1. Kapitel
Siang Lu - [15] Beamter in Lu

Das erste Kapitel bringt Biographisches aus der Zeit von Kungs Amtstätigkeit. Daß Kung eine Reihe höherer Ämter in seinem Heimatstaat Lu bekleidet habe, war zur Hanzeit ein feststehender Bestandteil der konfuzianischen Tradition. Im Schrifttum der neueren Zeit sind starke und zum Teil begründete Zweifel darüber geäußert worden, bis zu welchem Grade diese Tradition auf historischen Tatsachen beruht. Es ist meines Erachtens unrichtig, Kungs Amtstätigkeit völlig in das Gebiet der Fiktion zu verweisen. In den zuverlässigsten und frühesten Quellen wird berichtet, daß er in einem nahen Verhältnis zu seinem Fürsten stand, und in der Literatur der ausgehenden Dschouzeit wird seine Amtstätigkeit mehrfach erwähnt. Anders als durch intime persönliche Erfahrung kann auch Kungs Beschlagenheit in den Riten des amtlichen Verkehrs nicht erklärt werden. In seinem Buch »Kung-tse, Leben und Werk« (Stuttgart 1925) hat mein Vater versucht, die Tradition über Kungs Amtstätigkeit in ein sinnvolles Bild seines Lebens einzubauen. Im Hinblick auf die entscheidende Rolle, die der Han-Konfuzianismus in der Organisation des Beamtentums zu spielen unternahm, war es natürlich von Bedeutung, die Tradition über Kungs Amtstätigkeit aufzubauen und auszuschmücken.

Einzelheiten aus den ersten beiden Abschnitten finden sich u.a. in zum Teil abweichenden Versionen in Dso Dschuan, Ding 1 (Legge S. 745), im Lü Schï Tschun Tsiu (Wilhelm S. 248), im Kapitel Tan Gung des Li Gi (Legge S. 150) und in der Biographie des Konfuzius im Schï Gi. Die dramatische Fürstenzusammenkunft im Jahre 500 ist in der älteren Literatur häufig dargestellt. Sie wird erwähnt im Tschun Tsiu (Ding 10. Jahr) und ist danach ausführlicher beschrieben im Gu Liang, in einer Glosse zum Gung Yang und im Dso Dschuan (Legge S. 776, Couvreur 3,558). Im Schï Gi wird sie dreimal beschrieben: in den Annalen von Tsi (Chavannes 4, 77f.), in denen von Lu (Chavannes 4, 127) und ausführlicher in der Biographie des Konfuzius (Chavannes 5, 319ff., Wilhelm 1928 S. 13ff.). Auch das Sin Yü des Lu Gia (2. Jh. v.Chr.) enthält eine Schilderung (Annemarie von Gabain in Ostasiatische Studien 1930, 37f.). Alle diese Texte einschließlich des Gia Yü Texts wurden analysiert von Granet, Danses et légendes de la Chine ancienne 2, 171ff. Danach ist die Version des Gia Yü in einem oder mehreren der früheren Texte belegt. Sie zeigt jedoch in der Anordnung des Stoffs und in einzelnen Formulierungen Selbständigkeit. Die Reduktion der Stadtmauern der Adelsgeschlechter ist im Tschun[15] Tsiu unter diesem Jahr erwähnt. Das Dso Dschuan (Legge S. 781, Couvreur S. 571f.) und nach ihm das Schï Gi (Chavannes X. 324ff., Wilhelm 1928 S. 15f.) enthalten eine ausführliche Schilderung. Der Ausspruch des Kung am Anfang des Abschnitts ist im Gung Yang unter diesem Jahr aufgezeichnet. Der letzte Abschnitt findet sich im Sün Dsï, Kap. Ju Hiau (Dubs S. 94f.) und im Sin Sü des Liu Hiang, Kap. 1 und 5. Die segensreichen Folgen seiner Wirksamkeit, zum Teil eine Wiederholung des ersten Abschnitts, finden sich auch im Schï Gi.

Quelle:
KKungfutse: Gia Yü, Schulgespräche. Düsseldorf/Köln 1961, S. 15-16.
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