2. Erbfolge

[205] Als der älteste Sohn des Gung-I Dschung Dsï gestorben war, setzte dieser einen seiner jüngeren Söhne zum Erben ein.

Tan Gung sprach zu Dsï-Fu Bo-Dsï: »Wie ist das nur? Ich habe das früher nie gehört1

Dsï-Fu Bo-Dsï sprach: »Gung-I Dschung Dsï befolgt damit eine Handlungsweise, die auch im Altertum schon vorkam. Vor alters hat der König Wen auch seinen ältesten Sohn Bo I Kau übergangen und den König Wu eingesetzt. Der Freiherr We hat seinen Enkel Dun übergangen und seinen jüngeren Bruder Yen zum Nachfolger eingesetzt.«

Dsï Yu befragte den Meister Kung darüber. Der Meister sprach: »Nein, die Regeln des Hauses Dschou bestimmen, daß der Enkel als Nachfolger eingesetzt wird.«

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Nach streng patriarchalischen Regeln hätte sein Sohn und nicht sein Bruder eingesetzt werden müssen.

Quelle:
KKungfutse: Gia Yü, Schulgespräche. Düsseldorf/Köln 1961, S. 205.
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