19. Auslösung von Gefangenen

[44] Im Staate Lu herrschte die Sitte, daß, wenn Gefangene auszulösen waren bei andern Fürsten, das Geld dafür der Staatskasse entnommen wurde. Dsï Gung kaufte einst einen Gefangenen los und zahlte das Geld aus eigner Tasche.

Meister Kung hörte davon und sprach: »Du hast es falsch gemacht. Der Heilige betreibt die Dinge so, daß er die Sitten und Gebräuche reformiert; auf diese Weise können sich seine Lehren im Volk ausbreiten, und er ist nicht nur auf seine eigenen Handlungen angewiesen. Nun sind im Staate[44] Lu nur wenige reiche Leute und viele Arme. Wenn es nun für geldgierig angesehen wird, Geld anzunehmen zur Auslösung von Gefangenen, womit soll man sie dann auslösen? Von nun an werden die Leute von Lu ihre Gefangenen von andern Fürsten nicht mehr loskaufen.«

Quelle:
KKungfutse: Gia Yü, Schulgespräche. Düsseldorf/Köln 1961, S. 44-45.
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