8. Unparteilichkeit

[165] Schu-Sun Mu-Dsï floh wegen innerer Schwierigkeiten nach Tsi. Er übernachtete unterwegs in der Stadt Geng-Dsung. Er hatte Verkehr mit einer Witwe von Geng-Dsung, die gebar einen Sohn, namens Niu. Als Mu-Dsï nach Lu zurückkehrte, machte er den Niu zu seinem Kämmerer und Hausverwalter. Niu verleumdete die beiden Söhne des Schu-Sun bei ihrem Vater und brachte sie um. Als Schu-Sun krank war, da entzog Niu ihm das Essen, und er starb Hungers. Darauf half Niu dem Schu-Sun Dschau, einem Sohn einer Nebenfrau des Schu-Sun, und setzte ihn als Nachfolger ein.

Als Dschau eingesetzt war, da versammelte er alle Familienangehörigen und sprach zu ihnen: »Der Kämmerer Niu hat Leid über die Familie Schu-Sun gebracht und die ganze Ordnung verwirrt. Er hat die vollbürtigen Söhne getötet und mich, den Sohn einer Nebenfrau, zum Haupt der Familie gemacht; er hat der Familie ferner Land geraubt, um Straflosigkeit für seine Verbrechen zu erwirken10. Man kann sich kein schlimmeres Verbrechen denken. Er muß sofort umgebracht werden.«

Darauf ließ er den Kämmerer Niu töten.

Meister Kung sprach: »Die Unparteilichkeit des Schu-Sun Dschau-Dsï ist unerreichbar. Von Dschou Jen11 gibt es ein Wort: Ein Herrscher darf nicht persönliche Dienste belohnen und nicht persönliche Beleidigungen strafen. Im Buch der Lieder heißt es:


Wer wahre Geisteskraft besitzt,

Dem folgen willig alle Lande12.


Dschau-Dsï besaß sie.«

10

Er hatte der Familie Schu-Sun gehörige Ortschaften einem Angestellten der Familie Gi überlassen, damit dieser Straflosigkeit für ihn erwirke.

11

ein Geschichtsschreiber, den Kung auch in Lun Yü 16, 1 zitiert; Wilhelm S. 184.

12

Schï Ging 256, 2; Strauß S. 435.

Quelle:
KKungfutse: Gia Yü, Schulgespräche. Düsseldorf/Köln 1961, S. 165-166.
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