2. Aufseher der öffentlichen Arbeiten

[16] So ging es zwei Jahre lang, da ernannte ihn Fürst Ding zum Aufseher über die öffentlichen Arbeiten5. Da teilte er das Land in fünf Klassen nach der Art des Bodens6, und jedes Gewächs erhielt den Standort, auf dem es am besten gedieh, so war jedes an seinem Platz.

Vormals hatte das Haupt der Familie Gi den Fürsten Dschau südlich abseits von der fürstlichen Gräberstraße beerdigen lassen. Meister Kung ließ diesen Ort durch einen Graben in[16] den Bereich des fürstlichen Begräbnisfeldes einbeziehen7. Er äußerte darüber zu Gi Huan Dsï: »Einen Fürsten zu brandmarken, so daß die eignen Sünden noch deutlicher hervortreten, ist nicht der Ordnung gemäß. Ich habe nun dieses Grab mit den andern wieder vereinigt und so den Vorwurf von Eurem Vater genommen, daß er nicht als treuer Diener seines Herren gehandelt.«

Vom Aufseher der öffentlichen Arbeiten wurde Kung zum obersten Richter von Lu gemacht. Als solcher schuf er Gesetze, die aber nicht angewandt zu werden brauchten, da es keine Leute gab, die sie übertraten.

5

Kung war in dieser Stellung sozusagen Vikar des Chefs der Familie Mong, der in Lu die Pfründen des Ministers der öffentlichen Arbeiten innehatte.

6

Nach dem Kommentar: Wald- und Bergland, Flußland, Hügelland, fruchtbare Niederungen und sumpfige Ebenen.

7

Gi Ping Dsï hatte sich beim Fürsten Dschau von Lu wegen einer Streitsache unbeliebt gemacht. Der Fürst wollte ihn bestrafen. Er aber vereinigte die übrigen Adelsgeschlechter um sich und verjagte den Fürsten, der sich nach dem nördlichen Nachbarstaat Tsi flüchtete. Er starb in der Verbannung im Jahr 510. Gi Ping Dsï folgte ihm 505 im Tode nach und sein Sohn Gi Huan Dsï wurde das Haupt der Familie. In Lu bestieg nach dem Tode des Fürsten Dschau Fürst Ding den Thron, der jedoch jene Handlungsweise des mächtigen Vasallen nicht zu verhindern vermochte. Erst Kung vermochte den Sohn des Gi Huan Dsï, das Vergehen seines Vaters gegen die Loyalität wiedergutzumachen.

Quelle:
KKungfutse: Gia Yü, Schulgespräche. Düsseldorf/Köln 1961, S. 16-17.
Lizenz: