Charakterisierende Übersetzung Nr. II

[39] Der kritische Proudhon:

»Die Ackerbauer teilten den Erdboden unter sich; die Gleichheit heiligte nur den Besitz; bei dieser Gelegenheit heiligte sie das Eigentum.«

Der kritische Proudhon läßt sogleich mit der Teilung des Erdbodens das Grundeigentum entstehen. Er bewerkstelligt den Übergang vom Besitz zum Eigentum durch die Redensart »bei dieser Gelegenheit«.

Der wirkliche Proudhon:

»Der Ackerbau begründete den Grundbesitz... es war nicht genug, dem Arbeiter die Frucht seiner Arbeit zu sichern, wenn man ihm nicht zu gleicher Zeit das Instrument der Produktion sicherte. Um den Schwächeren vor dem Übergriff des Starkem zu bewahren... fühlte man die Notwendigkeit, zwischen den Besitzern beständige Grenzlinien zu ziehen.«

Also bei dieser Gelegenheit heiligte die Gleichheit zunächst den Besitz.

»Jährlich sah man mit der Zunahme der Bevölkerung die Habsucht und die Gier der Kolonisten wachsen; man glaubte den Ehrgeiz durch neue unüberwindliche[39] Schranken brechen zu müssen. So wurde der Boden zum Eigentum, durch das Bedürfnis der Gleichheit... ohne Zweifel war die Teilung nie geographisch gleich... aber das Prinzip blieb nichtsdestoweniger dasselbe; die Gleichheit hatte den Besitz geheiligt, die Gleichheit heiligte das Eigentum.«

Bei dem kritischen Proudhon

»übersahen die alten Begründer des Eigentums über der Sorge für ihr Bedürfnis, daß dem Eigentumsrecht zugleich das Recht zu entäußern, zu verkaufen, verschenken, erwerben und verlieren entsprach, was die Gleichheit, von der sie ausgingen, zerstörte.«

Bei dem wirklichen Proudhon übersahen die Begründer des Eigentums diesen seinen Entwicklungsgang nicht in der Sorge für ihr Bedürfnis. Sie hatten ihn vielmehr nicht vorhergesehen, aber selbst wenn sie ihn hätten vorhersehn können, selbst dann würde das gegenwärtige Bedürfnis den Sieg davongetragen haben. Der wirkliche Proudhon ist ferner zu massenhaft, um dem »Eigentumsrecht« das Recht zu entäußern, verkaufen etc., d.h. um der Gattung ihre Arten entgegenzustellen. Er stellt das »Recht, sein Erbteil zu erhalten«, dem »Recht, es zu entäußern etc.« entgegen, was einen wirklichen Gegensatz und Fortschritt bildet.

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1957, Band 2, S. 39-40.
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