch herbeizuführen 444, 23–30.

Bewässerung 60, 11ff.; 62, 13ff.; wo man Brunnen graben kann Zus. 76, 35; 178, 27f.; Zus. 178, 28; die verschiedenen Arten der B. Zus. 76, 35; Zus. 180, 8; 180, 7–12, 31; 181, 10–49; 269, 3ff.; Abgabe aus Gemeinde- oder Privatwasseranlagen an königl. Domänen 180, 7, 12 u. Anm.; Zus. 181, 49; Verschiedenes über B. Zus. 182, 45; Zus. 269, 26; Gesetze über B. und Bewässerungsanlagen 268, 9–269, 15; Steuerfreiheit bei Neuanlegung oder Wiederherstellung von Bewässerungswerken 268, 23ff.; Zus. 269, 26; Hinderung des richtigen Laufes von Bewässerungswasser 269, 16ff.; Errichtung von Anlagen auf fremdem Grund u. Boden 269, 38f.; strenge Strafe, wenn sich jemand an Bewässerungsanlagen vergreift 355, 1ff.; [896] Zus. 355, 1–10; ist das wichtigste für Ackerbau u. welche Art am besten 372, 24–25 u. Zus.; 459, 19–21; 33–36; Zus. 459, 37 (richtig: 36); Regen u. Erntesegen von B. abhängig 469, 20ff.; vgl. 178, 31ff.; 372, 24–25 u. Zus.; 399, 10; Zus. 399, 44.

Bhāradvāja, im MBh. XLII; LXIX; Muster des klugen Höflings 391, 5f.; Zus. 391, 35; skrupellos 394, 22ff.; polit. Lehren 10, 1ff.; 31, 18ff.; 39, 6ff.; 394, 6ff.; 394, 14f.; 22ff.; 493, 3–14; 501, 3–10; 594, 5–7.

Bildung, Art, Gegenstand, Zustandekommen 5, 17–6, 2; ermöglicht Besiegung der Sinne 7, 5f.

Bilvafrucht mit B. aufschlagen 529, 12f.; 530, 20f.

Binden und Gefangensetzen, unbefugtes bestraft 303, 15–17; 313, 9–12; Zus. 313, 9–12; 352, 22ff.

Blitz, Asche von Blitzentzündetem macht feuerfest 50, 6ff.; löscht Feuer 648, 15; Feuer vom Blitz unlöschbar und zauberisch 644, 3–8; Aberglaube vom B. 644, 22ff.; Zus. 644, 44; Keilchen von blitzversengtem Baum gebraucht, Harn- oder Stuhlverhaltung, Schwindsucht oder Vernichtung des Lebensunterhaltes zu verursachen 657, 21–658, 5; 21–25; Zus. 658, 6–7.

Blut, zu Zauber- und Geheimmitteln gebraucht 642, 19; 643, 11; 660, 14.

Bogen, verschiedene Arten 155, 5ff.; woraus Bogenschnüre gemacht 156, 1ff.; Bogenhanf 176, 22; 45ff.; Schießen u. Schützen 67, 8ff.

Boten (Botengänger), Entlohnung 383, 5f.; 38ff.; rasche Briefboten Zus. 35, 23.

Borgen (vgl. Wucher), wie Geborgtes zurückgeben 282, 11ff.; Strafe, wenn nicht zu richtiger Zeit u. am richtigen Ort zurückgegeben 311, 1ff.

Brahmane, besondere Pflicht 3, 4ff.; B. und Krieger sollen zusammenstehen XXXII; 14, 5ff.; König soll Brahmanen Land schenken 59, 8ff.; und Wälder für Vedastudium u. Soma 62, 16ff.; sollen im nördl. Teil der befestigten Stadt wohnen 75, 9ff.; zahlen weder Fährgeld noch Postengebühr (gulmadeya) 199, 10ff.; Zus. 198, 23; Zus. 201, 35 (S. 723); 311, 1f.; Tiere des B. 257, 12; 29ff.; B. sollen Vorrang unter Dörflern feststellen 779 unten bis 780; nicht gezwungen, bei religiösen Festen mitzuwirken, und doch Anteil 273, 17f.; Brahmanenkaste aus Priestergilden erwachsen 796; B. nicht zu foltern 344, 2f.; 345, 11; wie zu strafen 345, 12–19; Zus. 345, 11–19; Zus. 354, 35; Brandmarkung 345, 12–15; Zus. 345, 11–19; Bestrafung eines ehebrecherischen B. (mit Kranz aus irdenen Tellern, Schakal- Brandmälern, Eselsritt usw.) 346, 45ff.; B. bei Hochverrat geblendet 354, 9ff.; 31ff.; Zus. 354, 35; Strafe, wenn jemand in eines B. Küche etwas beschleckt 355, 13ff.; Zus. 355, 11–15; B. sehr habgierig Zus. 399, 44, Schluß; als Soldaten 532, 1–8; der Zorn des B. legt sich durch Gaben Zus. 534, 25; Königsdienst und B. XXXIf.; die B. Urheber des Arthaç. XXX–XXXV; Wesenszüge des B. XXXII–XXXVI.

Brahmanengutsschenkung, wie lang da daṇda 164, 14f. Vgl. Brahmane.

Brandmarkung des Verbrechers 345, 12ff.; Zus. 345, 11–19; des Viehs s. Rind.

Brauch s. Gesetz, Recht.

Braut und Bräutigam (d.h. Verheiratete vor Heimführung), wann sie von einander frei 757; wann Braut des Verreisten frei 254, 3ff.; Zus. 254, 3–17; Raub einer Braut schwer bestraft 352, 22ff.

Brautpreis, gehört Vater, Mutter, Braut 243, 9ff.; 31ff.; Rest des B. 244, 10; 30ff.

Bravi (tīkshṇa) 17, 9; 36f.; 21, 3ff.; 29, 3. Weiteres unter Mordspitzel.

Brief, angeblich aufgefangener, als Mittel, einen zu verderben 380, 8–14; Zus. 467, 35; 536, 20f. u. Zus.; 537, 17–18; Zus. 537, 42; 550, 10–13; Zus. 549, 37; Zus. 551, 9–10; 622, 15–26; Zus. 622, 43f.; 625, 1–2; Zus. 625, 35; vgl. 633, 24–27.

Bṛihaspatianer, Rechts-, polit. u. militär. Lehren 2, 1–3; 24ff.; 33, 17; 89, 16; 279, 17f.; 304, 1–6; 583, 11ff.

Buchführung, über Staatshaushalt 81–92; Zus. 92, 2.

Buddhistische Mönche, dürfen nicht an Manen- oder Götteropfer gefüttert werden 312, 3–5; 26ff.; Zus. 312, 47; haben rotgelbes Gewand von Brahmanen übernommen Zus. 312, 47; Kauṭ. lebte zur Zeit des jungen Buddhismus ib.

Budget s. Staatshaushalt.

Buffer (Puffer), dazu kann der »Eingeklemmte« (antardhi) werden 465, 1–4; der Grenznachbar (sāmanta) eines Mächtigen als B. 489, 5–6.

Bündnis (bes. mit ari, vgl. alliiert, saṃhitaprayāṇa, Vertrag), ist siebenfacher Art 431, 18–23; mit ausbedungenem Ort 430, 12f.; 17ff.; mit ausbedungener Zeit 430, 13–14; 431, 3–9; mit ausbedungener Sache 430, 14–16; 431, 10–17; vgl. 469, 5–8; ohne Ausbedingnis 431, 24ff.; Bündnis mit Doppelspiel 436, 9ff.; »gleicher Pakt«, »ungleicher Pakt«, »Überpakt« 437, 15–438, 6; vgl. 418, 1–6; [897] Zus. 448, 1–4; Bündnis mit einem oder Krieg gegen ihn bei Bemarktung 438, 6–443, 23; B., wenn Gewinn davon, sowie nicht, Krieg 447, 3–6; vgl. 452, 13–16; Bündnis, einen Freund zu gewinnen 448, 1ff.; Land zu gewinnen 451, 18ff., weitere solche Bündnisse unter Vertrag; geschickt zu B., wer nützt 465, 9–10; Feldzug im Bündnis mit einem Mächtigeren sehr zweifelhafter Vorteil Zus. 554, 24.

Burg (Stadtburg, befestigte Stadt, vgl. Stadt, Belagerung, Einnahme), Herstellung oder Erbauung 64, 19ff.; verschiedene Arten 64, 21ff.; Befestigung 65, 10ff.; kishku bei Festungsbau 163, 2; Stütze ist Burg u. Bundesgenoß s. Stütze; wozu B. dient 453, 3–5; Feind mit B. besonders gefährlich 453, 1–3; 463, 9–17; 464, 21 bis 24; Flußburg besser als Landsburg 454, 18–24; 32ff.; Zus. 454, 35–36; Bergburg besser als Wasserburg 454, 25ff.; vgl. 459, 16–18; Abkommen zweier Fürsten, B. zu bauen 459, 13–18; womit B. (in die sich schwacher Fürst zurückzieht) ausgestattet sein muß 471, 20–26; Gründe u. Absichten, die zur Zurückziehung in eine B. bewegen dürfen oder sollen, sowie die hinterlistige und durch widrige Umstände herbeigeführte Schädigung des Bedrängers dabei 471, 26–473, 8; Stadtburg (befestigte Residenzstadt) wichtiger als Bauernland 494, 6–11; Stadtbürger heldischer als Landvolk 494, 9–11; Burg wichtiger als Schatz 495, 9–14; B. kann man nicht in der Tasche mitnehmen 495, 7–8; Sicheinschließen u. Belagerung in B., s. Belagerung; Vorräte, die zu B. gehen, vergiftet dem Feind in die Hände spielen 608, 15–609, 5; trügerische Übergabe einer B., um den Feind in die Falle zu locken 608, 7–10; »Mittel, eine B. einzunehmen« 612–635, 11; Einnahme einer B. s. Einnahme.

Bürgschaft, gegen Rache des anderen 96, 13; 32ff.; Vererbung der B. 276, 15–19; Zus. 276, 42; Zus. 276, 47; B., daß einer dem anderen nichts zuleide tun werde 306, 6–8; Zus. 306, 33; Bürge bei Friedensschluß oder Bündnis (sandhi) 479, 5; 12–16.

Büßer (tāpasa, vgl. Asket, Bettelmönch, buddhist. Mönche), als Spion 17, 9; 18, 19ff.; 23, 21; 29, 6ff. usw.; König soll von Bewaffneten geschützt B. besuchen 56, 31f.; wer B. tötet, grausam hingerichtet 354, 13f.; wer B. schmäht, dem Zunge abgeschnitten 354, 13ff.; wer ihm Glied verletzt, dem dasselbe Glied abgeschnitten ib.; große B. Bürgen eines Friedensvertrages 479, 13–16; 35–38.

Butter, bes. Maßeinheiten für B. u. Sesamöl 162, 10f. Weiteres s. Milchwirtschaft.


Caṇḍāla, wo wohnen 76, 8f.; Strafe, wenn er Arier anrührt 311, 16ff.; Zus. 312, 25; muß Selbstmörder wegschleifen 341, 25f.; wird hingerichtet, wenn er Verkehr mit Arierin hat 364, 11ff.; C. und sein Hund 410, 18f.; 35ff.; 528, 22–24; 43ff.

Çūdra, Beschäftigung 3, 8ff.; Zus. 58, 16–18; ist Arier 286, 1ff.; 17ff.; Dörfer sollen hauptsächlich aus Çūdra (und Ackerbauern) bestehen 58, 4–5; 13–18; vgl. Zus. 178, 28; 399, 13f., 37; Zus. 399, 44; Wertung im Verhältnis zu anderen Kasten s. z.B. 305, 13 bis 19; 32–45; Zus. 305, 47; »mit welchem Glied ein Ç. einen Brahmanen beleidigt« usw. 306, 28–307, 2; 24–27; Zus. 307, 27; Cūdraasketen 312, 28ff.; Zus. 312, 47; Ç. als oberste Reichsbeamte Zus. 315, 16; Strafe, wenn Ç. sie heinen Brahmanen nennt usw. 352, 18ff., 36ff.; Zus. 352, 40; muß Paria werden, wenn er zu einer Paria geht Zus. 364, 19–22.


Decken, aus Wolle, Haar usw. 113, 21ff.; Fadenaufseher soll sie machen lassen 176, 1–3.

Depositum (vgl. Anvertrautes), wann der Bewahrer nicht haftbar 280, 9–19; Zus. 280, 42; Strafe bei Benutzung, Verlorengehen, Verkauf, Vertauschung usw. des D. 281, 1–9; Zus. 281, 33; Pfand s. da; Bewahrgut sechsfach 283, 26; Gesetze über das offene D. 284, 1ff.; listige Mittel, den Ableugner eines Bewahrguts zu entlarven 284, 7ff.; Zus. 284, 14; Zus. 284, 41; Zus. 285, 29; 285, 35.

Diebe s. Verbrecher, Räuber.

Diener s. Arbeiter, Sklaven.

Doppelspiel (dvaidhībhāya), Defin. 406, 15f.; 22ff.; Zus. 509, 36; 488, 18–489, 4; 29–32; wann zu D. greifen 410, 31ff.; 411, 13–16; von Burg aus 412, 16; 414, 21–23; wenn mit einem Grenznachbarn (Feind) verbündet 436, 9ff.; 18 Arten friedliches Abkommen bei D. 438, 16.

Dorf, hauptsächlich aus Çūdra und Ackerbauern bestehend 58, 4f., vgl. Çūdra, Land; wie groß 58, 5f.; Zus. 58, 16–18; Dörfer dürfen nicht Vergnügen haben, sondern nur ihre Arbeit 61, 14–62, 2; 62, 21ff.; nicht saṅghas 61, 11ff.; wie weit voneinander entfernt 58, 6; die an Gewässern müssen besondere Steuern entrichten [898] 197, 14f.; müssen die königl. Fährleute erhalten 200, 8f.; Kataster der Dörfer 226, 12–227, 20; nicht Steuern zahlendes D. 270, 22f.; 271, 29ff.; die Beisassen und ihre Pflicht, Feld zu bestellen 270, 15ff.; Zus. 270, 46; Dorfvorsteher bekommt Reisebegleitung oder Reisegeld 271, 10ff.; Diebe und Beschlafer fremder Ehefrauen aus dem Dorf gejagt 271, 14ff.; Umhegung aus Pfosten um das Dorf 271, 18f.; Zus. 271, 18–19; verschiedene für das Dorfleben wichtige Dinge 270, 15–274, 8; aus Weideland bestehende Dorfumfassung 271, 18f.; altind. D. sehr beweglich (zieht oft weg) 326, 6–8; 509, 22ff.; 628, 28 bis 34; 633, 28ff.

Dorfdiener, sollen von anderen nicht bestelltes Land bekommen 59, 17.

Dorfoberhaupt, erpresserisches, wie zu entlarven 331, 1ff.; 12–14.


Edelmetalle (vgl. Gold, Silber), Edelmetallschmiede 122, 9ff.; kein Unbefugter darf hinein 125, 9f.; Behandlung der Arbeiter 125, 9ff. (Untersuchung ihrer Kleider, Hände, geheimen Teile); Legierung von Gold mit Silber 128, 3–8; mit anderen Metallen 132, 14ff.; Arbeiten in Edelmetallen dürfen nur bei königl. Goldschmied bestellt werden 131, 12ff.; verschiedene Arten solcher Arbeiten 132, 1ff.; verschiedene Arten, Betrug zu üben 132, 5–136; Mittel, solche Fälschungen zu entdecken und zu begreifen 134, 13–135, 16; 136, 6–12; Edelmetallverfälschung 318, 2–5; wieviel kṛishṇala auf Gold- bzw. Silbermāsha gehen 219, 19ff.; Wertverhältnis von Gold und Silber 319, 24ff.; Zus. 319, 26.

Edelsteine, vom saṃnidhātar zu verwahren 79, 3ff.; bei Betrug mit E. höchste Sāhasastrafe 79, 5f.; Herkunft 108, 14; Arten 108, 15ff.; besonders geschätzte Zus. 108, 43; Fehler 109, 11ff.; geringere Arten 109, 14ff.; der Diamanten Herkunft 110, 7ff.; Farben 110, 11ff.; wann vorzüglich, wann nicht 110, 15ff.; Gewinnung von E. (Fundgruben) 121, 1ff.; Fassung von E. 126, 6–20; Raub 303, 1–4; 38–45; Fundlohn der Edelsteinwäscher 319, 15ff.; Strafe bei Diebstahl 319, 17f.; wieviel Melder (Entdecker) einer Fundgrube oder eines kostbaren Edelsteins bekommt 320, 1ff.; 26ff.

Ehe (vgl. Heirat), von Ehesachen 242, 19–254; das bürgerl. Leben beruht auf der E. 242, 19 u. Zus.; ehelicher Verkehr s. Geschlechtsverkehr, ṛitu.

Ehebruch, Begleitung auf der Straße (od. Reise) durch gewisse Männer Ehebruch 252, 9ff.; wann Beschlafung fremden Eheweibs kein E. Zus. 260, 1–18; Hilfeleistung bei E. 352, 7–10; 29–34, vgl. avakāça u. avakācadāna, die ehebrecherische Gattin des Verreisten 359, 8ff.; wodurch Ehebruch erwiesen Zus. 242, 11–14; 360, 11ff.; 30ff.; Zus. 360, 42; Frau, die einer gerettet, darf er genießen 360, 11ff.; 361, 30ff.

Ehrungsgründe 314, 1–2; 6ff.

Eichung und Eichmeister 158, 1ff.; Eichungsgebühr 162, 3–6; Buße für Nichtgeeichtes 162, 3f.; hasta bei Eichungen 163, 18ff.; wie oft geeicht 162, 25ff.; 321, 39ff.

Eid s. Schwur.

Eigenmächtige Besitzergreifung s. Raub.

Eigentum und Eigentumsrecht (vgl. Geld), vierfache auf irdisches Gut gerichtete Tätigkeit 4, 20–24 u. Zus.; fünf Jahre bebautes Feld des Nichtbebauenden diesem zurückzugeben 271, 4ff.; Zus. 271, 4–7; Verfallen von E. Zus. 271, 4–7; 300, 21ff.; Zus. 300, 47; Zus. 301, 4–10; die ständigen großen Gefahren für irdisches Gut Zus. 283, 26; 285, 25ff.; Zus. 285, 29; Verkauf ohne Eigentumsrecht 298, 17ff.; was alles geschehen muß, wenn jemand etwas Gestohlenes in Besitz bekommt 298, 17ff.; vgl. aber Zus. 299, 38; Strafe, wenn einer fälschlich etwas als E. beansprucht 299, 2ff.; Zus. 299, 1–5; Eigentumsrecht 300, 19ff.; Besitz gibt Eigentumsrecht 300, 19ff.; wie lange darf einer verreist sein, ohne daß sein Eigentum verfällt? Zus. 300, 47; Gut, das nie verfällt (vom Eigentümer an den Besitzer fällt) 301, 4–10 u. Zus.

Eindringen s. adhigama, anupraveça.

Einheimische Erzeugnisse besser und wichtiger als fremdländische 514, 5ff.; Zus. 514, 32.

»Einige« (eke), ihre politischen Lehren 524, 11–15. Vgl. ekeshām u. Druckfehler u. Bericht, zu 856, Zus. 506, 42, Z. 6.

Einladung, Nichteinladung des gegenüber und nebenan wohnenden Brahmanen 311, 26ff.

Einnahme (Erstürmung usw.) eines befestigten Orts, mit Hilfe von unterirdischen Gängen und vcn Sturmwerkzeugen 629, 12f.; richtige Zeiten für Sturm 631, 14–20; verschiedene Mittel, im Verein mit einem anderen den Belagerten herauf [899] zulocken und »zusammenzupressen« 631, 21–633, 4 nebst Anm. u. Zus.; ihn herauszulocken und selbst niederzumachen 633, 9–15; geheime Agenten spielen Burg dem Belagerer in die Hände 633, 5–8; Freunde des Belagerten gegen ihn aufstacheln und dann als »Freundesmörder« töten 633, 16–23; wie der Belagerte durch solche, die sich als seine Freunde stellen, ins Verderben gelockt wird 631, 23 bis 634, 2; Einnahme mit Hilfe von Verrätern 634, 2–6; erst nach »Säuberung« in eroberte Stadt einziehen 634, 11–14; Aufzählung der fünf Mittel, einen befestigten Ort einzunehmen 635, 10f.

Eisen (vgl. Metall), nur das erhitzte läßt sich zusammenschweißen 413, 22ff.

Elefant, Elefantenwald 63, 14ff.; 459, 27–460, 11; Kontrolle desselben 63, 21ff.; Elefantentöter hingerichtet 63, 18ff.; »auf Elefanten beruht Sieg der Könige« 64, 9ff.; vgl. 456, 21f.; 34; Zus. 456, 34; 460, 3–6; 586, 19f.; Aufgaben des E. 64, 10ff.; Rassen und Herkunft 64, 13ff.; Zus. 64, 39; Perlen in Kopf des E. 107, 22ff.; Zus. 107, 25; wie stark Reis für E. gereinigt 143, 15ff.; 144, 16f.; Trächtigkeitsdauer 168, 20ff.; nicht gezüchtet 168, 39ff.; »Wasserelefanten« 191, 1, 29; Elefantenaufseher und seine Pflichten 216, 15ff.; Stall und Stände 217, 1–11; Zeiteinteilung für die königl. E. 217, 12–16; E. im Sommer einzufangen 218, 1; welche zu fangen, welche nicht 218, 2ff.; Größe und Rangordnung nach dem Alter 218, 4ff.; 219, 13; Futterration 218, 8ff.; Elefantenkalb 219, 4f.; Rassenvorzüge 219, 6–10; Rassen oder Arten 219, 11–14; Zus. 219, 48; die vier Gruppen nach der Arbeitstüchtigkeit 220, 1ff.; siebenfache Ausbildung des Kriegselefanten 220, 8ff.; die achtfache des Reitelefanten 220, 14ff.; die sechsfache Art des tückischen (vyāla, rogue) 221, 6ff.; Gewöhnung, das Fürchten zu verlernen 221, 20ff.; Zus. 221, 25; die vier Klassen des nicht Trainierbaren 222, 1ff.; bei E. nötige Geräte und Ausrüstung 222, 4ff.; Zus. 222, 47; die verschiedenen Elefantenpfleger und ihre Ration 222, 11ff.; deren Vergehen und Strafen 222, 19ff.; Reinigungsweihe 222, 25ff.; Zus. 223, 17; Beschneidung der Stoßzähne 223, 3ff.; mit E. bespannte Wagen Zus. 224, 30; der von zornigem E. Getötete 362, 14ff.; 40ff.; wie heiligend Tod durch E. 362, 16f.; 45ff.; besser viele stumpfe (nicht kampfbegierige) oder wenige kampffreudige E.? 460, 1–11; Zus. 460, 34; fliehende treten das eigene Heer nieder, 460, 4f.; Trainierung macht sie kampftüchtig 460, 9f.; Schulter des E. wichtig und heilig 460, 34; Elefanteneinfangung wichtiges Geschäft des Königs 473, 27; Elefantenzauber und die elefantenbannende Laute Zus. 484, 46; der E. aus Holz (trojanisches Pferd) ib.; E., der 50 yojana an einem Tag zurücklegt ib.; der Bretterelefant ib.; E. oft Landplage 514, 2–4; Zus. 514, 29; E. können große Hitze nicht vertragen und müssen viel Wasser haben 526, 3–9; 30–33; Zus. 526, 2–4; E. mit Hilfe von E. eingefangen 542, 7f.; Zus. 541, 38; Rücken von E. als Brücken 566, 17; Zus. 567, 25; E. zersprengen das zusammengeschlossene feindliche Heer 568, 22f.; E. mit Lederhüllen an Füßen zu nächtlichen Überfällen verwendet 569, 26f.; für E. günstiges Gelände 574, 12ff.; vgl. 570, 25–27; Kampfaufgaben des E. 576, 1–9; Zus. 576, 39; worin die Vorzüglichkeit der (Kriegs-)elefanten besteht 580, 18ff.; Zus. 581, 23; Kampfarten (besser: Kampftätigkeiten) des E. 582, 15–18; gewöhnliche Reitelefanten als Kriegstiere 580, 8; 596, 36ff.; durch Gift angeregte E. 416, 10–12; 25–29; 596, 1–3; feindl. Fürst durch Jagd auf besonders herrlichen E. in Falle gelockt 620, 1–5; Zus. 484, 46.

Eltern und Kinder (vgl. Kinder), Zeugenschaft der einen für oder gegen die anderen 277, 25ff.; 788; Anklage vor Gericht durcheinander ib.; Strafe, wenn jemand sie entzweit 788; Streit miteinander 788; furchtbare Strafe bei Mord, tätlicher und Wortbeleidigung an Mutter, Vater, Sohn 354, 13ff.

Empörung s. Aufruhr.

Erbe und Erbteilung, König nimmt Hinterlassenschaft, für die kein Sohn da ist Zus. 84, 44; Zus. 256, 44–45; Sicherstellung eines Erbes vor habgierigen Verwandten Zus. 237, 15ff.; Erbteilung nach Tod der Eltern 255, 2ff.; Selbsterworbenes geht nicht in Teilung ein 255, 3ff.; Zus. 255, 3; bis zu welcher Generation geht Erbrecht an Familiengut? 255, 7ff.; die Zusammenlebenden oder (Wieder)vereinigten 255, 11ff.; Zus. 255, 7–16; Erben des Sohnlosen 255, 18ff.; 256, 1ff.; Zus. 256, 1–3; Zus. 256, 40; des mit Söhnen Gesegneten 255, 18ff.; dessen, der keine rechtmäßigen Kinder hat 255, 20ff.; Erbteilung bei Lebzeiten des Vaters 256, 10ff.; Zus. 256, 10–11; ältere Brüder, wenn kein Erbteil, jüngere unterstützen 256, 11ff.; Erbteil der Unmündigen aufbewahren 256, 14ff.; Zus. 256, 14–17; unverheiratete Geschwister sind zu verheiraten 256, 18ff. u. Zus.; [900] gleiche Verteilung 256, 21ff.; bei Ungehörigkeiten neue Teilung 256, 28f.; wann der König beerbt 256, 30ff.; Zus. 256, 44–45; vom Erbe Ausgeschlossene 257, 3ff.; Zus. 256, 10–11; Zus. 257, 3–7; Zus. 258, 35; aber nicht deren normale Kinder 257, 8–10 und Zus.; besondere oder Voranteile 257, 11ff.; Zus. 257, 20–21; 258, 9–11; der Untüchtige wird verkürzt, der Tüchtige bevorzugt 258, 4–11; Zus. 258, 35; 259, 10; Zus. 259, 27–28; Zuteilung nach Meisterschaft im Gewerbe 258, 18–21; Tüchtigkeit höher als Erstgeburt Zus. 258, 35; Unteilbares Zus. 258, 23; je regelrechter Gattin, desto höher Rang ihrer Söhne 258, 12ff.; Zus. 258.43; bei gleichstehenden Frauen kommt Vorrang von Erstgeburt ib.; Zus. 258, 43; Erbteilung bei Söhnen von ungleichkastigen Müttern 259, 1ff.; Zus. 259, 27–28; wenn ein Sohn, aber mehrere Fauen, bekommt er alles 259, 13ff.; Zus. 259, 13–15; Bastard als Erbe 259, 15ff.; Teilung von ekadravya 257, 24f.; 41ff.; Zus. 258, 23; Verfahren, wenn später ein leiblicher Sohn geboren 260, 27ff.; bei Mischkasten gleiche Verteilung 262, 4f.; Sitte der Gegend, Kaste usw., Norm bei Erbteilung 262, 6–8; wer Büßer, Vedaschüler usw. beerbt 301, 16; 801 Mitte.

Erde, Ort der Tätigkeit des Cakravartin 523, 9ff.; vgl. Land, Gelände; die Erde erobern s. Eroberer.

Erfolg (vgl. Gewinn), glücklicher Erfolg oder Verwirklichung der politischen Ziele eines Staats (siddhi) 404, 6–405, 23; Fürst muß ihn sich selber zu eigen machen und dem Feind entreißen 405, 1ff.; Zus. 405, 5–6; wann er sogar siddhi des Feindes wünschen soll 405, 7–24; durch çakti und siddhi verfällt Fürst in Torheit usw. 405, 7ff.; E. verdirbt die Seele 429, 11, 32; 467, 13 (hier: die Macht), vgl. 445, 20f.; Hindernisse des Erfolges oder Gewinnes (lābha) 541, 3–542; Zus. 541, 38; Erfolg (lābha) kündet und bringt E. 542, 4ff.; pradhānasiddhi, āyattasiddhi, pradhānāyattasiddhi 547, 9–11; Zus. 547, 39; Einerbewältigung (oder: Einerverwirklichung, ekasiddhi), Zweier-, Dreier- und Viererbewältigung 561, 13; 34–36; die siddhi im MB. XXXIX. Vgl. utsāhasiddhi, prabhusiddhi, mantrasiddhi.

Erlaß, königlicher, s. Kundgebungen.

Ermarkten, Ermarktete sollen die Staatsmänner sein 438, 7–443, 9; wie sie einander bemarkten sollen ib.; ebenso 443, 10–23; wen als Käufer von Land für Besiedlung ermarkten 458, 1ff.; Zus. 458, 19–22.

»Eroberer« (vijigīshu) und Eroberung (vgl. Kriegsheld), Defin. des vijigīshu Zus. 397, 29; 402, 1–3; 20ff.; die drei Arten von Angreifern oder Eroberern 594, 17ff. u. Zus.; die vier Verfahrensarten, die Erde zu erobern 634, 15–635, 6; wie nach Eroberung eines Landes oder Gebietes verfahren, damit es zu Ruhe und Gedeihen komme 635, 17–637; die vom Feinde zum Eroberer Übergegangenen muß er tüchtig entlohnen 635, 22ff.; gegen Rache von Anhängern des früheren Fürsten sich schützen 636, 24–637, 2; Männer aus dem eigenen Land oder avaruddha des Feindes an wichtige Posten stellen 637, 2–4; wie mit kräftigen Prinzen von Geblüt verfahren 637, 4–12.

Erziehung (Bildung, Selbstkultur) 5, 14–8, 24 u. Zusätze; 40, 23f.; 41, 1–42, 13. Vgl. Bildung.

Esel, im Krieg gebraucht 576, 22–24; Eselsmilch gibt keine Butter 615, 4; 42f.; Zus. 615, 43; ist zauberkräftig 643, 1.

Essen, Verunreinigung durch unkoschere Speisen (und Getränke) 361, 6ff.; Kochen des Essens im Sommer 231, 20–24; Zubereitung des Essens und Ration eines Menschen 144, 2–13; Zus. 144, 3–8; wie stark der Reis gereinigt werden muß 143, 15–144, 2; Eßgemeinschaft 589, 11–13; wann essen 47, 4–5; 13–14; Zus. 47, 43; Zus. 231, 42. Vgl. Nahrungsmittel, Kochen.


Fadenaufseher 174, 10ff.

Fahrendes Volk, verschiedene Arten 196, 7–11; ihre Frauen Prostituierte ib.; 252, 12ff.; müssen fünf paṇa für Vorstellungslizenz zahlen 196, 12f.; Entlohnung bei fahrendem Volk 290, 7ff.; Zus. 290, 38; dürfen nicht Dörfler an Arbeit stören 61, 15ff.; als black-mailers 331, 25ff.

Fähren, sind Zollstätten Zus. 171, 35 (S. 713); wer alles auf bloße Stempelmarke oder Stempelkarte hin übergesetzt wird 199, 10ff.; Zus. 198, 23; 723 unten; Betrag des Fährgelds für Menschen und Tiere 200, 1ff.; Fährleute erheben Zoll und andere Abgaben 200, 10f.; Verantwortlichkeit der Fährleute 200, 13ff.; Zus. 200, 17; für F. besonders wichtige Zeit 201, 1–4; 25ff.; Zus. 201, 35 (S. 721) die Fähren bei Vasishṭha 723f.

[901] Fahrlässigkeit, Loch ohne Bedeckung, Wagen ohne Stütze usw. 362, 4ff.; Zus. 362, 4 bis 7; bei umgehauenem Baum, uneingewöhntem Tier, geschleudertem Gegenstand, Fahren auf Straße 362, 8ff.; 27ff.; Zus. 362, 39.

Falschmünzer s. Fälschung.

Fälschung (von Geld, Lebensmitteln, Kaufmannsgütern, Siegeln, Schriftstücken usw.) 319, 12–14; Zus. 319, 47; wie Falschmünzer und Goldverfälscher zu entlarven 332, 12ff.; falsches Geld einem zugesteckt, ihn zu verderben 378, 25ff.; 380, 3ff.; oder Handwerkszeug eines Falschmünzers 380, 5ff.; Zus. 380, 27; Strafe des Handels mit gefälschtem Gold 352, 22 ff.; Strafe für Metallverfälschung 318, 2–5.

Farbstoffe, für Metall, bes. Gold s. tīkshṇa; andere 151, 18–20; 177, 33f.

Feiertage und Feierzeiten 88, 13f.; 35ff.; die Spinnerinnen auch da arbeiten machen 175, 10f.; besonders heilige und magisch gefährliche Tage Zus. 175, 10. Vgl. Fugentage.

Feind (Widersacher), die sechs inneren 7, 19ff.; 597, 5; wie Nachricht gegeben vom Herannahen eines Feindes 226, 1ff.; Zus. 226, 1–4; Feindes richtige Eigenschaften 400, 9ff.; 25–30; Zus. 400, 30; Kennzeichen (Defin.) des F. 400, 25ff.; LXII; wo und wer F. 402, 6ff.; vgl. 458, 1ff.; 403, 1–7; drei verschiedene Arten der Stärke nach 402, 8–12; drei Arten dem Ursprung nach und Defin. 403, 1 bis 7; Zus. 403, 25; Feind in Burg (sthira, sthita) besonders gefährlich 453, 1ff.; 463, 9–17; 464, 21–24; nur den starken Feind niederwerfen wertvoll 452, 22–28; Zus. 457, 46; der pīḍanīya gestützt durch Burg und Freund, nicht aber der ucchedanīya 454, 12–17; sich mit F. verbinden, der nützt 465, 9f.; LXII; F. muß um jeden Preis vernichtet werden 465, 18f.; F. muß geschwächt werden 488, 9f.; des Feindes Wachstum wird bewirkt durch Unglücksvorteil, Nachteil und Zweifelhaftes beim Eroberer 554, 1–2; keine Reste vom Feind lassen 611, 12–15; Zus. 611, 15; jeder, der im Weg, F. u. zu vernichten LXII.

Feld oder Same entscheidend? 260, 1–5; Zus. 260, 1–18.

Feldfrüchte (vgl. Ackerbau, Getreide, Reis), Abfall bei den verschiedenen 142, 10ff.; wie heilig die Gerste Zus. 143, 29; Weizen und Gerste gering geschätzt 179, 43ff.; welche F. am vorteilhaftesten zum Anbauen 181, 3–5; welcherlei Land für die einzelnen Feld- und Gartenerzeugnisse 181, 6ff.

Feldmarschall (senāpati), benutzt als Werkzeug der listigen Beamtenprobe 15, 8ff.; seine Pflichten 224, 21ff.; Zus. 225, 34; was er wissen und verstehen soll 224, 21 bis 225, 5.

Feldmaße 161, 21–24.

Feldschaden (durch Vieh oder Wild), Strafansätze bei eingezäunten Weiden 271, 21ff.; bei Äckern 272, 1–3; Zus. 271, 24–26; Zus. 272, 26; Zus. 272, 35; straffreie Haustiere 271, 26ff.; 272, 21ff.; vgl. Zus. 272, 35; Zus. 272, 23; unbefugtes Treiben oder Laufenlassen über Felder 272, 4ff.; Fressen von Getreide an Dreschtennen usw. 272, 9f.; Abwehren von Wild oder Haustieren 272, 11–18; Verantwortlichkeit bei F. Zus. 272, 35.

Feldzug (vgl. bes. Krieg, auch Kampf, Heer, Gelände), bei F. die »Kräfte«, Ort oder Zeit am wichtigsten? 524, 6–16; in welchen Monaten zu Feld ziehen 524, 21ff.; 41ff.; Zus. 525, 8; vgl. Zus. 526, 19; in welcher Jahreszeit je nach den Umständen 525, 1ff.; Zus. 525, 38; wie der eigene Zustand bei F. sein soll 524, 17; wie der des Gegners 524, 21ff.; 525, 14–526, 2; welchen Prozentsatz des Gesamtheeres mitnehmen 524, 17–21; Zus. 524, 17–20; 534, 27–31; zu welcher Zeit je nach den Kriegstieren 526, 3–11; wann und wohin ins Feld, wenn Elefanten Hauptstärke 526, 3–11; wenn Truppen zu Esel, Kamel, Pferd 526, 9–11; die angestammten Truppen zur Deckung der Basis (des eigenen Landes) verwendet 527, 1ff.; Bedeutung des Eintritts von Vorteil, Nachteil oder Unsicherheit am Anfang, in der Mitte oder am Ende eines F. 558, 11–559, 7; 17ff.; Zus. 558, 45.

Felle, Herkunft, 112, 16ff.; Aussehen und Größe 112, 17ff.; welche am besten 113, 14f.

Fernhalten soll der Fürst alle anderen von einander und von sich selber 538, 10–13 u. Zus.

Fersenpacker oder Angreifer im Rücken 37, 24f.; 402, 16; 38ff.; welcherlei Fürsten in den Rücken zu fallen vorteilhaft, welchen nicht 462, 15–465, 11; drei Arten F. 464, 28–30; wie der Eroberer verfahren soll, wenn ihm abhiyoktar und yātavya in den Rücken fallen 465, 29–466; F. stiftet und nützt Aufruhr im Rücken 533, 19–21.

Feste, bei religiösen Brahmanen nicht gezwungen, mitzuwirken 273, 17f.; Gnaden gegen Mensch und Tier an festl. Tagen 236, 6–8; Zus. 236, 8.

[902] Festung s. Burg.

Fett (sneha), die verschiedenen Arten 140, 11 u. Zus.

Feuer (vgl. Blitz), Schutz gegen F. und Mittel, feuerfest zu machen 50, 6ff.; 35ff.; 67, 1ff.; 34–36; Gesetze, Vorkehrungen und Strafen wegen F. 231, 20–232, 10; Zus. 232, 25; vgl. Belagerung; warum Feuersgefahr so groß 67, 34–36; Zus. 232, 25; um Mittag bes. gefährlich 231, 20, 39ff.; Agni = Ziegenbock 257, 31f.; Mittel gegen Feuersgefahr: im Sommer draußen kochen usw. 325, 15f.; religiöse und magische 326, 3–5; Brandstiftung 355, 8–12; Feuersbrunst verursachen als schlaues Mittel 483, 9–12; 600, 11–14; 604, 13–16; 605, 9f.; F. unter die Feinde bringen 604, 10–13; Feuer durch Vögel, vierfüßige Tiere und Feuerschleuder in belagerter Stadt entzünden 629, 21–631, 6; dabei verwendete Feuerpräparate (agniyoga) 630, 9–23; wie unzuverlässig und schlimm das F. 631, 1–6 u. Zus.; vgl. 67, 1f.; wie verderblich für die Belagerten und Maßregeln dagegen ib.; Feuersbrunst in Burg Gelegenheit, sie zu erstürmen 631, 14–20; wie die »Geheimen« F. beim Feind anlegen 638, 17–19; flüssiges F. (rasāgni) 610, 24; 611, 6; »Feuerwasser« 631, 33; 660, 3ff.; zauberisches (von verschiedenen Orten zusammengebracht und beopfert), das unlöschbar ist 644, 9–645, 8; Zus. 644, 47; F. von Blitz nicht löschbar 644, 3–8; 22ff.; Zus. 644, 44; Asche von blitzentzündetem F. löscht F. und macht feuerfest 50, 6ff.; 648, 15; Mittel, F. und Rauch aus dem Mund ausgehen zu lassen 648, 20–23; F., das in heftigem Regen, bzw. im Wasser brennt 648, 24–30; Feuer, das anderes Feuer an einem Ort, um den man es trägt, zu brennen hindert 649, 1–6.

Fische, Logik, Regel oder Zustand der F. 5, 7ff.; 25, 8; LVIII; LXXVI; scharf riechende als Mittel gegen Ungeziefer 182, 16f.; 46ff.; wie Meerelefanten, Menschen, Esel gestaltete 191, 1f.; Zus. 192, 31, Schluß (S. 720); Knochen des Tintenfisches 648, 26f.; 43.

Fischer, geben sechsten Teil des Fanges als Bootszins dem König 197, 15f.

Fleisch (vgl. Tiere), Fleischverkauf 191, 10–13; 41ff.; 192, 20ff.; 206, 3; Fleischessen ib.; Zus. 192, 31; den Rindern, Pferden, Elefanten gegeben 208, 9; 27ff.; Zus. 208, 29; 211, 5; 218, 10f.; Strafe bei Verkauf von unkoscherem Fleisch 352, 22ff.; 46.

Folter, wer ihr nicht unterworfen werden soll 343, 11–16; 20–344, 3; 18ff.; 345, 11; Tötung durch Folter schwer bestraft 344, 5; die 18 Arten der F. 344, 6–16; 28–48; Zus. 344, 48; Regelung der Folterung 344, 16–345, 4; wer auch wiederholter F. verfallen 345, 5–10; wissenschaftl. Werk über F. 345, 30ff.; Zus. 345, 35.

Frau s. Weib, Gatte und Gattin.

Frauengut 243, 17ff.; 39ff.; Zus. 243, 38; Zus. 245, 16–17; wann die Gattin es verbrauchen darf 243, 19ff.; wann der Gatte 243, 22ff.; 244, 3–6; Zus. 244, 47; wie es mit F. der Witwe zu halten ist 244, 8ff.; wer F. bekommt, wenn Gattin zuerst stirbt 245, 14–18; 244, 47; F. bei Überheiratung 245, 23–31.

Freund (Bundesgenosse, mitra, vgl. Hilfe leisten), wodurch alles einer F. 105, 17ff.; richtige Eigenschaften 400, 6–8; Arten 403, Zus. 403, 25; Wiederverbindung mit abtrünnig gewordenem F. s. Wiederverbindung; welcher Art F. helfen vorteilhaft und welchen nicht 445, 1–21; F. geringerer Gewinn als Land oder Geld 447, 10ff.; Zus. 447, 25; F. der beste aller Gewinne Zus. 447, 25; wichtiger als irdisches Gut 447, 23ff.; wer nützt, F. 448, 19; 465, 9f.; Zus. 465, 10; LXII; verschiedene Arten und welche besser 448, 11–450, 5; die sechs Eigenschaften des vollkommenen F. und deren Definition 450, 15–451, 8; die zweimal drei Arten des dienstwilligen Freundes 450, 22–23; verschiedene, z.T. zweifelhafte Arten von F. 450, 29–451, die fünf Arten im MBh. Zus. 451, 4; sechs Arten je nach der Fähigkeit zu helfen und der Nützlichkeit 476, 12–24; leicht ist Friedensvergleich mit bekriegtem F. 464, 3–8; 37–39; Zus. 464, 39; abhold gewordener F. nicht tauglich zu Bündnis 465, 9–10; mit F. feindlich brechen, wenn Vorteil dabei 465, 10; gefährlich (mächtig) werdender F. muß geschwächt oder vernichtet werden 486, 24ff.; F. muß unterstützt werden 488, 10; wer alles Freund ist oder werden kann 488, 18–489, 4; F. mit gleichen Interessen energisch zu unterstützen 489, 13–16; F., der schädigt oder nicht hilft oder es mit Feind hält, ist zu vernichten 490, 12–14; 26–28; wie gegen verschiedene Arten von F. (widerspenstige, schwache, wacklige, gleichgültige, abhold gewordene) so verfahren, daß sie nützen 489, 17–490, 11; 15–35; F. wichtiger als Heer, und Lob des F. 496, 14–20; F. hat, wer Heeresmacht hat 496, 21–23 (die Furcht hindert an Feindschaft); F. sucht eigenen Vorteil, und braucht man ihn, ist er nicht da 496, 26–30; welcherlei Arten von erzürnten Freunden schwer wieder zu gewinnen 519, 10–520, 10; Zus. 520, 19–21; welche leichter 520, 11–18;[903] Weisen, den F. zu betrügen ib.; erzürnter F. schwer wiederzugewinnen Zus. 520, 19–21; der »Eroberer« nicht F. seines Freundes 520, 33–39; leicht läßt sich etwas durch F. herbeiführen, auch wenn er sich in Machenschaften eingelassen hat 547, 18–23; sich den Widersacher oder sich dessen F. ermarkten um das Angebot von des Betr. Land 625, 28–624, 29.

Friede (vgl. Verfahren), unter welchen Verhältnissen der Fürst nur auf F. bedacht sein soll 409, 10–410, 3; 413, 25ff.; 414, 9–12; F. besser als Krieg 411, 7–9; die 10 bzw. 16 Arten von Friedensschlüssen des Schwächeren 414, 26–418, vgl. 595, 14–17; 27ff.; der goldene oder Goldfriede 416, 5ff.; 31ff.; Friedensruhe (çama) = Vertrag (sandhi) und beilegender Vergleich (samādhi) 478, 26; demütigender F. genutzt, den Feind zu schädigen 595, 14–596; 609, 6–12; Anknüpfung von Friedensverbindungen ist nur zur Überlistung da 626, 9–11.

Fronarbeit und -arbeiter 146, 1–4; 576, 18–21.

Frucht, reife, soll gepflückt (d.h. Mißliebiger usw. ausgepreßt und getötet) werden 380, 17ff.; Zus. 380, 42; vgl. 100, 6–8; Zus. 100, 30.

Fugentage 216, 9, 36; Zus. 223, 17; da gehen böse Geister um 619, 6ff.; vgl. Feiertage.

Führer (mukhya), sie wichtig, nicht das Volk (die kleinen Leute) 424, 17–19; 28ff.; 426, 22ff.; 427, 24ff.; 508, 19–28; 42ff.; 509, 30ff.; Zus. 509, 21; F. des Bauernlandes sollen dumm sein 399, 13; 32ff.; wie schlimm Führer von Verbänden (çrenīmukhya) 511, 1–9; 24ff.; Zus. 511, 3; den Feind veranlassen, seine eigenen wichtigen Männer zu töten s. Sich selber schädigen.

Fuhrwerk, wann jemand mit F. für Unglück damit haftbar, wann nicht 362, 8–13; 27–39; 363, 13; Zus. 362, 39; Zus. 363, 23–24. Vgl. Transport, cakrayukta.

Fundbüro 235, 9ff.; 36ff.; Zus. 235, 40. Zus. 300, 32. Vgl. Verlorenes.

Fußsoldaten, deren Aufseher nebst Pflichten 224, 11ff.; günstiges Gelände für F. 574, 4–6; Schlachtaufgaben der F. 576, 15–17; Kampfarten oder -betätigungen der F. 582, 23f.


Gatte u. Gattin, Gemeinsamkeit des Gutes u. der Werke Zus. 244, 47; wann Gattin Gatten verlassen soll 246, 10–13; vgl. Zus. 246, 8–9 (Gattin braucht nicht irrsinnigem usw. Gatten beizuwohnen, entgegen Kauṭ., Übers. 246, 8–9; 255, 24ff.); Alimente 246, 17ff.; Zus. 246, 23; Züchtigung der Gattin mit Worten u. Schlägen 247, 3–8 u. Zus.; Strafe bei unberechtigter Eifersucht 247, 9ff.; Gattin darf nicht herumlaufen 247, 10ff.; Freigebung bei Haß der Gatten 247, 13 bis 249, 3; Zus. 248, 6–8; Zus. 248, 49; Injurien durch Gatten oder Gattin 247, 3–12 u. Zus.; Trinken u. zu Vergnügen Gehen der Gattin 249, 4–9 u. Zus.; Verlassen oder Aussperren des betrunkenen usw. Gemahls 249, 10–13; 26ff.; Zus. 249, 33; Verlassen des Hauses durch Gattin 250, 13–15; wann Gattin in fremdes Haus gehen, bzw. ihres Gatten Haus verlassen darf 250, 23–251, 13; 17–42; Strafe, wenn bei Verlassen des Hauses in fremdes Dorf 251, 14–16; während des ṛitu darf nur Gatte der Gattin beiwohnen 252, 1–5; 20ff.; Zus. 252, 26; wie lang Gattin des Verreisten sich nicht neu verheiraten darf 253, 6–254, 2; 26ff.; 254, 18–27; 46ff.; Zus. 253, 45; neue Heirat des Mädchens, wenn ihr Bräutigam – Gatte verreist ist 254, 2–17; Wiederverheiratung der Gattin, des Verschollenen, Mönch Gewordenen, Impotenten, Entkasteten 255, 24ff.; vgl. 246, 10ff.; 254, 18ff.; verreisender Gatte muß für Lebensunterhalt der Gattin sorgen 253, 11ff.; 22ff.; 31ff.; 277, 29–30; Zus. 277, 35.

Gefängnisse und Gefangene, wie Gefängnisse anlegen u. womit ausstatten 78, 12ff.; wann Gefangene freigeben und welche 235, 11–236, 8; Zus. 236, 8; keinen Gereinigten in Gewahrsam halten 342, 21f.; Strafe, wenn Beamter oder Angestellter Gefangene ungehörig behandelt 349, 3–7; 11–16; sie aus Gefängnis läßt usw. 349, 10f.; 350, 5–7; eine Gefangene beschläft 349, 17–350, 4; beschläft sie Gefangener, Hinrichtung 350, 2; ebenso, wenn Gefängnisaufseher Arierin beschläft 350, 3–4; Zus. 350, 3–4; jemand aus G. befreien s. Binden; in neu erobertem Gebiet alle Gefangenen befreien 636, 13f.

Gefäße, sind aus Flechtwerk u. Ton 152, 17; leere Gefäße (Krüge usw.), um zu erfahren, ob Luftzug (unterirdischer Gang) da sei 607, 10–12; Zus. 607, 36.

Gehalt, der Leute in Königs Sold 381, 1–383, 15.

Geheimdiener oder Geheime 17, 6; 20, 7ff.; 186, 7–12; 466, 18–20; 604, 14; 612, 20–614, 8; 630, 1; 638, 7–13 usw.; »geheime Weiber« (Mordspitzel) 611, 4–6; wie die Geheimen Waffen einschmuggeln und Feuer anlegen 638, 14–19. Vgl. Spione, Meuchelmord usw.

Geheimmittel (Krankheiten usw. hervorzurufen u. zu heben) siehe Zaubermittel.

[904] Geisel, wer als G. gegeben 479, 17–18 welche Art G. für den, der sie stellt, vorteilhaft, welche nicht 479, 18–482, 2; wann Fürst sich selber als G. stellen soll 481, 18 bis 482, 2; die Flucht der G. 482, 2–485, 7; Zus. 484, 16; vgl. auch 610,

Geister (nächtliche, böse, rākskasa usw.), Geisterzeiten Zus. 175, 10; Mittel, sie zu vertreiben (rakshoghna) Zus. 241, 34; Schluß; von G. Ergriffene gieren nach Blut u. Fleisch Zus. 192, 31, Schluß; G. in Regenzeit gefährlich Zus. 321, 31; Verehrung und Bannung womit Zus. 329, 36; »Schreckensnot durch G.« 325, 12f.; Zus. 325, 12–14; 329, 14–19; Zus. 329, 36; welcherlei Opfer an sie 329, 15ff.; 378, 22ff.; fressen Menschen 376, 4–7; 618, 9–15; 619, 6–10; Zus. 619, 39; und schlagen mit Eisenkeulen tot 619, 6–20; 35ff.; Zus. 619, 39; wohnen in Bäumen 378, 23–25; 40ff.; Zus. 436, 15; schicken Ungeziefer Zus. 562, 32; wie Königs »Geheime« Nachtvolk spielen (mit Feuer aus Nase u. Mund) 613, 7–14; oder menschenfressende rākshasa, in Töpfe blasend, undeutlich sprechend oder bärenfellbekleidet, bellend, flammend usw. 618, 11; 619, 2; Zus. 618, 38.

Geistige Getränke s. Rauschtrank.

Gelände, wichtig für Kampf 471, 14–19; 496, 23–26; 523, 14–18; 558, 18–20; 33–35; welcherlei Arten G. es gibt 523, 11–18; 526, 13–15; wie sehr man durch günstiges G. dem anderen über legen 558, 18–20; 565, 13–15; 573, 14–16; 586, 13f.; Arten des G. und Ausnutzung 573, 3–11; das günstige G. für Kriegswagen 573, 31–574, 3; für Elefanten, Pferde und Menschen 574, 4–6; für Pferde 574, 7–9; für Fußsoldaten 573, 10f.; für Elefanten 574, 12–15; das vortrefflichste für die einzelnen Genannten 574, 16ff.; zu allem vgl. Zusätze von 574, 7–8 bis 574, 43.

Geld (vgl. Eigentum), echte u. unechte Goldmünzen 79, 9ff.; die verschiedenen Münzsorten 120, 5ff.; Zus. 120, 36; Bestimmung des Geldkurses 120, 13ff.; G. spielt bei Kauṭ. geringe Rolle Zus. 147, 29; māsha, kākiṇī, kaparda 162, 26ff.; gültiger und ungültiger Geldkurs 319, 6–8; 39f.; wieviel Währungssteuer der König bekommt 120, 13–18; 319, 9ff.; 39ff.; falsches Geld 319, 12–14; Zus. 319, 47; vgl. Fälschung; Wert des Geldes bei Kauṭ. Zus. 381, 41; G. braucht man immer 449, 26; ist wichtiger als Menschen 449, 20–27; Geldmünzen hingestreut, Verfolger aufzuhalten 484, 13f.; Zus. 484, 46; irdisches Gut das Wichtigste 503, 1–3; LVII (vgl. artha, Lebensziele).

Geldstrafen, als Einnahmen der Krone 84, 1f.; 85, 1–4; 31–86, 28; 86, 16–28; 188, 4–7; 21–44; 398, 26ff.; G. der königl. Beamten 93, 1–93, 17 (vgl. Beamte). Weiteres unter Strafe.

»Gemeindeesel« (sādhāraṇagardabha, vielleicht eher: Esel, der das gemeinsame Eigentum von mehreren ist; jeder einzelne sucht natürlich so viel wie nur möglich aus ihm herauszuschinden und gibt ihm möglichst wenig zu fressen) 614, 18; 615, 19f.

Gemeinnütze Bauten, Anlagen, Werke usw. 265. 10–16; 269, 19–270, 4; 274, 3–5; Zus. 274, 16; wenn einer zum allgemeinen Wohl etwas vorschlägt, müssen alle danach tun 273, 12ff.; Strafe, wenn sie sich da zusammenrotten, ihn schlagen usw. 273 13ff.; Zus. 273, 45; Bewässerungsanlagen abhängig von einzelnen u. Gruppen 180, 7–12 nebst Anm. u. Zus.; 268, 23–269, 1; Zus. 269, 26.

Gemeinsame und gemeinnützige Unternehmungen u. Zwangsbeteiligung daran 60, 15ff.; genossenschaftl. Unternehmungen (sambhūyasamutthāna) 291, 24–26; 293, 5 bis 295, 11; Zus. 293, 40; Strafe des Verwalters, der gemeinsames Gut veruntreut 311, 16ff.; Zus. 311, 46.

Gemeinschaftsverpflichtungen (samaya), verschiedene Nichtleistung u. Strafen 273, 1 bis 274, 2; vgl. Zus. 273, 45 (S. 780).

Gerät, des Mundvorratshauses, bes. für Reis 145, 21–24.

Gerichtliche Medizin, wie erkennen: daß tot Aufgefundener erdrosselt 339, 10–13; erhängt 339, 10–15; durch Knebel erstickt 339, 16–18; ertrunken oder ertränkt 339, 19–21; getötet durchschlagen 339, 22–24; durch (Hinab)schleudern 339, 25f.; durch Gift 339, 27–29; durch Schlange oder Insekt 340, 1f.; durch madanayoga 340, 3–5; vorgespiegelter Selbstmord 340, 6–10; Probe auf Vergiftung 340, 11ff.; wie erfahren, von wem ermordet 340, 16–341, 22; Zus. 341, 32.

Gerichtsverfahren u. Gerichtsverhandlung, was alles schriftlich einzutragen 239, 8–14; Beweise, daß jemand falsch aussagt, oder Überführungsgründe (wie man es vor Gericht nicht machen darf) 239, 15ff.; Zus. 239, 15–27; Strafe 239, 28–30; Verbot der Gegenklage 240, 4ff.; Zus. 240, 37; Regeln (Frist) für Beantwortung durch Beklagten u. Erwiderung des Klägers 240, 8ff.; Zus. 240, 14–15; Strafen 240, 12ff.; bei Körperverletzung Klagebeantwortung noch am selben Tag 308, 14f.; Zus. 308, 43; die vier Entscheidungs- und Verfahrensnormen bei Gerichtsstreit 241, 6ff.; 241, 21ff.; Zus. 241, 47; wie entscheiden bei Konflikt der Normen 242, [905] 242, 3–10; die Mittel, eine Gerichtssache zu klären u. zu entscheiden 242, 11–14 u. Zus.; worauf hin einer verurteilt werden soll 242, 15–18; bei Untersuchung vorsichtig sein: ein Gegenstand kann gerade so aussehen u. doch nicht corpus delicti sein 337, 3–7; Zus. 337, 2–6; Umstandsbeweis kann trügen 342, 23–343, 11 (Māṇḍavya); Zus. 343, 37; Untersuchung bei gewaltsamem Tod s. gerichtl. Medizin; Verhör s. ebenda u. unter Verbrecher, Verdächtig; Folterverhör s. Folter; wie einen zum Verraten der Wahrheit verlocken 343, 16ff.; was alles untersuchender Richter nicht tun darf 347, 23–348, 15; Ungehörigkeiten des Gerichtsschreibers 348, 16–20.

Gerichtswesen, bürgerliches 237ff.; Zus. 237; drei Oberrichter 237, 1ff.; bürgerliche Handlungen sogar im Wald 238, 5–8; Zus. 238, 5–7; jeder soll nach dem Recht seiner eigenen Gruppe u. durch Leute von ihr sein Recht finden Zus. 238, 5–7; Personen, zwischen denen Respektsverhältnis, davon abgeschreckt, einander zu verklagen 278, 4ff.; bei Klage wegen Würfelspiel der Kläger doppelt so sehr wie der Gewinner bestraft 309, 22–310, 3; die für den Lebensunterhalt nötigen Sachen (Geräte) dürfen keinem konfisziert werden 240, 16–18; Zus. 240, 45f.; ist Gericht ungerecht, kommen die Leute nicht mehr 310, 1–3; 18–24; Gerichtshöfe stürben aus, wenn Richter immer gerecht wären Zus. 310, 27; Prozessieren macht nur Königs Beutel fett ib.; Instanzenweg ib.; das Strafgerichtswesen 315, 1ff.; drei Oberstrafrichter 315, 1f.; Zus. 315, 16; wie der Ziviloberrichter sein soll 810.

Gesandter, als Spion 24, 11ff.; 36, 11ff.; Vorschrift für G. 34, 19ff.; drei Arten 34, 21ff.; Unverletzlichkeit 36, 2ff.; Aufgaben 35, 3–37, 2; 38, 4–11; 594–596; sieben Eigenschaften Zus. 35, 23; Sonstiges über ihn ib.; wie König fremden G. empfangen soll 56, 22ff.; Gründe, weshalb ihn der fremde König hinhält 37, 6ff.; mit Geheimdienern (Mordpsitzeln) verkoppelt 466, 18–20; vgl. 38, 4–11; die »bekannten Hauptgesandten« als Verhetzer 552, 6ff.; vgl. 587, 2–3; Friedensgesandter 595, 11–14; Rede eines solchen 597, 3–26; Gesandte schmuggeln Krieger mit ein 626, 4–9; zum Tode Verurteilter als G., der dann zusammen mit dem Gegengesandten vernichtet wird 631, 23–632, 10.

Geschäft (vgl. Handel, Händler, Zivilhandlungen, Unternehmungen), wie alle Geschäfte genau abgemacht werden sollen 285, 15ff.; Zus. 285, 43.

Geschlechtsverkehr (vgl. Ehebruch, Jungfrauschaft, Liebe, Mädchen, Hochverrat), Prinz schon in zartester Kindheit in die Lehre vom Liebesgenuß eingeführt Zus. 6, 27; Regeln für Besuch des Gatten bei der Gattin 246, 1–9; Blutschande 263, 31ff. und Zus.; Verkehr mit Lehrersfrau ib.; mit behüteter Brahmanin 364, 3ff.; 22ff.; mit einer Paria 364, 7ff.; vgl. Weib im altind. Epos 190, Anm. 2; mit Weib außerhalb der vulva u. mit Mann 365, 12; 12ff.; mit Tieren u. Götterbildern 365, 3–5 u. Zus.; mit Nonne 364, 12–14; 35ff.; gewaltsamer mit Lustdirne 364, 15f.; 44f.; Zus. 364, 45; Sohn beschläft Gattin des Vaters, Vater des Sohnes 367, 25ff.

Geschosse, Arten, 156, 18.

Gesetz u. Brauch, Gesetze u. Bräuche der Gegenden, Dörfer, Kasten, Familien, Verbände amtlich aufgeschrieben 87, 3ff.; Zus. 87, 4–5; Rechtsleben und Rechtspflege muß sich nach ihnen richten Zus. 241, 42; 262, 6–8; 750, sittlich guten Brauch soll Herrscher einführen, schlechten abschaffen 637, 20–24; 39ff.

Gespinst, Faden von Witwen usw. zu spinnen 174, 12ff.; 176, 4ff.; auch von Frauen, die zu Strafe verurteilt 175, 1–2; Spinnlohn 175, 5–13; auch an Feiertagen sie zur Arbeit veranlassen 175, 10f.; wie anständig der Fadenaufseher die Spinnerinnen behandeln muß (vgl. aber auch R. Schmidt, Ind. Erotik S. 779); Bestrafung derselben 176, 16–19; Strafen für Spinnmeister 176, 12–18.

Gestohlenes s. Verlorenes.

Getreide (vgl. Feldfrüchte, Reis) 79, 1f.; Heiligkeit und Zauberkraft der Gerste Zus. 143, 29; Gerstenkörner zu Gottesurteil ib.; Gegenden, die von Weizen und Gerste leben, verachtet 179, 43ff.; Einfahren des Getreides 183, 15–184, 8; 272, 8–10, 36f.

Gewaltsam Getötete (vgl. gerichtl. Medizin, Selbstmörder, Verbrecher), sind zauberisch 649, 1–6; 651, 10–15; 652, 13f.; 656, 21; 657, 3–9; 17–20; 21–658, 5.

Gewalttat, gewaltsame Besitzergreifung s. Raub; Strafen bei Gewalttat 304, 10–12; einen anderen mit Gewalt binden usw. 303, 15–17; 313, 9–12 u. Zus.

Gewand, der »Fadenaufseher« soll Gewänder machen lassen 176, 1ff.; vgl. Kleid; Mönchsgewand s. Asket.

Gewicht s. Eichung, Wage.

[906] Gewinn (lābha, vgl. Beute, Erfolg, Vorteil), von den Gewinnen: Freund, Geld, Land immer der folgende der bessere 447, 10ff.; 26ff.; Zus. 447, 25; 450, 3–5; größter Gewinn, wenn die Mannen der richtigen Art sind 450, 6–9; ist besser rasch ein kleiner oder langsam ein großer Gewinn? 452, 5–12; Landgewinn s. Land; Abziehen mit und ohne G. (labdhalābhāpagamana) 464, 14–20; 465, 7; G., durch den Fürst schwächer wird 464, 17–19; die 12 Arten von Gewinn, Defin. der einzelnen und wann man einen bestimmten an sich nehmen soll 538, 20–540, 18; wie verfahren, wenn verschiedene gleichwertige Gewinne erlangbar 540, 19 bis 541, 2; 41ff.; Zus. 541, 16; die Hindernisse des Gewinnes oder Erfolges (auch paralokāpekshā!) 541, 3–542; vgl. 89, 4–6; 32–35; durch hinten ausbrechende Empörung beeinträchtigter oder aufgehobener G. 533, 4–534, 3; ein solcher ist ein »Unglücksvorteil« 554, 10–12; der beste G. bei Feldzug 556, 10–13; Zus. 556, 10.

Gewürze (»scharfe Sachen«) 141, 14–17.

Gift und Vergiftung, verschiedene Arten Gift 152, 1–8; Zus. 152, 38; Pflanzen, die (zauberisch) dagegen schützen 50, 12ff.; wie sich verschiedene Vögel in Nähe von G. gebahren 51, 2ff.; Königs Schutz gegen G. 53, 17ff.; 660, 3–14; Zeichen, daß Gift in etwas 53, 21ff.; daß Gift im Magen des Toten 340, 11ff.; 22ff.; wer Gift gibt, zu ersäufen 355, 5ff.; Vergiftung (wirkliche oder vorgegebene) und Vergifter als polit. Mittel 21, 6f.; 22, 8f.; 368, 7–11; 369, 9–370, 3; 371, 24–27; 376, 13–17; 483, 4ff.; 590, 12–17; 591, 31–35; 598, 10–21; 599, 7–13; 603, 8–604, 3; 606, 4; 608, 15–609, 5; 610, 8; 611, 4; 627, 1–9; 632, 28f.; 633, 21–23; Giftfeuer, Giftrauch, Giftdampf 605, 4f.; 28ff.; 606, 6; 607, 14; 611, 4–6; 662, 5–7; Verkappungen, in denen die Vergifter ihr Werk beim Feinde üben 638, 7–13; mehr oder minder zauberische Vergiftungsmittel s. Zaubermittel; Mittel gegen Gift 660, 3–15; 661, 17–662, 4; vgl. 53, 17ff.

Giftmischer, Giftverkäufer und- käufer usw., wie zu entlarven 332, 6–11; heutige Giftmeuchler im Dienst des Staats (durch Gas usw.) LXXIV–LXXVI. Vgl. »Gift« wegen der altindischen.

Glocke, Kühen angehängt 205, 14–16; 46ff.; zaubermächtig Zus. 202, 26 (S. 728), Zus. 328, 15 (S. 816).

Gold (vgl. Metall, Edelmetalle), Arten 122, 14f.; Reinigung und Schmeidigung 123, 3 bis 12; Gehalte 123, 19–22; Prüfung mit Prüfstein 124, 1–18; Bestimmung der Güte nach Bruchstelle 125, 1–5; Farbessenz aus Gold 127, 9ff.; Färben von G. 127, 9ff.; 128, 5ff.; Vorzüge eines Goldschmucks 129, 7ff.; wie herrlich und heilig G. Zus. 131, 47; Schändlichkeit des Golddiebstahls ib.; gleich Feuer oder daraus entstanden ib.; Abfall (Verlust) bei Verarbeitung 131, 1ff.; zauberkräftig 183, 4f.; 33ff.; Strafe, wenn jemand mit gefälschtem Gold Handel treibt 352, 22ff.

Gold machen und Goldtinktur (vgl. suvarṇapāka) 117, 8f.; 20ff.; 28ff.; 45ff.; Zus. 117, 42.

Goldschmied, der königliche 122, 9ff.; wie er sein Geschäft führen muß 126, 1ff.; 130, 1ff.; Arten seiner Arbeiter und deren Überwachung 125, 9ff.; Arten von Arbeiten und Regeln für sie 126, 6ff.; Vorschriften für seine Arbeiter 130, 6ff.; wie er für Kunden arbeiten soll 130, 10ff.; Strafen bei Betrug mit Bestellarbeit 131, 7ff.; nur er darf Goldschmiedarbeiten machen 131, 12ff.; Mittel, mit denen der G. Betrug und Diebstahl übt 132, 5–136; Kniffe G. bei Kshemendra 137, 19ff.; G. betrügerisch 131, 46f.; 138, 32ff.; solcher soll mit Messern zerschnitten werden Zus. 131, 47, Schluß; 318, 45f.; Strafen, wenn Goldschmiede in unerlaubter Weise Silber oder Gold kaufen 317, 19–24; wenn sie betrügen oder was wegstibitzen 317, 25ff.; Zus. 317, 44; Strafe bei Metallverfälschung 318, 2–5; Lohn für Gold- und Silberarbeiten 318, 6ff.; 47ff.

Gorm Grymme 391, 19ff.

Götter, beliebte (oder in jeder befestigten Stadt aufzustellende) 75, 14–76, 5; Götterbilder in den Häusern 75, 48; Frevel an Personen, Tieren oder Dingen, die den Göttern geweiht sind 352, 18ff.; 353, 1–3; 363, 5–8; Koitus mit Götterbildern 365, 3–5; Waffen an oder in Götterbildern zur Abmurksung des Feindes gebraucht 606, 1–2; 18ff.; 625, 20–22; Töter in Höhlung eines Götterbildes versteckt 610, 13–18; Geheimdiener ebenda und die Gottheit spielend 612, 19–24; aus Götterbildern fließendes Blut 619, 3–5; vgl. Portenta; hat Brahma mächtigen Phallus und seine Gattin goldenen Monatsfluß? 654, 16–18; 37ff.

Gottesurteil, mit Gerstenkörnern Zus. 143, 29; mit Wage Zus. 160, 7f.

Grammatisches im Kauṭ. 102, 5ff.; Akkus. der Beziehung Zus. 363, 42 (S. 826, Z. 4ff.); Zus. 444, 2; 446, 41; Zus. 475, 33 usw.; Gen. statt Instr. 400, 31ff.; 591, 2f.; taṃ [907] vā cārthaṃ anyaṃ ca sādhayati »oder wo er sowohl diese Sache als auch eine andere ausführt« 446, 6ff.; vā upavanānte, Text 378, 9 (Gaṇ. aber hat nur vā vanānte).

Grenze, Hut an Landesgrenzen 59, 3ff.; Fährleute erheben Abgabe (Zoll) an Landesgrenze 200, 10ff.; Konfiskation bei unerlaubter Grenzüberschreitung 200, 10ff.; Grenzsperre 361, 29ff.; Grenzzeichen eines Dorfes 58, 8ff.; wie Grenzstreit zwischen zwei Dörfern geordnet 266, 16ff.; verkehrte, rote usw. Kleider bei Grenzbestimmung 267, 1; Zus. 267, 29; wie Streit wegen Privatgrenzen geschlichtet 267, 11ff.; Zus. 268, 4; Grenzverletzung 267, 22f.; Verschiedenes über Grenzen Zus. 268, 4.

Grenzhüter, soll Wegzoll erheben 171, 16–20; muß Verlorenes ersetzen (vergüten) 171, 21f.; soll Karawanen dem Zollaufseher zuschicken 171, 23–26; ist Schädiger des Handels 511, 21ff.; bekommt viel Abgaben vom Handel ib.; 512, 2–7; 24ff.

Grund und Boden, König soll urbar gemachten Steuerzahlern geben 59, 14f.; soll auf bestimmte Zeit denen Steuer erlassen, die Land urbar machen oder Bewässerungswerke anlegen Zus. 269, 26; G. u. B. gehört dem, der ihn urbar macht 59, 15; 38ff.; etwas mit Land machen, das nicht als regelrechtes Siedelgebiet taugt 62, 16ff.; 225, 16ff.; G. u. B. gehört nicht dem König Zus. 177, 36; 180, 37ff.; Zus. 181, 41–43; vgl. Zus. 320, 43; Strafe, wenn jemand auf fremdem G. u. B. Bewässerungswerke, Heiligtümer usw. anbringt 269, 38ff.

Gunst und Ungunst, woraus erkennbar 35, 15ff.; 388, 18–392, 2; wodurch erlangt 386, 4–10; 19–387; des Herrn Ungunst durch dessen Diener oder Tiere verraten 390, 7ff. Vgl. Lieb.

Gut, irdisches, s. Geld, Eigentum.

Güterraub (durch den König), wie schlimm 502, 18–21.


Häfen s. Schiffe.

Hagel, Wasser davon macht feuerfest 50, 8ff.

Handel, wodurch geschädigt 62, 10ff.; 148, 22f.; 511, 21ff.; Vergünstigungen für Handel mit Ausland und für ausländische Händler 147, 23ff.; Abgaben der Händler 85, 1–4; 41ff.; 121, 4–122, 5; 147, 17–22; 148, 14ff.; 162, 3–8; 173, 13ff.; s. auch Zoll; über Auslandshandel 148, 11–150, 6; Wasserweg 150, 3–9; verbotene Ein- und Ausfuhr 171, 10–16; Zus. 171, 35; H. zu Land ständig, nicht aber zu Wasser 456, 23f.; H. mit welchen Waren besser 460, 23–26; ist besser H. zu Wasser oder zu Land? 460, 26–461, 4; wichtiger Handel nach dem Süden (Dekhan) oder nach dem Norden? 461, 9–14; welcherlei Handelsstraßen die besten 461, 15–18; 38–41; Küstenschiffahrt besser als Fahrt auf die hohe See 461, 5–8; 29ff.; besser Beförderung zu Wagen, mit Saumtieren oder auf Menschenrücken? 461, 21–26; 42ff.; H. Mittel der heimlichen Feindesabmurksung, der Eroberung, des Kriegsmittelerwerbs usw. 469, 23–26; Zus. 469, 42; 626, 4–9.

Handelswaren, der Aufseher über die königlichen 146, 8ff.; Preisansetzung 147, 3–6; Art und Weise des Verkaufs 147, 6–22; Abgaben der Händler mit königlichen Waren 147, 17ff.; königliche Warenvorsteher sollen täglichen Erlös in Holzgefäß werfen 148, 4ff.; wie königlicher Handelswarenvogt Auslandhandel betreiben soll 148, 11–150, 9; schädliche H. soll der König nicht zulassen 172, 10f.; verbotene für Ein- und Ausfuhr 171, 10–16; Zus. 171, 35; H. dürfen nicht am Ort ihrer Entstehung verkauft werden 173, 16; 43ff.; 174, 1–6; was mit nicht abgesetzter Ware geschehen soll 324, 8–16; Zus. 324, 38; wie Königswaren den Soldaten ums Doppelte angehängt 385, 5ff.

Händler, als Spione 17, 8; 18, 16ff.; 23, 20f.; 377, 1; 9; 483, 11; 598, 13; 602, 25; 603, 19 bis 604, 6; 618, 6; 628, 19; 626, 4–23; als Ackerbauer 59, 17; Kaufleute mieten Schiffe 198, 21–23; Zus. 198, 23; vergesellschaftete H. 293, 8–16; 41ff.; Zus. 293, 40; Kaufleute sind »offene Diebe« 321, 10–12; »Überwachung der H.« 321, 13ff.; alte Waren dürfen nur unter Eigentumsnachweis verkauft usw. werden 321, 13 bis 15; Betrug mit Maß und Gewicht 321, 16–322, 8; bei gezählten Sachen 322, 9–11; unechte und unreelle Ware 322, 11–25; Zus. 322, 47; Trusts und Rings 323, 1–6; 12ff.; Zus. 323, 47; vgl. 324, 23f.; 42ff.; »betrügerische Kniffe der Hand« (Unterschiebung falschen Maßes, Gewichts oder Gegenstands) 323, 7ff.; Großkaufmann und Kommissionär 324, 5–7; vgl. Kommissionsverkauf; Aufhäufung von Vorräten 324, 8–16; was mit nicht abgesetzter Ware geschehen soll 324, 8–16; Zus. 324, 38; wieviel Prozent H. nehmen dürfen 324, 17ff.; ehe gemeinschaftlich Gekauftes abgesetzt, kein anderer gemeinsamer[908] Kauf 324, 23f.; wann alles unter einem Hut zu verkaufen 325, 3ff.; wonach Preise festzusetzen 325, 6–11; 21ff.; als H. verkappte Spione verkaufen den Soldaten Königswaren um das Doppelte 385, 5ff.; H. nehmen zu hohen Profit und sind eine schlimme Landplage (pīdana) 512, 3–7; Zus. 512, 34.

Handlungsfähigkeit (vgl. Kind, Mündigkeit) 238, 12–30; Zus. 237, 7 (S. 742, Mitte); Zus. 246, u; Zus. 258, 36; 277, 1–7; Zus. 277, 35.

Handwerker, unehrlich und nachlässig in Geschäftssachen 284, 6ff.; wie man durch listige Mittel dahinter kommt, ob sie etwas ihnen Anvertrautes unterschlagen haben 284, 7ff.; welcherlei H. Aufträge entgegennehmen sollen 315, 3ff.; 17ff.; Zus. 315, 29; sollen nach Vorschrift arbeiten 315, 8ff.; müssen für Verlorenes usw. aufkommen 316, 2–4; wenn Arbeit verkehrt gemacht, Strafe und kein Lohn 316, 6f.; sind »offene Diebe« 321, 10–12; Rings, um Produktion, Gewinne usw. der H. künstlich zu beeinflussen 323, 1–4; 12ff.; Zus. 323, 47.

Handwerkszeug, darf Verurteilten nicht weggenommen werden 240, 15–18; Zus. 240, 45f.

Harem, Vorschriften für 49, 5ff.; vgl. König, antaḥpura.

Harzhaus, Verbrennung des Feindes darin 610, 24; 41ff.

Haus (vgl. Liegenschaften), woraus Häuser gebaut Zus. 232, 25; Strafe, wenn jemand des anderen Hauswand erschüttert, zerreißt, zerbricht 309, 1–3; Zus. 309, 1–2; wenn er ihm Sachen ins Haus wirft 309, 3–5 u. Zus.; wenn er versiegeltes Haus erbricht 311, 10ff.; Zus. 311, 46; unerlaubtes (unvermutetes) Eintreten in Haus 361, 11ff.; 36f.; Zus. 361, 14–17; Ersteigung von dessen Schutzwehr oder der Umhegung von Dorf oder Garten 361, 18–21; Strafe, wenn jemand zu schwaches Haus baut 362, 4ff.

Hauspriester (purohita), wie er beschaffen sein soll 13, 20ff.; Zauberer und verachtet 436, 25ff.; was mit ihm tun, wenn er Aufrührer 534, 19ff.

Haustiere (vgl. Hirten, Weide, Rind, Kuh, Pferd, Esel, Viehfütterung usw.), Wiederbringen gestohlenen oder geraubten Viehs 205, 2–7; 20ff.; Zus. 205, 44; Scheren der Schafe und der Ziegen 208, 1–2; Büffelkuh wertvoller als Rindskuh 207, 10 bis 11 u. Zus.; auf wieviel weibliche Tiere ein männliches 209, 3–6; Zus. 209, 5 bis 6; der Menschen Verhältnis zu H. 212, 10f.; Zus. 212, 45; Strafen bei Pflichtversäumnis in Pflege der Tiere des Königs 216, 6f.; Ziege Tier des Brahmanen, Pferd des Kshattriya usw. 257, 12f.; 29ff.; Hahn u. Schwein Zus. 263, 48; Wert der Leistungen verschiedener H. 289, 25; Viehpreise ib., vgl. Rind; Strafe für Entmannung von kleineren Haustieren 312, 6ff.; Mittel gegen Viehpest 327, 7–9; 29ff.; Zus. 327, 33; bes. Gottheit von Elefant, Pferd, Rind, Maulesel, Ziege usw. Zus. 327, 33; von jemand gereizte H. 362, 14ff.; 40ff.; Zus. 363, 38; aufeinander gehetzte 363, 4f.; Diebstahl von H. 351, 2–352, 13; Raub von H. 303, 5–14; vgl. 363, 8ff. u. Rind; der zauberische Hahn 370, 20ff.; vorübergehend schön und feurig machen durch Medikamente 416, 10–12; 25ff.; Zus. 416, 19; 596, 1–3; für den Staat wichtige H. 469, 28–470, 1.

Heer, wie das Kriegsvolk zu stationieren 76, 20ff.; 38ff.; wie stark Reis für gemeine Soldaten gereinigt 144, 1; 16ff.; die verschiedenen Truppenarten 224, 11ff.; Leistungen der Bauern für das Heer 226, 14f.; 227, 14ff.; »allgemeine Wehrpflicht« 227, 26ff.; 228, 22ff.; Exerzieren 384, 20–24; Soldaten müssen bei Feldzug alles um doppelten Preis vom König kaufen 385, 5–10; Ausspionierung der Krieger 385, 12–14; die richtigen Eigenschaften des Heeres 399, 22ff.; langer Feldzug macht Soldaten unzufrieden 400, 1–2 u. Zus.; verräterische Truppen einem anderen für Kriegszug verschachert 439, 20f.; 442, 79; 15ff.; 446, 4; 24ff.; ist das eigene oder das feindliche H. die größere Landplage? 509, 1–9; vgl. Zus. 526, 41; die 34 Mißstände von Truppen 514, 23–515, 11; Abwägung gegeneinander von je zwei Mißständen 515, 12–518, 23; Mittel, Mißstände zu bewältigen 518, 24–519, 2; Fürst soll alle verhüten oder abstellen 519, 3–9; welcherlei H. unwiderstehlich 522, 5–12; die verschiedenen Truppen u. die Zeit, wo die einzelnen anzuwenden 526, 24–530, 11 samt Zus.; was mit den vom Feind stammenden Truppen tun, wenn Empörung der Nächsten um den Fürsten zu befürchten 529, 4; Waldstammtruppen als Wegweiser, Vorhut, Burgenerstürmer, Wegsäuberer 529, 9f.; 38ff.; 606, 1000000000f.; 36ff.; Truppen sollen zerspalten sein u. doch wieder nicht 530, 6–9; 27–40; von den Truppenarten: maula-, bhṛitaka-, çreṇī-, mitrar-, amitra-, aṭavībala immer die vorhergehende besser, und warum 531, 4–24; die vom Feind kommenden und die Waldstammtruppen nur durch Beute treu 531, 25ff.; sollen mit Beute oder Rohstoffen entlohnt werden 530, 12–14; Zus. 531, 25; wie zweifelhaft, ja gefährlich die vom Feind kommenden Truppen [909] 530, 15–531, 3; 554, 22–24; mit welcherlei Truppen einen anderen unterstützen 446, 1–447, 1; welche Truppen besser: vikshipta oder avaçya 449, 14ff.; Mannschaft, die treu, tapfer, zäh und aus allen Truppengattungen, am vorteilhaftesten 450, 6–9; verräterische oder vom Feind stammende oder Waldstammtruppen zuerst abschlachten lassen 465, 20–28; wie es machen, daß das eigene Heer den Bauern nicht zuviel schade 494, 16–18; 42ff.; Zus. 509, 25; Heer wichtiger als Schatz 495, 15–496, 2; wer bessere Soldaten: Brahmanen, Kshattriya, Vaiçya, Çūdra? 532, 1–8; welche Truppen (Elefantentruppen usw.) gegen diese oder jene Truppen in die Schlacht schicken 532, 9ff.; Streit, Trinkfreizeiten, Festzusammenkünfte, Würfel im Kriegslager verboten 264, 11; Zus. 564, 12–14; Soldaten, die ohne Erlaubnis vom Kriegslager heimkehren, vom çūnyapāla gepackt Zus. 564, 12–14; worin die Vollkommenheit des Heeres und die Vorzüglichkeit von Elefanten u. Pferden besteht 580, 18ff.; Zus. 581, 23; besondere Kampftätigkeit der verschiedenen Truppengattungen s. Schlacht; Aufgaben der Fronarbeiter 576, 18–21.

Heerlager s. Krieg.

Hehler und Helfer (bei Verbrechen), wann da einer schuldig, wann nicht 336, 15ff.; Strafe 352, 7–10; 29–34; Strafe, wenn jemand Dieben oder Mördern irgendwie Hilfe leistet 354, 3ff.; Zus. 354, 35; Helfersdienste bei Mädchenschändung 359, 6. Vgl. avakāça(dāna).

Heimsuchungen, die acht großen 325, 12f.; vgl. 329, 40f.; Zus. 325, 12–14; Abhilfsmittel gegen die einzelnen 325, 15–329; Feuer 325, 15–326, 5; Wasser 326, 6–16; Krankheit u. Seuche 327, 1–6; Viehpest 327, 4–9; 29; Zus. 327, 33; Hungersnot 327, 10 bis 328. 4; Zus. 327, 41; Mäuse (Ratten) 328, 5–15; Heuschrecken usw. ib.; Zus. 328, 15; wilde reißende Tiere 328, 16–329, 7; Schlangen 329, 8ff.; 27ff.; böse Geister 329, 14ff.; Zus. 329, 36; fünf Landplagen 508, 4f.; Zus. 510, 20; XXXVIII; die Landplagen u. landesverderblichen Mißstände: Feuer, Wasser, Seuche, Hungersnot, Pest, Verlust an kleinen Leuten, Verlust an Führern, eigenes Heer, feindl. Heer, Streit unter d. Untertanen, Streit in Königsfamilie, Vergnügungen des Volkes u. des Königs, Favoritinnen, Prinzen, Verbände, deren Führer, Schazthausverwalter, Obereinnehmer, Grenzwächter, Händler, Mißverhältnis zwischen Kulturland und Weideland, Räuber u. Einbrecher, Waldstämme, Wild, Elefanten, fremdländische Erzeugnisse und Abwägung zwischen je zweien 508, – 514 9; die vom Schicksal kommenden Unheilsfälle: Feuer, Wasser, Krankheit, Pest, Panik, Hungersnot, Wirken teuflischer Geister 561, 10ff.; vgl. Zus. 562, 32; Abhilfe gegen böse Geister 562, 1ff.

Heirat (vgl. Ehe, Wiederverheiratung), die für H. nötigen Mittel darf d. Fromme stehlen oder rauben Zus. 45, 26; Sachen für H. zollfrei 170, 22; Hilfe zur Heirat Staatspflicht und gutes Werk Zus. 171, 32; Makel auf dem sich Hineinheiratenden u. seinem Sohn Zus. 246, 23; die verschied. Arten der H. 242, 20ff.; Zus. 243, 37; Zus. 243, 30; Zus. 243, 38; wieviel Dinge zu wirklicher H. gehören Zus. 254, 3–17; nicht verheiratete Geschwister verheiraten 256, 18–20; Rücktrittsfristen bei H. 296, 16–21; 43–47; 296, 47; Strafen, wenn nicht Fehler des Freiers oder des Mädchens angegeben 296, 21–297, 4; Zus. 297, 21; vgl. Zus. 296, 47; wann H. ungültig 296, 16–21; Zus. 296, 47; Strafe, wenn für anderen Mann als den angegebenen Mädchen gefreit 357, 1–3; wenn anderes Mädchen als das gezeigte gegeben 357, 4–6; wenn eine in Brautnacht nicht mehr Jungfrau oder Jungfräulichkeit vortäuscht 357, 6ff.; 35ff.

Herbergen (vgl. Reisende, Karawanen), wo Reisende herbergen sollen in der Stadt 230, 6ff.; bes. auf dem Land 230, 29.

Herrscher (svāmin, vgl. König, Königs Macht, Königs Pflichten usw.; Kriegsheld, Eroberer, Persönlichkeit, Regierung, Untertanen), ist der erste Reichsfaktor 397, 4–6; seine richtigen Eigenschaften 397, 7–398 u. Zusätze; der schlechte wird von d. Untertanen verlassen oder vernichtet (schwach ist sogar der starke Mißliebige) 424, 3–12; 425, 6–11; wodurch H. Verarmung, Habgier u. Abneigung hervorruft 425, 12–426, 6; Zus. 425, 12f.; wie schlechter H. beschaffen 400, 9ff.; Zus. 400, 30; 402, 6–12; 458, 4–30; Zus. 458, 19–22; welcherlei Herrscher stärker, welche schwächer im Krieg 462, 15–465, 28; gerechter H. stark 463, 19–22; 29ff.; H. der wichtigste Staatsfaktor 393, 15–25; wie er, so d. Untertanen 493, 21–25; LXXIX.

Hetäre s. Lustdirne.

Hilfe leisten (vgl. Selbsthilfe, Hehler), Strafe bei Nichthilfeleistung u. bei unbegründetem Zuhilferufen 311, 16ff.; 312, 10ff.; bei Brand 232, 6f.; bei Ertrinkensgefahr [910] 326, 9–12 Besitzer muß von seinem Tier Angegriffenen retten 363, 1ff.; Gründe, weshalb ein Fürst dem anderen Hilfe leistet 403, 6–7; 16–22; 423, 29–31; welcher Art Freund, Mittelfürst u. Abseitsstehendem Hilfe zu gewähren u. welcher nicht 445, mit welcherlei Truppen der Kluge Hilfe leistet 446, 1–447, 1; Zus. 446, 41.

Hinterhältler (Hinterhaltsmann, Lockspitzel) 14, 33ff.; 20, 7ff.; 25, 1ff.; 40, 25–41, 23; 330, 14–332; 367, 6, 16, 22, 31; 368, 5; 375 4 (hier yogapurusha); 380, 8; 482, 4ff. (verhelfen dem als Geisel gestellten Prinzen zur Flucht); 536, 3, 19, 24; 544, 13, 33; 545 5; 547, 26; 549, 13, 19; 550, 16; 551, 5–6; 588, 15; 590, 17; 591, 8; 600, 18; 601, 10, 17, 23, 31; 615, 9; 617, 1, 12, 26; 620, 7; 636, 5 (das »Spione« der Übers. ist sattṛiṇaḥ).

Hirsch, frißt Schlangen Zus. 51, 1–2.

Hirten (vgl. Feldschaden, Viehzucht, Viehfütterung, Rind, Weide), Klassifikation der Tiere und Herden bei Rindern des Königs 201, 5–204, 6; H. müssen aufkommen für zugrunde Gegangenes 204, 7–12; mit dem Tod gestraft bei Tötung u. Diebstahl von Rindern (auch hier des Königs) 204, 13ff.; was sie alles von Stück Vieh bringen müssen, das gestorben 206, 4–12; wie sie Vieh weiden, pflegen u. melken usw. sollen 205, 8–208, 4; Strafen bei Zuwiderhandlung 207, 3–6; Entlohnung 201, 11ff.; 290, 4; Zus. 290, 1–6 u. die Zus. zu den anderen Stellen; was sie mit verschiedenen Erzeugnissen machen sollen 206, 13ff.

Hochverrat, Strafe, wenn jemand Feindseliges gegen den König tun heißt 352, 19; nach Königsherrschaft strebt 354, 9ff.; Feinde aufstachelt ib.; Aufruhr stiftet ib.; König schmäht 355, 13ff.; einen Plan von ihm verrät ib.; ihm feindselige Kunde verbreitet ib.; seine Frauen beschläft ib. 364, 5f.

Hofdienst u. Hofleute s. bes. 385, 15–396 samt Anm. u. Zus., sowie Klug u. Zeitumstände.

Hund, Kampf des H. u. des Ebers 410, 18f.; 35ff.; 528, 22–24; 43ff.; Hundebegattung nur im Beginn angenehm, schlimm später Zus. 502, 8–9; H. u. Krokodil 524, 11–13; Caṇḍāla u. sein Hund s. Caṇḍāla.

Hungersnot, Gegenanstalten bei H., bes. vom Staat ergriffene 327, 10ff.; 34ff.; 328, 29–32; Zus. 327, 41; Seuche oder H. schlimmer? 508, 11–18.

Hut des Reiches 23, 20ff.; 24, 1527, n; 59, 3ff.; 64, 19ff.


»Ihr sagt es, nicht ich« 391, 19ff.

Impotent, Proben, ob impotent 305, 11f.; vierzehn Arten Zus. 305, 30; völlig rechtlos ib.; Zauber, mannheitslos zu machen 659, 1–8.

Indien, wie groß 523, 9–11; edle Geisteskultur im alten I. XVIIf.; Schießpulver, Kanonen, Schnellfederwagen in I. XLV.

Indra, vor I. beugt sich, wer sich vor dem Stärkeren beugt 594, 6f.; Zus. 594, 5–7. Insekten, giftige in Töpfen als Mittel, den Feind zu töten 152, 7f.; 39ff.; Not durch Heuschrecken u. andere I. 328, 14f.; Heuschreckenschwärme Zus. 328, 15.

Instrumentalis = als, wie 59, 28ff.; Zus. 59, 34.

Instrumente, musikalische, Prinz muß sie spielen lernen Zus. 6, 27; I., Nachtwachen anzuzeigen 233, 28; Alarm usw. zu geben Zus. 234, 32; im Krieg 225, 6–9; 564, 5; Zus. 564, 4–10; 604, 23–25; 625, 25; beim Meuchelmord verwendet 621, 7; der Ton musikalischer I., die mit Gegengift bestrichen, zerstört Wirkung von Gift 661, 17–662, 4.


Jagd, des Königs im Wildwald 56, 18ff.; wie wilde Tiere gefangen 351, 8; mit Hilfe von Gesang, Lautenspiel usw. Zus. 553, 34, Schluß (S. 866, Mitte); Nachteile der J. 503, 10–13; 507, 9ff.; Zus. 504, 1–6; Vorteile 504, 1–6; 20ff.; vgl. Zus. 504, 1–6; wo u. wie König jagen soll 507, 25ff.; Ausrüstung u. Verfahren des Voglers Zus. 553, 34; J. als Mittel, feindl. Fürsten in Falle zu locken 620, 1–6; als Jäger verkappte »Geheime« 604, 30f.; 625, 3ff.

Jinisten, jinistische Gottheiten bei Kauṭ.? 75, 14–16; 37–40; Zus. 75, 40; Vasishṭhas Dharmasūtra aus der Zeit des jungen Jinismus Zus. 312, 47; Kauṭ. dem Jinismus freundlich ib.; J. pflegten d. Arthaçāstra 312, 38ff.

Jungfrauschaft, Strafe, wenn eine in Brautnacht nicht mehr Jungfrau oder Primizblut vortäuscht 357, 6ff.; 35ff.; Strafe bei falscher Beschuldigung verlorener J. 357, 12ff.; Zus. 357, 12–15; Strafe der beiden bei Entjungferung durch Weib 357, 16–20; 359, 18ff.; eine, die sich selbst entjungfert, wird Königssklavin 357, 20f.; Ausstellung des Primizlinnens oder -hemdes 358, 27ff.; bei Entjungferung außerhalb des Dorfes doppelte Buße 358, 1ff.; Zus. 357, 12–15; Entjungferung der Tochter einer Kurtisane 358, 9f.; einer vorzüglichen Sklavin u. der freien Tochter von Sklave oder Sklavin 359, 1–5; 42ff.; Weiteres unter Mädchen; jungfräul. Mädchen bei Zauber 654, 7–8; 26–35; Zus. 654, 35.


[911] Kampf (vgl. Schlacht), dreifach: der offene, d. hinterlistige, d. stille 436, 1–6; Kämpfer auf hochgelegenem Land gefährlicher als die im Tiefland 455, 5–9; Kämpfer im offenen Feld gefährlicher als solche in Gräben 455, 10–13; 31ff.; K. mit Mitteln des klugen Rats (mantrayuddha) weit aus am besten 465, 12–17; 587, 8–10; wichtig für K.: Gelände, Zeit, Waffen, Schutzmittel 471, 14–19; 496, 23–26; 586, 13–14; Truppen, die nur in K. auf niedrigem Gelände, in Gräben oder bei Nacht tüchtig 472, 27–31; in der Verzweiflung das Leben in die Schanze schlagen bringt Glück so oder so 473, 9–13; »die Tätigkeit dessen, der in den K. ziehen will« 521–562; was alles da vorher erforscht u. bedacht werden muß 521, 6–11; von der Schlacht 563–587; wann offene Feldschlacht, wann Kampf mit Hinterlisten 568, 11ff.; Zus. 568, 39; Umstände, unter denen Feind angegriffen oder überfallen werden soll 567, 5–19; 30; Zus. 567, 8; Zus. 567, 15; Zus. 567, 19; 568, 11–19; 569, 16–19; 21–570, 13; Zus. 569, 43; Zus. 570, 33; Hinterhalt 567, 3; 569, 15; was alles zu Hinterhalt benutzt 570, 10f.; Tod im K. s. Schlacht; wie K. zu führen 568, 19 bis 569, 16; gefährlich der verzweifelt Kämpfende 413, 25–29; 473, 9–13; 573, 14–19; Zus. 573, 17–19; wodurch alles den Gegner in Schrecken jagen 586, 15–587, 7; K. der Staatskunst (d.h. durch allerhand Mordlisten) 597ff.; wer nicht getötet werden soll 634, 7–10 und Zus.; Kampf regeln ib.; Ring- und Faustkämpfe XLIf.

Karawanen (vgl. Handel, Händler), Zollverpflichtung 169, 3ff.; 171, 23–26; 172, 1–7; Zulassung ins Land 199, 13f.; wo in den Dörfern übernachten, u. Schutz ihres Eigentums 361, 22ff.; Zus. 362, 26; Karawanengeleite 226, 10; 368, 17f.; vgl. ātivāhika, sārthātivāhya; Karawanenreisende dürfen nur auf einen Schein hin Waffen führen 385, 2ff.; in K. werden Soldaten in Feindes Land geschmuggelt 626, 4–9.

Kaste, Pflichten der einzelnen, 3, 4ff.; Erhaltung der aus K. Gestoßenen 61, 3f.; Zus. 61, 22; welche Söhne savarṇa mit Vater 260, 31ff.; Zus. 261, 2; nur Vaters Kaste entscheidet die des Sohnes Zus. 261, 3–4, Schluß; die verschied. Mischkasten nach ihrer Abkunft 261, 3–23; Zus. 262, 2; richtige Rangfolge, Heiratsverbindung u. Lebensweise der Mischkasten muß König erzwingen 261, 25ff.; Zus. 262, 2; bei Mischkasten gleiche Verteilung des Erbes 262, 4f.; Kastenvermischung »wider den Strich« kommt von Pflichtversäumnis des Fürsten 261, 16f.; 38ff.; Zus. 261, 41; Umgang mit Entkasteten befleckt 342, 3ff.; Zus. 342, 26 (richtig: 3–6); am besten fürs Land viel Leute aus unteren K. 58, 4–5; 13–18; 399, 13f.; 37; Zus. 399, 44; 457, 1–3; Geschlechtsverkehr mit Frau aus höherer K. oder mit einer Paria 364, 3–11; 19ff.; Vertretung der verschied. Kasten in der obersten Beamtenschaft (meist Vaiçya, wenig Brahmanen) 810.

Kataster, des Bauernlands 226, 12–227.

Kauf und Verkauf, nur Steuerzahler an Steuerzahler Liegenschaft verkaufen 270, 20ff.; Zurücktreten bei K. u. V. 295, 23ff.; Reufristen für Händler, Bauern, Hirten, 296, 5–7; bei Tieren u. Menschen (Sklaven) 297, 8–10; bei verschied. Verkaufsgegenständen 296, 31ff.; Zus. 296, 37; wie Reufrist u. Reugeld festzusetzen 297, 11 bis 13; Strafe bei Nichtausfolgung des Verkauften 295, 23; Zus. 296, 1; die sechs Berechnungsarten bei K. u. V. Zus. 296, 1; bei welchen Waren kein Rücktritt 296, 8ff.; Strafe, wenn jemand Gekauftes nicht nimmt 296, 12ff.; Zus. 296, 12–14; wenn kranke Tiere oder Menschen für gesund ausgegeben 297, 5–7; welcherlei Kauf einen zum Dieb macht Zus. 299, 38; 317, 19–24; 335, 21ff.; wer Ware kauft, auf die anderer Anspruch hat, 48 paṇa Strafe 311, 10ff.

Kauṇapadanta, seine Lehren 10, 22ff.; 40, 6ff.; 495, 15–496, 2; 504, 7–14.

Kauṭilya, Südinder LIV; Zus. 120, 36; rachezornig 434, 20, 38ff.; XXII, XXIV, XLIXf. von Candragupta gekränkt ib.; 500, 18ff.; litt an seinem Zornmute 501, 40ff.; andere persönl. Erfahrungen 506, 35–46; ist der Staatskanzler Candraguptas der Verfasser des Arṭhaç.? XXII–XXX; der Name Kauṭilya XXIIf.; K. anrüchig und nicht zitiert XLII; zitiert K. den Bhāsa? XLIII; K. u. Vātsyāyana XLIII; K. u. die Rechtsschriften XLIV; K. u. der hohe Stand namentl. der wirtschaftl. Wissenschaften (Technik, Alchemie, Chemie usw.) bei ihm XLIV bis XLVIII; Bekanntschaft mit gewissen Ländern u. Völkern XLVIf.; der Zucker bei K. XLVIIf.; ist nur alles mit iti Kauṭilyaḥ von K.? XLVIII–L; K. selbstbewußt XXIV; XXVIII; XLVIII unten bis L; »die Lehrer sind Spiegelfechter« XLIX; Stellen aus K. selber, die gegen seine Autorschaft zu sprechen scheinen L.; die Sagen von Cāṇakya und ihr geschichtlicher Kern LI–LIII; warum Cāṇakya abgedankt wurde XXII, LIII; K. als Seelenbad LXXIV; als weiser Führer LXXVI.

Kenntnis des Herzens des anderen wichtig 387, 14ff. Vgl. Klug, lokayātrā.

[912] Ketzer, wo sie wohnen müssen 76, 8f.; Aufenthalt ketzerischer Mönche in Städten usw. 301, 10ff.; wer diese beerbt 301, 16ff.; wie sie auferlegte Strafen leisten sollen 301, 19ff. Kasteiungen Zus. 301, 44; K. ohne Geld und Gut »Heilige« 301, 21f. 45f.

Kinder (vgl. Eltern u. Kinder), Bewahrung des Gutes Unmündiger 60, 25f.; 256, 14–17 u. Zus.; dürfen nicht verkauft oder verpfändet werden 286, 1ff.; Kinderfleisch oder -fett zauberisch Zus. 649, 45; vgl. Fötuszauber unter Zauber; durch kindlich Unschuldige redet die Gottheit Zus. 32, 10–12, wie lange jemand Kind oder unmündig Zus. 246, 14.

Kleid (vgl. Gewand), Kleidervertauschung der zwei Geschlechter 234, 6; 35ff.; bei Geschlechtsverkehr Zus. 234, 40; verkehrte u. rote Kleider bei Grenzbestimmung 267, 1; 24ff.; Zus. 267, 29. Wegen der roten Kleider bei Zauber vgl. auch Caland, Altind. Zauberritual p. 158.

Kloake (vgl. sanitärische Einrichtungen), Eindringen oder Entweichen aus Stadt usw. durch die K. 484, 18–20; Zus. 484, 20.

Klug (weise), Kluge verstecken Gedanken u. Gesinnung 388, 18–22; 389, 18ff.; erschließen Gesinnung anderer 389, 22; der Weise besser als der Held 481, 1–3; der legitime Prinz besser als der weise 480, 16–20; der Kluge schlimmster Verderber (weit tötungsgewaltiger als Bogenschütze usw.) 587, 8–10; 15; LXXVII; wer wirklich klug und kenntnisreich Zus. 385, 34; der kluge Hofmann 385, 15 bis 396 nebst Anm. u. Zus.; Land von klugem König s. Land.

Klugheit (buddhi) s. Verstand.

Knicker, Arten und Bestrafung knickriger Beamten 98, 12ff.; knickriger Fürst seinen Untertanen verhaßt u. schwach 463, 19–25; Zus. 463, 25.

Kochen, wie Fleisch zubereiten 144, 9–13; Zus. 144, 9–11; wie Gemüse 144, 14f.; nichts aufwärmen Zus. 144, 3–8; wieviel Holz nötig, ein prastha Reis zu kochen 160, 7–8 u. Zus.; Mittel, zu verhindern, daß auf brennendem Herd etwas kocht 648, 15–17. Vgl. Essen.

Kommissionsverkauf 283 1ff.; Zus. 283, 45; Zus. 283, 48; vgl. 324, 5–7.

Kommunalangelegenheiten und -verpflichtungen 270, 15–274, 5 nebst Anm. u. Zus. Vgl. Gemeinschaftsverpflichtungen.

König (vgl. bes. Herrscher und Königs-), seine Ausbildung oder Erziehung 5, 14–7, 4; darf nicht Steuern nehmen, ohne zu »schützen« 25, 4ff.; bekommt Teil vom Guten und vom Bösen, das in seinem Reich geschieht Zus. 25, 47; Stellvertreter Indras und Yamas 26, 2f.; Schutz der Person des Königs 39, 1ff.; 53, 5ff.; Schutz im Krieg 563, 24ff.; 571, 26ff.; 39ff.; Zus. 572, 25; 583, 4–6; gegen Feuer 50, 6ff.; gegen Schlangen und Gift 50, 12ff.; sein Wohnpalast, in welcher Gegend und wie zu bauen 49, 5ff. u. Zus.; vgl. antaḥpura; Besuch von Frauen durch K. 51, 15 ff.; Gefahr für K. von Frauen mit »erschröcklichen Exempeln« 52, 1ff.; Zus. 52, 25; persönlicher Dienst beim König (Kammerdiener, Haremswächter usw.) 53, 5ff.; Tages- und Nachteinteilung des K. 46, 11ff. nebst Anm. u. Zus.; für wen K. besonders sorgen soll 48, 1ff.; 60, 20ff.; 313, 15ff.; Zus. 313, 40; 636, 14f.; vgl. staatliche Fürsorge, Pension; der K. und die Büßer 48, 9–15; 27–29; 302, 1–4; K. muß wie Schwangere sein Zus. 48, 20–24; seine wahre Frömmigkeit 48, 16ff.; Zus. 49, 20; sein wahres Heil 48, 20ff.; ist Erzeuger des dharma 241, 3–5; Zus. 241, 42; seine Anordnung ist Recht und Gesetz Zus. 242, 37; Kastenvermischung wider den Strich kommt von seiner Pflichtversäumnis 261, 16f.; 38ff.; Zus. 261, 41; K. Geier Zus. 313, 40; K. nimmt Hinterlassenschaft, für die kein Sohn da ist Zus. 84, 44; wie K. sein soll (richtige Eigenschaften) 385, 17ff.; welche Macht des Schützens der mustergültige K. hat Zus. 313, 40; K. soll ausforschen, ob Untertanen mit ihm zufrieden, und soll Fehler aufgeben 534, 17ff.; Zus. 534, 37; K. darf nicht dem dharma ergeben sein 541, 5 bis 6; Zus. 541, 38; vgl. 89, 4–6; 32–35; K. darf auf Kriegszug nur ganz leicht schlafen 563, 28–30; K. soll sich selber retten s. Leben; nur weil K. schlecht, sündigen Untertanen; er darf also nicht strafen LXXIX; Vergehen gegen K. s. Hochverrat und vgl. Königs Eigentum.

Königs Ackerländereien (Domänen), darüber sītādhyaksha gesetzt 177, 6ff. (samt Pflichten); Bestrafung säumiger Arbeiter 178, 1f. Vgl. Ackerbau.

Königs Allwissenheit, wie Glaube an sie erweckt werden soll 172, 1ff.; 334, 13–18; 335, 1–4; 22–25; 571, 10–14; 612, 5–18.

Königs Bedeutung (vgl. Herrscher, Königs Stellung), der K. ist das Königreich 497, 11; 31ff.; vgl. dagegen aber z.B. 628, 1–2; K. der verkörperte dharma und Staatsgedanke LXII; alles ruht auf rājadharma LXIIf.; K. ist die Herrschermacht als Mensch verkörpert LXVI.

[913] Königs Dienst und Diener (vgl. Beamte,. Gehalt, Staatshaushalt), die verschiedenen hohen Verwaltungsbeamten (adhyaksha) 77, 6ff.; Zus. 77, 35; wieviele Staatsdiener anstellen 381, 5–8; Zus. 381, 28; Gehalt 381, 9–383, 15; wonach Lohn bestimmt und Reiszugabe 384, 14ff.; 39ff. (beachte Druckfehler und Berichtigungen zu 384, 42!); Staatsdiener soll Weltdinge kennen 385, 17; Zus. 385, 34; bei welcher Art König einer in Dienst treten soll 385, 23ff.; 39ff.; Zus. 385, 41; wie Königsdiener sich verhalten und zu Werke gehen soll 386, 4–387, u. Zus., vgl. Zeitumstände; wie schwer und gefährlich Fürstendienst 388, 1–6, vgl. XXXI; soll davon gehen, wenn Herr ihm abhold geworden 391, 3ff. (Beispiele von solchen Klugen); wie der in Ungnade gefallene verfahren soll 392, 3 bis 10; Wiederaufnahme des abtrünnig gewordenen s. Wiederverbindung; Königsdienst und Brahmane XXXIf.

Königs Eigentum, wie gemessen und gewogen 140, 24ff.; 159, 12ff.; 42ff.; 160, 10ff.; 45ff.; 164, 1–3; inwieweit dem König die Schätze in der Erde gehören 320, 1ff.; 30ff.; Zus. 320, 43; Anrecht ans Wasser 180, 7–12; 31ff.; Zus. 181, 49; vgl. Zus. 320, 43 (S. 812); Anrecht an den Boden s. Grund und Boden; an Fische, Fähren und Gemüse von kommunalen Bewässerungsanlagen 60, 18f.; Strafe, wenn jemand auf Königs Wagen, Reittier usw. steigt 352, 15f.; 36ff.; wenn jemand Königs Elefanten, Pferde, Wagen kaput macht oder stiehlt 353, 27f.; wenn jemand K.s Frauen befleckt 354, 9ff.; Überwachungsbeamte von Königseigentum 384, 1ff.; K,s Elefanten, Rosse und Wagen auf Kriegszug 563, 15f.; 24ff.

Königsfamilie, am besten, wenn königl. Sippenverband die Herrschaft führt 43, 14 bis 17; Königsfamilien sind Verbänden gleichgearṭet 506, 12f.; werden leicht durch Spiel und Wetten entzweit ib.; was schlimmer: Streit unter Untertanen oder in K.? 509, 10–510, 3.

Königs Geschäfte, ruhen auf drei Dingen, sind mannigfaltig usw. 13, 9–19; vgl. LXIIf.; Königs Diener muß sich klar sein, welcher Art eines ist 388, 10–13.

Königsherrschaft, um ihretwillen nächste Angehörige getötet 394, 13f.; ihre Entstehung 25,8f.; was schlimmer: Zweikönigsherrschaft oder Fremdherrschaft 497, 19–498, 9.

Königs Macht, Herrschermacht (prabhāva) ist eine der drei »Kräfte« s. Kräfte; beruht auf dem Gedeihen des Volkes 468, 15–18; König schwach in Altindien LXXVIIf. Vgl. Königs Stellung.

Königs Mangelhaftigkeit, 1. außermoralische: a) was schlimmer: in der polit. Wissenschaft unbewanderter oder in ihr irrender König? 498, 10–22; Zus. 498, 43, b) kranker oder neuer K.? 498, 23–499, 15; c) was besser: schwacher K. aus edelm oder starker aus unedelm Geschlecht? 499, 16–500, 2; 2. moralische (persönliche) s. Mißstand.

Königs Pflichten und Wirken, K. muß alle bei ihrem dharma erhalten 4, 7ff.; wie er leben soll 9; Bändigung der Sinne 7, 5ff.; drei Dinge, worauf seine Tätigkeit gegründet 13, 9ff.; 32, 1ff.; K. darf nicht dem dharma, ergeben sein LXVI bis LXVIII; 541, 5–6; Zus. 541, 38; vgl. 89, 4–6; 32–35; muß kraftvoll tätig sein 46, 11ff.; 48, 24; 49, 4. muß Größe erstreben und Feind vernichten LXII, LXX; muß, das Weltgetriebe, Recht, Religion aufrecht erhalten XLIIf.; erobern LXIII; sich vervollkommnen LXV; sein Wirken ist tapas XLV; muß Herr seines Ichs sein LXV; aber Sklave seiner Untertanen ib.; sich selbst verleugnen LXVI; schwer und schrecklich, König zu sein LXVIf.; sein Wandel und Wesensgesetz anders und viel größer als anderer Menschen ib.; grausam und trugvoll LXVlIf.; trotz eigener Schwäche muß K. die Schwachen schützen und die Gewalttäter strafen LXXVIIIf. Vgl. König, Regierung.

Königs Stellung, schlechten K. sollen die Untertanen töten LXIV; Zus. 353, 31; wie leicht K. selber oder doch seine Familie um den Thron kommen kann 392, 11 bis 395; K. ist nur Emblem (dhvaja) 395, 11; zornmütige Könige oft von Untertanen getötet 500, 15f.; K. schwach gegen Volk 509, 42ff.; vgl. LXXVIIf.; seine Würde liegt nur in seiner Stellung und in seinem Amt LXIVf.; nur der Tüchtige zum König geschickt LXIV.

Königs Stellvertreter, bei Opfer 383, 7–9; 41–46; als Scheinkönig, wenn Fürst tot oder schwer krank 392, 17ff.; Repräsentationskönig während Minderjährigkeit des Thronerben 395, 25ff.; 35ff.; während Fürst im Feld Zus. 395, 35–38 (vgl. çūnyapāla).

Königs Tod, wie der Staatskanzler bei Königs Tod daheim oder während Feldzug verfahren soll, damit kein Schade entstehe und der Thron bei Familie bleibe 392, 11ff.

Königs »Verbindung mit den Göttern« 571, 10–14; 612, 19–614, 8.

[914] Königsweihe, der Krug dabei mit Emblemen (Wappen) usw. geziert Zus. 498, 43.

Korallen 110, 19f.

Kornkammer 78, 6–9; 79, 1.

Kot (faeces), zu Zauberzwecken verwendet 640, 7–9; 11f.; 641, 10; 646, 11f.; 14–15; 652, 15–18; 658, 2; 659, 3; Zus. 658, 39.

Kräfte, die drei (çakti) 404, 5–405, 23; 476, 32ff.; 521, 27–31; im MBh. XXXIX; Fürst muß sie sich selber zu eigen machen und dem Feind sie entreißen 405, 1ff.; Zus. 405, 5–6; wann der Fürst sogar des Feindes çakti und siddhi wünschen soll 405, 7–24; wie wichtig die drei Kräfte 462, 15–21; wie der Schwäche der mantraçakti (»Kraft des Rats«) abzuhelfen 469, 12–14; wie der der Herrschermacht 469, 15–19; wie der Schwäche an Wirkenskraft (utsāhaçakti) 470, 2–8 Herrscherkraft ruht auf Volk 469, 17f.; Herrscher mit den çakti stark als Krieger und Schützer 471, 4–19; je nach der eigenen çakti mit Kriegsmacht, Schatz oder Land dem Kriegshelden helfen 476, 10–12; ist Tatkraft oder Herrschermacht wichtiger? 521, 12–522, 12; Herrschermacht oder Kraft des Rats? 522, 13–523, 8; von utsāha, prabhāva, mantra immer das folgende wichtiger 523, 7–8; die Kräfte, Ort oder Zeit am wichtigsten? 524. 6–16 Vgl. Tatkraft.

Krankheit, Mittel gegen Volkskrankheiten und Seuchen 327, 1–6.

Kratzen, am Boden, an den Gliedern 390, 1, 20ff.

Kreuzung von Gewässern, Kreuzungsbußen 198, 20–199, 3; wer beliebig übersetzen darf 199, 3–9; unentgeltliches Übersetzen 199, 10–12; Fremde erst auf Erlaubnis zu Hafen oder Überfahrt zugelassen 199, 13f.; wer da als Verbrecher oder als verdächtig festgenommen werden soll 199, 14–23. Vgl. Wasser, Schiffe, Fähren.

Krieg, Kriegsbedarf 153, 7–157; Gaukeltrug, den Feind zu täuschen 157, 8; 23ff.; 645, 13–659; vgl. indrajāla, māyā; Arten des Kampfes 224, 15ff.; die drei Arten: offener, hinterlistiger, »stiller« Kampf 432, 13f.; vgl. Kampf; »Krallenseil« 231, 44ff.; unter welchen Verhältnissen Krieg erklären 410, 4ff.; 414, 1–4; Nachteile des Kriegs 411, 8–9; Zus. 411, 7–9; 443, 18–21; 445, 35f.; Krieg mit Stärkeren, Schwächeren, Gleichstehenden charakterisiert 413, 12–17; vigṛihyayāna, sandhāyayāna, saṃbhūyayāna, saṃhitaprayāṇa, vigṛihyāsana s. unter diesen Wörtern; K. gegen den »Anzugreifenden« (yātavya) oder den Widersacher (amitra)? 422, 23–424, 2; K. Sicherheitsventil und patriotisches Blendmittel der Regierenden 426, 39ff.; Feldzug zusammen mit Alliierten s. Alliiert und sambhūyayāna', zusammen mit dem ari 430, 4ff.; 26ff.; vgl. Bündnis; zusammen mit einem Mächtigeren sehr zweifelhafter Vorteil Zus. 554, 24; Wegzeiger bei Feldzug 440, 8; welcherlei Fürsten man in den Rücken fallen soll, welchen nicht s. Fersenpacker; welcherlei Fürsten im Krieg schwächer, welche stärker 462, 15–465, 28; mit allen Truppen in K. ziehen gefährlich 463, 3–8; Widersacher mit Burg schlimmer als einer ohne 463, 9 bis 17; der an der Flanke aufgepflanzte verderblicher als der im Rücken 464, 27; was alles der K. sich nutzbar macht und wovon er abhängig 469, 22–470, 2; 476, 12–16; womit Fürst, der in Krieg will, ausgerüstet sein muß 470, 9f.; K. und Verbrechen als Brüder 470, 3–8; 27ff.; die Errichtung des Heerlagers (Anlage, Ort der einzelnen Heeresbestandteile, Schutz, Disziplin) 563–564, 14; Zus. 563, 8; Zus. 563, 31; 869 unten; Wegbereitung und Lagerplatzherrichtung vom praçastar zu besorgen 564, 15–18; 28ff.; Zus. 564, 41; Anordnung des dahinziehenden Heeres 565, 6–13; 33ff.; wie groß die Tagmärsche 565 16–18; wie gegen Angriffe auf dem Marsch versorgen und vorgehen 565, 9–566, 10; Zus. 565, 39; wann langsam, wann rasch dahinziehen 566, 11–16; wie über Gewässer setzen 566, 17–567, 3; Zus. 567, 25; Wasser mitgeführt 567, 4–5; schlimme und gefährliche Umstände, unter denen das eigene Heer zu schützen, das feindliche anzufallen ist 567, 5–19; 30ff.; Zus. 567, 8; Zus. 567, 15; Zus. 567, 19; wie die Stärke des feindlichen Heeres auf Marsch erkunden. 567, 20; 568, 4; Rückendeckung durch Burg bei Lagerung und Kampf 568, 5–8; an Kriegswagen auch Rinder 576, 22–24; Truppenkern (garbha) aus Eseln, Kamelen und Karren 576, 22–24; wie sehr umwohnende Bevölkerung bei Belagerung geschont 627, 16ff.; 25ff.; Zus. 628, 36; vgl. aber unter Belagerung; wer im Kampf nicht getötet werden darf 634, 7–10 u. Zus.; Gas- und Luftkrieg LXXIVf.; Krieg aus »ökonomischen Ursachen« LXXVI; K. »der Vater der Dinge« ib. Vgl. Feldzug, Kampf, Kriegsheld, Schlacht, Losmarschieren, Heer.

Kriegsheld (vgl. Eroberer), wie der kriegstüchtige Fürst, der andere niederwirft, verfahren soll 474, 15–478, 22; in welche Gegend er zu Feld ziehen soll 474, 16 [915] bis 475, 3; Zus. 475, 33; wie die Unterwerfung der Verschiedenartigen üben 475, 4–9; wie »Freundlichkeit« (mit schönen Phrasen) 475, 10–13; 35–45; wie Vergebung (Beschenkung) 475, 14–476, 2; wie Zwietracht stiften 476, 3–6; wie die verschiedenartigen Fürsten nützen 476, 10ff.; wie sie heimtückisch belohnen 476, 25–477, 17; soll Treuen erkenntlich sein, Unglücklichen helfen, Angehörige der getöteten Fürsten gut behandeln usw. 477, 18–478, 22; aber auch »stille Strafgewalt« üben 477, 19; 478, 7–9; wie töricht, wenn Eroberer die unterworfenen Fürsten tötet, ihnen Land, Gut, Söhne oder Weiber antastet usw. 478, 13–19; Zus. 478, 10–12; vgl. Zus. 470, 3–8; wie kriegerischer Fürst erst durch Gewinnung eines Fürsten, dann eines zweiten, dann eines dritten stärker werden soll 486, 9–18. Vgl. Politik.

Kuh (vgl. Rind, Milchwirtschaft), wie gemolken 40, 7ff. u. Zus.; wieviel Milch eine gibt 202, 22ff.; Zus. 202, 40; wann Kühe zu melken 207, 1ff.; Einspannung der K. Zus. 363, 7.

Kuhmist (vgl. paṭala), zum Läutern usw. von Edelmetall gebraucht 123, 7; 127, 19; Zollgegenstände darunter versteckt 171, 8f.; 36ff.; Samen und Stecklinge damit beschmiert 182, 9ff.

Kundgebungen, königliche (çāsana), sind das Wichtigste 100, 13ff.; wie anzufertigen 100, 21–106, 13; Zus. 105, 38 (Schluß); 696 unten; Zus. 106, 31; die dreizehn in Betracht kommenden Dinge 102, 20ff.; die verschiedenen Arten königl. Erlasse nebst Definition 103, 12ff.; Zus. 105, 38; Mängel 106, 1ff.; Verschiedenes über çāsana Zus. 101, 21; Strafe, wenn jemand in königl. çāsana zu wenig oder zu viel niederschreibt 352, 22ff.; wenn er falsche macht 347, 17ff.

Kunstfertigkeiten (kalā) Zus. 197, 2; Vgl. auch Tugend.

Kurtisane s. Lustdirnen.


Land, Nutzbarmachung nicht für den Ackerbau geeigneten Gebiets 225, 15ff.; wichtiger als Geld oder Freund 447, 10ff.; 450, 3f.; Übereinkunft (Bündnis), Land zu erlangen 452, 18ff.; L. durch Besiegung eines starken Feindes am besten 452, 22ff.; bes. gut einem Feind mit Burg (oder Burgen) abgerungenes 453, 1ff.; eins, das schwache Nachbarn hat 453, 6–11; L. mit ständigen und mit vorübergehenden Feinden 453, 12–24; in der Nähe kleines besser als großes weit weg 453, 25–28; L. von Dummkopf besser als von Klugem 454, 7–11; L. von ucchedanīya besser als von pīḍanīya 454, 12–17; L. von Fürsten mit Landburg besser als von F. mit Wasserburg 454, 18ff.; von Fürsten mit Flußburg besser als von F. mit Bergburg 454, 25ff.; L. von Tieflandkämpfern besser als von Hochlandkämpfern 455, 5ff.; L. von Kämpfern in Gräben besser als von Kämpfern in offnem Feld 455, 10ff.; 31ff.; wasserreiches (am Wasser gelegenes) besser als hochgelegenes 455, 24f.; welcherlei Land am besten für Besiedlung 455, 18ff.; das leicht und ständig bearbeitbare 455, 27–29; Zus. 455, 27–29; L. mit großen weiten Strecken vorzuziehen 456, 3ff.; Vorzüge eines Landes erarbeitet (künstlich) 456, 8f.; was besser: L. mit Getreide- oder mit Bergbau 456, 10–15; am besten L. mit viel Leuten aus unteren Kasten, viel Ackerbau, Viehzucht und Handel 457, 1ff.; 14ff.; vgl. Zus. 178, 28; menschenloses L. ist wie unfruchtbare Kuh 457, 10–13; Zus. 457, 46; Landverkauf durch König 458, 1–459, 10; wann verkaufen ib.; Landvermessung s. Maße. S. auch Grund und Boden, Bauernland.

Landesschutz, liegt z.T. dem Weidelandaufseher ob 225, 14–226, 7; liegt dem samāhartar ob, und wie zu üben 229, 6–11; dem Grenzhüter und Wilden 59, 4ff.

Landplagen s. Heimsuchungen.

Landvolk s. Bauernland.

Laster, ist Kapital der Staatskunst 398, 26ff.; entspringt aus Mangel an Erziehung (vinaya) 500, 9–11; vgl. 7, 5ff.; wie zu beseitigen 500, 42, vgl. 388, 14–16; 27–33; Fürstenlaster s. bes. Mißstand.

Leben, ist das kostbarste 503, 5–7; 556, 21–24; Leben in die Schanze schlagen 413, 25 bis 29; 473, 9–13; 573, 14–19; »sein L. rette er, nicht sein Gut« 596, 20–23 u. Zus.; K. soll Weib, Kind usw. darangeben, sich zu retten LXII; warum dies und anderes? LXVII; Not kennt kein Gebot – als das der Selbsterhaltung LXVII.

Lebensziele, die drei (trivarga) 9, 6ff.; allen dreien muß ihr Recht werden Zus. 9, 6 bis 12; LXXI; alles von artha (dhana) abhängig Zus. 9, 45; LVII; Reihenfolge der Wichtigkeit: artha, dharma, kāma 559, 8ff.; 44ff.; vgl. 561, 4–7; Zus. 561, 37; reinliche Scheidung und Sondergesetze für jedes der drei LXXIf.; wie die Zeit und das Leben auf die drei verteilen LXXI. Vgl. Vorteil, Geld, artha, kāma, dharma, Sinne.

[916] Lehrer, die ihre politischen und Rechtslehren 97, 13–15; 303, 15–17; 308, 3–4; 7–9; 309, 22 bis 25; 406, 4–9; 420, 25f.; 424, 13–19; 448, 15f.; 23–26; 449, 5 bis 7; 14–15; 22–24; 450, 1–2; 452; 5–7; 453, 16f.; 460, 1–5; 17–20; 27–30; 461, 9–11; 465, 12–17; 473, 9–13; 492, 13–492, 2; 497, 19–498, 2; 498, 10–17; 499, 16–21; 508, 6–8; 11–14; 509, 1–4; 10–14; 510, 4–9; 16–20; 511, 1–4; 10–14; 511, 21–512, 2; 512, 8–14; 521, 12–522, 4; 522, 13–18; 524, 6–10; 525, 16f.; 532, 1–4.

Leiche, darf nur durch Leichentor hinausgebracht werden usw. 233, 3–8; Zus. 233, 25; darf nur am Leichenort niedergelegt werden 233, 6f.; Sonstiges über Leichenbestattung Zus. 233, 25; Licht brennen bei L. 234, 13ff.; Zus. 234, 20; L. ohne Kopf verbrannt als Mittel gegen Seuchen 327, 4–6; 27f.; Strafe, wenn jemand die Sachen einer Leiche verkauft 352, 12, 36ff.; L. zu Zauber verwendet s. Zauber; Leichenstätte, wo gelegen 76, 6ff.; die für die an Kaste höher stehenden streng gesondert 76, 7f.

Lieb und Liebe, wodurch Menschen einem lieb oder unlieb werden 387, 14ff.; wo Liebe, da alle Tugend 425, 4; 31–35; Siehe Gunst, kāma und Geschlechtsverkehr.

Liebestrank, liebeerzeugender Kräutertrank 368, 8–11; 591, 31–35; 598, 10–12; 598, 13–21.

Liebeszauber s. Liebestrank und Zauber.

Liegenschaften (vgl. Grund und Boden, Haus), was sind L.? 262, 11f.; 266, 1f.; Vorschriften, wie Haus zu bauen und einzurichten 262, 13–265, 4; Abflüsse für Wasser und Kot 262, 18ff.; 263, 1–7; 264, 17; Grenzzeichengefüge bei Neubau 262, 13ff.; Plazierung verschiedener Geräte im Haus 263, 8ff.; Abstand zwischen Häusern 264, 1ff.; Türen und Fenster 264, 5–10; Versperrung derselben 264, 14f.; Beeinträchtigung der Nachbarn 263, 8–12; 264, 1–6; 14–265, 4; Mietsgesetze 265, 5–9; gemeinsam zu benutzende (öffentliche) Gebäude usw. 265, 10 bis 16; Zus. 265, 35; Verkauf von L. 265, 17ff.; Zwangsverkauf ib.; Zus. 266, 45; gewaltsame Aneignung von L. 267, 18ff.; Vorkaufsrecht 265, 17f.; Zus. 265, 18f.

Likör s. Rauschtrank.

Losmarschieren auf den Feind (in die Schlacht ziehen, yāna) Defin. 404, 14f.; wann am Platz 410, 22–25; 414, 16f.; verschiedene Arten 418, 6–9; wann diese am Platz 419, 5–422, 18.

Lustdirnen, sollen im südl. Teil der (befestigten) Stadt wohnen 75, 1; »Mütterchen« von Freudenmädchen müssen spinnen 175, 2; der Aufseher über die Hetären und seine Pflichten 192, 6ff.; die Kurtisane (gaṇikā) und ihre hohe Wertung 192, 6–193, 5; 194, 7–195, 4; Zus. 195, 20; ihr Sohn kann sie nicht beerben 192, 11ff.; 38ff.; ihre Loskaufssumme 193, 8ff.; ausgediente muß »Mütterchen«- oder Sklavendienste tun 193, 6f.; 11f.; Kurtisane als regelrechte Beischläferin eines einzelnen 193, 13f.; ihre Einnahmen gebucht, ihre Ausgaben überwacht 194, 1–3; 196, 5f.; darf nichts verkaufen usw. 194, 4–6; Strafe bei Vergehen gegen Kurtisane oder ihre Töchter 194, 7ff.; bei Tötung 195, 1ff.; Zus. 195, 20; bei Nichterfüllung ihrer Pflichten 195, 8–14; Zus. 195, 21; wenn sie einen Mann tötet, Feuer- oder Wassertod 196, 1f.; das Achtfache als Strafe, wenn ein Mann der Kurtisane das Ihrige nimmt oder vorenthält 196, 3–4; vgl. Zus. 196, 4; Frauen der fahrenden Leute sind gleich öffentlichen 196, 7–11; 21; Sklavin als ständige Beischläferin Zus. 196, 21; Kenntnisse und Künste der öffentl. Frauen 196, 16–197, 3; Hurenwissenschaft 197, 2; Söhne von Kurtisanen müssen Schauspieler oder Tänzer werden 197, 4f.; öffentliche Frauen als Spione 197, 6ff.; 230, 41ff.; 385, 12–14; vgl. auch 186, 13–16; ihr Schmuck darf nicht konfisziert werden Zus. 193, 1; dürfen nur herbergen, über wen sie Kunde haben 230, 15f.; die Sklavin Lustdirne 235, 26ff.; Entlohnung der L. auf Nachweis, sowie ungebührliche Forderung 290, 23–25; 42ff.; Strafe bei Besuch einer mit Beschlag belegten 311, 12; 34ff.; bei Entjungferung der Tochter einer Kurtisane 358, 9f.; bei gewaltsamem Verkehr mit L. 364, 15f.; 44f.; Zus. 364, 45; Lustdirnen müssen in Staatsnot die Hälfte ihres Verdienstes als Steuer geben 374, 20f.; müssen da für König Schatz zusammenbringen 374, 27ff.; sind Nutztiere (Vieh) 374, 43ff.; »Dirnenpfleger« 374, 27ff.; 591, 13; 598, 4; »Dirnenpflege« als regelrechter Beruf und als Staatseinnahme Zus. 375, 27; Lustdirnenn ziehen mit Heer und bespionieren 385, 12–14; verhelfen dem als Geisel gestellten Prinzen zur Flucht 482, 18–20; schöne L. als Lockspitzel, mißliebige Verbandshäupter oder wichtige Männer des feindl. Heeres zu verderben 591, 13; 598, 4–9.


Mächtiger, soll vom König, wenn Verbrecher, nicht gepackt werden 98, 14; Zus. 98, 47; vgl. Zus. 386, 37; Vornehme wenig besteuert Zus. 171, 35, Schluß (S. 713), vgl. [917] 535, 1–5; 23f.; alle sind des Kriegsmächtigen Freunde 496, 21–23; Mächtiger soll vorsichtig behandelt (heimlich abgemurkst) werden 545, 28ff.

Mädchen (vgl. Jungfrauschaft, Heirat), wie kostbar Zus. 243, 27; Mädchenentjungferung 355, 25ff.; je nach dem Fall bestraft 355, 26–356, 5; wenn schon einige Zeit geschlechtsreif und nicht vergeben, kein oder geringes Vergehen 356, 6 bis 13; durch Nichtvermählung tritt M. aus Muntschaft 356, 6ff.; 33ff.; Zus. 357, 28; Strafe, wenn in Brautnacht nicht mehr Jungfrau oder Jungfrauschaft vorgetäuscht 357, 7ff.; 35ff.; Strafe bei gewaltsamer Entführung 358, 4–6 u. Zus.; Helfersdienste bei Mädchenschändung 359, 6f. Weiteres über Mädchenschändung unter Jungfrauschaft und in 359, 18ff. Mädchenmord verboten 636, 18f.; 31ff.

Magische Gefahr 287, 12ff. Vgl. Feiertage, Fugentage.

Magnetstein, bricht Ketten usw. 649, 10–13; Zus. 649, 45.

Māṇava(ka), sind besonders Zauber übende Einbrecher und Ehebrecher 333, 6–11; 26ff.; Zus. 333, 33; wie sie entlarvt werden sollen 333, 6ff.; wie durch Vorspiegelung türöffnenden u. einschläfernden Zaubers verlockt und abgefaßt 333, 12–23; oder mit Hilfe des liebeerzeugenden 333, 23–334, 2; durch Verlockung zu Einbruch u. durch gezeichnete Gegenstände 334, 6–12; durch solche, die sich als Räuber aufspielen 334, 13ff.; M. als Königsdiener u. ihr Gehalt 383, 1; 21ff.

Manuisten, die (Mānava), ihre Lehren 1, 14f.; 33, 16f.; 89, 12ff.; 279, 14ff.; 303, 3.

Maße (vgl. Eichung) 160, 10ff.; Hohlmaße 160, 10–162; woraus Hohlmaßgefäße gemacht 161, 3–5; ihr Preis 161, 9ff.; ihre Größe 162, 9; Vergütungsgebühr bei Erhitztem 162, 7f.; 40ff.; Aufhäufung bei Hohlmaßen 140, 24ff.; 146, 17ff.; 161, 6–8; 25–50; 162, 11–19; Zus. 161, 39; Feldmaße 161, 21–24; 164, 14ff.; wie groß nivartana 165, 3; 15ff.; Zus. 165, 19; Längenmaße 163, 3ff.; 577, 16 (hier dhanus = 5 aratni, während es in 164, 8 nur = 4 aratni. Dies und andere Ungehörigkeit stempeln den Satz zum Interpolat); Flächenmaße 164, 14ff.; über die verschiedene M. Zus. 163, 29; Zus. 163, 38; Wichtigkeit des Stricks für Landvermessung Zus. 165, 14.

Mechanische Vorrichtung, den Feind hinterlistig zu töten 605, 21–26; 606, 6–9; 610, 20–22.

Menschenblut, -fett, -knochen, -haare, -kot, -urin usw. zauberkräftig 641, 16; 642, 19; 643, 16; 645, 5–6 (?); 649, 1–6; 12(?); Zus. 649, 45; 651, 11; 22; 652, 1; 656, 21; 657, 4; 22f.; 658, 10; 16f.; 659, 1f.; 10. Vgl. Kinder, Zauber.

Menschenkenntnis s. Kenntnis.

Menstruation, vgl. ṛitu; Menstrualblut zauberkräftig 648, 15–18.

Metall und Metallbearbeitung, wo goldhaltige Flüssigkeiten 116, 16ff.; welche Farbe sie haben 117, 1ff.; wie sonst beschaffen 117, 5f.; wie stark ihre Fähigkeit, andere Metalle in Gold zu verwandeln 117, 8f.; Aussehen, Beschaffenheit, Kraft usw. der Golderze 117, 12ff.; Farben, Beschaffenheit, Gebahren der Silbererze 117, 23ff.; Mittel, sie zu reinigen 118, 11ff.; zu schmeidigen 118, 18ff.; zu härten 118, 28f.; Aussehen u. Art der verschiedenen Erze 119, 1–11; unedle Metalle u. Aufseher darüber 120, 1ff.; Aufzählung der unedeln M. 152, 15f.; der Metalle überh. 122, 24ff.; Lohn bei Metallbearbeitung 319, 1ff.; 31ff.; Abfall (Verlust) beim Schmelzen verschied. Metalle 319, 3–5; 21ff.; Zus. 319, 38; Metallverfälschung s. Fälschung, Gold (Schluß).

Meuchelmord (vgl. Verräter, Mordspitzel, Gift), mit allerhand Listen an »Verrätern« (dūshya) geübt 367,-372, 19; 590, 2–592, 16; an des Feindes Leuten 597, 27 bis 601, 27; 602, 25–604, 22; an feindlichem Fürsten 604, 26–606, 9; 610, 13 bis 611, 15; 616–621, 12; auf (gefährliche) Mission schicken u. dabei abmurksen lassen 368, 12–21; 370, 7–371, 8; 372, 6–11; vgl. 637, 4–12 u. 26, 19–21.

Mieten, Hausmiete 265, 5ff.; Gemietetes überhaupt 282, 11ff.; wenn Gemietetes nicht zu richtiger Zeit und an richt. Ort zurückgegeben, 12 paṇa Strafe 311, 1ff.

Milchwirtschaft, wieviel Butter von best. Menge Milch 207, 10ff.; auch Ziegen- und Schafmilch verbuttert 207, 10–11; 729; welcherlei Milch in Smṛiti verboten 729.

Milderungsgründe bei Vergehen 304, 7–9; 305, 7–9; 306, 4f.; 306, 22f.; Zus. 306, 15–20; 353, 16ff.

Mimen (vgl. fahrendes Volk), wie vor König spielen 56, 8ff.; sollen nicht Arbeit des Landvolkes aufhalten 61, 15ff.; stammen von Vaidehaka u. Ambashṭhafrau 261, 20f.; ohne feste Entlohnung (aber reichlich beschenkt) 290, 7ff.; 35ff.; Zus. 290, 38; Aufenthalt in Regenzeit, Beschenkung, Repertoire 320, 15ff.; 28–35; Zus. 321, 31; wie bestraft 321, 5–7; gehören zu »offenen Dieben« 321, 10–12 u. Zus.; Gehalt derer in Königs Sold 382, 16f.; ziehen mit Heer und bespionieren 385, 12–14.

[918] Minister (vgl. amātya, Staatskanzler), Uneinigkeit unter Ministern gut für König Zus. 97, 3ff.

Mission, Mißliebige auf gefährliche Mission schicken u. sie durch Geheime, Volksempörung usw. dabei abtun s. Meuchelmord, Schluß.

Mißstand (vyasana) a) von Göttern (durch Unglück), b) von Menschen (durch schlechte Politik) hervorgerufen 492, 6–9; Defin. u. Etymol. von vyasana 492, 10–12; Mißstand des Herrschers, des Staatskanzlers, des Bauernlandes, der Stadtburg, des Schatzes, des Heeres oder des Freundes schlimmer? 492, 13–497, 8; außermoralische Mangelhaftigkeit des Herrschers s. Königs Mangelhaftigkeit; persönliche Mißstände (des Fürsten, moralische Mängel oder Laster) 500, 8ff.; Zus. 500, 42; drei aus Zorn, vier aus kāma 500, 13f.; achtzehn in Rām. u. M. XXXIXf.; was schlimmer: Zorn oder kāma 500, 13–502, 10; Mißstände durch Zorn 501, 11–503, 7; durch kāma: Wein, Weib, Weidwerk, Würfel nach Licht- und Schattenseiten verglichen (was schlimmer von je zweien) 503, 9–506, 14 nebst Anm. u. Zus.; vgl. Rauschtrank, Weib, kāma, Jagd, Würfel; wie verderblich die Laster des Königs 506, 15–507; Mißstände des Heeres s. Heer; Mißstände nichts Absolutes 525, 18f.; 41ff.; Zus. 525, 46.

Mittel, die 4, bzw. 7 politischen (upāya) 105, 8–23; 545, 21ff.; 586, 25ff.; im MBh. XXXIX; vgl. dāna, sāntva, bheda; wann die einzelnen bei Verschwörungen anwenden 544, 7–546, 3; die 4 upāya oder arthasādhaka 545, 36ff.; wann die einzelnen bei »feindgemeischtem Zustand« 547, 24ff.; das fünffache dāna 548, 22–27; unter den vier Mitteln: sāntva (sāman), dāna, bheda, daṇḍa immer das vorangehende leichter als das folgende 551, 22f.; das erste einfach, das zweite zwiefach, das dritte dreifach, das vierte vierfach 551, 23–552, 4; die Mittel unterstützen einander 560, 18–19; wo ein u. wo zwei Mittel genug 560, 19–23; das »einzig Mögliche«, das »Entwederoder« u. die »Häufung« bei den M 560, 24–29; die 15, bzw. 30 Mittelanwendungen 560, 30–32; 40ff.; Zus. 561, 33. Vgl. Kriegsheld.

Mittelfürst (madhyama), Defin. 403, 8–11; Zus. 403, 25; Verfahren (Politik) gegen ihn 485, 11ff.; was tun, wenn M. treuen, nützlichen Freund des Eroberers angreift 486, 1ff.; Zus. 486, 39; wenn zu schwächenden oder auszutilgenden 486, 24ff.; wenn Widersacher des Eroberers, 487, 6–9; wenn eigenen Freund 487, 10–14; wenn eigenen Widersacher 487, 15–17; wenn den Abseitsstehenden (udāsīna) 487, 18–488, 2.

Monat, die verschiedenen Arten 83, 1–5; 88 11 (danach Arbeitsmonat 291/2 Tage); Arbeitsmonat 88, 11; 167, 20–23; Schaltmonat 88, 35ff. (unheilvoll, vgl. Fritz Graebner, Das Weltbild der Primitiven 121); wie Schaltmonat zustande kommt 168, 9ff.; normierter M. 167, 13; 20ff.; Sonnenmonat 167, 13f.; Mondmonat 167, 13–15; Sternbildermonat 167, 15; Pferde- und Elefantenbesorgungsmonat 167, 16f.; Zus. 168, 38; »Ringermonat« 167, 45ff.

Mond, hat 28 eifersüchtige Frauen 167, 24ff.; als Wasser oder Regenspender 327, 16ff. (s. auch Fritz Graebner, Weltbild der Primitiven 47).

Mordspitzel (vgl. Bravi, Geheimdiener, Gift, Giftmischer, Meuchelmord) 21, 3–7; 22, 3; 36, 12; 46, 1–5; 367, 19; 368, 14, 20, 24, 27; 369, 2; 24–370, 8; 371, 14f.; 19; 372, 11; 378, 12; 379, 9; 383, 13f. (ihr Gehalt); 466, 18–20 (Geheimdiener sollen beständig des Fürsten Nebenbuhler töten); 544, 21–25; 545, 2; 549, 23ff.; 551, 5; 16–21 (ein Bravo oft wichtiger als ganzes Heer); 552, 25f.; 586, 16; 589, 5, 18; 591, 19, 29; 592, 2; 13; 593, 13; 595, 6–8; 596, 8f. 598, 1–3; 601, 1; 602, 25–605, 14; 609, 8–12; 611, 1–6 (hier auch »geheime Weiber«); 616–619, 20; 620–621, 12.

Mündigkeit, wann 246, 14 u. Zus.; Unmündige bekommen Erbe nicht ausgefolgt; es muß aber für sie verwahrt u. verwaltet werden 256, 14–17 u. Zus.

Mundvorrat, Versorgung des Hofes, der Staatsangestellten u. des Landes mit M. 138 bis 146, 7.

Mundvorratshaus (koshṭāgāra), Aufseher u. was alles ihm unterstellt 138, 1ff.; Arbeiter u. Angestellte im M. 146, 1–4; wie die verschied. Sachen da aufzubewahren 146, 5–7; vgl. 78, 6ff. Vgl. Vorratshaus.

Mutter, auch die M. muß Heirat der Tochter genehmigen 243, 9ff.; wie schwer bestraft, wer sich gegen M. oder Vater vergeht 354, 13ff.


Nachbarn, entscheiden Streit wegen Liegenschaft 262, 9f.; wegen Grenzen 268, 4; Zus. 268, 4; sollen Arbeiters Arbeitsverhältnis kennen 290, 1; vgl. aber 32; entscheiden, ob Wortbeleidigung auf Wahrheit beruhe 305, 10f.; die 40 N. von guter Familie s. catvāriṃçatkulya.

[919] Nachrichtenübermittlung (vgl. Spione), durch Männer, Haustauben, Rauch- und Feuersäulen usw. 226, 1ff.; Zus. 226, 1–4; durch Brieftauben 612, 16–18.

Nachteil (Schaden, Unglück, anartha), hat Spitze wie eine Nadel 533, 15f.; politischer N., Defin. 554, 15f.; die Sechse, die mit Nachteil zusammenhängen (oder besser: die »Sechse in bezug auf eine Folge«) 554, 27–555, 2; 24ff.; Zus. 555, 30; Nachteil der Vorteil zur Folge hat 555, 9–10; N., der keine Folgen hat 555, 11f.; N., der N. im Gefolge hat 555, 13f.; allseitiges Nachteilsunheil u. dessen Zweifelhaftmachung nebst Abhilfe 556, 1–6; Nachteilsunheil von zwei Seiten 556, 14ff.; Unheil von zwei Seiten, das in Vorteil u. in Nachteil besteht 556, 25–557, 3; Unheil, das in Nachteil u. Unsicherheit des Vorteils von zwei Seiten her besteht, u. dgl. mehr 557, 6–17; bei bösem Unheil immer den in der Reihe vorhergehenden der sieben Reichsfaktoren: Herrscher, Reichskanzler, Bauernland, feste Stadt, Schatz, Heer, Freund retten 557, 18ff.; wenn nichts Ganzes rettbar, was dann retten? 557, 22–558, 5; die Dreiergruppe des Nachteils: irdischer N., sittlich u. religiös Schlechtes, Schmerz; immer das Vorangehende das Schlimmere 559, 12–14; 44ff.

Nachtleben, Sperrzeit 233, 8ff.; Freinächte 234, 5ff.; in der Nacht von Polizei aufgegriffene u. beschlafene Frauen 234, 9–235, 2; Schilderungen des Nachtlebens Zus. 234, 40; nächtl. Unfug u. Schaden muß Stadthauptmann melden 235, 3–6; 16–31.

Nahrungs- und Genußmittel, Arten, Herrichtung, Abfall, Rationen 139, 7–146, 7; Zunahme bei Zubereitung verschiedener Nahrungsmittel 143, 1ff.; wieviel ein Ārya auf Mahlzeit braucht 144, 3ff.; N. vom Wald 151, 21f.

Nase, Zauberholz, das Nase überlang macht 657, 30ff.

Natürliches Bedürfnis, dessen Zurückdrängung verderblich 503, 21f. 26ff. Zus. 504, 19; Harn- u. Kackregeln 503, 26ff.

Nonne s. Bettelnonne, Asket.

Not s. Unglück.


Öl, wieviel öl Leinsamen, Sesam usw. geben 143, 11–13.

Opfer, für O. Nötiges darf der arme Fromme stehlen oder rauben Zus. 45, 26 Sachen für O. zollfrei 170, 22ff.; Erstlingsopfer 183, 15ff.; 46; Zus. 183, 46; was von königl. Domänen für Zwecke des Opfers usw. geholt werden darf 183, 15ff.; vom Opfer der Regen Zus. 179, 35, Schluß.

Opferpriester, vergesellschaftet, u. wie Anteil ausgehändigt, wenn einer inmitten des Opfers wegfällt 294, 3ff.; Zus. 295, 34; O. u. Opferherr dürfen einander nicht verlassen 295, 13f.; Zus. 295, 41; wann aber doch 295, 15; 22; 35ff.; Zus. 295, 41; Opferpriestergilden Zus. 295, 34.


Panzer s. Schutzbekleidung.

Parāçara u. seine Schule, polit. u. moral. Lehren 10, 9ff.; 32, 13ff.; 39, 13ff.; 89, 15; 494, 6–11; 503, 1–4.

Paß s. Stempel- u. Paßwesen.

Patriotische Propaganda LXXVf.; 377, 20ff.; 463, 30ff.; 616, 23–27. Vgl. Aufwiegelung, Pelze s. Felle.

Pension, Krankengeld, gelegentl. Unterstützung (für Königsdiener) 384, 6ff.; Zus. 384, 32.

Perlen, Herkunft u. Arten 106, 20ff.; Zus. 107, 25; Schiffszins der Perlen u. Muschelfischer 198, 1f.; sie haben auch eigene Schiffe ib.; haben besonderen königl. Aufseher 198, 2f.

Persönlichkeit oder persönliche Tüchtigkeit (ātman), ist das Wichtigste am Herrscher 385, 23ff.; 401, 1–12; Zus. 401, 37; Zus. 401, 5–8; Aufzählung ihrer Eigenschaften oder Bestandteile 398, 3–15; Zus. 398, 19; Zus. 398, 33; Zus. 398, 46.

Pfand, Nutznießung u. Verfall 281, 12ff.; Zus. 281, 12–13; Verlorengehen, Verkauf, Vertauschung usw. des Pfandes 281, 1–11; Zus. 281, 33; Strafe bei Nichtzurückgeben 281, 16f.; Verfahren bei Abwesenheit des Inhabers, bzw. des Verpfänders 281, 16ff.; Zus. 281, 16–26; wieviel Gewinn von unbeweglichem Nutznießpfand 281, 27ff.; Zus. 282, 20; Nutznießung eines nicht dazu überlassenen Pfandes 281, 31ff.; Pfand, das einem Dritten zu übergeben ist 282, 4ff.; Verpfändung von Personen s. Sklaven; Strafe, wenn Verpfändetes nicht zu richtiger Zeit u. am richtigen Ort zurückgegeben 311, 1ff.

Pfeile, Arten 156, 4ff.

Pferde, stellen Dummes an 96, 27ff., vgl. Zus. 96, 41; Pferdeaufseher u. seine Pflichten 209, 6ff.; Klassen von Pf. des Königs 209, 6ff.; Reiter bekommt für sein Pf. [920] auf je einen Monat 209, 43; Einrichtung der Ställe 209, 16ff.; Sichwälzen 209, 36ff.; Zus. 209, 43; Stände der Pf. 210, 4ff.; Tiere zum Schutz der Pf. 210, 2f.; Fütterung 210, 10ff.; 211, 1ff.; Rassen nach Herkunft 212, 14ff. u. Zus.; Größe der verschiedenen Rangarten XXVIIff.; 210, 20ff.; Zus. 211, 20; die verschiedenen bei Pferden Bediensteten 212, 8–9; 215, 15ff.; Gnadenbrot für ausgebrauchte Pf. 212, 10f.; Zus. 212, 45; ausgediente Kriegshengste als Zuchttiere 212, 11ff.; Gangarten 213, 2ff.; Zus. 214, 43; die scharfen Gangarten 215, 7ff.; 734 unten bis 735; Pf. mit vier (oder drei) Jahren tüchtig 212, 18f.; Zus. 210, 37; Verschiedenes über Pf. Zus. 211, 8–10; 14 Weisen, Zügel zu halten 734 unten; sechs Arten, Pf. anzutreiben 734 unten; Tagereise der verschied. Pf. 215, 3f.; Geräte für Pf. u. Heilmittel 215, 10ff.; Strafen bei ungehöriger Behandlung der Pf. 215, 18–216, 5; Bad, Bekränzung, Reinigungsweihe usw. der Pf. 216, 8ff.; Zus. 216, 26; Kampfaufgaben der Reiterei 565, 8, 24ff.; 575, Zusätze von 575, 2–3 an bis 576, 29; günstiges Gelände für Pf. 574, 4–9; 18–20; worin die Vorzüglichkeiṭ der Kriegspferde besteht 580, 18ff.; Zus. 581, 23; Kampfarten der Reiterei 282, 9–14; 30–41; Zus. 582, 41; durch Gift angeregte Pf. 596, 1–3; 27–30; vgl. 416, 10 bis 12; 25–29; »Pferdehändler«, die pferdebeschauenden feindl. König durch Pf. töten 618, 6–10; Schutzgottheiten des Pf. 257, 30–32; Zus. 327, 33; auch Varuṇa (s. Hillebrandt, Varuna u. Mitra 34f.).

Pflanzen, Samenwolle des Rohrschilfs 113, 14; 37–38; Zus. 113, 38; Rohrarten 151, 3f.; Schlingpflanzen 151, 5–10; Faserpflanzen 151, 11–13; Seilmaterial liefernde 151, 14f.; Schreibmaterial liefernde 151, 17f.; Farbstoff liefernde 151, 18–20; Schädigung von P. 309, 10ff.; Zus. 309, 10–18; vergiftende, heilende u. zauberische 152, 1ff.; 638–661. Vgl. Baum.

Philosophie, Systeme, Wert u. Zweck, 2, 10ff.; »Magd der Theologie« Zus. 2, 42ff.; die lokāyata-Lehre in Altindien XXXI–XXXIII; tat tvam asi LXXX.

Piçuna, seine polit. Lehren 10, 17ff.; 32, 19ff.; 40, 1ff.; Muster der Klugen 391, 10; Zus. 391, 35; 495, 1–8; der Sohn des P. 392, 1f.; Zus. 391, 35.

Politik (vgl. bes. Arthaçāstra; Schwach; Kriegsheld), open diplomacy vom Übel 398, 34ff.; 466, 21–23; Zus. 466, 38; vom Menschen abhängig u. Quelle von Glück u. Unglück 401, 23ff.; Zus. 401, 39; Zus. 401, 40; die zwölf Faktoren der äußeren P. 402–403, 16; 38ff.; Zus. 403, 44; Fürst muß çakti u. siddhi dem Feind entreißen usw. s. Kräfte; die Politiker als Ermarkter u. Ermarktete 438, 7–443, 9; wenn u. solang Gewinn, Friede u. Bündnis, sonst Krieg 447, 3–6; Gründe des zögernden Politikers 37, 6ff.; Politik macht Feind zu Freund u. verrät Freund, je nach Vorteil Zus. 465, 10; Feind muß auch mit großem Menschenverlust u. Kostenaufwand vernichtet werden 465, 18f.; Vertragsbruch Hauptsache Zus. 467, 35; Politiker als Zirkusabrichter der Bestie Volk 530, 36–40; Fürst darf nicht dem dharma ergeben sein s. Königs Pflichten; was ist unkluge Politik? 543, 3–4; der Politiker als Vogler 553, 1–4, richtig in Zus. 553, 34; schlechte P. empört das Ausland 553, 10f.; polit. Konjunkturen wie Wolken Zus. 525, 46; Trug u. Tücke Haupterfordernis der P. LXIX–LXXI, vgl. LXVII; geistige Reinlichkeit der altindischen u. geistige Unreinlichkeit unserer Politiker LXXII–LXXIV; von Vertrauen u. Mißtrauen des Politikers 541, 3ff.; 47ff.; Zus. 541, 38 (vgl. bes. Hillebrandt, Altind. Pol. 39–49).

Polizeiliche u. strafrichterliche Tätigkeit (vgl. Verbrecher, Verdächtig), Auskundschaftung aller für Kronabgaben wichtigen Dinge 228, 6–229, 2; polizeiliche Überwachung der Verbrecher »draußen im Reich« 229, 6ff.; 230, 6–231, 19; »Polizeistunde« 233, 8ff.; Entdeckung u. Ergreifung der Verbrecher s. Verbrecher; Diebes- und Verbrecheraufspürung und Ersetzung durch Beamte 361, 22ff.; Zus. 362, 26; Verbrechersuche draußen auf dem Land besorgt Strafrichter, in der Stadt der Stadthauptmann, beide mit Hilfe der gopa und sthānika 339, 4–7.

Portenta, Blut aus Götterbildern, Bäumen, Brunnen, Luft usw., Zittern, Tanzen, Schreien, Schwitzen usw. der Götterbilder 619, 3–5; Zus. 619, 3–4.

Presse, die »Presse« des altind. Staates 377, 20ff.; vgl. patriotische Propaganda.

Prinzen, Unterricht und Erziehung 6, 3ff.; Zus. 6, 27; 40, 23f.; wie sich der Herrscher vor ihnen schützen, sie überwachen u. behandeln soll 39, 1ff.; der vom Hof verbannte Prinz (aparuddha, avaruddha) 44, 1ff.; 15, 26ff.; XIII; nur legitimer Prinz erbberechtigt 480, 8f.; der illegitime wird Staatskanzler 480, 17; 45; Abwägung der verschiedenen P. nach Geburt, Eigenschaften, Fertigkeiten 480, 5 bis 481, 9; nach Söhnebesitz oder Zeugungskraft 481, 13ff.; Zus. 481, 46; Prinzen als Landplage 510, 16–24; wie gegen P. verfahren, wenn sie Aufrührer 534, 19 bis 535, 10.

[921] Probe, listige, der amātya oder obersten Beamten 14, 8ff.; XXXVIII; unredliche Inhaber von Bewahrgut zu entlarven 284, 6ff. nebst Anm. u. Zus.; »Leute mit geheimen Einnahmen« (bestechliche Beamte, Hexenmeister, Giftmischer, Falschmünzer usw.) zu entlarven 330, 15–332.

Probierstein 124.


Rad, eines allein rollt nicht vorwärts 9, 20; Heeresrad (oder Reichsrad) ins Rollen gebracht 414, 26f.; 42ff.

Rat (mantra) s. Beratung.

Ratgeber, oberster s. Staatskanzler.

Raub (sāhasa), Defin. 302, 5–7; 11ff.; 303, 37; Strafen je nach verschiedenen Sachen 303, 1–14; 38ff.; Zus. 303, 48; Aufstiftung zu R. 304, 1–9.

Räuber und Diebe (cora, pratirodhaka), als solche Verkappte im Spitzeldienst 229, 6ff.; 334, 13–31; Zus. 294, 32; Fürst, der schwach ist an »Schneid« (utsāhaçakti), soll Räuber, verwegene Gesellen usw. anwerben 470, 3ff.; Fürst als Räuberoberhaupt Zus. 470, 3–8; vgl. LXVIIf.; Finte mit den »dorfplündernden Räubern«, um in die feindl. Stadt einzudringen 625, 3–17; R. werden verlockt, Viehhürde oder Karawanen zu überfallen, u. so überwältigt 626, 13ff.; durch einen als Asket u. Baladevaverehrer Verkappten überlistet 627, 1–4; 22ff. Vgl. Verbrecher, Waldstamm.

Rauschtrank, Herstellung königliches Monopol, steht unter surādhyaksha 184, 9–12; Regeln für Verkauf 184, 13–15; 600 paṇa Strafe für Herstellung, Kauf u. Verkauf außerhalb des Monopols 184 15ff.; R. darf nicht aus dem Dorf genommen noch dort aufgehäuft werden 184, 17ff.; Gefahren des nicht streng geregelten Alkoholgenusses 184, 18ff.; wie gering die Menge, die aus Schenke genommen werden darf 185, 5ff.; »lunch« in Schenken Zus. 186, 6; sogar in Schenken nur abends trinken Zus. 186, 6; nicht unter Preis verkaufen 185, 16ff.; verdorbenen auch an Mann bringen 185, 16ff.; unauffällige Verhaftung Verdächtiger durch Schenkwirt 185, 9–16, Ausstattung der Schenken 186, 3ff.; Ausspionierung durch Geheime u. schöne Dienerinnen 186, 7–9; 13–16; Ersatzpflicht usw. des Wirtes für Gestohlenes 186, 10–12; die verschiedenen Likörarten u. deren Ingredienzien 186, 17–188; Zus. 190, 24 (S. 718); Mittel, den R. klar zu machen 187, 16ff.; 188, 10–22; Bauern dürfen bestimmte Likörarten für best. Gelegenheiten selber machen 189, 1ff.; Trinkfreizeit 189, 4ff.; Zoll auf impotiertem R. 189, 10ff.; Erhebung der Abgaben 189, 13ff.; Likörkuchen Zus. 190, 24; R. in der Smṛiti Zus. 190, 24; Entstehung des R. Zus. 190, 24, Schluß (S. 179); Rindern, Pferden, Elefanten gegeben 208, 11; 211, 7; Zus. 211, 8–10; 218, 13; Trinken von seiten der Gattin 249, 4f.; 10–13; Zus. 249, 4–9; Vorteile des Trinkens 505, 11–13; Zus. 505, 13; Nachteile 505, 18–506, 6; trinkender Fürst besser als Weiberjäger oder Zornmütiger Zus. 505, 13; Gift oder Betäubungssaft als oder in Likör 369, 9–16; 371, 24–27; 570, 12–17; 603, 8–16; 626, 13–627, 1. Siehe madanayoga.

Realinjurien s. tätliche Beleidigung.

Rechnungsamt (Rechnungskammer), was da alles gebucht werden muß 86, 11–88, 10; 89, 19–91, 18; Strafen bei ungehörigem Verfahren der Vorsteher der einzelnen Ämter 88, 15–89, 18; wie u. wann sie Bericht u. Rechnung ablegen sollen, nebst Strafen bei Zuwiderhandlung 89, 19–91, 18; Strafe, wenn Büroangestellter nicht Bericht abstattet oder Vorgesetzter ihn nicht anhören will 90, 3–7; Strafen bei falscher Eintragung u. anderen Vergehen 91, 19–92, 2. Vgl. Beamte, Verwaltung.

Recht (vgl. bes. Gesetz u. Brauch, Gerichtswesen, Handlungsfähigkeit, dharma), die rechterzeugenden Faktoren (Rechtsnormen) 241, 6ff.; Zus. 241, 47; Zus. 242, 37; Verschiedenes vom Rechtswesen Zus. 237; Recht u. Unrecht unsicher LXVIII; vgl. LVIII; Umstände entscheiden LXVI; LXVIIIf.; was ist dharma? LXVIII unten; dharma üben, wenn man gut dazu imstand LIX, LXIX.

Rechtsmaterien, die achtzehn, bei Kauṭ. Zus. 242, 40.

Rechtswesen s. Recht, Gerichtswesen, Gerichtsverfahren.

Rede (Redekunst und Reden), vor Versammlung reden schwer und gefährlich 386, 9f.; 22f.; Zus. 386, 37; Zus. 386, 40; Zus. 398, 19; böse Reden s. Wortbeleidigung; Stilregeln 100, 21ff.; Zus. 102, 3; Zus. 106, 31.

Regen, Regenmesser 79, 1ff.; Regenfall in verschieden. Gegenden 178, 3–8; richtige Verteilung des Regens 178, 9–11; Zus. 178, 30; Regenprophetin 178, 12–15; 179, 3–12 Zus. 179, 35; regnen soll es auch im Açvina Zus. 178, 40; sich nicht auf Regen verlassen, sondern künstlich bewässern s. Bewässerung, Schluß; Mehreres über [922] R. Zus. 179, 35; heftiger, windbegleiteter R. 184, 30f. und Zus.; Mimen, Sänger, Mönche müssen zur Regenzeit an einem Ort bleiben, u. warum Zus. 321, 31; Mittel bei zu viel u. bei zu wenig R. 326, 6–16; Mond als Regenspender 327, 16ff.

Regierung (vgl. bes. Herrscher, Königs Pflichten u. Wirken), wie der Fürst sein Land, bes. ein neu oder wieder erobertes regieren soll 635, 17–637.

Reichsfaktoren s. Staatsfaktoren.

Reis (vgl. Getreide, Geräte), was alles mit geerntetem R. vorgenommen wird 139, 8ff.; 142, 6–9; Zus. 142, 32; Abfall 142, 12; 143, 15–144, 2; 16–31; Zus. 145, 35; Reishülsen nutzbar machen 145, 8–14.

Reisende (vgl. Herbergen, Karawanen), Zulassung ins Land 199, 13f.; Kontrolle der Reisenden in der Stadt 230, 6–231, 18; wo m Dörfern reisende Kaufleute übernachten, u. Schutz ihres Eigentums 361, 22ff.; Zus. 362, 26; dürfen nur auf einen Schein hin Waffen tragen 385, 2–4; vgl. Zus. 230, 29.

Reizung, Aufreizer eines Tieres usw. hat Schuld, wenn ihm Schaden geschieht 362, 14ff.; 40ff.; Zus. 363, 38; Strafe, wenn jemand Tiere gegeneinander hetzt 363, 4f.

Religion, Sachen für gottesdienstliche u. sakramentliche Zwecke zollfrei 170, 22ff.; dafür auch Raub u. Diebstahl erlaubt s. Heirat, Opfer; Religion u. Aberglaube politisch verwendet 375, 11–376; 570, 19–571, 19; 612, 19–614, 8; 616, 1–618, 5; 618, 11–619 u. Zusätze.

Rettung, in Todesgefahr Weib, Sohn, sich selber usw. versprechen 290, 17ff.; wer Gattin eines anderen rettet, darf sie genießen 360, 11ff. Vgl. Hilfe leisten.

Reufrist u. Reugeld s. Kauf u. Verkauf, Heirat.

Richter, Strafe, wenn sie mit Zeugen nicht richtig verfahren 280, 1ff.; Zus. 280, 31; wessen sie sich, ohne daß Klage eingereicht wird, annehmen sollen 313, 17–21; wie sie ihr Amt führen sollen 314, 3–5; listige Probe, bestechliche Richter zu entlarven 330, 15–20; bestechliche Richter sind zu töten oder zu verbannen 330, 18f.; Zus. 330, 44; Ahndung ungerechter Verurteilung 348, 20–349, 2; Liste von Ungehörigkeiten des untersuchenden Richters nebst Strafen 347, 23–348, 15.

Riemen, auch aus Fasern 177, 1–5; 21–25.

Rind (vgl. Kuh), der Rinderaufseher u. seine Pflichten 201, 5ff.; verschiedene Arten (Klassifikation) von Rindern (des Königs) 201, 5–204, 6; von Angestellten 201, 12ff.; Klassen der Rinder je nach dem Alter 203, 1–8; Brandmarkung, sonstige Zeichnung u. Buchung 203, 9–204, 4; Zus. 204, 33; unfruchtbare Kühe u. bes. kräftige Bullen Zus. 203, 47; Entlohnung der Hirten 201, 12–15; ihre Verantwortlichkeit 204, 7–12; wodurch alles Rinder auf d. Weide umkommen 204, 7ff.; Wiederbringen der von Dieben u. Räubern weggeholten 205, 3ff.; ärztliche Behandlung 205, 8 u. Zus.; Glocken 205, 14ff.; Zus. 206, 26; Futterrationen 208, 5ff.; Zus. 209, 24; auf wieviel Kühe ein Stier 209, 4–5 u. Zus.; Wert (Preis) Zus. 243, 27; Rinderdiebstahl 202, 43ff.; 354, 17ff.; Zus. 362, 26; schwere Strafe, wenn Göttertier, Zuchtbulle, Kuh, die noch nicht gekalbt, zum Ziehen gebraucht oder umgebracht 363, 5–8.

Rohmaterialien (Walderzeugnisse) 63, 10ff.; Haus dafür 77, 7; 78, 9ff.

Ruhe u. Tätigkeit nebst Ursprung u. Folgen 401, 14ff.


Sāhasastrafen, Höhe der einzelnen 61, 24; Zus. 61, 26. Salböle 112, 1–15.

Salz, Steuern und Einnahmen 121, 4ff.; Zus. 121, 40.; Geldstrafen, wenn jemand unerlaubtes S. kauft 121, 13f.; Verfälschung 121, 15ff.; Waldsiedler sollen nur selbstgewonnenes S. brauchen Zus. 121, 17; S. nur mit Erlaubnis herzustellen 121, 16ff.; Arten 141, 1–2; Zus. 141, 26; wie aufbewahrt 146, 7; magische u. religiöse Bedeutung Zus. 165, 19; zuerst und gewöhnlich aus salzhaltiger Erde 711; salzhaltiger Boden magisch Zus. 165, 19 (auch für eine Schlacht muß das Gelände anīriṇa sein. MBh. IX, 55, 19); S. den Pferden geben 211, 4 u. Zus.

Samen, kostbarer zollfrei 172, 11ff.; zehn Tage Reufrist bei S. 296, 33 u. Zus.; sītādhyaksha soll allerhand S. einsammeln 177, 6ff.

Sandel, Arten 110, 21 ff.; Vorzüge 111, 11ff.

Sanitärische Einrichtungen u. Gesetze 232, 10–233, 7; 235, 8; 262, 18–263, 7; 19ff.; Zus. 262, 43; 264, 15–18; 265, 3–4; Zus. 270, 25. Vgl. Liegenschaften.

Sauergewordenes, verboten Zus. 141, 17f.

Sauertrank (çukta), Arten u. wie hergestellt 141, 4–18; Zus. 141, 17–18.

Schatz, gefundener (vergrabener), wie damit verfahren u. Strafen 320, 1ff.; 26ff.; 30ff.; Zus. 320, 43; Hebung des vergrabenen 813; allerhand Glauben u. Zauber ib.; plötzlich erschienener »göttlicher Sch.« 614, 2; Heiliger, der »blühenden Sch.« in der Erde sieht 616, 18–617, 9.

[923] Schatz; des Königs, wie wichtig 60, 1–4; 92, 7–9; 122, 6ff.; 495, 36f.; Zus. 495, 37; wodurch Sch. wächst 92, 10ff.; wodurch er schwindet 92, 16ff.; Veruntreuung usw. durch Beamte 92, 16–100, 11; die in den Sch. kommenden kostbaren Sachen 106, 17ff.; Oberaufseher u. dessen Pflichten 106, 17ff.; wie König »in Not« durch »Sozialisierung« der Landwirtschaft usw., durch besondere Besteuerung u. Tricks Sch. zusammenbringen soll 372, 20–380; Zus. 380, 42; da auch Anbettelung 375, 1–11; vgl. 139, 6–7; 23–44; Gut von Ketzern, Göttern, Verbänden listig »verstaatlicht« 375, 11–19; Geld durch zauberischen oder frommen Schwindel erlangt 375, 19 bis 376; 619, 24–26; 41ff.; dem Reichen mit Hilfe von Spitzeln stehlen lassen 377, 1–15; 34–36; Zus. 377, 44; Erpressung mit Hilfe von Weibern 377, 16ff.; 378, 27f.; die richtigen Eigenschaften des königl. Schatzes 399, 17–21 u. Zus.; Sch. wichtiger als Burg 495, 1–8; als Heer 496, 2–13; Stockungen (Schädigungen, koçasaṅga) 514, 13–18; 36ff.; Zus. 514, 41.

Schatzhaus 77, 8–78, 5.

Schauspiel u. öffentliche Vorstellung (prekshā show), 5 paṇa für Vorstellungsbewilligung 196, 12f.; für solche, die zu prekshā gehen, keine Sperrzeit 234, 2; 21ff.; jeder Dorfbewohner muß bei prekshā beisteuern oder darf nicht zusehen 273, 8–11, 33ff. Vgl. Vorführung.

Schenken (Geben), Nichtausfolgen von Geschenktem oder Versprochenem 297, 14ff.; wann Versprochenes nicht bindend 297, 18–298, 5; was man nicht verschenken darf 297, 37ff.; 16 Arten ungültiges Versprochenes Zus. 298, 38; Schenkungen, bei denen Empfänger oder Verleiher strafbar 298, 6–11.

Schicksal (das Göttliche, daiva) und Menschentun (mānusha, paurusha) Defin. 401, 23–30; Zus. 401, 39; ihr Wirken 401, 25ff.; Zus. 401, 40; unser Verhältnis zu ihnen 401, 31f.; Zus. 401, 39; wie schlimm Fatalismus 400, 12; Zus. 400, 30; 458, 22 bis 25.

Schieber 98, 16ff.

Schießen u. Schützen s. Bogen.

Schiff, welcherlei König besteigen soll 56, 11ff.; an ein anderes gebundenes 56, 13, 34ff. u. Zus. 56, 47; Schiffsmiete 150, 3–4; 34; 197, 17–18; 198, 21–23; Zus. 198, 23; Schifsaufseher u. seine Pflichten 197, 10ff.; Heuergeld für Königs Schiffe 197, 17f.; 39f.; Bootszins der Fischfänger 197, 16, 39; der Muschel- u. Perlenfischer 198, 1f.; Ortsbräuche der Häfen 198, 4f.; 150, 6; humane Schifffahrtsgesetze 198, 6–10; Hafenzoll 197, 16f.; 198, 7–12; Seeräuber 198, 12f.; welche Schiffe auf großen, welche auf kleinen Flüssen 198, 14–17; strenge Überwachung der Kreuzunggstellen von Flüssen nebst Strafen 198, 18ff.; Schiffahrt u. Größe der Fahrzeuge in Altindien Zus. 201, 35 (S. 723f); Schiffahrt magisch gefährlich 723; Verzierungen usw. an Schiffen 723; eingedrungenes Wasser magisch gefährlich 724, Mitte; wer nicht für Überfahrt zu zahlen braucht 199, 10ff.; Zus. 201 35 (S. 723); Handel zu Land u. H. zu Sch. verglichen 460, 27–461, 4; Küstenschiffahrt besser als Fahrt auf hohe See 461, 5–8; 29ff.; woraus plava gemacht 567, 23; nau oft klein 567, 23f. Vgl. Fähren, Kreuzen, Wasser.

Schild, verschiedene Alten 157, 1ff.

Schlacht (vgl. bes. Kampf), »von der Schlacht« 563–587; zuerst die unsicheren Truppen abschlachten lassen 465, 20–28; dem Feind angesagte Sch. 570, 14ff.; Ansprache vor Sch. 570, 14–571, 9; Zus. 571, 31; Tod in der Sch. höchste Pflicht des Kriegers und einzigartiger Weg zu jenseitigem Heil 570, 19–571, 3; Zus. 571, 31; böses Los dessen, der nicht tapfer kämpft 571, 4–7; Ausposaunung vor Sch.: »Gott mit uns« 571, 10–14; Verhalten des Königs in Nacht vor Sch. 571, 15–19; was zum Kern des Heeres machen 571, 19–21, vgl. 576, 22–24; wie König an Sch. teilnehmen soll 571, 22ff.; Zus. 572, 25; 583, 4–6; Zus. 583, 30; der als König Verkleidete 571, 26f.; Zus. 572, 25; Zus. 583, 30; Tätigkeit der Barden, Lobsänger, Zauberpriester, Astrologen usw. 572, 1ff.; Belohnungen für besondere Heldentaten 572, 7–15; 35ff.; Zus. 572, 45; Ärzte und aufmunternde Frauen 572, 16–18; Sonne soll im Rücken sein, günstig der Wind usw. 572, 19ff.; vgl. 570, 8f.; Zus. 575, 2 bis 3; Schlachtgelände und Aufgaben der Fußsoldaten, der Pferde und der Elefanten 573, 21ff.; vgl. Gelände; Schlachtaufgaben der Reiterei 575 und Zusätze 575, 2–3 bis 575, 20–22; der Elefanten 576, 1–9; Zus. 576, 39; der Streitwagen 576, 10–14; der Fußsoldaten 576, 15–17; die Aufstellung in Kampfordnung: Zwischenraum bei Fußsoldaten, Reiterei, Wagen, Elefanten 577, 11ff.; Weite der Fuge zwischen Schlachtreihen 577, 19f.; »gleichmäßige« und »ungleichmäßige« Schlachtaufstellung (je 10 Formen) samt Einschüben 577, 24–578, 18; die verschiedenen Arten von Einschüben (āvāpa) 579, 1–6; weitere Schlachtordnungen[924] teils aus nur einer Truppengattung, teils aus verschiedenen 580, 1 bis 17; Zus. 580; Aufstellung je nach der Qualität der Truppen 581, 4–14; mit wieviel Teilen den Angriff ausführen 581, 15–17; mit welchen und wo 582, 1–9; Schlachtreserve s. pratigraha; Fußsoldaten durch die Reiterei, Reiterei durch die Wagen, Wagen durch die Elefanten vernichten 586, 1–5; der nāyaka gibt die Zeichen oder Befehle 586, 8–12.

Schlachtordnung (-aufstellung, vyūha), welche gegen feindlichen Angriff auf dahinziehendes Heer 565, 19–566, 2; Beschreibung mehrerer Schlachtordnungen 566, 21–27; Stab, Schlangenwindung, Kreis, Ungeschlossen samt ihren Unterarten beschrieben 583, 7–585, 25; Zus. 585, 33.

Schlafen, Traumzauber, Wahrträume zu bekommen Zus. 333, 33; Riesenschlangen und camūkhala (?) Meister im Sch. 643, 4f.; 16ff.; Mittel, die Leute fest schlafen zu machen 652, 20–656, 7 nebst Anm. u. Zus.; 656, 26–657, 2; vgl. 333, 7–23.

Schlangen und Schlangengeister, Schlangen fressen ihre eigenen Jungen Zus. 39, 7–8; zauberische Pflanzen gegen Schlangen 50, 12ff.; von gefleckten Antilopen, Katzen, Pfauen, Ichneumons vernichtet 51, 1f.; Zus. 51, 1–2; Ichneumon feit sich gegen Schlangengift Zus. 51, 1–2, Schluß; Sch. und Giftinsekten, den Feind zu töten 152, 7f.; 39ff.; Zus. 152, 42; 604, 10–13; vgl. 611, 4–6; Schlangenfänger für köngil. Ackerländereien nötig 177, 17; Mittel gegen Sch. und Gift 183, 1 bis 3; 27f.; Zus. 183, 28; 210, 2f.; 27f.; Landplage durch Schlangen nebst Mitteln 329, 7ff.; Schlangengeister (mit vielen Köpfen usw.) 376, 8ff.; Schlangengeister darstellende »Geheime« 612, 24–613, 2; Zus. 613, 20; Nāgamädchen 613, 12; 38ff.; Schlange als Zaubertier 640, 8; 20; 641 2f.; 644, 1f.; 646, 14f.; 29–31; 649, 22 (?); 652, 10, 15; 657, 10–12; Schlangengeister hüten Schätze 617, 5f.; 39ff.; Asket als Varuṇa oder Schlangenkönig 617, 23–28; Zus. 617, 23–25; Schlangengottheiten weiß und wie verehrt Zus. 617, 23–25; Schlangengeister in Teich, flammend, eherne Keulen aneinander schlagend usw. 618, 17–19.

Schlecht, Förderung des Schlechten und der Schlechten schlimmstes Übel für den Staat 506, 16ff.; siehe auch Druckfehler und Berichtigungen zu 506, 7–17 und 856, Zus. 506, 42, Zeile 6.

Schmuggel, von Sachen aus Edelmetallschmiede 125, 13ff.; 36ff.; Einschmuggelung von Waffen und Soldaten in Feindesland 625, 18ff.; 626, 4–9; Sch. bei Zoll s. Zoll.

Schrecken, die großen, vom Schicksal kommenden s. Heimsuchungen.

Schreiben (vgl. Buchführung, Kundgebungen); Schreibmaterial 151, 16–17 u. Zus.

Schriftstück s. Kundgebungen.

Schuldiger, Zeichen, die ihn verraten 55, 7ff. (vgl. auch Tantrākhy. I, Str. 166); Zus. 55, 33 u. 39. Vgl. Verdächtig.

Schulden und Schuldeneinzeihung s. Wucher.

Schüler, fahrender, als Spion 16, 3ff.; 17, 10ff.; 38ff.; 367, 25ff.; 380, 9f. usw.; der Schüler auf der vom Lehrer gezogenen Walze Zus. 42, 25.

Schutz, sich unter Schutz eines Stärkeren stellen (saṃçraya), Defin. 406, 15; unter welcherlei Königs Schutz sich begeben 411, 17–19; 412, 8ff.; 22ff.; 413, 1–4; 470, 15–471, 19; Verhalten dabei 411, 20–412; wann sich unter Schutz begeben 411, 24f.; 412, 8ff.; 414, 18–20; 594, 5–16; unter Sch. des Mittelfürsten 602, 19–21. Schutz des Königs s. König; des Landes s. Landesschutz. Vgl. Schützen.

Schutzbekleidung (im Krieg), verschiedene Arten 156, 20ff.; Panzer aus Zeug (kaṅkaṭa) 176, 2,

Schützen, wen König und Beamte besonders schützen und betreuen sollen 48, 1ff.; 60, 20ff.; 313, 15ff.; Zus. 313, 40.

Schwach und schwächer, wie der Schwächere den stärkeren Fürsten schädigen soll 411, 13–412; dränge den Schwachen nicht allzusehr! 413, 25ff.; 473, 9–13; 573, 14–19; Zus. 573, 17–19; Verfahren des Schwächeren, der da wartet, bis er stärker geworden 413, 18–20; 38ff.; 594–611; die verschiedenen Arten von Friedensschlüssen des Schwächeren 414, 26–418; 595, 14–596; der zwischen dem Eroberer und seinem Nebenbuhler Eingeklemmte s. antardhi; wie der Schwache wettmachen und seine Kräfte stärken soll 467–470, 10; wie, wenn in Burg belagert, sich ergeben 473, 14ff.; 609, 13–611; Verhalten des daṇḍopanata (des Fürsten, der sich ergeben und unter die Oberhoheit des Stärkeren gestellt hat) 473, 22–474, 13; Zus. 473, 26; Zus. 474, 27; Verhalten dessen, der seine Truppen einem Mächtigeren zuführen muß (daṇḍopanāyin) 474, 15ff.; Schwächere, die »Diener« des Mächtigen sind oder werden können 489, 5–12; [925] vor dem Stärkeren sich beugen wie Rohr 594, 5f.; Zus. 594, 5–7; wie sich Schwächerer gegen stärkern Angreifer verhalten bzw. ihn listig schädigen soll 594, 16–595, 14; wie »Frieden des Schwächeren« mit ihm schließen 595, 14 bis 596; wie bei »Heerfrieden«, »Männerfrieden«, »Schatzfrieden«, »Landfrieden« ihn prellen 595; vgl. 609, 6–12; wie den Kampf der Staatskunst führen (durch allerhand Listen Feindes »Hauptleute« oder ihn selber umbringen, sie in Streithändel oder ihn in Feindschaft mit seinen Großen stürzen) 597, 26 bis 599, 16; wie hohe Beamte von ihm in Haß und Verderben hineinhumbugsieren 599, 17–600, 14; wie dem Feind wichtige Leute durch ihn selber abmurksen lassen 600, 18–30; wie ihn Großwürdenträger als »Verräter« hinrichten machen 601, 31–35; wie Angehörige, Verbündete, Reichsgroße von ihm gegen ihn aufhetzen 602, 1–21; Zus. 602, 13; Zus. 602, 31; 602, 25–603, 7; wie seine Leute oder Kriegstiere vergiften 603, 8–604, 3; wie mit Hilfe von Viehherden, Raubtieren usw. verderben 604, 4;ff.; wie durch Meuchelmord usw. abtun 604, 14 bis 25; wie den feindlichen König hinterlistig töten 604, 26–606, 9; welche Vorkehrungen und Hinterlisten, wenn in Burg belagert 606, 10–607, 14; wie da der belagerte Schwache entweichen und darauf gegen Feind arbeiten soll 607, 15–26; wie entweichen, draußen ihn überfallen, durch »Geheime« töten oder selber ganz allein bei ihm eindringen und ihn töten (ekavijaya) 610, 13–611; Schwäche des altind. Königs als Grund des Tücke- und Meuchelwesens des Arthaç. LXXVIIf.; wie stark der Schwache ist LXXVIIIf.; schwache, schlechte Könige soll der Fürst »strafen« LXXIX; Siṭtengesetz (Moral) von den Schwachen aufgebracht LX. Vgl. Politik.

Schwangere (und Schwangerschaft), zahlen kein Fährgeld 199, 10–12; Zus. 198, 23; Schwangere, die Mann tötet, erst ersäuft, wenn sie mindestens einen Monat geboren 355, 5ff.; Schwangerschaft nur in ihrem Beginn angenehm, schlimm später Zus. 502, 8f.

Schwert, Arten 156, 10ff.; woraus Schwertgriffe gemacht 156, 13ff.

Schwur, und was dabei berührt 479, 1–12; Unbefugter darf nicht Eid abnehmen 312, 6–9.

Selbsthilfe und gegenseitige Hilfeleistung, Wiederbringung gestohlenen Viehs 205, 2–7; 20ff.; Zus. 205, 44; Held holt vom Feind Geraubtes zurück 300, 15ff.; 33ff.; alle müssen helfen bei Unglück Zus. 232, 25. Vgl. Gemeinnützige Bauten.

Selbstmörder, wie unheimlich 341, 23ff.; zauberisch 652, 5–9; 658, 15–19; 40–44.

Selbstverbrennung verschafft jungen und göttlichen Leib 616, 3ff.; 32ff.

Sichselberschädigen, wie der Feind durch falsche Briefe veranlaßt wird, seine hervorragenden Männer zu töten 537, 17f.; Zus. 537, 42; 550, 8–13; 33–36; 601, 31–35; 622, 15–26; Zus. 622, 43; vgl. 633, 24–27.

Sieg, auch der Sieger ist Besiegter 465, 15–17; 521, 20–22; 554, 1–557, 17.

Silber (vgl. Metalle, Edelmetalle), Herkunft, Arten, Läuterung 123, 13–18; Herstellung von »Weißsilber« 127, 16ff.

Sinne, müssen gebändigt werden 7, 5ff.; Beispiele, wie verderblich Nichtbändigung 7, 14ff.; nicht die Sinnengenüsse (die Lust) meiden 9, 6–12 u. Zus.; 507, 43ff. Vgl. Lebensziele, kāma.

Sippenverband, Sippenherrschaft s. gaṇa.

Sklaven (und Diener), König muß dafür sorgen, daß sie richtig behandelt 60, 20f.; S. und Arbeiter bekommen verdorbenen Rauschtrank als Lohn 185, 19f.; Gedungene, Sklaven, Hörige Zus. 270, 46; Strafe, wenn man arische Person als S. verkauft oder verpfändet 286, 1ff.; 21ff.; welcherlei Verpfändete zuerst loszukaufen 287, 1–3; 19ff.; auskneifender Verpfändeter verfällt dem Pfandherrn 287, 4–7; Zus. 287, 5; bei Flucht oder Tod des Verpfändeten ist Verpfänder haftbar 287, 9–11 (vgl. 281, 5); stehlender Sklave 287, 8f.; 33ff.; unstatthafte Verwendung von Verpfändeten 287, 12ff.; Verkauf der eigenen Kinder in die Sklaverei 287, 1–3; Zus. 286, 20; nicht Sklaverei »wider den Strich« 286, 38; 788; S. müssen gut behandelt werden 788; Sklaverei unsittlich 788, Mitte; »Bauchsklaven« s. udaradāsa; Beschlafung verpfändeter Frauen 288, 4–9; Zus. 288, 5; Nachkommenschaft dessen, der sich selber verkauft, des Bauchsklaven und des Verpfändeten frei 288, 10–15; Eigentumsberechtigung der Genannten 288, 12ff.; Zus. 287, 47; Loskauf 288, 13–16; 31–38; der sich selbst Verkaufende 288, 10ff.; 30; Zus. 288, 30; die »Umpissung des Sklaven« Zus. 287, 5; geschlechtlicher Mißbrauch männlicher Diener 288, 2f.; Zus. 288, 29; der daṇḍadāsa, 288, 17f.; 39–42; Loswerden des im Krieg erbeuteten 288, 19; S. unter acht Jahren darf nicht an niedrige Arbeit oder in Fremde getan [926] werden 289, 1ff.; schwangere Sklavin nicht ohne weiteres verkauft 289, 1ff.; vom Herrn geschwängerte Sklavin und ihr Kind frei 289, 13ff.; 26ff; Zus. 289, 34; Verhinderung am Freiwerden 289, 8–10; Erben des Sklaven 289, 11f.; nochmaliger Verkauf oder Verpfändung 289, 17–19; Sklaven billig Zus. 289, 25; die 15 Arten 289, 44ff.; Zus. 290, 31; das Freiwerden von S. Zus. 289, 25; Feierlichkeit bei Freilassung 792; die von einem S. Genossene hingerichtet 364, 1f.

Sohn, unselbständig 255, 1f.; durch einen S. haben alle Frauen oder Brüder Sohn Zus. 259, 13–15; wem gehört Jungfernsohn Zus. 260, 1–18; S. gehört dem, auf dessen Bett oder unter dessen Dach er erzeugt Zus. 260, 1–18; nur dann Sohn des Gatten, wenn von Verwandten in des Gatten Haus gezeugt ib.; die verschiedenen Arten von Söhnen 260, 6–26 u. Zus.; welche Söhne savarṇa 260, 32ff.; Zus. 261, 2; wie sehr gestraft, wer sich tätlich oder mit Schmähung gegen Sohn vergeht 354, 13ff.; Söhne abgemurkster »Verräter« »tragen nach« 372, 12ff.; Abwägung der Söhne eines Fürsten nach Geburt, Eigenschaften, Fertigkeiten 480, 5–481, 9.

Sozialisierung des Vermögens, der Einnahmen und der Arbeit der Staatsangehörigen 372, 20–380 nebst Anm. u. Zus.

Sparsamkeit, auch Reishülsen und vom Kochen übrig gebliebene Kohlen, nutzbar machen 145, 15–19.

Sperrzeit und Sperrsignal 233, 8ff.

Spione und Spionage XXXVIII; Anstellung der Geheimdiener und Spionagesammelstellen 17, 6ff.; lange Liste von Spionen und Geheimen 22, 8ff.; Zus. 17, 9; Zus. 482, 9, vgl. 638, 7–13; Wichtigkeit 20, 22ff.; Tätigkeit und wer alles dazu verwendet und bei wem 20,-24, 14; 24, 15ff.; 29, 6ff.; 36, 11ff.; 38, 4–15; 57, 8ff.; 99, 10–12; 170, 20f.; 186, 7–16; 197, 6ff.; 230, 41ff.; 385, 12f.; vgl. besonders auch unter Weib; wo vor allem sie sich herumtreiben sollen Zus. 22, 35; Spionagedienst besonders draußen auf dem Land 330, 5–14; 27–38; Spionentätigkeit bei der listigen oder stillen Strafgewalt 367–368, 11; Gehalt 383, 11ff.; Sp. im Heer 385, 12–14; in wie vielen Verkappungen an fremden Königs Hof angestellt 22, 8–23, 3; vgl. 23, 14–24, 5; 482, 5–484, 8; 625, 18–626, 3; vgl. 638, 7 bis 13 und Geheimdiener.

Staat, ruht auf Gewalt Zus. 5, 23; LVIIIf.; LXXVI unten bis LXXVII.

Staatenkreis (maṇḍala), dessen Grundlagen 397ff.; Bestandteile 402ff.; die zwölf Faktoren der äußeren Politik 402–403, 16; 403, 38ff.; Zus. 403, 44; besteht aus 18 Gliedern 403, 17–20; St. als Rad 405, 24–27.

Staatliche Fürsorge und Unterstützung (vgl. Selbsthilfe, König, Pension), bei Landplagen 325, 12ff.; besonders bei Hungersnot 327, 10ff.; Zus. 327, 41; bei Besiedelung von Neuland s. Besiedelung; was König schenken soll, der geringen Schatz hat 384, 11–14.

Staatsaktionen, wie König Gesandte empfangen soll 56, 22ff.

Staatsanleihen 139, 6–7; 23–24; Zus. 380, 42.

Staatsfaktoren (prakṛriti), die in Material bestehenden 385, 23; 37f.; 403, 18f.; 404, 4; 25f.; 405, 3f. 32ff.; die sieben 397, 4–6; Zus. 397, 19; die richtigen Eigenschaften der einzelnen 397, 7–400; die einzelnen stützen einander und alle sind getragen von Herrschers Tüchtigkeit 400, 16–401, 12; 493, 15–25; die 12 Faktoren 402, 1–403, 16; 403, 38ff.; Zus. 403, 44; die 18 F. 403, 17–20; die 72 F. 404, 1–5; 27ff.; Vergleichung der Mißstände der sieben Reichsfaktoren, 492, 13–496, 30; Mißstand eines Reichsfaktors am schlimmsten, wenn auch andere darunter leiden 497, 1–8; Zus. 497, 30; welcher bei bösem Unheil immer eher als der andere zu retten s. Nachteil. Vgl. Herrscher, Staatskanzler, Bauernland, Burg, Schatz, Heer, Freund, Mißstand.

Staatshaushalt, die verschiedenen Einnahmen aus der befestigten Stadt 81, 3ff.; die vom »Reich« 81, 9ff.; vom Grubenbetrieb 81, 12ff.; von Bewässerungsanlagen und -land 81, 17ff.; vom Wald 82, 1; von der Viehzucht 82, 2f.; vom Handel des Königs 82, 4; verschiedenartige 84, 5–13; 85, 1–4; 86, 11ff.; die verschiedenen Arten von Ausgaben 82, 9–14; 85, 5–11; Art der Buchung 83, 1–5; Rechnungsführung mit vielen verschiedenen Klassen von Posten 83, 6–92, 6; die verschiedenen Einnahmen und Ausgaben Zus. 86, 7; Veruntreuung usw. durch Beamte 92, 16–100, 11 (nebst Strafen); ihre 40 Mittel des Stehlens 93, 18ff.; Einnahmen von Mineralien 119, 14–122, 8; Steuereinnahmen, vom »Reich« 138, 8ff.; vgl. Steuern; königl. Kauf und Verkauf 139, 1ff.; Gewinn aus Tauschhandel 139, 4f.; Zus. 147, 29; des Königs vielfältige Einnahmen in Gestalt einer Menge von Dingen 138, 1ff.; Staatshaushalt bei Kauṭ. Dörflerhaushalt[927] Zus. 147, 29; die Gehälter der Königsdiener vom Kronprinzen usw. herab 381–384, 10 nebst Anm. u. Zus.; nur ein Viertel der Einnahme für Gehälter 381, 3–5; Zus. 381, 28; Staatshaushalt soll wie kamaṇḍalu sein Zus. 381, 28; König hängt bei Feldzug den Soldaten alles um doppelten Preis auf 385, 5ff.; den nach Abzug der Ausgaben übrig bleibenden Gewinn aufweisen 388, 9f.

Staatskanzlei s. Kundgebungen, Staatsschreiber.

Staatskanzler (mantrin »oberster Ratgeber«), Anstellung, Eigenschaften, Pflicht 12, 5–13, 19; vgl. 14, 15ff.; wie er bei Tod des Herrschers verfahren und Schaden verhüten soll 392, 12ff.; soll da die Königsherrschaft an sich reißen 394, 6–395, 3; Idealbild eines St. 392, 12–396; Zus. 396, 30; soll den Fürsten zurechtbringen 388, 14–17; 392, 4–10; 396, 12ff.; der abgedankte soll sogar in trügerischer Verkappung sich wieder einnisten 396, 16ff.; wie alles im Staat vom Kanzler abhängig ist (er der wichtigste Reichsfaktor) 493, 3–14; vgl. 394, 14f.; 22ff.; Zus. 493, 13f.; 494, 1–5.

Staatsschreiber, wie beschaffen 100, 15ff.; wie arbeiten 100, 19ff.

Staatswissenschaft s. Arthaçāstra, Politik, Stab.

Stab, Führung des Stabs, wie wichtig und wie zu handhaben 4, 19–5, 16; »göttlicher Stab« plötzlich erschienen 614, 1–3.

Stadt (vgl. Burg), wo anzulegen 65, 5ff.; Befestigung mit Graben, Wall usw. 65, 10ff.; Straßen 73, 8ff.; Tore 73, 10; vgl. 69, 3–71, 9; wo König und wo die verschiedenen Teile der Bevölkerung sich niederlassen sollen 74, 8ff.; wo die verschiedenen Regierungs- und sonstigen Gebäude 74, 8ff.; Schutzgottheiten der Stadtburg 75, 14ff.; Zus. 75, 40; womit alles sie beständig und reichlich versehen sein muß 76, 15ff.; Stadthauptmann und seine Pflichten 229, 15ff.; Einteilung in Gruppen von Familien 229, 15ff.; Fremde und Herbergen 230, 6–11; 231, 7–9; Polizeiliches 230, 11–231, 19; Maßregeln gegen Feuer 231, 20–232, 9; Behinderung und Verunreinigung von Straßen und öffentlichen Orten 232, 10 bis 233, 7; Sperrzeit, wo niemand sich öffentlich blicken lassen darf 233, 8ff.; davon Ausgenommene 233, 17–234, 4; Wasserversorgung, Abzugskanäle, heimliche Wege usw. zu überwachen 235, 7ff.; Stadtgefängnis 235, 11ff.; Strafe, wenn jemand ohne Erlaubnis Stadt betritt oder durch Loch in Stadtmauer etwas wegnimmt 351, 18ff.; Stadtburg wichtiger als Bauernland 494, 6–11; ihre Bewohner heldischer als Landvolk 494, 9–11.

Stempel-, Siegel- und Paßwesen 157, 13; 34ff.; Stempelung bei Zoll 169, 6ff.; 171, 3–7; 171, 23–26; 186, 29f.; Brahmanen usw. auf Stempelmarke hin übergesetzt 199, 10ff.; nicht ohne Paß oder Stempelschein über Grenze 200, 11f.; Preis, Notwendigkeit und Aufseher der Pässe 225, 10ff.; 35ff.; gestempelter Schein für Enthebung von »Polizeistunde« 234, 3; Regentensiegel Zus. 498, 43; Soldaten im Heerlager haben Pässe (Stempelscheine) 564, 12–14 u. Zus.

Sterne, nicht nach den Sternen fragen! 542, 1–40.

Steuern, Abgaben an den König 25, 5ff.; Zus. 25, 47; Zus. 26, 28; 59, 8–60, 7; König darf nicht Steuern nehmen, ohne zu »schützen« 25, 4ff.; »Verräter« wird ausgesandt, Steuern und Strafen einzutreiben, damit er darüber getötet werde 26, 19–21; vgl. 637, 7–12 und Meuchelmord, Schluß; steuerfreie Brahmanengüter 59, 7ff.; Befreiung von St. 59, 9; 60, 1–7; 62, 2ff.; 268, 24ff.; 269, 1f.; Zus. 269, 26; 270, 22–271, 1; 373, 1f.; 636, 9; verschiedene Arten von St. 81, 9 bis 12; 30ff.; 82, 6–8; 138, 8–140, 7; Art der Auferlegung oder Einziehung 94, 41ff.; Art der Steuererfassung auf dem Land 226, 11–229, 2; Währungssteuern 120, 13ff.; 319, 9f.; 39ff.; Salzsteuern 121, 4–18; Arbeit als Steuer 138, 4; 139, 8 bis 13; Steuer der Händler beim Zollamt erhoben Zus. 171, 35; vgl. 170, 13–15; 174, 1–6; vgl. unter Handel; die Armen besonders stark besteuert Zus. 171, 35, Schluß (S. 713); St. der an Gewässern Wohnenden 197, 14f.; das Abgabenkapitel des Vasishṭha 723f.; Steuerkataster 226, 12–227; Gesetze über Steuerzahler und Nichtsteuerzahler 270, 20–271, 3; Strafe, wenn ein Steuerpflichtiger in ein nicht Steuern zahlendes Dorf zieht 270, 22f.; Einkommen vom Besitztum dürfen anderswo wohnende Nichtsteuerzahler genießen 271, 8f.; wer und was der St. enthoben Zus. 319, 47; wie Bauernland besteuern 372, 24ff.; außerordentliche Besteuerung, wenn König in Not (āpad) 372, 20–380; über Steuerpolitik Zus. 457, 46; Untertanen erschlagen den König wegen zu hoher Steuern 637, 8–12 (vgl. 26, 19–21).

Stil-(Kompositions)lehre s. Rede.

Strafe, Zweck und Wichtigkeit der Str. Zus. 5, 23; Mächtigen soll König nicht anpacken 98, 14; Zus. 98, 47; Frauen müssen Strafen durch Spinnen abarbeiten [928] 175, 1f.; Männer durch Arbeit auf Königs Äckern 177, 12; Handwerkszeug darf einem nicht konfisziert werden 240, 16–18; Zus. 240, 45f.; vgl. Zus. 193, 1; Abarbeitung von Geldstrafen als Sklave Zus. 241, 34; 288, 17f.; 38ff.; Schlagen mit Rute oder Stock 195, 8–10; Zus. 205, 44; 249, 19–22; Zus. 249, 47; 321, 5–7; Formstrafe (rūpa) und Vergütungsgebühr (vyājī) eigentlich ungerecht 304, 13–16; wonach sich Str. richten soll 313, 13f.; 32ff.; Zus. 313, 34; 353, 4–9; Zus. 353, 31; Ausrufung des Verbrechens, Einschmierung mit Kuhdünger und Asche, Kahlrasieren mit Backsteinscherben, Umhängung von Gürtel mit irdenem Geschirr 346, 18–347, 7; 346, 45ff.; Zus. 347, 1–4; Gliederverstümmelungen und Loskauf der einzelnen mit Geld, je nach dem Vergehen 350, 11ff.; Gepfählte dürfen nicht verbrannt oder weggeholt werden 354, 1ff.; 29–30; Strafe des Königs, der einen nicht Strafwürdigen straft 365, 6ff.; 15ff.; Zus. 365, 28; listige oder stille Strafgewalt s. Verräter; 545, 27ff. usw.; gegen eigene Leute und Feinde 372, 17ff.; Gesetze dazu da, daß es Strafgelder gebe 398, 26ff.; Strafgewalt gegen unzufriedene Untertanen s. Untertanen; König Schuld an Vergehen, darf also nicht strafen LXXIX. Vgl. Verbrechen, die einzelnen Vergehen, Geldstrafen. Milderungsgründe s. unter dem Wort.

Straßen der befestigten Stadt 73, 8ff.; der Stadt und des Landes Zus. 74, 6; 74, 1ff.; Zus. 270, 25; Straßen in gutem Zustand 161, 15ff.; Länge des dhanus bei Straßen 164, 10–13; Wegzoll 171, 17ff.; Strafen bei Straßenbehinderung 232, 10ff.; bei Versperrung der verschiedenen Arten von Wegen 270, 7ff.; Zus., 270, 25; bei Abpflügung von Wegen 270, 11ff.; Zus. 270, 25; Straßenverkehr s. Fuhrwerk; Handelsstraßen s. Handel.

Streit, unter Königs Beamten und Ministern diesem nützlich Zus. 97, 3ff.; St. zwischen einzelnen, Familien, Dörfern, Städten benutzt oder entflammt, Mißliebige unschädlich zu machen 370, 5–371, 27; was schlimmer: St. unter Untertanen oder in Königsfamilie 509, 10–510, 3; 25–35; Zus. 509, 37; Zus. 510, 35; St. unter Untertanen nützt dem König 509, 17ff.; vgl. aber 10–14 und Zus. 510, 35; s. auch Untertanen; St. unter Verbänden erregt oder genutzt 588, 15–593, 16.

Stricke oder Seile, Pflanzen, die Material liefern 151, 14f.; wie lang »Strickmaß« 164, 5–7; Strick als Feldmaß 165, 1ff.; 13f.; Stricke vom Fadenaufseher zu verfertigen 174, 11; 177, 2ff.; wie wichtig die Seiler 176, 22f.; 45ff.; Stricke zum Anbinden der Rinder nur aus Gras 177, 31f.; Zus. 177, 32; für königliche Domänen 177, 17; für den Krieg 629, 5.

Stütze ist Festung oder Freund 402, 31; 439, 10f.; 454, 17; 469, 10f.


Tage, festliche und magisch gefährliche s. Feiertage, Fugentage.

Tageseinteilung der Fürsten s. Zeiteinteilung.

Tätigkeit und Ruhe s. Ruhe.

Tatkraft (Wirkenskraft, »Schneid«, utsāha), eine der drei Kräfte (çakti) des Fürsten und ihre vier richtigen Eigenschaften 398, 1–2 u. Zus. Vgl. Kräfte.

Tätliche Beleidigung (daṇḍapārushya), drei Grade 306, 13f.; Zus. 306, 13–14; Strafen, wenn man des anderen Leib mit Hand oder unreinen Sachen berührt 306, 15ff.; Zus. 306, 15–20 (je nach dem Grad der Unreinheit und dem Rang des Beleidigten); Anpacken usw. 306, 24ff, 34ff.; Zus. 306, 24–25; Losfahren auf jemand mit Hand oder Fuß 307, 3–6; 28ff.; Leidzufügung mit Stock, Stein usw. 307, 7 bis 10; Zus. 307, 3–9; Ohren, Nase Abschneiden, Verwunden, Zerschlagen usw. 307, 9–19; Zus. 307, 12–17; Zus. 307, 27; Zus. 307, 45; Volksmenge schlägt einen einzigen 308, 1–2 u. Zus.; vgl. 273, 12ff.; Regeln über Schlägerei 308, 3–20; Wegnehmen, Ruinieren usw. von Gegenständen bei Streithandel 308, 16ff.; Zus. 308, 48; alten Streithandel nicht mehr einklagen. 308, 3–6; »bei Schlägerei hat der Klagende recht« 308, 7–13; auf Anklage wegen Verletzung Verantwortung am selben Tag 308, 14f.; Zus. 308, 43; Strafe bei Schädigung der Hauswand 309, 1–3; Zus. 309, 1–2; bei Werfen in das Haus des andern 309, 3–5; Zus. 309, 3–5; bei Schädigung von Vieh 309, 6ff.; von Bäumen und Pflanzen 309, 10–18; auch Schädigung durch Arzt ist tätl. Bei. 320, 13–14; Strafe, wenn jemand Brahmanen oder Respektsperson mit Hand oder Fuß beleidigt 352, 14ff.; 36ff.; wenn jemand anderem beide Augen zerstört 352, 18ff.; wenn er mit Waffe dareinhaut 353, 16ff.; bei Mord oder tätl. Bel. von Mutter, Vater, Sohn, Bruder, geistlichem Lehrer, Büßer 354, 13ff.; wenn einer dem anderen Penis, Hoden, Zunge, Nase zerstört 355, 18ff.; Härte in Gewaltanwendung (daṇḍapārushya) des Fürsten schlimm 503, 1–7; vgl. 500, 15f.; 502, 11f.

[929] Tempel und Tempeldiener, abgelegte Tempeldienerinnen müssen spinnen 175, 3; Entscheidung von Streit wegen Tempelstätten 268, 7ff.; 30ff.; Zus. 268, 39; Erbauung eines Tempels auf fremdem Grund und Boden 269, 19ff.

Thronfolge 43, 1–17; Zus. 43, 45; (ältester) Sohn oder Tochter oder noch ungeborener Sprößling des Fürsten ist der natürliche, aber bedrohte Thronfolger 392, 12 bis 396, 3; Tochter als Thronerbin 395, 8, 15; Zus. 480, 37; wie sorgfältig darauf gesehen werden muß, daß Thronerbe da sei 480, 5–482, 2, bes. 481, 13–482, 2; Zus. 481, 46.

Thronräuber, Mittel, Prinzen, Vasallen usw., die sich auf Thron schwingen könnten, unschädlich zu machen 39–46, 10; 393, 20–27.

Tiere, (vgl. Haustiere, Vögel); unverletzliche und Strafen 190, 4ff.; 191, 1–9; 14–16; 41–47; Strafe oder Tötungsgebühr bei anderen 190, 9–14; Freiwälder 190, 6; 15f.; vgl. 63, 9; Tötung von schadenmachenden wilden Tieren 190, 11–14; 29ff.; 192, 3–5; 272, 11–17; Zus. 272, 15–17; Tötung von Haustieren 363, 4–12; Tiere ändern ihr Betragen gegen einen, wenn ihr Herr ihm nicht mehr wohl will 391, 1ff.; Blut von Bisamratten macht toll 604, 7–10 u. Zus. 643, 8–12; aus den »Reden« der Tiere kann man verborgene Dinge erfahren 614, 5; regelrechte Zeiten von einem halben Monat, vier Tagen und einem Monat, wo kein Wesen getötet werden darf 636, 15–18; weibl. Krebs stirbt bei Geburt der Jungen Zus. 39, 7–8; Ichneumon feit sich gegen Schlangengift Zus. 51, 1–2, Schluß; dreifach gefleckter Stachelschweinstachel 654, 11, 36; 655, 34; z.B. auch in Çatap.-Brāhm. II, 6, 4, 5.

Tochter, beerbt den Vater 255, 17–20; vgl. 256, 20; bekommt keinen besonderen oder Voranteil 258, 1; aber persönliches Eigentum und Sachen der Mutter 256, 2–3; T. als Geisel 480, 1–4; als Thronerbin 395, 8, 15; Zus. 480, 37; T. gereicht zu Beschwerde 480, 3–4; 29ff.; Zus. 480, 37.

Tor, der befestigten Stadt 69, 3–71, 9; Zus. 71, 18; Zus. 73, 36; Stadt hat zwölf Tore 73, 10; Zus. 73, 36; Abgabe der Händler an Torwart 173, 13ff.; Tor des Brahma im nördlichen Teil der Stadt, des Indra im Osten usw. 76, 35ff.; 23ff.

Töten, Strafe, wenn jemand einen im Streit tötet 353, 12ff.; mit Waffe 353, 18f.; durch Zufall 354, 17ff.; 40ff.; Zus. 354, 44. Vgl. Lustdirnen, Weib. Töten von Tieren s. Tiere.

Transport, wieviel auf ein Fuder (vaha) 161, 1ff.; 15ff.; vgl. 723; Beförderung mit Wagen, Saumtier, Menschenrücken 461, 21–26; zu Wasser und zu Land 460, 27 bis 461, 8.

Trug, gauklerischer, den Feind zu täuschen 157, 8, 12, 23ff.; vgl. indrajāla, māyā, auch 645–659.

Tugend, Tugenden und Fertigkeiten (bei Fürstensöhnen) gegeneinander abgewogen (weise, waffengeübt, legitim, heldenhaft usw.) 480, 5–481, 9; Höchstes ist die Güte XXXII; Tugend üben, wenn es gut angeht LIX–LXIX; Tugend ist nur kluges Mittel zu selbstsüchtigem Zweck LXIX unten bis LXX.


Überführungsgründe, 239, 15ff.

Überheiratung, Bedingungen, Frist, Strafe 245, 20–26; Zus. 245, 20–23; wann der Mann sogar viele heiraten darf 245, 27–31; vgl. 246, 22.

Uçanas, die Anhänger des, ihre politischen, moralischen, militärischen und Rechtslehren 2, 4–6; 33, 17f.; 89, 17; 257, 11–19; Zus. 272, 23; 279, 10ff.; 303, 1f.; 523, 10–15; 583, 10ff.; Zus. 583, 10–11; U. scheint große kriegswissenschaftliche Autorität zu sein Zus. 583, 10–11.

Uhr (vgl. Zeitrechnung) 9, 17; 166, 6–8; 24ff.; 166, 15–167, 9.

Umstände s. Zeitumstände.

Unabhängigkeit, ist des Menschen Glück 411, 14–16 u. Zus.

Ungeziefer, Mittel gegen 182, 15ff.; 46ff.

Unglück (āpad) des Fürsten (vgl. Nachteil), wie er da Schatz sammeln soll s. Schatz; kann U. nicht behoben werden, soll er davongehen 556, 21–24; Landesunglück s. Heimsuchung.

»Unglückliche (oder widrige) Ereignisse« (d.h. Verschwörungen, āpad, vgl. Aufruhr) 521, 10; 20ff.; entstehen durch unkluge Politik 543, 3–5; ihre vier Arten, je nachdem Nahestehende, bzw. Außenstehende die Aufwiegler oder die Aufgewiegelten, sind 543, 6–11; wie bei den einzelnen der vier Arten vorzugehen 544, 7–546, 3; wie zu verfahren, wenn Verschwörungen von Mißvergnügten und Feinden da sind 546, 17–553, 4; wie dabei den Rechtschaffenen für sich gewinnen 548, 7–12; wie den Habgierigen oder Erschöpften 548, 20–24; wie den [930] in Angst Geratenen 548, 27–549, 2; wie verschiedene andere 548, 13–19; Verhetzung oder Entzweiung unter denen, die sich gegen den Eroberer zusammengesteckt haben 547, 24–553, 4; Verfahren gegen solche Feinde, die von ihrem eigenen Land aus gegen ihn wühlen 552, 6–27; mit Vorteil, Nachteil und Zweifelhaftem zusammenhängende »widrige Ereignisse« und ihre Abstellung je nach der Wahl der Mittel 553, 6ff.; wie verfahren bei Verschwörungen und Empörungen naher Angehöriger, der Führer unter Stadt- und Landleuten, der Vasallen und Waldhäuptlinge 560, 8–16; bei solchen von Bundesgenossen und von Feinden 560, 17–19.

Unkeuschheit s. Unzucht.

Unterhaltung s. Vergnügen.

Unterirdischer Gang (suraṅgā, suruṅgā) und unterirdisches Gemach, verhilft der Geisel zur Flucht 482, 3–8; 483, 14–15; gegen den Feind hin gegraben oder von ihm her 607, 8–14; verhilft belagertem Fürsten zum Entweichen 609, 14; oder in das Schlafzimmer seines Feindes zu dringen 610, 13–20; von Bravi benutzt 611, 1–4; 620, 12–15; von Geheimen, die sich als Götter aufspielen 612, 20; 617, 24; befestigten Ort einzunehmen 629, 12–13.

Unternehmungen, wirtschaftliche des Königs 60, 8ff.; 62, 13ff.; fast das ganze 2. Buch; Zus. 121, 40; König gewaltiger Geschäftsmann Zus. 150, 35; gemeinsame U. s. Gemeinsame U.; für das allgemeine Wohl s. Gemeinnützige Bauten, Selbsthilfe; die acht U. (karmāṇi) des Fürsten Zus. 16, 20; 408, 7ff.; 42ff.; XXXIX; der das Mögliche, der das Angenehme, der das Erfolgversprechende Unternehmende, der hartnäckig Ausharrende usw. 445, 1ff.; wer alles Mögliche unternimmt, der Schlechteste 458, 25ff.; vgl. 400, 12–13; Abkommen (Bündnis) mit einem anderen Fürsten, daß beide sich an bestimmte volkswirtschaftliche Unternehmungen machen wollen 459, 12ff.; auch 452, 18–459, 10; wie es Fürst mit Unternehmungen halten und sich durch sie stärken soll 461, 27 bis 462, 12; der Fürst der großen und der kleinen Unternehmungen 462, 22 bis 463, 8; 471, 7–9.

Unterricht, in welchem Alter begonnen und worin 6, 3ff.; Zus. 6, 27.

Untertanen (vgl. Volk), ob auf Abwege geratene oder herabgekommene, habgierige schlimmer 424, 13–425, 5; 424, 23ff.; ob verarmte, habgierige oder abholde 426, 10ff.; ohne Führer ungefährlich, nutzbar usw. 426, 22ff.; 427, 12ff.; vgl. Volk und 399, 32ff.; 544, 28–31; 35ff.; wie wichtig treuergebene 445, 10–12; Wohlfahrt der U. Quell der Herrschermacht 469, 15–19; streitende Untertanen s. Streit; Untertanen sollen nur, wenn Fürst in Not, fest zusammengeschlossen sein Zus. 517, 5; gegen unzufriedene Stadt- und Landleute nicht Strafgewalt anwenden, und warum nicht 546, 17–547, 3; wohl aber gegen ihre Führer 547, 2–3.

Unzucht, s. Geschlechtsverkehr, Ehebruch, Jungfrauschaft, Mädchen, Liebe, kāma.

Unzufriedene, wie sie erkunden 19, 15ff.; 25–27;: wie bemeistern 26, 14ff.; ganz eingefleischten auftragen, Steuern und Strafen einzutreiben und sie dabei durch Volksempörung usw. umkommen lassen 26, 19–22; wie die in des Feindes Reich zu sich herüberziehen 27, 12–30, 21; die Klassen von Unzufriedenen 27, 3ff.; 27, 15–29, 5; unzufrieden muß besonders der Fürst sein 541, 25ff.; was tun, wenn Untertanen unzufrieden s. Untertanen; vgl. auch 547, 12–17.

Urbarmachen s. Grund und Boden, Besiedelung.

Urin, welcher »scharf« 118, 36f.; Mittel, Metalle zu läutern 118, 11–17; zu Zauber verwendet 640, 11; 641, 16; 645, 5–6(?); 646, 4; 10–12; 15–18; 649, 8; 658, 2; Zus. 658, 39; 659, 19.


Vātavyādhi, politische Lehren 11, 8ff.; 40, 10ff.; 406, 9–10; 496, 14–20; 505, 8–13.

Veda (und Hilfswissenschaften) 2, 20ff.

Vedagelehrte, Körperschaften von V. als Staats- und Kirchenrat 780, vgl. 779 unten.

Vedaschüler, der ewige, 3, 13–16; 33–35; Zus. 3, 35; wer ihn beerbt 301, 16ff.

Verabredung, Strafe, wenn jemand dabei Ort oder Zeit verpaßt 311, 1ff.

Verbalinjurien s. Wortbeleidigung.

Verbände (vgl. besonders Königsfamilie, gaṇa), Regelung des Verbandswesens 61, 11ff.; 30ff.; Zus. 61, 47; Verbandsarbeiter 292, 18–295, 12; 291, 24–26; genossenschaftliche Unternehmungen s. Gemeinsame Unternehmungen; Vergesellschaftung aller möglichen Klassen 293, 8–295, 12; Bestrafung der ungetreuen Häupter 795; Opferpriesterverbände 295, 6–7(?); 30ff.; Zus. 295, 34; V. Makel des Bauernlandes 399, 26ff.; s. aber dagegen auch Zus. 399, 44; Land mit Verbänden leicht aufrührerisch 456, 25ff.; Zus. 456, 43; verwegene Gesellen [931] in den V. 470, 4–5; Verbandstruppen 477, 8, 30ff.; 526, 24ff.; V. besonders durch Spiel und Tierwettkämpfe entzweit 506, 12–13; V. sind schlimme Landplagen 511, 1–9; Zus. 511, 3; gewalttätige Händlerverbände Zus. 512, 34; Gewinnung der Verbände bester Gewinn 588, 5–10; wie sie nutzbar zu machen 588, 7–10; Krieger-Sippenverbände Zus. 25, 2; 43, 43ff.; 588, 11–14; 28ff.; 589, 22ff.; 36ff.; sie durch Streit und Verhetzung genutzt 588, 15–590, 2; Kriegerverbände als Ackerbauern 589, 36ff. (NB. Sie lebten gewiß sehr viel vom Ackerbau!); Führung der Waffen erstes Erfordernis an diese 590, 25ff.; dürfen sich nicht zu Ligas zusammenschließen 590, 2; Spaltung verursachen durch bestimmten Prinzen von Geblüt und durch andere Listen 590, 2–591, 4; den Sohn eines Verbandshauptes als »Königssohn« hineinhetzen 591 7–12; Verbandsoberhäupter durch Weib, Liebe, Eifersucht verderben oder so Streit entflammen 591, 13–593, 16; Hin- und Hergezerre zwischen König und Verbänden 593, 16–23; Zus. 593, 37; schweres Leben des Verbandsoberhauptes Zus. 593, 37; in Herrschersippenverband alle Mitglieder, Könige Zus. 593, 37; Verbandsoberhaupt, vom König zum Schein verjagt, übertölpelt feindlichen König 621, 15–24; Verbandstruppen (çreṇibala) s. Heer und besonders 526, 24ff.

Verbrechen und Verbrecher (cora usw.), König schuld, daß Verbrechen begangen werden LXXIX; Verbrecher sollen in Bergwerken arbeiten 119, 21; 45ff.; an den Straßen LXXIX, Anm.; Orte, wo sie sich besonders aufhalten 229, 6–11; 231, 11–17; Zus. 231, 36; Dieb und Ehebrecher aus dem Dorf verjagt 271, 14ff.; listige Entlarvung des Ableugners von Bewahrgut usw. 284, 7 bis 285, 14; Diebe und Räuber zu Recht bestehende Genossenschaften 795; wie sie durch Genossen ins Garn zu locken Zus. 294, 32; 334, 13–31; vgl. 626, 13–627, 4; wie sie der König zu seinem eigenen Vorteil rauben läßt Zus. 300, 38; Verbrecher, die nicht so genannt werden (»offene«) 321, 10–12; Zus. 321, 36; Entlarvung von verbrecherischen Menschen 330–345; Verhaftung auf Verdacht hin 335–336, 14 samt Anm. und Zus.; wer als Verbrecher indiziert Zus. 336, 34; Verhaftung auf corpus delicti hin, Verhör, Ausweis, und wann gereinigt 336, 15–337, 24; Ergreifung auf Anzeichen der Tat hin 337, 25ff.; Anzeichen am Tatort 337, 25–338, 7; 338, 22–339, 1; Anzeichen am Verdächtigen 338, 8–339, 3; Leben, Gebahren, Aussehen usw., das auf Verbrechertum schließen läßt 338, 8–339, 3; wie schlimm, wenn man Nichtdieb Dieb heißt, den Dieb verbirgt, den Gereinigten in Gewahrsam hält 342, 18–22; wie dem Verbrecher listig die Wahrheit entlocken 343, 16ff.; vgl. 284, 6 bis 285, 9 und Zusätze; wissenschaftliches Buch über Verbrecherwesen 345, 30ff.; Zus. 345, 35; Strafe der Beutelschneider, Taschendiebe und Kassenerbrecher 350, 11–351, 2; Zus. 351, 24; Diebstahl verschiedener Gegenstände und Strafen 351, 3–17; 352, 1–3; 11–33; 353, 1–3; Befreiung eines Diebes oder Ehebrechers 352, 22ff.; vgl. 303, 15–17; 313, 9–12; Zus. 313, 9–12; Strafe der Raubmörder, Straßenräuber, Häuserumzingler usw. 353, 24ff.; Gepfählte dürfen nicht verbrannt noch weggeholt werden 354, 1f.; wie schwer Vergehen gegen Mutter, Vater, Sohn, Bruder, geistlichen Lehrer, Büßer bestraft 354, 13ff.; wer Viehherde stiehlt, hingerichtet 354, 14ff.; ebenso wer einen durch Zufall tötet ib.; 40ff.; Zus. 354, 44; vgl. Töten; Buhlen der Gatten cora nennen oder Geld von ihm nehmen schwer bestraft 360, 4–6; 24ff.; Zus. 360, 29; wer gefährlicher und wer edler: Einbrecher und Räuber oder Waldstämme? 513, 7–17; Zus. 513, 10; die »Verbrecheruntertanen« (coraprakṛiti) soll der Fürst immer wieder an anderen Orten und getrennt wohnen machen 636, 22f.; vgl. Zus. 300, 38; Verbrecher zauberkräftig 643, 21ff.; 649, 1–6; 651, 19–25; 657, 3–9; 21–658, 5; Milderungsgründe bei Verbrechen s. Milderungsgründe. Vgl. Räuber, Verdächtig, Polizeiliche Tätigkeit; gerichtliche Medizin; Verlorenes.

Verdächtig (vgl. Verbrechen, Verhör), wer eines Verbrechens v. 199, 14ff.; 229, 6ff.; 230, 12f.; 231, 1–19; Verdächtiger durch Schenkwirt unauffällig verhaftet 185, 9–16; 43ff.; Verdächtigen (der in Stadt Aufgegriffen) verhören 233, 13ff.; Anzeichen des von Verbrechen Lebenden 335–336, 14 samt Anm. und Zus., vgl. 338, 8–339, 3; wodurch sich jemand von Verdacht wegen corpus delicti reinigt 336, 19–337, 24; Gegenstände können ganz ähnlich und doch nicht corpus delicti sein 337, 3–7; Zus. 337, 2–6; Umstandsbeweis trügt leicht (Māṇḍavya) 342, 23–343, 11; Zus. 343, 37.

Verderben, nicht Unverdorbene verderben 16, 29ff.; aus sich selber heraus Verderben s. bhresha.

[932] Verfahren, das sechsfache (shāḍguṇya), Quelle von »Ruhe und Tätigkeit« 401, 20f.; Aufzählung und Defin. 406, 7ff.; 22ff.; es gibt nur zweifaches Verfahren 406, 9f.; nur eins 406, 17ff.; wann das eine, wann das andere Verfahren einschlagen 407–410; 413, 10–415, 2; mehrere Verfahrensarten gegeneinander abgewogen 411, 7–16; je nach der eigenen Macht eins wählen 413, 8f.; vigṛihyāsana, sandhāyāsana, vigṛihyayāna, sandhāyayāna, sambhūyayāna 418, 5–422, 18; durch das sechsfache Verfahren alle ändern Fürsten gefesselt 491, 4–7.

Verfallen (Verlorengehen, Verjährung) von Eigentum 300, 21–301, 10; Zus. 300, 47; Zus. 301, 4–10.

Vergnügungen, nicht für Dörfler 61, 15ff.; 62, 21–23; 510, 4–9; Zus. 510, 39; König soll für Unterhaltung der Stadtleute sorgen Zus. 62, 23; kostspielige V. soll der König verbieten 62, 5; was schlimmer: V. des Volkes oder des Königs? 510, 4–15; V. des Volks gut und vom König zu fördern 510, 10–15; Zus. 510, 43.

Verhör (gerichtliches), was Richter alles erforschen soll 342, 7ff.; was er alles nachweisen muß 342, 23ff.; nach drei Tagen nicht mehr statthaft 342, 16–17 und Zus. Vgl. Verbrecher, verdächtig; gerichtliche Medizin.

Verlassen, des Opferpriesters oder des Opferherrn strafbar 295, 13ff.; des Vaters und des Sohnes, des Gatten und der Gattin, des Lehrers und des Schülers usw. 313, 1ff.; von solchen, die mit einem ausgezogen 313, 4, 7f.; Zus. 313, 1–5; Gründe, daß jemand König und Heimat verläßt 434, 16–20.

Verlorenes, Geraubtes, Gestohlenes, was geschehen muß, wenn jemand ihm Gestohlenes oder verloren Gegangenes antrifft 298, 17–299, 7, namentlich Zus. 299, 38; V. oder Gestohlenes an Zollstätte aufbewahrt 299, 7ff.; Zus. 300, 32; wiedererlangbar durch Eigentumsnachweis und Lösegeld (Verwahrungsgebühr) 300, 3ff.; Zus. 300, 3–7; König muß Geraubtes wiederbringen oder erstatten 300, 8ff.; Zus. 300, 38; Held, der vom Feind Geraubtes holt, soll es genießen 300, 15ff.; Untersuchung und Ausweis bei Verlorenem usw. 336, 15ff.; Vgl. Fundbüro.

Verräter (Mißvergnügte, Mißliebige, dem König feindliche Männer höheren Standes, dūshya), Arten und die Mittel listiger Strafgewalt gegen sie 366, 1–372, 19; Abmurksen durch allerhand Mittel und Spitzel 366, 1–370, 3; 371, 28ff.; den einen oder die einen Verräter oder Verräterorte mit Hilfe eines anderen oder anderer abtun 370, 5–371, 27; verräterische Unterjochte durch andere abgetan 372, 6ff.; wenn Söhne der Abgemurksten nachtragen, soll Erbe den »Treuen« gegeben werden 372, 11ff.; Verräter mit Hilfe eines zum Tod Verurteilten, der Geld, Ware oder Erbe verlangt und prāyopaveça übt, ausgebeutelt 378, 6ff.; mit Hilfe seines Glaubens an verschiedene Zauber 378, 16ff.; durch falsches Geldstück ins Verderben gebracht 378, 16ff.; 380, 3ff.; durch Falschmünzergerät, gefälschten Brief, Gerät zu Königsweihe usw. 380, 5ff.; verräterische Truppen auf einen Kriegszug an anderen verschachern 439, 20f.; 442, 7–9; 15ff.; 446, 4, 24f.; sie zuerst in Schlacht schicken 465, 20–28; verräterischen amātya oder Sohn als Geisel geben kluges Stück 479, 17–22; 39ff; Vorgehen gegen Verschwörer 546, 15–552; einem tatkulīna des vernichteten Fürsten Gebiet geben, aber so viel Steuern davon verlangen, daß ihn die aufrührerischen Leute dort töten 637, 7–12; vgl. 26, 19–21. Siehe auch Mißvergnügte, Meuchelmord.

Verschollen, Wiederverheiratung der Gattin oder Braut des Verschollenen 253, 6 bis 254, 27; 255, 45ff.; »Verbrennung« und Wiederkehr des V. 255, 32ff.

Versprochen, Nichtgeben des Versprochenen s. Schenken.

Verstand (prajñā, buddhi), seine acht Vorzüge 5, 19–21; 32ff.; Zus. 5, 41; 397, 14–16.

Vertrag (Übereinkommen, Abkommen, sandhi, vgl. Bündnis), zu V. gehören vier Dinge 432, 10ff.; Defin. der vier 432, 16ff.; Vertrag und Vertragstreue beim Doppelspiel 436, 9ff.; 18 Arten von friedlichem Vertrag bei Doppelspiel Zus. 438, 16; Übereinkunft, Land zu erlangen 452, 18ff.; Abkommen über etwas Unfertiges (anavasitasandhi) 455, 18ff.; A. in betreff von Unternehmungen (karmasandhi) 459, 13ff.; Vertragsbruch Seele der Politik Zus. 467, 35; vgl. auch 432, 10ff.; 436, 9–443, 9f.; 482, 2ff.; was Vertrag (sandhi) bedeutet und ist 478, 26–28; wie V. gesichert (Wort, Schwur, Bürge, Geisel) 479, 1ff.; wie die Vorzeitkönige V. schlossen 479, 6–12; wie vorsichtig V. gesichert werden muß 479, 13 bis 482, 2; Auflösung (Bruch) des Vertrags und Flucht des als Geisel gestellten Prinzen 482, 2–485, 7.

Vertrauen s. Politik, Schluß.

Veruneinigung (Abspenstigmachen, Verhetzen, bheda), eins der vier politischen Mittel 105, 8f.; V. einer feindlichen Liga 443, 13–23; 467–469, 4; immer je [933] nachdem einem beizukommen ist, ihn weglocken 468, 3–469, 4; Beispiele, wie und wann bheda zu machen 547, 25–551, 15; wie des Feindes Hauptleute durch Erzählung, wie gut der eigene Herr sei, und durch Vergleiche: »Gemeindeesel« »Knüttel«, »Schlagen an Zweige« usw. abspenstig machen 614, 9 bis 615, 4. Vgl. Aufwiegelung, Streit.

Verunreinigung öffentlicher Orte durch Harn oder Kot 232, 13ff.; Zus. 232, 33; durch Leichen 233, 1–7; Verzehren oder Verzehrenmachen von Unkoscherem 361, 6ff.

Veruntreuung s. Anvertrautes.

Verurteilte, zum Tod V. müssen Notvorratshaus bauen 78, 3ff.; 27ff.; zu politischen Tricks verwendet s. abhityakta; sind zauberkräftig 643, 21–644, 2.

Verwaltung und dessen Apparat, 2. Buch, besonders 77–100; Verwaltung, besonders Steuerverwaltung des Bauernlandes 226, 12–229, 14; der Stadt 229, 15ff.

Verwandlung in Mißgestaltete, Kranke usw. (durch Präparate, Zauber usw.) 484, 25ff.

Veteranenversorgung 99, 10ff.; 39ff.

Viçālāksha, seine moralischen und politischen Lehren 10, 4ff.; 32, 1ff.; 39, 13ff.; 493, 26–31; 502, 13–17; 594, 8–10.

Vieh, s. bes. Haustiere, Rind, Pferd, Esel, Tiere.

Viehfütterung, Beifutter der Stiere, Büffel und Kamele 145, 3–8; der Esel, Antilopen und anderer Tiere des Königs 145, 8–14; Futterrationen und Krafttrank verschiedener Tiere 208, 5ff.; verabreichte Fette 208, 11; 44ff.; Zus. 208, 46f.

Viehherden, als Mittel, das feindliche Heer zu überwältigen 569 21–23; 35ff.; 570, 3–7; 586, 20f.; 587, 11ff.; 604, 4–10; wer Viehherde (d.h. 10 Stück oder mehr) stiehlt, hingerichtet 354, 17ff.

Viehzucht, wie viel männliche Tiere auf bestimmte Anzahl weiblicher 209, 3ff.; Zus. 209, 5–6; viele Einzelheiten Zus. 209, 24.

Vikariatszeugung 43, 4–7; 30–34 (eines Thronerben bei Lebzeiten des Gatten); Zus. 244, 38 (wer beauftragt die Witwe?); für Erb- und Zeugungsunfähige 257, 8–10; wer alles Zeugungsstellvertreter sein kann 259, 20ff.; 45ff.; Zus. 259, 46.

Vögel (vgl. Tiere), Hahn als Nahrung und als Wecker 263, 48; der zauberische Hahn 370, 20ff.; Brieftauben 226, 1–4 und Zus.; 612, 16–18; Geschichte von Wachtel und Habicht 513, 37–40; Vogel, dem die Flügel ab- oder beschnitten 493, 10; 32ff.

Volk (vgl. Untertanen), wie die Veredlung eines Volkes erfolgt Zus. 9, 25; verachtete Völker 305, 23; Volk an sich ungefährlich 424, 17–19; 28ff.; 426, 22ff.; 427, 24ff.; 509, 30 ff.; zersplittertes besser als zu Verbänden zusammengeschlossenes 456, 25ff.; Zus. 456, 43; volkreiches Land am besten für Fürsten 457, 10–13; V. Quell der Unternehmungen und der Herrschermacht 469, 17f.; was schlimmer: Verlust an kleinen Leuten (Volk) oder Verlust der Führer 508, 19ff.; Zus. 509, 21; schlimme Plagen des Volks s. Heimsuchungen.

Vorführung (prekshā) s. prekshā und Schauspiel.

Vorratshaus s. Mundvorratshaus; Notvorratshaus 78, 3ff.; 27ff.

Vorteil (vgl. Gewinn, Erfolg, Nachteil, Zweifelhaftes), Defin. des »Unglücksvorteils« (des schädlichen) 554, 3–14; Vorteil, der V. im Gefolge hat 555, 3–4; V., der keine Folgen hat 555, 5–6; Nachteil, der V. im Gefolge hat 555, 9–10; allseitiges Vorteilsunheil und Zweifelsunheil für allseitigen Vorteil 555, 19–21; Vorteilsunheil von zwei Seiten 556, 7–13; Zus. 556, 10; die Dreiergruppe von Vorteilen: artha, dharma, kāma 559, 8–9; davon immer das Vorangehende besser als das folgende 559, 10f.; 41–43, worin besteht Erlangung all dieser drei Vorteile? 561, 4–7; Zus. 561, 37.

Vorzeichen, böse, s. Portenta u. vgl. Wahrsager.


Waffen, in der befestigten Stadt aufgestapelt 73, 1ff.; Waffenkammer 78, 9–10; Waffen, Waffenkammer, Waffenaufseher 153, 7ff.; die verschiedenen Angriffs- und Abwehrwaffen 153, 21ff.; Zus. 155, 17; Geschosse 156, 18f.; Strafe bei Waffendiebstahl 355, 16f.; Waffe an emporragendem Pfosten 362, 4–7 und Zus.; ohne Erlaubnis darf niemand W. tragen 384, 25f.; 385, 2ff.; wie Zeughausverwalter für W. Sorge und Verantwortung haben soll 384, 24–385, 2; auf welche Weise Waffen für Spione in des Feindes Land geschmuggelt 625, 18ff.; 626, 4–9; in welchen Sachen die Geheimen W. einschmuggeln 639, 14–17.

Wage (Wägen, Gewicht, vgl. Eichung), Wagen und Gewichtsteine beim Eichmeister kaufen 131, 19f.; Arten falscher Wagen 132, 8ff.; 137, 34ff.; Gewichtseinheiten 158, 11; Gewichtsteine 158, 9–11; woraus gemacht 158, 11–15; Zus. 158, 41; verschiedene Arten von Wagen 158, 16–160, 9; Preis von Wagen und Gewichtsteinen 162, 1–2.

[934] Wagen, Wagenaufseher und seine Pflichten 223, 7ff.; die verschiedenen Größen von W. 223, 10ff.; die verschiedenen Wagenarten je nach dem Zweck 224, 1–8; Zus. 224, 30; Ausrüstung der Kriegswagen und Angestellte 224, 4ff.; Wagen ohne Stützen zu bauen strafbar 362, 4ff.; an Kriegswagen auch Rinder 576, 22–24; die große Wichtigkeit der Streitwagen 577, 20–580; das für sie günstige Gelände 574, 23–25; 42f.; ihre Kampfbetätigungen 582, 19–22; W. mit Schnellfedern XLV.

Wahrsager, Astrologen, Zeichendeuter, Traumdeuter, Tiersprachenkundige usw. sollen verkünden, daß Götter und Sieg bei ihrem Herrn 571, 10–14; 614, 3–8; Zus. 614, 30; sollen aussprengen, ein bestimmter Prinz habe Körpermerkmale eines künftigen Königs 590, 5ff.; vgl. 598, 22ff.; ein Mädchen habe die einer Königin und Königsmutter 592, 17ff.; sollen Abwehr- und Sühnezeremonien verlangen 619, 14ff.; sollen bekannt machen, daß böse Geister rumoren 618, 11–16.

Wald und Walderzeugnisse und deren Aufseher 150, 10ff.; was besser: Materialwald oder Elefantenwald? 456, 16–22; Elefantenwald s. Elefanten; Nutzwald Quelle der Befestigungswerke und Wagen 469, 27f.

Waldsiedler, Regel für sie 3, 16–19; ihre Steuer an den König 25, 15ff.; nur W. als Asketen gestattet 61, 11; König soll ihnen Bußhaine zuweisen 62, 18ff.; sollen nur selbstgemachtes Salz brauchen 121, 17.

Waldstämme, wie edel und verderbensmächtig 513, 13–17; Waldstammtruppen s. Heer; wie räuberischen Waldstamm in Falle locken (hauptsächlich durch drugged liquor) 626, 13–627, 9; wie ihn überlisten, wenn er Dorf plündert 627, 10–13.

Wallfahrten, der Frau 252, 4; 15ff.; vgl. tīrthānusāraṇa.

Wäscher und Färber, worauf sie waschen müssen 316, 19ff.; müssen Gewand mit Hammerzeichen tragen 316, 22f.; 46f.; Strafen bei Verkauf, Vermietung usw. der Kleider anderer 317, 1–3; Zus. 317, 4–7; nach wieviel Zeit Wäsche abzuliefern 317, 4–11; Zus. 317, 4–7; Gesetze für W. Zus. 317, 4–7; Färbelohn 317, 12–14; Waschlohn 317, 15; Verlust (am Wert des Zeugs) beim Waschen 317, 16f.; 36ff.

Wasser, Wasserbehälter, Wasserversorgung 73, 11; 38ff.; 235, 7; 262, 11f.; Zus. 262, 43 (vgl. Bewässerung); Mittel gegen Wassersnot 326, 6–14; Mittel über W. zu kommen 326, 9–11; Zus. 326, 39; 454, 26f.; 566, 17–567, 3; 45ff.; Zus. 567, 25 (vgl. Fähren, Kreuzen, Schiffe); ungerechte Geldstrafe ins Wasser 365, 6ff.; 15ff.; Zus. 365, 23; was tun, wenn Furt vom Feind gesperrt 567, 1–3; im Wasser geübte Künste und Tricks 483, 1; 21ff.; 605, 7–9; 613, 2–7 (die auf dem Wasser Stehenden).

Weberei (vgl. Gespinst, Zeug), verschiedene Arten Wollengewebe 113, 17ff.; 39ff.; Zus. 113, 42; die drei Webearten oder -verfahren 114, 16f.; wie feine (leichte, durchsichtige) Gewebe in Altindien 114, 33ff.; Zus. 114, 88ff.; einfädiges usw. Gewebe 115, 1f.; 34ff.; Seide 115, 5ff.; Zus. 115, 46; Baumwolle 115, 15ff.; verschiedene Arten Gewebe 175, 18ff.; Behandlung der Weber 175, 14–22; wieviel die Weber den Faden anwachsen machen müssen 316, 6ff.; 24–41; Zus. 316, 40; Strafen, wenn es an Maß oder Gewicht fehlt oder Faden vertauscht wird 316, 11–14; 42ff.; Verlust bei Wolle und Haaren 316, 16–18; Zus. 316, 40; Weberlohn 316, 30f.; Zus. 316, 40.

Weib, nicht Frau dazu bringen, Bettelnonne zu werden 61, 6f.; die 64 Frauenkünste Zus. 197, 2; wann Weib geschlechtsreif und am schönsten Zus. 246, 14; Vergehen der Frau 249, 4–23; Zus. 249, 39; Zus. 249, 47; verbotener Liebesdienst und Geschäftsverkehr der Gattin 250, 2ff.; schlimmste Vergehen (die Verlust des Weibergutes herbeiführen) 250, 10–13; Gelegenheitsmacherei 250, 16–22; männliche Begleitung auf der Straße (Reise) 252, 1ff.; Frau darf sich unter Umständen von fremdem Mann Kinder machen lassen (vgl. da auch Vikariatszeugung) 253, 19ff.; 40ff.; bei Beleidigung der Frauen anderer doppelte Strafe 305, 6ff.; 306, 20ff.; Strafe, wenn jemand Hand an Bruders Weib legt 311, 10ff.; Frau, die Mann mordet, zu ersäufen 355, 5–7; die Gattin oder Respektsperson oder Kind mordet, Brand stiftet, Gift mischt oder einbricht, von Rindern zertrampelt 355, 8–10; Gattin eines anderen darf ihr Retter aus schlimmer Not genießen 360, 11ff.; 361, 30ff.; »schlechte Weiber« als Staatswerkzeuge 369, 4ff.; 377, 16ff.; 379, 6ff.; Zus. 380, 23; lasterhafte Hingabe an die Weiber s. kāma; Sieger soll nicht Weiber der Besiegten antasten 478, 13–19; Zus. 478, 10–12; Zus. 470, 3–8; Schwangerschaft nur in ihrem Beginn angenehm 502, 8–9; Weiber können zum Besten des Fürsten gebraucht werden 504, 12–14; 40ff.; dem Fürsten schädliches W. kann man beseitigen 504, 12–14; 40ff.; Favoritinnen als [935] böse Landplage 510, 10–24; Verbandsoberhäupter werden mit Hilfe von Weibern ins Verderben gestürzt 591, 13–593, 16; ebenso »Verräter« 367, 25–29; 371, 28–372; ebenso feindlicher Fürst 599, 3–6; 620, 7–11; die angeblich mit Gewalt Entführte 591, 27–30; »Mädchen, das Königin und Königsmutter wer den wird«, als Zankapfel 592, 16–593, 5; verliebte Frauen gebraucht, mittels vorgeblicher Liebestränke »Verräter« oder Feinde zu vergiften 368, 8–11; 598, 10–12; 598, 13–21; »geheime Weiber« (Mordspitzel) 611, 4–6.

Weibergut s. Frauengut.

Weide, wo 62, 16; 202, 46ff.; 225, 14; 271, 20f.; Vermessung 163, 18–20; wie der Wald als W. eingeteilt und sicher gemacht werden soll 205, 9–13; Tränken 206, 1–3; je 10 Rinder und je nach Farbe oder Rasse zusammen weiden 207, 16f.; Lagerung für die Nacht 207, 18–20; Nachteile des Weidens im Wald Zus. 205, 9–14 (S. 727); Weidelandaufseher und Pflichten 225, 14ff.; Nutzbarmachung nicht für den Ackerbau günstigen Gebiets 225, 15ff.; Strafen, wenn Vieh in eingezäunte Weide eindringt 271, 21ff.; Ackerland auf Kosten des Weidelands ausgedehnt 512, 8–14; 35ff.; das soll nicht sein 513, 1–6; Weideland wichtig für königlichen Schatz und Reit- und Zugtierbedarf 513, 3–5.

Werkzeug (vgl. Gerät), im Krieg gebrauchtes 156, 16f.

Wertungsgründe, Wertmesser s. Ehrungsgründe.

Wetten und Wettkämpfe (Tierkämpfe) 310, 15ff.; 45ff.; 363, 40f. geistige Wettkämpfe 310, 47ff.; mit Wetten verbundene Tierkämpfe führen zu Haß und Spaltung 506, 7ff.

Wetter 178, 12–179, 10; Zus. 178, 80; Zus. 179, 35; 522, 25ff. Vgl. Regen.

Wiederverbindung mit abtrünnig gewordenen Bundesgenossen oder Dienern 433, 4–6; die vier Arten dieser Leute und wie sie zu behandeln 433, 7–435; wie verdächtig und gefährlich sie sind 435, 14ff.; Zus. 436, 15; 452, 1–4.

Wiederverheiratung s. Witwe, Braut, Gatte und Gattin.

Wild und Wildpark 56, 18ff.; 63, 1ff.; 351, 10ff.; was nützlicher und mit weniger Nachteil verknüpft: Wild- oder Elefantenwald? 513, 18–514, 4; Zus. 514, 29; Nutzen vom Wild 513, 18–514, 2; Tötung von Wild s. Tiere.

Wirtschaft und Wirtschaftskunde 1, 11–2, 15; 4, 15ff.

Wissenschaften, wie viele 1, 11ff.; 6, 13–17; 38ff.; Zus. 1, 12–13; Zus. 6, 27; Zu.. 197, 2; wie sie wirksam werden 6, 19–22.

Witwe, soll keusch leben oder sich wieder verheiraten 244, 8ff.; Zus. 244, 17–21; wie sie es mit Frauengut halten soll ib.; Wiederverheiratung der Witwe 254, 46ff.; wer Witwe mit Gewalt beschläft, 100 paṇa Strafe 211, 16ff.; 312, 10ff.; die »reichen Witwen«, als Lockspitzel 591, 36–592, 4; 620, 7–11.

Wohltätigkeit, was für Ährenleser gelassen werden soll 183, 17f.; 373, 15ff.

Wortbeleidigung (vākpārushya), Defin. 304, 17f.; Strafen bei den verschiedenen Arten 304, 19–306, 12; Zus. 304, 19–23; Zus. 305, 6–7; Zus. 305, 47; bei ironischem Lob 304, 23–305, 2; 305, 4–7; Zus. 305, 24; Strafen je nach den vier Kasten 305, 13–19; Zus. 305, 47; bei Bedrohung 306, 1ff.; Zus. 306, 1–3; bei Beschimpfung der eigenen Gegend oder Dorfschaft, der Kaste, des Verbandes, von Göttern und Heiligtümern 306, 9–12 und Zus.; wie verderblich Wortbeleidigung 502, 13–17; wird durch Geld gut gemacht 502, 18–21.

Wucher, Zins in Gestalt von Erträgnis, Nachwuchs usw. 204, 33; Zinsfuß 274, 6–11; 17–38; Zus. 274, 38; Art der Schuldeneintreibung 274, 35ff.; Zus. 274, 38; Gebühr an die Krone bei gerichtlicher Zus. 274, 38; wie nötig W. 274, 12f.; Zus. 274, 43; Zus. 274, 44; 457, 6–8; W. nach hergebrachtem Brauch zu üben Zus. 274, 44; auf das Wievielfache Zins anwachsen darf 274, 14ff.; 275, 14ff.; Zus. 275, 36; verschiedene betrügerische Manipulationen und Strafen dafür 275, 6–13; Zus. 275, 7–8; Zus. 276, 35; wann Schuld nicht, »nachwächst« 276 1–3; 36–38; Nichtannehmen der Bezahlung einer Schuld 276, 4ff.; Zus. 276, 4–7; Verfall (Ungültigwerden) einer Schuld nach 10 Jahren 276, 8ff.; Vererbung der Schuld 276, 11–13; welcherlei Schulden der Erbe nicht zu zahlen braucht 298, 12–15; 39–41; Zus. 298, 41; Vererbung der Bürgschaft 276, 15–19; Zus. 276, 42; Zus. 276. 47; Zusammentreffen des Fälligwerdens mehrerer Schulden 276, 20–23 und Zus.; Zus. 276, 47; welcherlei Schulden ungültig und Haftbarkeit für Schulden von Gatten oder Gattin oder Sohn 277, 4ff.; Zus. 277, 35; Personen, die überhaupt nicht oder nicht zu bestimmten Zeiten haftbar oder vor Gericht ziehbar 277, 3–4 und Zus.; gesetzliche Einschränkung (āsedha) wegen Schulden Zus. 277, 3–4; Abarbeiten einer Schuld Zus. 241, 34; Zus. 288, 42; 349, 31.

Wundermittel s. Zaubermittel.

[936] Würfelspiel, nur an dafür bestimmten Orten erlaubt 309, 19ff.; Verbindung zwischen Würfelspiel und Verbrechertum 309, 20f.; 26ff.; Regelung des Würfelspiels als staatlicher Einrichtung 309, 35ff.; Zus. 309, 35; W. ist Sünde Zus. 309, 35; bei Klage wegen W. Verlierer (Kläger) schwerer als Gewinner bestraft 309, 22 bis 310, 3; vgl. Zus. 310, 27; Muscheln und Würfel vom Spielaufseher zu liefern 310, 4; wie Betrug bestraft 310, 6; 31ff.; 352, 3–6; wie der Spielaufseher, der da nicht einschreitet 310, 13f.; Abgaben bei Spiel 310, 8–12; Zus. 310, 40, vgl. 309, 39f.; Nachteile des Würfelspiels 503, 16ff.; 34ff.; 504, 7–10; W. ist nicht sehr schlimm 503, 13–15; 505, 1–2; 506, 7–9; ist schlimmer als Trinken 506, 6ff. (vgl. Druckfehler und Berichtigungen zu 506, 7–12 und zu 856, Zus. 506, 42); 507, 30ff.


Zauber, Saaten- und Ackerzauber 183, 4–9; 29–35; bei schädigendem Zauber rote Kleider tragen Zus. 267, 29; vgl. auch Caland, Altind. Zauberritual S. 158; wie Liebeanhexer und verderblichen Zauber Übende listig entlarvt werden sollen 331, 10 bis 332, 5; Bedeutung von kṛityā und abhicāra Zus. 332, 4–5; siehe auch unter den beiden Wörtern; Traumzauber Zus. 333, 33; angezaubertes Böses soll ebenso vergolten werden 363, 25f.; wann Liebeszauber erlaubt 363, 26ff.; Zus. 363, 30; Zauberei strafbar 363, 30; König zieht sich in Einsamkeit zurück, um Zauber zum Besten des Reiches zu üben 392, 17ff.; Leiche, Sachen von Leichen und Leichenort wichtig für Z. 378, 26f.; 379, 6ff.; 14; 647, 35f.; 649, 1–6; 22–650, 2; 651, 11f.; 22; 652, 1; 5–14; 654, 5–6; 14; 656, 3, 16; 657, 4; 658, 11; 659, 4–5; 10; 17; Kinderfleisch, -fett usw. zu Zauber 649, 23ff.; 649, 45; Fötuszauber 649, 22f.; 650, 11ff.; Zus. 625, 25; Fingernagel zauberisch 654, 3–4; Zus. 654 35; 658, 8–19; Zus. 658, 39; zauberisches Öl, Krebsfett usw. 613, 7–11; Zauber mit Bildnis des Feindes 618, 1–5; 27ff.; 657, 17–20; wie man die Zauberwissenschaft und den Oberherrn der Zauberwissenschaft zu schauen bekommt Zus. 143, 29; Zauberzeiten 644, 6; 651, 10f.; 21f.; 26f.; 651, 22; 652, 7; 654, 3, 6–7; 12–13; 655, 11f.; 656, 2; 13, 20f.; 657, 3, 18; 659, 9, 22f.

Zauber, Wunder, Geheimmittel, gegen Schlangen 183, 1–3; 27f.; Zus. 183, 28; gegen Landplagen 326, 5–329, 24; Liebe zu erzeugen 333, 11; 23–334, 2; 368, 8–11; 378, 20f.; 591, 31ff.; 598, 10–21 (meist Liebestränke); Türen zu öffnen 333, 10, 12–23; 656, 12–18; Zus. 655, 34, Schluß (mittels Kieselsteinen); 657, 1–2 (NB. die »Anwendung« fehlt hier, jedenfalls durch schlechte Textüberlieferung); Leute fest einzuschläfern 333, 10; 12–23; 652, 20–656, 7 nebst Anm. u. Zus.; 656, 26 bis 657, 2; unerschöpflich viel Geld zu bekommen 378, 16–379, 5; am Königshof seinen Weg zu machen 378, 19f.; dem Feind Krankheiten anzuhexen 378, 21; langes Leben zu erlangen 378, 21f.; einen Sohn zu erhalten 378, 22f.; Elefanten fliehen oder zu einem kommen zu machen Zus. 484, 46; Mixtur, die selber und deren Rauch sofort tötet 638, 20–639, 9; die in einem halben, bzw. einem Monat tötet 639, 10–16; deren Rauch (oder Dampf) alles tötet, was er trifft 639, 17–22; 640, 11–25; alles blind macht 640, 1–10; 641, 1–9; 20–33; Zus. 641, 25; Zus. 641, 33; Augensalbe, die blind macht und Wasser vergiftet 641, 10–13; Rezepte für madanayoga 641, 14–642, 11; Mittel, Gras, Holz, Wasser zu vergiften ib.; Mischung, deren Rauch (Dampf) blind und wahnsinnig macht 642, 13–15; die Harnkrankheiten verursacht 642, 15–18; Auszehrung hervorruft 642, 19; Abszeß an Zunge 642, 19–21; Cholera 642, 21–23; Fieber 642, 23–26; Stummheit und Taubheit 642, 26–643, 1; Beißwut 643, 8–12; Vergiftung des Wassers 643, 13–20; godhā-Eidechse, von einem Hinzurichtenden herausgeholt, tötet mit ihrem Blick 643, 21–644, 2; Mittel, den Hunger auf einen Monat zu vertreiben 645, 14–646, 2; mißgestaltet zu machen 646, 3–9; weiß zu machen 646, 10–24; Zus. 646, 18; Aussatz hervorzurufen 646, 25–647, 1; Aussatz zu heilen 647, 1–2; gelblich weiß zu machen 647, 3–5; schwarz zu machen 647, 6–7; dunkelbraun zu machen 647, 7f.; Pulver, die in der Nacht flammen oder glühen 647, 9–14; Salben, die den Körper von Feuer flammen machen 647, 15–18; 20–29; Rußkügelchen, das in der Hand flammt 647, 19f.; Fußsalbe, mittelst deren man auf glühenden Kohlen gehen kann 648, 1–10; Mittel, eine Meteorerscheinung hervorzurufen 648, 11–14; zu verhindern, daß auf brennendem Herd etwas kocht 648, 15–17; aus dem Mund Feuer und Rauch ausgehen zu lassen 648, 20–23; Feuer, das im Regen, bzw. im Wasser brennt oder das feuerfest macht 648, 24–649, 6; Mittel, Ketten zu brechen 649, 6–13; fünfzig, bzw. hundert Yojana zu gehen, ohne zu ermüden 649, 14–650, 2; Zus. 650, 25; in Finsternis alles zu sehen 650, 9–651, 9; sich selber unsichtbar zu machen 651, 10–652, 9 [937] nebst Anm. u. Zus.; Tiere unsichtbar zu machen 652, 10–18; 43–45; Zus. 652, 33; Zus. 652, 45; mit Ochsenwagen in Luft umherzufahren 656, 20–24; Bogensehnen zu zerschneiden 657, 3–9; Nasenverschluß und Mundsperre zu verursachen 657, 10–12; Harn- und Stuhlverhaltung zu bewirken 657, 13–16; 21–658, 3; den Feind blind zu machen 657, 17–20; ihn durch Schwindsucht zu töten 657, 21 bis 658, 4; ihm den Lebensunterhalt zu vernichten 657, 21–658, 5; die Nase übernatürlich lang zu machen 657, 30–35; den Feind samt Weib, Kind und Gut zu vernichten 658, 8–19; Zus. 658, 39; ihn mannheitslos zu machen 659, 1–8; Speise und Getränke unerschöpflich zu machen 659, 9–15; allen Rahm des Dorfes herbeizuziehen 659, 16–21; alle Früchte, die man wünscht 659, 22–26; Gift in Geschlechtsteilen der Weiber und sonst unwirksam zu machen 660, 3–15; die Wirkung des madana aufzuheben 660, 16–661, 4; Zus. 661, 31; Wahnsinn zu heilen 661, 5–7; Aussatz 661, 7–11; Schwindsucht 661, 12f.; Kopfübel 661, 14f.; Bewußtlosigkeit 661, 17–22; Mittel gegen alle Arten Gift 661, 17 bis 662, 4; Augensalbe, die unsichtbar macht 651, 16–652, 4; Zus. 652, 33.

Zaubertiere (vgl. Tiere) godhā-Eidechse, Schildkröte, Krebs, Hahn 369, 17ff.; 39ff.; Zus. 370, 18; hornloses Horntier 369, 43f.; allerhand zu Geheimrezepten gebrauchte Tiere 638, 20–639, 14; Zus. 639, 28; 640, 1–25; 641, 1–3; Zus. 641, 33; 642, 13–643, 3; 24ff.; Zus. 643, 32; 643, 21–644, 2; 646, 4, 8, 11f.; 14–16; 22–24; 646, 29–647, 1; 15, 20, 23–29; 35; 648, 1, 6f.; 17, 29; 649, 7f.; 11, 14–22; 650, 9–651, 9; 16–20; 654, 11; 655, 10; 656, 4–6; 657, 10–20; 658, 39; 659, 1–8; 17, 19, 24; 660, 14 u. Zus. 660, 16f.

Zaun und Eingezäuntes, Tiere in Uneingezäuntem straffrei Zus. 272, 35; wie und wo Zaun zu ma chen 272, 30–35; Zus. 272, 35; bei Niederbrechen von Zäunen doppelte Strafe 272, 7f.

Zeit, günstige, kommt nicht wieder, also sie nutzen! 394, 16f.; 34ff.; Zus. 395, 32.

Zeiteinteilung, Tätigkeit muß sich streng an Zeit halten Zus. 47, 43; die Z. des Fürsten 47, 15–48, 5; Zus. 47, 43.

Zeitrechnung (vgl. Uhr) 83, 1ff.; 88, 11ff.; Zus. 88, 12; 91, 5ff.; Zeitmessung 165, 7ff.; Wasseruhr 46, 15, 27ff.; 166, 6–8; 24ff.; Abnahme der Tage bzw. der Nächte 166, 11–14; 39–44; 167, 6–9; 18f.; Sonnenuhr 46, 15ff.; 34ff.; 163, 12f.; 166, 15 bis 167, 9; Jahreszeiten 168, 1–4; Sonnenwende 168, 5–7; yuga (von 5 Jahren) 165, 10f.; 168, 7–8.

Zeitumstände (besser: Umstände), sich nach ihnen richten (samayācārika) 388, 8ff.; vgl. 473, 23–25; wie sich Fürstendiener Lastern seines Herrn anbequemen soll 388, 14ff.; 27ff.; soll dessen Gebärden und Gesicht studieren 388, 18ff.; aus Gebahren von Dienern, Tieren usw. Schlüsse ziehen 390, 7ff.; Beispiele von Klugen, die das taten und sich dann aus dem Staub machten 391, 3ff.

Zeug (Gewebe), verschiedne Arten Wollenzeug 113, 17ff.; grobe Gewebe 113, 21–114, 42. Weiteres unter Weberei.

Zeuge, wann ungültig 240, 21f.; Zus. 241, 34; zulässige Zeugen und wieviel 277, 10ff.; Zus. 277, 38; nicht zulässige 277, 12–21; Zus. 277, 38; Ausnahmen 277, 21–25; wann irgend jemand Zeuge sein darf Zus. 277, 21–25; Verschiedenes über Zeugen ib.; jeder für Angehörige seiner Klasse Zeuge 277, 21, 46f.; Leute, zwischen denen Pietäts- oder Respektsverhältnis, müssen nicht gegeneinander Z. sein 277, 25–278, 4; Vermahnung der Zeugen 278, 8ff.; Zus. 278, 30; Zus. 278, 43; Strafe bei Abkartung zwischen Zeugen 278, 18ff.; Zwiespältigkeit der Z. 279, 1–3; Zus. 279, 33; was tun, wenn Z. mehr oder weniger angeben 279, 3–6; wo allein Zeugen entscheiden 279, 7–9; Zeugnisverweigerung 278, 18ff.; 279, 24ff.; Zus. 279, 28; Strafen falscher Z. 279, 14–16; Zus. 279, 45; Strenge gegen untüchtige und falsche Zeugen 279, 10–18; 35ff.; Zus. 279, 45; Kauṭ.'s Lehre von unzuverlässigen Z. 280, 1–3; Zeugen müssen richtig hören und im Gedächtnis behalten 280, 25ff.; Zus. 280, 31; Zeugen müssen herbeigeholt werden 280, 4–7; wie solche, die als falsche Zeugen Geld verdienen, zu entlarven 331, 5ff.

Zimmermann, sein kishku-Maß 164, 1.

Zins s. Wucher.

Zivilhandlungen, ungültige oder strafbare 237, 5–10; Zus. 237, 7; Ausnahmen dabei 237, 12–18; 238, 1–11; nicht handlungsfähige und handlungsfähige Personen 238, 12–30; gültige Zivilhandlungen 238, 27–239, 3; die letzte Abmachung gilt 239, 4f.; Ausnahmen dabei 239, 6; vgl. Zus. 239, 32; wie alle Geschäfte abgeschlossen werden sollen 285, 15ff.; Zus. 285, 43.

[938] Zoll, das nicht verzollte feine Gewand 114, 32ff.; Z. von Salz und Zucker 121, 9ff.; wo Zollhaus steht 169, 1f.; Fragen der Zolleute 169, 3–5; verschiedene Zollvergehen und Strafen 169, 6ff.; 170, 1–12; 18f.; 171, 1–9; 172, 8–9; Zus. 171, 43; Konfiszierung 169, 9–18; Verkauf beschlagnahmter Guter 169, 13–18, Zoll in Smṛiti 169, 40ff.; was zollfrei 170, 22ff.; (vgl. 16f.); 171, 32; 172, 11f.; wegen Verzollung muß alles im Handel gemessen, gewogen, gezählt werden 170, 13–15; Wegzoll 171, 17ff.; Zollbetrug mit Hilfe von Kuhmist und Stroh 171, 8f.; was dem Zoll unterliegt 172, 13f.; 25ff.; 173, 43ff.; Zollansätze je nach den Gütern oder Gegenständen 172, 15–173, 12; Zus. 171, 35; warum Verzollung so wichtig Zus. 171, 35; keinerlei Verkaufsgegenstände dürfen unmittelbar vom Ort ihrer Erzeugung weg verkauft werden 173, 16; 43ff.; 174, 1–6; Zollspione 170, 20f; Zoll auf Traubenwein usw. 189, 10ff.; Hafenzoll der Kaufleute 197, 16f.; 198, 7–12; Verlorenes oder Gestohlenes an Zollstätte aufbewahrt 299, 7ff.; Zus. 300, 32.

Zorn (Haß, kopa, Gegens. kāma), wie schlecht 500, 15f.; 501, 11–502, 10; 501, 40ff.; Zus. 501, 19; Zus. 502, 6; wie herrlich 501, 3–6; 22–35; Zus. 501, 37; die drei aus dem Zorn entstehenden Übel 502, 11–12; welches ist schlimmer? 502, 13–503, 8; Zorn und Liebe die stärksten aller Weine LXV.

Zucker, muß Zoll zahlen 121, 19f.; von Schafhirten (Schlächtern) und Ölmüllern hergestellt 139, 10ff.; Arten des Zuckers 140, 12–14; Zus. 140, 14; Inder verzehren viel Z. Zus. 140, 14; in Grasgeflechten aufbewahrt 146, 5–6; 187, 16f.; 232, 11ff.; vgl. 570, 4f.

Zuckerrohr, unvorteilhaft zum Anbau 181, 3–5.

Zufriedenheit schlecht 541, 25ff.

»Zusammenpressung« (sampīḍana), den Feind dadurch vernichten 623, 19, 624, 12; 632, 13; 635, 1–3; 33f.

Zustände, die drei (kshaya, sthāna, vṛiddhi) 401, 22; 404, 22ff.; 408, 6–411, 4; 558, 6–9; Zus. 558, 8–9; die wohltuenden (hita sthāna) und ihr Gegenteil 504, 5 31ff.

Zweifelhaftes (Unsicherheit, Gefährdung, saṃçaya), Fälle, wo es zweifelhaft, ob etwas Vorteil oder Nachteil 554, 17–24; Zweifelhaftigkeit ob Vorteil oder Nachteil, ob sittlich und religiös gut oder schlecht, ob Lust oder Schmerz 560, 1–5. Vgl. Nachteil, Vorteil.

Fußnoten

1 Die zwei folgenden Register sind weit von irgendwelcher Vollständigkeit entfernt. Vieles, was hätte eingereiht werden sollen, wird mir entgangen sein, noch mehr habe ich absichtlich weggelassen, damit der Segen nicht allzu mächtig anschwelle. So sind Personennamen fast völlig und ist das Verzeichnis der übersetzten Stellen und der besprochenen aus der übrigen Literatur, obwohl dies nicht ohne Wert wäre, ganz weggeblieben. Weil Kauṭ. selber natürlicherweise im Sachregister erscheint, so habe ich nachträglich auch die von ihm angeführten Artha- und Dharmaschriftsteller aus dem Sanskritindex heraus in das Sachregister hinübergenommen. Die Bedeutung der Sanskritwörter hätte ich lieber überall beigefügt. Aber da wäre noch mehr Raum daraufgegangen. Übrigens wird man auch in den meisten Fällen, wo ich sie im Register andeute, sie doch noch im Buch selber nachschauen müssen.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 892-939.
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