[20] Die Anwesenheit einiger verbannter Franzosen in der Schweiz, die dort Asyl gefunden hatten, gab der Allianz wieder einen Schimmer von Leben.
Die Internationalen von Genf taten für die Verbannten alles, was in ihrer Macht stand. Sie sicherten ihnen vom ersten Augenblicke an Hilfe und hinderten die Schweizer Behörden durch eine mächtige Agitation daran, der von der Versailler Regierung geforderten Auslieferung der Flüchtlinge stattzugeben. Mehrere setzten sich ernsten Gefahren aus, indem sie nach Frankreich gingen, um den Flüchtlingen zu helfen, die Grenze zu erreichen. Wie groß war daher das Erstaunen der Genfer Arbeiter, als sie sahen, daß einige Anführer, wie B. Malon2, sich alsbald mit den Männern[20] der Allianz in Verbindung setzten und mit Hilfe von N. Shukowski, dem Exsekretär der Allianz, versuchten, in Genf außerhalb der Romanischen Föderation die neue Sektion der revolutionären sozialistischen Propaganda und Aktion zu gründen! Im ersten Artikel ihrer Statuten »erklärt« sie, daß sie
»den Allgemeinen Statuten der Internationalen Arbeiterassoziation beipflichte, wobei sie sich alle Freiheit der Aktion und der Initiative vorbehalte, die ihr als logische Konsequenz des Prinzips der Autonomie und der Föderation zustünde, eines Prinzips, das durch die Statuten und die Kongresse der Assoziation anerkannt sei«.
Mit anderen Worten behielt sie sich jede Freiheit vor, das Werk der Allianz fortzusetzen.
In einem Briefe Malons vom 20. Oktober 1871 richtete diese neue Sektion zum dritten Male an den Generalrat die Bitte um Zulassung zur Internationale. Gemäß der Resolution V des Baseler Kongresses befragte der Generalrat das Genfer Föderalkomitee, das heftig gegen die Anerkennung dieses neuen »Herdes von Intrigen und Zwistigkeiten« durch den Generalrat protestierte. Der Generalrat war in der Tat »autoritär« genug, um nicht einer ganzen Föderation den Willen B. Malons und N. Shukowskis, des Exsekretärs der Allianz, aufzuzwingen.
Nachdem die »Solidarité« aufgehört hatte zu existieren, gründeten die neuen Anhänger der Allianz die »Révolution Sociale« unter der obersten Leitung von Madame André Léo, die dem Friedenskongreß in Lausanne soeben erklärt hatte, daß
»Raoul Rigault und Ferré die beiden unheilvollen Gestalten der Kommune wären, die bis dahin« (bis zur Hinrichtung der Geiseln) »nie aufgehört hatten, immer vergeblich, blutige Maßnahmen zu fordern«.
Von ihrer ersten Nummer an beeilte sich diese Zeitung, sich auf das Niveau des »Figaro«, des »Gaulois«, des »Paris-Journal« und anderer Schmutzblätter zu stellen, deren dreckige Ausfälle gegen den Generalrat sie neu auflegte. Der Augenblick schien ihr günstig, innerhalb der Internationale selbst die Flamme des Nationalhasses zu entzünden. Ihr zufolge[21] war der Generalrat ein deutsches Komitee, geleitet von einem bismarckschen Gehirn.3
Nachdem die »Révolution Sociale« sehr wohl festgestellt hatte, daß gewisse Mitglieder des Generalrats nicht damit groß tun konnten, »Gallier über alles« zu sein, wußte sie nichts Besseres, als die zweite Parole, die die europäische Polizei in Umlauf brachte, aufzugreifen und den Rat des »Autoritarismus« zu verdächtigen.
Was waren es nun für Tatsachen, auf die sich dieses kindische Geschrei stützte? Der Generalrat hatte die Allianz eines natürlichen Todes sterben lassen und in Übereinstimmung mit dem Genfer Föderalkomitee ihre Auferstehung verhindert. Außerdem hatte er das Komitee von La Chaux-de-Fonds aufgefordert, einen Namen anzunehmen, der ihm erlauben würde, mit der großen Mehrheit der romanischen Internationalen in Frieden zu leben.
Welchen Gebrauch hatte nun der Generalrat, von diesen »autoritären« Handlungen abgesehen, seit Oktober 1869 bis Oktober 1871 von den ziemlich weitreichenden Vollmachten gemacht, die ihm der Baseler Kongreß übertragen hatte?
1. Am 8. Februar 1870 bat die Gesellschaft der positivistischen Proletarier in Paris den Generalrat um ihre Zulassung. Der Rat antwortete, daß die in den besonderen Statuten der Gesellschaft dargelegten positivistischen Prinzipien in bezug auf das Kapital in flagrantem Widerspruch zu den Erwägungen der Allgemeinen Statuten stünden; daß man diese Prinzipien daherstreichen und in die Internationale nicht als »Positivist«, sondern als »Proletarier« eintreten müsse, wobei es ihnen freistünde, ihre theoretischen Ansichten mit den allgemeinen Prinzipien der Assoziation in Einklang zu bringen. Die Sektion erkannte die Richtigkeit dieser Entscheidung an und trat in die Internationale ein.
2. In Lyon hatte es einen Zwiespalt zwischen der Sektion von 1865 und einer jüngst gebildeten Sektion gegeben, in der inmitten ehrlicher Arbeiter die Allianz durch Albert Richard und Gaspard Blanc vertreten war. Das Urteil eines in der Schweiz gebildeten Schiedsgerichts, wie es in solchen Fällen üblich ist, wurde nicht anerkannt. Am 15. Februar 1870 verlangte die jüngst gebildete Sektion vom Generalrat nicht nur, über diesen Streitfall kraft der Resolution VII des Baseler Kongresses zu entscheiden, sondern sie schickte ihm ein bereits fertiges Urteil, das die Mitglieder der[22] Sektion von 1865 ausschloß und der Niederträchtigkeit bezichtigte, ein Urteil, das er unterzeichnen und postwendend zurückschicken sollte. Der Generalrat verurteilte dieses unerhörte Vorgehen und forderte die Beweisstücke an. Auf die gleiche Forderung antwortete die Sektion von 1865, daß die Belastungsstücke gegen Albert Richard dem Schiedsgericht unterbreitet worden wären, daß sich Bakunin ihrer bemächtigt hätte, der sich weigere, sie herauszugeben, und daß die Sektion infolgedessen den Wünschen des Generalrats nicht voll und ganz entsprechen könne. Die Entscheidung des Generalrats vom 8. März in dieser Sache rief keine Einwände hervor, weder von der einen noch von der anderen Seite.
3. Die französische Sektion in London hatte Elemente von mehr als zweifelhaftem Charakter zugelassen und sich nach und nach in eine Kommanditgesellschaft des Herrn Félix Pyat verwandelt. Sie diente ihm dazu, kompromittierende Demonstrationen für die Ermordung L. Bonapartes etc. zu organisieren und in Frankreich unter dem Deckmantel der Internationale seine lächerlichen Manifeste zu propagieren. Der Generalrat beschränkte sich darauf, in den Organen der Assoziation zu erklären, daß Herr Pyat nicht Mitglied der Internationale sei und daß sie daher für sein Tun und Treiben keine Verantwortung tragen könne. Die französische Sektion erklärte daraufhin, daß sie weder den Generalrat noch die Kongresse anerkenne; sie ließ an den Mauern von London Plakate anbringen, daß die Internationale, die Sektion ausgenommen, eine antirevolutionäre Gesellschaft sei. Die Verhaftung der französischen Internationalen am, Vorabend des Plebiszits unter dem Vorwand einer Verschwörung, die in Wirklichkeit von der Polizei angezettelt worden war und der die Manifeste der Pyatisten einen Schimmer der Wahrscheinlichkeit gaben, zwang den Generalrat, in der »Marseillaise« und im »Réveil« seine Resolution vom 10. Mai 1870 zu veröffentlichen, worin erklärt wird, daß die sogenannte französische Sektion seit mehr als zwei Jahren nicht mehr der Internationale angehöre und daß ihre Aktionen das Werk von Polizeiagenten seien. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist durch die Erklärung des Pariser Föderalkomitees in denselben Zeitungen und durch die Erklärung der Pariser Internationalen während ihres Prozesses bewiesen worden, wobei beide Erklärungen sich auf die Resolution des Generalrats stützten. Die französische Sektion verschwand bei Anfang des Krieges, aber sie sollte, wie die Allianz in der Schweiz, mit neuen Verbündeten und unter anderen Namen in London wieder auftauchen.
In den letzten Tagen der Konferenz bildete sich in London unter den Verbannten der Kommune eine Section française de 1871, die etwa 35 Mitglieder[23] zählte. Der erste »autoritäre« Akt des Generalrats war, den Sekretär dieser Sektion, Gustave Durand, öffentlich als Spitzel der französischen Polizei zu entlarven. Die Dokumente, die wir besitzen, beweisen die Absicht der Polizei, Durand zunächst an der Konferenz teilnehmen zu lassen und ihn später in den Generalrat selbst hineinzubringen. Da die Statuten der neuen Sektion ihren Mitgliedern ausdrücklich befahlen, »keine andere Delegierung in den Generalrat anzunehmen, als die ihrer Sektion«, zogen sich die Bürger Theisz und Bastelica vom Generalrat zurück.
Am 17. Oktober delegierte die Sektion zwei ihrer Mitglieder, die mit imperativen Mandaten versehen waren, zum Generalrat, von denen der eine kein anderer war als Herr Chautard, Exmitglied des Artilleriekomitees. Der Generalrat lehnte es ab, ihn zuzulassen, ehe er nicht die Statuten der Section de 1871 geprüft hatte.4 Es wird genügen, hier an die Hauptpunkte der Debatte zu erinnern, zu der diese Statuten Anlaß gegeben haben. Artikel 2 der Statuten lautet:
»Um Mitglied der Sektion zu werden, muß man den Nachweis über seine Existenzmittel führen, Garantien der Moralität vorlegen etc.«
In seiner Resolution vom 17. Oktober 1871 schlug der Generalrat vor, die Worte »den Nachweis über seine Existenzmittel führen« zu streichen. »In Zweifelsfällen«, sagte der Generalrat, »kann eine Sektion wohl Informationen einholen über die Existenzmittel als Garantie der Moralität, während in anderen Fällen, wie zum Beispiel bei Flüchtlingen, bei streikenden Arbeitern etc., der Mangel an Existenzmitteln gerade eine Garantie der Moralität sein kann. Es wäre jedoch eine bürgerliche Neuerung, die dem Buchstaben und dem Geist der Allgemeinen Statuten widerspräche, von den Kandidaten einen Nachweis über ihre Existenzmittel als allgemeine Bedingung für die Aufnahme in die Internationale zu verlangen.« Die Sektion antwortete,
»daß die Allgemeinen Statuten die Sektionen für die Moral ihrer Mitglieder verantwortlich machen und ihnen demzufolge das Recht gewähren, ihre Bürgschaften zu verlangen, wie sie es für nötig halten«.
Darauf erwiderte der Generalrat am 7. November: »Wollte man die Dinge so sehen, dann könnte eine von den teetotalers (einem Mäßigkeitsverein) gegründete internationale Sektion in ihre besonderen Statuten[24] folgenden Punkt einfügen: ›Um als Mitglied in die Sektion aufgenommen zu werden, muß man schwören, sich jedes alkoholischen Getränkes zu enthalten.‹ Mit einem Wort, durch die besonderen Statuten der Sektionen könnten die absurdesten und unzusammenhängendsten Aufnahmebedingungen in die Internationale gestellt werden, immer unter dem Vorwand, daß sie es für nötig halten, auf diese Weise sich der Moral ihrer Mitglieder zu vergewissern... ›Die Existenzmittel der Streikenden‹, fügt die Section française de 1871 hinzu, ›sind die Streikkassen‹. Man kann auf diese Phrase vorerst erwidern, daß diese Kasse oft fiktiv ist... Übrigens haben die offiziellen englischen Untersuchungen erwiesen, daß die Mehrheit der englischen Arbeiter... gezwungen ist – sei es durch Streiks oder Arbeitslosigkeit, sei es durch ungenügende Löhne oder infolge von Zahlungsterminen oder aus anderen Ursachen –, unaufhörlich zur Pfandleihe und zu Schulden Zuflucht zu nehmen. Existenzmittel, deren Nachweis man nicht fordern könnte, ohne sich in unzulässiger Weise in das Privatleben der Bürger einzumischen. Also eins von beiden: Entweder sucht die Sektion in den Existenzmitteln bloß Garantien der Moralität, und dann erfüllt der... Vorschlag des Generalrats diesen Zweck... oder die Sektion hat in Artikel 2 ihrer Statuten absichtlich außer den Garantien der Moralität... von dem Nachweis der Existenzmittel als Aufnahmebedingung gesprochen; und in diesem Fall bekräftigt der Generalrat, daß dies eine bürgerliche Neuerung ist, die dem Buchstaben und dem Geist der Allgemeinen Statuten widerspricht.«
In Artikel 11 ihrer Statuten heißt es:
»Ein Delegierter oder mehrere Delegierte werden in den Generalrat entsandt.«
Der Generalrat verlangte, daß dieser Artikel gestrichen werde, »weil die Allgemeinen Statuten der Internationale den Sektionen keinerlei Recht zugestehen. Delegierte in den Generalrat zu entsenden«. »Die Allgemeinen Statuten«, fügte er hinzu, »erkennen nur zwei Arten der Wahl für die Mitglieder des Generalrats an: entweder ihre Wahl durch den Kongreß oder ihre Beifügung durch den Generalrat... Es stimmt, daß die verschiedenen in London existierenden Sektionen aufgefordert worden waren, Delegierte in den Generalrat zu entsenden, der, um die Allgemeinen Statuten nicht zu verletzen, stets auf folgende Weise vorgegangen ist: Er hat zunächst die Zahl der von jeder Sektion zu entsendenden Delegierten festgelegt und sich dabei das Recht vorbehalten, sie zu akzeptieren oder abzulehnen, je nachdem, ob er sie für die allgemeinen Funktionen, die sie ausüben müssen, für geeignet hielt. Diese Delegierten wurden Mitglieder des Generalrats[25] nicht kraft der Delegierung durch ihre Sektionen, sondern durch das Recht, das die Allgemeinen Statuten dem Generalrat geben, sich neue Mitglieder beizufügen. Da der Londoner Rat bis zu der von der letzten Konferenz getroffenen Entscheidung sowohl als Generalrat der Internationalen Assoziation als auch als Zentralrat für England funktioniert hatte, hielt er es für angebracht, außer den Mitgliedern, die er sich direkt beigefügt hatte, Mitglieder zuzulassen, die in erster Linie von ihren respektiven Sektionen delegiert worden waren. Man würde sich gewaltig irren, wenn man den Wahlmodus des Generalrats dem des Pariser Föderalrats angleichen wollte, der nicht einmal ein von einem nationalen Kongreß ernannter nationaler Rat war, wie zum Beispiel der Föderalrat von Brüssel oder der von Madrid. Der Pariser Föderalrat war nur eine Delegation der Pariser Sektionen... Der Wahlmodus des Generalrats wird von den Allgemeinen Statuten bestimmt, und seine Mitglieder könnten kein anderes imperatives Mandat annehmen als das der Allgemeinen Statuten und Verwaltungsverordnungen... Wenn man den Paragraphen betrachtet, der ihm vorangeht, so hat Artikel 11 keinen anderen Sinn als den, die Zusammensetzung des Generalrats völlig zu verändern und ihn entgegen Artikel 3 der Allgemeinen Statuten zu einer Delegation der Londoner Sektionen zu machen, worin der Einfluß der lokalen Gruppen den Einfluß der ganzen Internationalen Arbeiterassoziation verdrängen würde.« Schließlich sagt der Generalrat, dessen erste Pflicht in der Ausführung der Kongreßbeschlüsse besteht (siehe Artikel 1 der Verwaltungsverordnungen des Genfer Kongresses), daß »nach seiner Ansicht die von der Section française de 1871 geäußerten Ideen über eine radikale Veränderung, die in den Artikeln der Allgemeinen Statuten bezüglich seiner Zusammensetzung vorzunehmen wäre, überhaupt nichts mit der Frage zu tun haben...«
Im übrigen erklärte der Generalrat, daß er zwei Delegierte der Sektion unter den gleichen Bedingungen zulassen würde, wie sie für die anderen Londoner Sektionen gelten.
Die Section de 1871, weit davon entfernt, durch diese Antwort zufriedengestellt zu sein, veröffentlichte am 14. Dezember eine »Deklaration«, die von allen ihren Mitgliedern unterzeichnet wurde, deren neuer Sekretär kurz danach als unwürdig aus der Gesellschaft der Flüchtlinge ausgestoßen wurde. Laut dieser Erklärung machte sich der Generalrat, weil er es ablehnte, sich legislative Befugnisse anzumaßen, »einer ganz naturalistischen Abkehr von der sozialen Idee« schuldig.
Hier nun einige Proben der Gewissenhaftigkeit, die bei der Ausarbeitung dieses Dokuments geherrscht hat.[26]
Die Londoner Konferenz hatte das Verhalten der deutschen Arbeiter während des Krieges gebilligt. Es war offensichtlich, daß diese von einem Schweizer Delegierten vorgeschlagene, von einem belgischen Delegierten unterstützte und einstimmig angenommene Resolution nur die deutschen Internationalen betraf, die ihre antichauvinistische Haltung während des Krieges im Gefängnis gebüßt haben und noch büßen. Überdies hatte der Sekretär des Generalrats für Frankreich, um jeder böswilligen Auslegung vorzubeugen, in einem durch den »Qui Vive!«, die »Constitution«, den »Radical«, die »Emancipacion«, die »Europe« etc. veröffentlichten Brief den wahren Sinn der Resolution gerade zuvor erklärt. Nichtsdestoweniger brachten acht Tage später, am 20. November 1871, fünfzehn Mitglieder der Section française de 1871 in »Qui Vive!« eine »Protesterklärung«, die voller Beleidigungen gegen die deutschen Arbeiter war, und bezeichneten die Resolution der Konferenz als den unwiderlegbaren Beweis der »pangermanischen Idee«, die den Generalrat beherrsche. Die ganze feudale, liberale und Polizeipresse Deutschlands bemächtigte sich ihrerseits gierig dieses Vorfalls, um den deutschen Arbeitern die Nichtigkeit ihrer internationalen Träume klarzumachen. Nach alledem wurde die Protesterklärung vom 20. November durch die ganze Section de 1871 in ihrer Deklaration vom 14. Dezember gebilligt.
Um »die schiefe Ebene des Autoritarismus, auf die der Generalrat abgleitet«, zu beweisen, zitiert sie »eine durch diesen selben Generalrat veröffentlichte offizielle Ausgabe der von ihm selbst revidierten Allgemeinen Statuten«. Man braucht nur einen Blick auf die neue Ausgabe der Statuten zu werfen, um festzustellen, daß sich im Anhang zu jedem Absatz der Nachweis seiner authentischen Quellen findet! Was die Worte »offizielle Ausgabe« anlangt, so hatte der erste Kongreß der Internationale beschlossen, daß »der offizielle und verbindliche Text der Allgemeinen Statuten und Satzungen vom Generalrat veröffentlicht würde« (siehe »Congrès ouvrier de l'Association Internationale des Travailleurs, tenu à Genève du 3 au 8 septembre 1866«, S. 27, Anmerkung).
Selbstverständlich stand die Section de 1871 in fortgesetzten Beziehungen zu den Abtrünnigen von Genf und Neuchâtel. Eines ihrer Mitglieder, das mehr Energie zum Angriff auf den Generalrat entfaltet hatte als jemals zur Verteidigung der Kommune, Chalain, sah sich plötzlich von B. Malon rehabilitiert, der noch unlängst gegen ihn in einem Brief an ein Mitglied des Rats sehr schwerwiegende Anklagen vorgebracht hatte. Übrigens hatte die[27] Section française de 1871 ihre Deklaration kaum vom Stapel gelassen, als der Bürgerkrieg in ihren Reihen ausbrach. Zunächst zogen sich Theisz, Avrial und Camélinat zurück. Seitdem zerfiel sie in mehrere kleine Gruppen, von denen eine von Herrn Pierre Vésinier geleitet wird, der wegen seiner Verleumdungen gegen Varlin und andere aus dem Generalrat ausgeschlossen und dann von der belgischen Kommission, die der Brüsseler Kongreß 1868 ernannt hafte, aus der Internationale gejagt wurde. Eine andere dieser Gruppen ist durch B. Landeck gegründet, den die unvorhergesehene Flucht des Polizeipräfekten Piétri am 4. September von seiner »peinlich eingehaltenen« Verpflichtung befreit hat,
»sich weder mit politischen Dingen noch mit Dingen der Internationale in Frankreich zu befassen!« (Siehe »Troisième procès de l'Association Internationale des Travailleurs à Paris«, 1870, S. 4.)
Andererseits hat die Masse der französischen Flüchtlinge in London eine Sektion gebildet, die in völliger Harmonie mit dem Generalrat lebt.
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