Viertes Kapitel.

Ueber Haushaltung und häusliche Tugend.

[118] 1. Wenn ein Brahmin im ersten Viertel einer gewöhnlichen Lebensdauer bey seinem Lehrer gewohnt hat, so verheurathe er sich gesetzmäßig und bringe dann das zweyte Viertel des Menschenlebens in seinem eigenen Hause zu.


2. Er lebe so, daß er nicht nur belebten Geschöpfen kein Leid, sondern auch nicht einmal den geringsten möglichen Schade zufüge und wähle solche Mittel sich Unterhalt zu verschaffen, welche auf das strengste gesetzmäßig sind: hievon erlaube er sich keine Ausnahme, als wenn ihn die Noth dazu zwingt.


3. Just so viel als ihm zum Leben nöthig ist, such er sich durch unbescholtene, seiner Classe besonders angemessene, Beschäftigungen zu erwerben, die ohne körperliche Schmerzen verrichtet werden können.


4. Er kann sich unterhalten durch Rita und Amrita, oder, dafern es nothwendig ist, durch Mrita, oder Pramrita, oder auch durch Satyanrita; aber nie durch Swavritti.
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5. Unter Rita muß man verstehen gesetzmäßiges auflesen1 und einsammeln; durch Amrita, was ungebeten gegeben wird; durch Mrita was man als Almosen bittet; Ackerbau heißt Pramrita.


6. Handel und Geldleihen sind Satyanrita, er kann sich auch hierdurch ernähren, wenn er sehr bedrängt ist; aber Dienst um bedingten Lohn heißt Swavritti, oder Hundeleben, und muß daher schlechterdings vermieden werden.


7. Er mag entweder Getreide für drey Jahre aufschütten; oder so viel als für ein Jahr genug ist, aufbewahren; oder nur einen dreytäglichen Vorrath einsammeln; oder für den morgenden Tag gar keine Sorgen tragen.


8. Unter vier haushaltenden Brahminen, welche diese vier verschiedene Lebensarten wählen, giebt man immer dem den Vorzug, welcher näher beym letzten ist, weil er am meisten durch seine Tugend die Welt überwunden hat.


9. Einer von ihnen erhält sich durch alle sechs Lebensarten; der andere durch drey derselben; ein dritter, bloß durch zwey; und der vierte lebt allein vom beständigen Lehren des Veda2.


10. Derjenige welcher sich durch Auflesen der Körner und Aehren erhält, muß sich zu einem Altare geheiligten[119] Feuers halten, aber unablässig bloß diejenigen Gebräuche verrichten, die mit den dunklen und hellen Doppel-Wochen3 und mit Solstitien zu Ende gehen.


11. Er muß nie, des Unterhalts wegen, zum Umgange mit dem Pöbel Zuflucht nehmen; er lebe wie es einem Priester geziemet, nicht krumm, noch listig und ohne etwas von den Sitten der Kaufmanns-Classe anzunehmen.


12. Wenn er Glückseligkeit sucht, so muß er unwandelbar durchaus zufrieden seyn, und alles Verlangen nach mehrerem als er schon hat, unterdrücken; denn Glückseligkeit sproßt aus Zufriedenheit, und Unzufriedenheit ist die Wurzel des Elends.


13. Ein Brahmin, welcher Hausvater ist, und sich auf irgend eine der gesetzmäßigen vorerwähnten Arten erhält, muß folgende Pflichten erfüllen, welche Ruhm, langes Leben, und Wonne bringen:


14. Er verrichte täglich unverdrossen seine besondere Pflicht, welche der Veda gebietet; denn der welcher diese Pflicht nach seinen Kräften ausübt, erreicht den höchsten Pfad zur größten Wonne.


15. Er muß nicht durch Tonkunst oder Tanzen, noch durch irgend eine Art, welche die Sinne schmeichelt, Reichthum erwerben, auch durch eine verbotene Kunst; und er mag reich oder arm seyn, er darf nie unbedingt Geschenke annehmen4.
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16. Er hänge nicht aus Selbstsucht einer sinnlichen Lust übermäßig nach; sondern er bemühe sich durch Uebung seines Verstandes eine übergroße Neigung zu solchen Vergnügungen, wenn sie auch erlaubt wären, zu verhüten.


17. Er lasse allen möglichen Reichthum, der ihn am Lesen des Veda verhindern könnte, fahren, und bleibe ja beym Forschen der Schrift; denn dieser Besitz wird ihm den größten Vortheil bringen.


18. Sein ganzes Leben hindurch richte er sich in seiner Tracht, seinen Gesprächen und seiner Denkungsart, genau nach seinem Alter, seiner Beschäftigung, seinem Vermögen, seiner göttlichen Kenntniß, und nach seiner Familie.


19. Er forsche alle Tage in jenen heiligen Büchern, aus welchen man bald an Weisheit zunimmt; in denen welche die Mittel reich zu werden, lehren: in denen welche im Leben heilsam sind, und in den Nigamas, welche den Veda erläutern.


20. Denn nur in sofern kann man ausserordentlich gelehrt werden, in wieferne man sich das System der heiligen Literatur vollkommen zu eigen macht, und in sofern kann man auch nur mit seiner Gelehrsamkeit glänzen.


21. Den Weisen, den Göttern, den Geistern, den Menschen, und seinen Vorfahren muß er die Gaben der Sacramente unablässig nach seinen Kräften darbringen.


22. Einige, welche die Verordnungen wegen solcher Opfer wohl wissen, verrichten nicht allemal äusserlich die fünf großen Sakramente, sondern opfern beständig[121] in ihren eigenen Sinnes und Vernehmungsorganen.


23. Einige opfern beständig ihren Athem beym Sprechen, wenn sie andere unterrichten, oder Gott laut preisen, und ihre Sprache beym Athmen, wenn sie stillschweigend nachdenken; sie genießen dann bey dieser Beschäftigung in ihrer Sprache und in ihrem Athem die unvergängliche Frucht einer Opfergabe.


24. Andere Brahminen vollziehen diese Opfer unaufhörlich bloß mit ihrer Schriftkenntniß, denn sie sehen mit dem Auge göttlicher Gelehrsamkeit, daß Schriftkenntniß die Wurzel der Beobachtung jedes Gebrauchs ist.


25. Der Brahmin muß beständig bey Tages- und Nachtsanbruch und am Ende jeder vierzehn Tage, oder bey der Conjunction und Opposition in heiliges Feuer opfern.


26. Zu der Zeit, wenn meistens altes Getreide verbraucht wird, muß er neues für eine reichliche Erndte darbringen; und nach Verlaufe dieser Zeit muß er die Ceremonien, welche Adhvara heißen, verrichten; bey den Solstitien muß er Vieh opfern; und am Ende des Jahres muß er den Saft der Mondpflanze5 darbringen.
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27. Wenn ein Brahmin welcher geheiligtes Feuer unterhält, und lange zu leben wünscht, kein Getreide für die Erndte, noch Vieh, zur Zeit des Solstitiums dargebracht hat, so darf er weder Reiß noch Fleisch essen;


28. Weil die heiligen Feuer, da sie nicht mit neuem Getreide und mit einem Opfer von Vieh sind gehuldiget worden, sehr begierig auf Reiß und Fleisch sind, und seine Lebensgeister aufzufressen suchen.


29. Er sey auf seiner Hut, so viel er kann, keinen Gast in seinem Hause verweilen zu lassen, ohne ihn mit einem Sitze, mit Nahrung, mit einem Bette, mit Wasser, mit eßbaren Wurzeln und mit Früchten zu ehren.


30. Aber diejenigen, welche verbotene Handlungen thun, welche, wie Katzen, durch listige Tücke leben, welche nicht an die Schrift glauben, welche sie durch Scheingründe bestreiten, oder welche wie räuberische Wasservögel leben, dergleichen Leute muß er nicht mit seiner Unterhaltung beehren.


31. Mit opfern für die Götter und Vorfahren verehre er die Brahminen vom zweyten Range, welche in der Theologie erfahren sind und die, nach der Erfüllung ihrer religiösen Pflichten, und nach der völligen Erlernung des Veda, von ihren Lehrern heimgekommen sind; aber er vermeide Leute bey welchen dieses nicht statt findet.
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32. Jeder Hausvater muß religiösen Bettlern, ob sie gleich andere Meinungen hegen, nach seinem besten Vermögen Geschenke darreichen; er muß auch etwas nach Recht und Billigkeit, ohne seiner Familie zu schaden, für alle empfindende, Thierische und Pflanzenartige, Wesen6 aufbehalten.


33. Ein Priester, welcher Herr einer Familie ist, und Hunger leidet, darf nur von einem Könige der Militärclasse,7 von einem Opferer, oder von seinem eigenen Lehrlinge, aber sonst von keinem andern Geschenke nehmen, es sey dann, er wäre aller anderer Hülfe beraubt: auf solche Art wird er seine Achtung für das Gesetz beweisen.


34. Kein Priester, welcher ein Haus hat und sich Lebensmittel verschaffen kann, muß sich durch Hunger abzehren; und wenn er nur einiges Vermögen hat, muß er nicht alte und schmutzige Kleider tragen.


35. Sein Haar8, Nägel und Bart müssen verkürzt, seine Leidenschaften unterdrückt werden, sein Mantel weiß und sein Körper rein seyn, so lese er mit Sorgfalt den Veda und richte seine Gedanken immer auf solche Handlungen, welche ihm heilsam seyn können.


36. Er trage einen Stab von Venu, einen Krug9 voll Wassers, eine Handvoll Cusagras, oder[124] eine Abschrift des Veda, und zwey glänzende goldene Ringe in seinen Ohren.


37. Er muß nie auf die Sonne sehen, sie mag nun auf oder untergehen, verfinstert seyn, sich im Wasser spiegeln, oder mitten am Himmel stehen.


38. Er muß nie über einen Strick schreiten, an welchen ein Kalb gebunden ist, nicht im Regen laufen, und sein Bild nicht im Wasser betrachten: das ist eine bestimmte Vorschrift.


39. Wenn er bey einem Erdhügel, bey einer Kuh, bey einem Bilde, bey einem Brahminen, bey einem Topfe mit gereinigter Butter oder Honig, bey einem Orte, wo vier Wege sich kreutzen, und bey großen, in der Gegend wohlbekannten, Bäumen vorüber geht, strecke er seine rechte Hand gegen sie aus10.


40. Wenn er auch vor Drang wahnsinnig zu werden in Gefahr wäre, muß er sich doch nicht seinem Weibe nähern, sobald ihre monatliche Zeit anfängt, auch darf er dann nicht mit ihr in einem Bette schlafen:


41. Denn die Kenntniß, die Mannheit, die Stärke, das Gesicht, und sogar die Lebenskraft dessen welcher sich seiner Frau nähert, wenn sie also verunreiniget ist, gehen gänzlich zu Grunde;


42. Aber die Kenntniß, die Mannheit, die Stärke, das Gesicht, und die Lebensstärke dessen welcher sich ihrer in diesem Zustande der Verunreinigung enthält, nehmen sehr zu.


43. Er muß nicht mit seinem Weibe essen, nicht hinsehen, wenn sie ißt, nießt, jähnt, oder sorglos nach ihrer Bequemlichkeit sitzt11;
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44. Ein Brahmin, dem es um männliche Stärke zu thun ist, muß nicht zusehen, wenn sie ihre Augen mit schwarzem Pulver12 schminkt, sich mit wohlriechenden Salben reibt, ihren Busen entblößt, oder ein Kind zur Welt bringt.


45. Wenn er seine Nahrung zu sich nimmt, trage er nicht bloß ein einfaches Gewand, und er lege seine Kleider beym Baden nicht völlig ab; auch muß er sein Wasser oder seinen Unrath nicht auf die Heerstraße, oder auf Asche, oder dahin werfen, wo Kühe grasen;


46. Auch nicht auf gepflügtes Feld, ins Wasser, auf Holz das zum Verbrennen übereinander gelegt ist, noch auf einen Berg, ausgenommen die Nothwendigkeit zwinge ihn, noch auf die Trümmern eines Tempels, und zu keiner Zeit auf ein Nest weißer Ameisen13;


47. Auch nicht in Gräben, wo lebendige Geschöpfe sind, nicht wenn er geht, oder steht, oder am Ufer eines Flusses14, der auf dem Gipfel eines Berges:
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48. Noch muß er das Erwähnte je wegwerfen, wenn er auf Sachen, die der Wind hin und her bewegt, wenn er auf Feuer, auf einen Priester, auf die Sonne, auf Wasser, oder auf Vieh, seine Augen wendet.


49. Hingegen entledige er sich seiner Nothdurft, nachdem er die Erde mit Holz, Kräutern, trockenen Blättern und Grase, oder dergleichen bedeckt, alles Reden sorgfältig vermieden, und sowohl Brust als Haupt eingehüllt hat.


50. Bey Tage entledige er sich derselben mit seinem Gesichte nach Mitternacht zugekehrt; bey Nacht, mit seinem Gesichte nach Mittage gerichtet; bey Sonnen-Auf- und Untergange, ebenso wie bey Tage.


51. Wenn sich ein Brahmin im Schatten oder im Dunkeln befindet, am Tage oder bey Nacht, kann er seine Nothdurft verrichten, und sein Gesicht hinwenden, wo er will; auch an Oertern wo er wegen wilder Thiere oder Ungeziefer in Lebensgefahr ist.


52. Wer sein Wasser ins Feuer, gegen die Sonne oder den Mond, gegen einen wiedergebornen15 Mann, eine Kuh, oder gegen den Wind lassen wollte, der würde alle seine heilige Kenntniß verscherzen.


53. Er muß das Feuer nicht mit seinem Munde blasen, seine Frau nicht nackend sehen, nichts unreines ins Feuer werfen, und auch seine Füße nicht daran wärmen.


54. Auch muß er kein Feuer in ein Kohlenbecken16 unter sein Bette thun, er muß nicht darüber[127] schreiten, und es auch nicht zu seinen Füßen stehen lassen während daß er schläft, er muß nichts thun, daß seinem Leben nachtheilig seyn kann.


55. Bey Sonnen Auf- und Untergang muß er nicht essen, nicht reisen, sich nicht zu Ruhe legen, nicht müßiger Weise Linien auf die Erde mahlen, und auch nicht seinen Blumenkranz abnehmen.


56. Ins Wasser werfe er weder Urin noch Unrath, noch Speichel, noch Tuch, noch irgend etwas anderes mit Unreinigkeit beflecktes, noch Blut, noch irgend ein Gift.


57. Er schlafe nicht allein in einem leeren Hause; er wecke niemanden vom Schlafe auf, der ihn an Gelehrsamkeit und Reichthum übertrifft; er rede mit keiner Frau zur Zeit ihrer monatlichen Reinigung; Er verrichte kein Opfer ohne von einem Amtspriester begleitet zu werden.


58. In einem Tempel des geheiligten Feuers, auf der Kuhweide, in Gegenwart von Brahminen, beym Lesen des Veda, und wenn er seine Nahrung genießt, strecke er seinen rechten Arm unbedeckt aus.


59. Er stöhre keine Kuh während daß sie trinkt, und gebe niemanden dessen Milch oder Wasser sie trinkt, Nachricht davon, auch soll Niemand der Recht von Unrecht unterscheiden kann, wenn er am Himmel den Bogen des Indra sieht, denselben irgend jemand weisen17.


60. Er muß in keiner Stadt wohnen, wo bürgerliche und religiöse Pflichten vernachlässiget werden; und sich[128] lange Zeit von einer Stadt entfernen, wo Krankheiten häufig sind; Er trete keine Reise allein an und wohne nicht lange auf einem Berge.


61. Er halte sich in keiner Stadt auf über welche ein Sudra König zu befehlen hat, in keiner, und welche herum Leute wohnen, die ihre Pflichten nicht beobachten, in keiner wo sich erklärte Ketzer aufhalten, und endlich in keiner welche voll von nichtswürdigen Leuten niedriger Geburt ist.


62. Er muß keine Pflanze essen aus welcher das Oel gezogen ist, seine Eßlust nicht bis zur Sättigung befriedigen, nicht zu früh oder zu spät essen, und keine Nahrung des Abends zu sich nehmen, wenn er des Morgens sich völlig satt gegessen hat.


63. Er strenge seine Körperkraft nicht vergeblich an; Er schlürfe nicht Wasser, welches er mit geschlossenen Fingern18 aufgeschöpft hat; Er lege nichts auf seinen Schooß das er essen will, und ergötze sich nie an der Vorlegung unnützer Fragen.


64. Er muß weder Tanzen, noch Singen, noch auf musikalischen Instrumenten spielen, ausgenommen bey religiösen Gebräuchen; Er schlage nicht auf seinen Arm, knirsche nicht seine Zähne, oder mache[129] ein kreischendes Geräusch, wenn er gleich aufgebracht ist19.


65. Er wasche seine Füße nicht in einem Gefäße von vermischten gelben Metallen, er esse nicht von einem zerbrochenen Teller20, noch da wo er Aengstlichkeit empfindet.


66. Pantoffeln, Kleider, einen Priestergurt, einen Putz, einen Kranz, oder ein Wassergefäß, wenn sich schon andere derselben vorher bedient haben, muß er nicht wieder gebrauchen.


67. Er reise nicht mit unabgerichteten, ausgehungerten oder kranken Lastthieren, auch nicht mit denen welche verstümmelte Hörner, Hufen oder Augen haben, oder deren Zaal beschädigt ist.


68. Sondern er trete allezeit seine Reise mit wohl abgerichteten Lastthieren an, die einen geschwinden Schritt, alle Zeichen eines guten Stammes, eine angenehme Farbe, und schöne Gestalt haben, und nehme sich in acht sie nicht durch viele Peitschenhiebe zu beschädigen.


69. Die Sonne im Zeichen des Canya, der Dampf eines aufs Feuer gelegten Leichnams und ein zerbrochener[130] Sessel, müssen von ihm vermieden werden: er schneide nie seine eigenen Haare und Nägel ab, und verbeisse sich nie seine Nägel mit den Zähnen.


70. Er muß nicht Erde oder Thon ohne Ursache brechen, nie Gras mit seinen Nägeln zerknicken, keinen eiteln Einfällen nachhangen und nichts thun, wovon er nicht einen Vortheil voraus sieht.


71. Derjenige welcher auf solche unbedachtsame Weise Thon bricht, Gras abschneidet, oder seine Nägel abbeist, wird bald ins Verderben sinken, ebenso wie ein Verunglimpfer und Unreinlicher.


72. Er bediene sich keiner Schmähworte, trage keine Blumenflechten anders als auf seinem Haare; und auf dem Rücken eines Stiers, oder einer Kuh zu reiten, ist durchaus sträflich21.


73. Er gehe nicht anders als durch das Thor in eine ummauerte Stadt, oder in ein umzäuntes Haus; und bey Nacht hüte er sich den Wurzeln der Bäume nahe zu kommen.


74. Er muß nie mit Würfeln spielen, die Pantoffeln nicht mit seiner Hand abziehen, nicht essen, wenn er auf dem Bette liegt, auch nicht die Speise, welche man ihm in die Hand giebt, oder die man ihm reicht, wenn er auf einer Bank sitzt.


75. Nach Sonnenuntergang muß er nichts essen, was mit Tila vermischt ist; er muß nie in dieser Welt ganz nackend schlafen, noch irgend wohin gehen, wenn er noch etwas Speise in seinem Munde hat.


76. Erst besprütze er seine Füße mit Wasser, und dann genieße er seine Nahrung; aber nie muß er mit nassen[131] Füßen zu Bette gehen: wer mit besprützten Füßen seine Nahrung zu sich nimmt wird alt werden.


77. Er muß nie in einen Ort hinein gehen, den er nicht mit seinen Augen unterscheiden, oder wo er nicht leicht vorbey reisen kann; er blicke nie auf Urin oder Unrath, und schwimme nie durch einen Fluß mit seinen Armen.


78. Niemand, welcher lange leben will, muß auf Haaren, Asche, Knochen, Scherben, Baumwollensamen, oder auf Getreideschalen stehen.


79. Mit denen, die wegen großer Verbrechen ausgestoßen sind, mit Chandalas, mit Puccasas, mit Blödsinnigen, mit Leuten die über ihren Reichthum stolz sind, mit Wäschern und andern verworfenen Leuten, und endlich mit Antyavasayius muß er auch nicht einmal unter dem Schatten des nemlichen Baums verweilen.


80. Einem Sudra muß er sogar in weltlichen Sachen keinen Rath ertheilen, noch ihm die Ueberreste seiner Tafel geben, dafern nicht etwa sein eigener Bedienter aus dieser Classe ist; eben so wenig als gesäuberte Butter, wovon ein Theil den Göttern dargebracht worden ist; einem solchen Menschen muß er nie in eigener Person geistlichen Rath ertheilen, noch ihm persönlich die im Gesetze vorgeschriebene Aussöhnung bekannt machen.


81. Wahrlich derjenige welcher das Gesetz einem Sudra verkündigt, und wer ihn unterrichtet, wie er seine Sünde ausbüßen kann, ausgenommen im Fall ein Priester Vorsprache thut, sinkt mit ihm in die Hölle, Asamvrita genannt.


82. Er streiche sein Haupt nicht mit beyden Händen, ja er berühre es nicht einmal, so lange er noch Speise in[132] seinem Munde hat, und ohne vorher den Kopf zu baden, bade er nie seinen Körper.


83. Er ergreife nie im Zorne jemanden beym Haare, und schlage nie einen andern auf das Haupt, und wenn sein Kopf mit Oel eingerieben ist, muß er keines von seinen Gliedern weiter mit Oel berühren22.


84. Er nehme kein Geschenk an von einem Könige der nicht in der Militärclasse23 geboren ist, eben so wenig als von denen, welche ein Schlachthaus oder eine Oelpresse halten, oder ein Weinschenken-Zeichen ausstecken, oder von dem Gewinne feiler Dirnen leben.


85. Eine Oelpresse ist eben so schlimm als zehn Schlachthäuser; Ein Weinzeichen eben so schlimm als zehn Oelpressen; eine feile Dirne eben so schlimm als zehn Weinzeichen; ein solcher König eben so schlimm als zehn feile Dirnen.


86. Daher ist verkündet, daß ein König, welcher nicht Soldat von Geburt ist, eben so wie ein Schlächter betrachtet werden muß, der zehn tausend Schlachthäuser hält, und eine Gabe von ihm ist schrecklich.


87. Derjenige welcher von einem geitzigen Könige, und einem Uebertreter der heiligen Verordnungen ein Geschenk annimmt, geht in die folgenden ein und zwanzig Höllen, von einer in die andere:


88. Tamisra, Andhatamisra, Maharaurava, Raurava, Naraca, Calasutra und Mahanaraca24;
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89. Sanjivana, Mahavichi, Tapana, Sampratapana, Sanhata, Sacacola, Cudmala, Putimrittica;


90. Lohasancu oder Eisen gespitzt, und Ri jisha, Panthana, der Fluß Salmali, Asipatravana, oder der Schwert geblätterte Wald und Lohangaraca, oder die Grube der glühenden Kohlen.


91. Brahimen, welche diesem Gesetz kennen, welche die Worte des Veda sprechen, und welche Wonne nach dem Tode begehren, nehmen keine Geschenke von einem Könige.


92. Ein Hausvater muß zur Zeit, welche der Brahmi, Göttinn der Sprache, heilig ist, das ist in der letzten Nachtwache aufstehen und über die Tugend, die Vortheile derselben, über die körperliche Arbeit, welche sie erfordern, und über den ganzen Sinn und das wirkliche Wesen des Veda nachdenken.


93. Wenn er aufgestanden ist, die Bedürfnisse der Natur befriediget, sich gereiniget und seine Aufmerksamkeit auf einen Gegenwand gerichtet hat, so muß er eine lange Zeit stehend die Gayatri für die erste oder Morgendämmerung wiederhohlen, eben so wie für die letzte oder Abenddämmerung zur gehörigen Zeit.


94. Durch fortgesetzte Wiederhohlung der Gayatri in den Dämmerungen, verschafften sich die heiligen Weisen Länge ihrer Lebenstage, vollkommene Kenntniß, einen Nahmen während ihres Lebens, Ruhm nach dem Tode, und göttliches Lob.


95. Nach gehöriger Verrichtung der Upacarma, oder der häuslichen Ceremonie mit heiligem[134] Feuer am Vollmonde des Sravana, oder des Bhadra, muß der Brahmine seine Verstandeskräfte anstrengen, und die Vedas in vier Monaten und zwey Wochen lesen.


96. Unter dem Mondzeichen25 Pushya, oder am ersten Tage der lichten Hälfte der Magha, und am Anfange des Tages muß er ausserhalb der Stadt die Ceremonie, Utserga der Vedas genannt, verrichten.


97. Nachdem er diese Ceremonie außer der Stadt, nach der Vorschrift des Gesetzes, verrichtet hat, muß er sich auf eine Nacht, an deren beyden Fittigen zwey Tage hängen, oder nur auf diesen Tag und die darauf folgende Nacht des Lesens enthalten.


98. Aber nach dieser Zwischenzeit muß er mit Aufmerksamkeit die Vedas in den hellen vierzehn Tagen lesen; und in den dunkeln vierzehn Tagen beständig alle Vedangas.


99. Er lese den Veda nie ohne Accente26, und so daß er die Buchstaben wohl ausspreche, doch niemals in Gegenwart der Sudras; und wenn er ihn in der letzten Nachtwache zu lesen angefangen hat, darf er nicht wieder schlafen, ob ihn gleich noch Müdigkeit anwandelt.


100. Nach der just erwähnten Vorschrift muß er unablässig mit Anstrengung aller seiner Kräfte die Mantras, oder die heiligen Aussprüche, welche in regelmäßigen Silbenmaßen geschrieben sind, lesen; und wenn ihn keine äusseren Umstände abhalten, muß er sowohl die Mantras als die Brahmanas, oder die Capitel über die Eigenschaften Gottes lesen.
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101. Wer den Veda liest, und ihn seinem Schüler auf die vorgeschriebene Art lehrt, muß sich allezeit in Acht nehmen, daß er es nie an folgenden verbotenen Tagen thue:


102. Zur Regenzeit, bey Nachte wenn ihn der Wind ans Ohr weht, und bey Tage wenn sich der Staub aufhäuft, muß er nie lesen, weil diejenigen welche verstehen, wenn der Veda gelesen werden muß, es dann für unschicklich halten.


103. Wenn es blitzt, donnert und regnet, oder wenn auf allen Seiten große Feuer-Bälle herabfallen, dann hat Menu verordnet, daß man das Lesen der Schrift bis um die nehmliche Zeit des folgenden Tages verschieben soll27.


104. Sieht ein Priester, daß, nachdem seine Feuer für das Morgen- und Abendopfer schon angezündet sind, diese Fälle zusammen eintreten, dann merke er sich, daß man den Veda nicht lesen darf, auch nicht wenn er sieht, daß sich Wolken am Himmel zusammen ziehen, ob man es schon der Jahreszeit nach nicht erwarten sollte.


105. Wenn sich ein übernatürlicher Schall in der Luft hören läßt, wenn sich ein Erdbeben oder eine Verfinsterung der himmlischen Körper, selbst zur gehörigen Zeit, ereignet, so muß er das Lesen auf seine schicklichste Zeit verschieben.


106. Wenn er ein Gewitter herauskommen hört, ohne daß es regnet, so setze er, ob gleich seine Feuer schon lodern, das Lesen so lange bey Seite, bis das[136] Wetter vorüber ist: Aber wenn jenes damit verbunden ist, oder wenn es zu gleicher Zeit regnet, so muß er das Lesen einen ganzen Tag und eine ganze Nacht einstellen.


107. Diejenigen welche den vortreflichen Lohn der Tugend zu erhalten wünschen, müssen durchgängig ihr Lesen in großen und kleinen Städten aussetzen, und auch da wo ein übler Geruch herrscht.


108. In einem Bezirke, durch welchen eine Leiche getragen wird, und in der Gegenwart eines Ungerechten darf die Schrift nicht gelesen werden, noch da, wo man jemanden weinen hört, auch nicht in einer vermischten Gesellschaft von Männern;


109. Im Wasser kurz vor Mitternacht, und unter den beyden Nothdurften der Natur, wenn man noch einen Ueberrest von Speisen im Munde hat, oder wenn man nur unlängst eine Sraddha gegessen hat: In diesen Fällen darf niemand auch nur an die heiligen Aussprüche denken28.


110. Wenn ein gelehrter Brahmin zu der Todtenfeyer eines einzigen Ahnen eingeladen ist, darf er den Veda drey Tage lang nicht lesen, auch nicht wenn dem Könige ein Sohn geboren wird, noch wenn der Drachenkopf29 eine Verfinsterung verursacht.


111. Solange als der Geruch und die Spuren von Salben auf dem Körper eines gelehrten Priesters, der[137] bey einem Mahle gewesen ist, zurückbleiben, darf er die heiligen Sprüche des Veda nicht hersagen.


112. Wenn sich ein Brahmin nachlässig auf ein Ruhebett ausgestreckt, seine Füße auf eine Bank gelehnt, oder ein Bein über das andre gelegt hat, wenn er nur so eben gegessen, oder Reiß und andere Nahrung, welche bey der Geburt und dem Tode eine Verwandten dargereicht werden, genossen hat; so ist es ihm allen diesen Fällen nicht erlaubt zu lesen.


113. Auch nicht in einer Staubwolke, nicht wenn Pfeile vorbey sausen, oder eine Laute thönt, nicht in einer der Dämmerungen, nicht bey der Conjunction, nicht am vierzehnten Tage, nicht bey der Oppostion, und nicht am achten Tage des Mondes.


114. Der dunkle Mondestag vernichtet den geistlichen Lehrer, der vierzehnte den Lerner, der achte, und der Tag des vollen Mondes verwischen alle Erinnerung der Schrift, deßwegen muß er an diesen Mondestagen nicht lesen.


115. Wenn Staub wie dichter Regen herabfällt, wenn die Himmelsgegenden entflammt sind, wenn Schakals schnauben, wenn Hunde bellen oder heulen, wenn Esel oder Kamele blöken, oder während eines Geschwätzes in Gesellschaft, darf kein Brahmin lesen.


116. Auch lese er nicht nahe bey einem Begräbniß-Orte, oder bey einer Stadt, oder auf einer Kuhweide, nicht in einem Mantel, den er vormals in jüngern und unreifen Jahren trug, auch nicht wenn er so eben das Geschenk bekommen hat, welches man gewöhnlich bey Todtenfeyern bekömmt;


117. Dieß mag nun ein Thier, etwas unbelebtes, oder irgend ein andres Geschenk seyn, das man bey einer [138] Sraddha bekommt, er darf nicht, wenn er es auch nur unlängst empfangen hat, den Veda darnach lesen: denn von so einem Brahminen sagt man, daß er seinen Mund in seiner Hand habe.


118. Wenn die Stadt von Räubern umringt ist, oder wenn sich ein Feuerlärm erhoben hat, und bey allen Schrecken vor ungewöhnlichen Lufterscheinungen erinnere er sich, daß sein Lesen aufgeschoben werden muß, bis die Ursache des Schreckens vorüber ist.


119. Wer Tugend der Gelehrsamkeit vorzieht, muß nach der Verrichtung einer Upacarma und Utserga drey ganzer Nächte das Lesen der Schrift verschieben, deßgleichen einen Tag und eine Nacht, in den acht Mondestagen, welche auf jene Ceremonien folgen, und in den Nächten am Ende der Jahreszeiten.


120. Er lese nie zu Pferde, noch auf einem Baume, noch auf einem Elephanten, noch in einem Kahne, noch auf einem Esel, noch auf einem Kameele, noch wenn er auf unfruchtbarem Boden steht, und auch nicht wenn er in einem Wagen fährt.


121. Nicht während eines Wortwechsels, nicht während gegenseitiger Tätlichkeiten, nicht in einem Kriegsheere, nicht in einer Schlacht, nicht nach dem Essen, während daß seine Hand noch vom Waschen naß ist, nicht bey einer Unverdaulichkeit30, nicht nachdem er sich übergeben hat, nicht wenn es ihm sauer aus dem Magen aufstößt;


122. Nicht ohne dem just angekommenen Gast davon Nachricht zu geben, nicht unter heftigem Wehen des[139] Windes, nicht wenn Blut aus seinem Körper dringt, und nicht wenn er mit einem Gewehre verwundet ist.


123. Wenn der Ton des Saman in sein Ohr dringt, muß er nicht den Rich oder den Yajusch lesen, und auch keinen Theil des Veda, wenn er just das Lesen des ganzen Buches vollendet hat; noch irgend einen andern Theil, wenn er so eben das Buch, Aranyaca genannt, beendiget hat.


124. Der Rigveda ist den Göttern heilig, der Yajurveda bezieht sich auf das menschliche Geschlecht; der Samaveda betrifft die abgeschiedenen Seelen der Vorfahren, daher wenn man ihn singt31, erregt der Ton desselben einen Begriff von etwas unreinem.


125. Wenn sich die Gelehrten mit dieser Sammlung von Vorschriften bekannt gemacht haben, müssen sie den Veda an jedem erlaubten Tage lesen, nachdem sie zuvor den reinen Hauptinhalt der drey Vedas, nehmlich den Pranava, die Vyahritis, und die Gayatris der Folge nach wiederholt haben.


126. Wenn ein Thier das man beym Ackerbau braucht, ein Frosch, eine Katze, ein Hund, eine Schlange, ein Ichneumon, oder eine Ratte zwischen dem Lehrer und seinem Schüler hindurch läuft, so erinnere er sich, daß das Lesen einen Tag und eine Nacht lang unterbleiben muß.


127. Zwey Fälle, in welchen der Veda nicht gelesen werden darf, muß ein Brahmin beständig mit großer Sorgfalt in Acht nehmen, nehmlich wenn der Ort wo er liest, unrein, und wenn er selbst verunreiniget ist.


128. In der finstern Nacht des Mondes und am achten in der Nacht des Vollmondes, und am vierzehnten,[140] muß ein Brahmin, der Hausvater ist, unablässig keusch seyn, wie ein Schüler der Theologie, selbst zur Zeit der hochzeitlichen Umarmungen.


129. Gleich nach dem Essen muß er nicht baden, ferner nicht, wenn er krank ist, nicht in der Mitte der Nacht, nicht mit vielen Kleidern, und auch nicht in einem Teiche, den man nicht hinlänglich kennt.


130. Er muß nicht mit Willen über den Schatten heiliger Bildsäulen, eines natürlichen oder geistlichen Vaters, eines Königes, eines Brahminen, welcher Haus hält, oder irgend einer achtungswürdigen Person, auch nicht über den Schatten eines rothhärigen oder kupferfarbenen Mannes, noch dessen gehen, welcher just ein Opfer verrichtet hat.


131. Zu Mittag um Mitternacht, ferner wenn er Fleisch bey einer Sraddha gegessen hat, oder während einer der Dämmerungen, muß er sich nicht lange da verweilen, wo sich vier Wege kreuzen.


132. Er muß nicht mit seinem Wissen bey Oel und andern Sachen stehn, womit jemand den Leib gerieben hat, nicht bey dem Wasser, in welchem er sich selbst gewaschen hat, nicht bey Unrath und Urin, nicht bey Blut, nicht bey Rotz, nicht bey etwas, das man gekauet oder ausgespuckt hat, und bey nichts, das durch Erbrechen herausgebracht worden ist.


133. Seinem Feinde, dem Freunde seines Feindes, einem Ungerechten, einem Diebe oder der Frau eines andern Mannes darf er keine besondere Aufmerksamkeit bezeigen:


134. Denn nichts in dieser Welt verhindert langes Leben so sehr als die sträfliche Aufmerksamkeit eines Mannes gegen eines andern.
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135. Wer reich werden will, verachte nie einen Krieger, eine Schlange, oder einen Priester der die Schrift versteht, sie mögen so verächtlich aussehen wie sie wollen;


136. Denn diese drey können den, der sie verachtet, zu Grunde richten; daher muß sich ein weiser Mann allezeit in Acht nehmen, diese drey mit Verachtung zu behandeln;


137. Ja nicht einmal sich selbst sollte er verachten, so oft ihm auch seine Plane vereitelt worden seyn mögen, sondern er verfolge das Glück bis an den Tod und glaube nie, daß es schwer zu erreichen sey.


138. Er spreche zwar die Wahrheit, aber bemühe sich auch zu gefallen; er äußere keine unangenehme Wahrheit, aber enthalte sich auch etwas Gefälliges zu sagen, wenn es falsch ist; dieß ist eine uralte Vorschrift.


139. Er antworte mit: »wohl und gut« oder nur mit »wohl«; aber in unnütze Feindschaft und Zwiftigkeit muß er sich mit niemanden einlassen.


140. Er reise nicht zu frühe am Morgen oder zu späte am Abend, nicht kurz vor Mittage, nicht mit einem unbekannten Gesellschafter, nicht allein, und auch nicht mit Leuten aus der dienenden Classe.


141. Einen der verstümmelt ist, oder ein Glied zu viel hat, einen Ungelehrten, einen Greis, Leute die nicht schön, nicht reich oder aus einem unedlen Geschlechte sind, keinen von diesen muß er verhöhnen.


142. Ein Priester, ehe er sich nach der Mahlzeit gewaschen hat, muß mit seiner Hand weder eine Kuh32, noch[142] einen Brahminen, noch Feuer berühren, und wenn er bey guter Gesundheit, aber nicht gereiniget ist, muß er nicht einmal die Lichtkörper an der Veste anblicken;


143. Sollte er sie aber zufälligerweise vor seiner Reinigung berührt haben, so muß er allezeit seine flache Hand, seine Sinnwerkzeuge, alle seine Glieder und seinen Nabel mit Wasser besprützen.


144. Wenn ihm keine Krankheit Schmerz verursacht, muß er nie ohne Ursache die Höhlungen seines Körpers berühren, und sein verborgenes Haar sorgfältig vermeiden.


145. Er richte seine Gedanken auf jene wohlthätigen Gebräuche, welche auf gutes Glück und auf die Erfüllung seiner gewöhnlichen Pflichten führen; daneben halte er Geist und Körper rein, und seine Glieder in Aufsicht; er wiederhohle beständig ohne Saumseligkeit die Gayatri, und bringe seine Spende ins Feuer dar.


146. Denjenigen, welche auf gutes Glück und die Erfüllung ihrer Pflichten denken, welche allezeit rein sind, welche die heilige Schrift oft lesen, und Spenden ins Feuer gießen, widerfährt nie ein Unfall.
[143]

147. Zu gehöriger Zeit forsche er immer in der Schrift ohne je saumselig zu werden, denn dieß, wie die Weisen sagen, ist seine Hauptpflicht und alle andere Pflichten sind dieser untergeordnet.


148. Wenn er den Veda unablässig liest, seine Seele und seinen Leib rein hält, strenge Andacht ausübt und belebten Geschöpfen keinen Schaden zufügt, ruft er sich seine erste Geburt33 ins Gedächtnis zurück.


149. Ein Brahmin welcher sich an seine vorige Geburt erinnert, nimmt den Veda wieder zur Hand und verschafft sich durch die beständige Lesung desselben unendliche Wonne.


150. An Tagen der Conjunction und Opposition bringe er allezeit diejenigen Opfer dar, welche durch die Gayatri geheiligt sind, und diejenigen, welche Unglück abwenden; aber am achten und neunten Mondestage, in den drey finstern vierzehn Tagen, am Ende des Agrahayan, muß er allemal den abgeschiedenen Seelen der Vorfahren huldigen.


151. Von der Stätte des heiligen Feuers entferne er allen Unrath weit hinweg; weit entferne er Wasser, in welchem man die Füße gebadet hat; er entferne weit alle Ueberreste der Speisen und Samenunreinigkeit.


152. Am Anfange jedes Tages thue er seine Nothdurft, bade sich, reibe seine Zähne, bediene sich der Augensalbe, ordne seinen Anzug und bete die Götter an.
[144]

153. Am finstern Mondestage und an den andern monatlichen Parvans besuche er die Bildsäulen34 der Gottheiten, ferner vorzüglich tugendhafte Brahminen, den Herrn des Landes, um seines Schutzes zu genießen, und diejenigen welche er zu verehren schuldig ist.


154. Verehrungswürdige Männer die ihn besuchen, muß er demütig begrüßen und ihnen seinen eignen Sitz überlassen; dann setze er sich neben sie und füge seine flachen Hände zusammen, und wenn sie fortgehen, begleite er sie bis in einige Entfernung.


155. Er verrichte unausgesetzt das System der gebilligten Gebräuche, als den Quell jeder religiösen und bürgerlichen Pflicht, die weitläufig in der Schrift und in heiligen Gesetzbüchern verkündet sind, so wie die Gebräuche, welche zu jeder Handlung gehören.


156. Denn hierdurch verlängert man sein Leben, hierdurch erlangt man unvergänglichen Reichthum, und hierdurch wird jede unglückliche Vorbedeutung entkräftet.


157. Aber durch entgegengesetztes Verhalten sinkt man gewiß in Verachtung, hat allezeit viel Elend zu erwarten, wird von Krankheit aufgerieben und lebt nur kurze Zeit.


158. Derjenige hingegen welcher die gebilligten Gebräuche beobachtet, an die Schrift glaubt, und den Geist der Verläumdung verabscheuet, lebt hundert Jahre, wenn er auch kein äußeres Merkmal von Wohlbefinden an seinem Körper tragen sollte.
[145]

159. Er vermeide sorgfältig jede Handlung, welche die Mitwirkung eines andern erfordert; aber was auf ihn selbst beruht, das erfülle er auf das genaueste.


160. Alles was von einem andern abhängt, verursacht Schmerz, und alles was von ihm selbst abhängt, gewährt Vergnügen; er merke daß dieses in wenigen Worten die Erklärung von Vergnügen und Schmerz ist.


161. Wenn Jemand an der Vollbringung einer weder befohlnen, noch verbotenen Handlung Vergnügen findet, so fahre er fort, dieselbe unablässig auszuüben; aber nicht im Gegentheile.


162. Dem welcher ihn mit dem Opferbande bekleidet hat, dem, welcher ihm den Veda oder nur einen Theil desselben erklärt hat, seiner Mutter und seinem natürlichen oder geistlichen Vater muß er sich nie widersetzen, eben so wenig als Priestern, Kühe, und wahrhaft andächtigen Leuten.


163. Läugnung eines künftigen Zustandes, Vernachlässigung der Schrift, Verachtung der Gottheiten, Neid und Haß, Eitelkeit und Stolz, Zorn und Strenge muß er jederzeit so viel als möglich von sich entfernt seyn lassen.


164. Wenn er zornig ist, muß er nie einen Stab nach einem andern werfen, noch ihn mit etwas schlagen, es sey denn sein Sohn oder sein Zögling; diese beyde ist ihm erlaubt, zum Behuf ihrer Fortschritte in Kenntnissen, zu züchtigen.


165. Ein Wiedergeborner, der einen Brahminen nur in der Absicht anfällt, um ihm zu schaden, soll in der Hölle, genannt Tamisra, ein ganzes Jahrhundert herumgeschläudert werden.
[146]

166. Wenn er aber im Zorne und mit Willen auch nur ein Blättchen Gras auf ihn geworfen hat, so soll er in ein und zwanzig Seelenwanderungen aus den Leibern unreiner vierfüßigen Thiere geboren werden.


167. Wer aus Unkunde des Gesetzes einen Brahminen, der nicht an der Schlacht Theil nimmt, ver wundet, soll außerordentlichen Schmerz in seinem künftigen Leben fühlen.


168. Wer auf diese Weise Blut vergießt, soll eben so viele Jahre von andern Thieren bey seiner nächsten Geburt verstümmelt werden, als das Blut Stäubchen von der Erde aufrollt.


169. Daher unterstehe sich keiner, dem dieses Gesetz bekannt ist, einen Brahminen zu irgend einer Zeit auch nur anzufallen, oder auch nur Gras auf ihn zu werfen, und noch weniger ihn an seinem Körper zu verwunden.


170. Ein ungerechter Mann kann schon hienieden nicht glückselig seyn, so wenig als einer der sich Reichthum durch falsches Zeugniß erwogen hat, und eben so wenig als ein Schadenfroh.


171. Sollte er gleich durch die Folgen seiner Rechtschaffenheit von Mangel gedrückt werden, so lasse er sich's doch nie in den Sinn kommen unredlich zu handeln, denn er kann den baldigen Untergang ruchloser und sündiger Menschen leicht bemerken.


172. Ruchlosigkeit in dieser Welt bringt nicht unmittelbare Frucht, sondern, eben so wie die Erde, zur gehörigen Zeit, sie wächst unvermerkt und vertilgt den nach und nach, welcher sich derselben schuldig gemacht hat.
[147]

173. Wahrlich, eine Missethat einmahl begangen, trägt dem Uebertreter unausbleibliche Frucht, wo nicht an ihm selbst, so doch an seinen Söhnen, und wo nicht an seinen Söhnen, so doch an seinen Enkeln.


174. Eine Zeitlang wird er durch seine Unredlichkeit reich, dann gehet es ihm wohl, dann überwindet er seine Feinde; aber endlich erstirbt er von der untersten Wurzel aus bis oben hinauf.


175. Er habe beständig sein Vergnügen an Wahrheit, an Gerechtigkeit, an löblichen Handlungen und an Reinigkeit; diejenigen welche er etwa züchtiget, züchtige er auf eine gesetzmäßige Art, und sey wachsam auf seine Worte, seinen Arm und seine Begierden.


176. Reichthum und Vergnügungen welche mit dem Gesetze streiten, muß er meiden, und auch sogar gesetzmäßige Handlungen, welche ihm in der Zukunft nachtheilig oder andern ärgerlich werden könnten.


177. Er habe nicht flüchtige Hände, rastlose Füße, oder plötzlich herumblickende Augen; er sey nicht krumm in seinen Wegen, nicht vorschnell in seinem Reden, und nicht erfinderisch andern zum Schaden.


178. Er wandle im Pfade guter Menschen, in welchen seine Aeltern und Vorväter wandelten: so lange er auf diesem Pfade fortfährt, kann er niemanden Schaden zufügen.


179. Mit dem, welcher das heilige Feuer besorgt, mit dem, welcher heilige Gebräuche ausübt, mit einem Lehrer des Veda, mit seinem mütterlichen Oheim, mit seinem Gaste oder einem Niederen, mit einem Kinde, mit einem alten oder kranken Manne, mit einem Arzte, mit seinen väterlichen Anverwandten, mit den Anverwandten seiner Frau, und mit Vettern von der mütterlichen Seite;
[148]

180. Mit seiner Mutter selbst, oder mit seinem Vater, mit seinen Anverwandtinnen, mit seinem Bruder, mit seinem Sohne, seiner Frau oder seiner Tochter und mit seinen sämmtlichen Bedienten, muß er nie einen Zwist haben.


181. Ein Hausvater welcher Zänkereyen mit den eben erwähnen vermeidet, wird von allen heimlichen Fehltritten frey gesprochen, und durch Unterdrückung aller solcher Wortwechsel erlangt er einen Sieg über die folgenden Welten:


182. Der Lehrer des Veda sichert ihm die Welt des Brahma zu, sein Vater die Welt der Sonne oder der Prajapetis; sein Gast die Welt der Indra; seine Bedienten beym heiligen Feuer, die Welt der Devas;


183. Seine Anverwandtinnen, die Welt der himmlischen Nympfen, seine Vettern mütterlicher Seite, die Welt der Visvadevas; Anverwandten die er durch die Heurath seiner Frau erhalten hat, die Welt der Wasser, seine Mutter und sein mütterlicher Oheim verschaffen ihm Macht auf Erden.


184. Kinder, alte Männer, armes Gesinde und kranke Leute müssen als die Regierer des reinen Aethers befrachtet werden; sein älterer Bruder eben so wie sein Vater; seine Frau und sein Sohn als sein eigner Körper;


185. Seine sämmtlichen Bedienten, als sein eigner Schatten; seine Tochter als der höchste Gegenstand der Zärtlichkeit: daher wenn ihn irgend eine von diesen Personen beleidiget hat, entrüste er sich nicht darüber.


186. Ob er gleich Geschenke annehmen darf, so muß er sich es doch nicht angewöhnen, denn durch die Annehmung vieler Geschenke erlöscht sein himmlisches Licht bald.
[149]

187. Wenn ein verständiger Mann auch vom Hunger geplagt wird, so sollte er doch eher keine Gabe annehmen, als bis er völlig gewiß weiß, was die Gesetze über die Schenkung gewisser besonderer Dinge vorschreiben.


188. Der welcher dieses Gesetz nicht kennt und doch Gold oder Edelgesteine, Land, ein Pferd, eine Kuh, Speise, Kleidung, Oel oder gereinigte Butter annimmt, wird zu bloßer Asche, wie Holz, welches vom Feuer verzehrt ist.


189. Gold und Edelgesteine verbrennen seine Nahrung und sein Leben; Land und eine Kuh seinen Körper; ein Pferd seine Augen; seine Kleidung seine Haut; gereinigte Butter seine Manneskraft; Oehl seine Kinder.


190. Wenn ein wiedergeborner Mann, dem es an wahrer Andacht mangelt und welcher den Veda nicht gelesen hat, nichts desto weniger gern ein Geschenk annimmt, so sinkt er mit demselben gleich hinab, eben so wie mit einem steinernen Kahne in tiefem Wasser.


191. Deßwegen muß jeder der das Gesetz nicht versteht, auf seiner Hut seyn, daß er nicht von diesem oder jenem Geber Geschenke annehme, weil ein unwissender Mann selbst durch ein kleines Geschenk eben so hülflos werden kann als eine Kuh in einem Sumpfe.


192. Niemand dem dieses Gesetz bekannt ist, darf einem Priester welcher wie eine Katze handelt, auch nur Wasser geben, eben so wenig wie dem, welcher wie eine Rohrdommel handelt, noch dem welcher ungelehrt im Veda ist.


193. Weil Eigenthum, ob gleich rechtlich erworben, wenn es einem von diesen dreyen gegeben wird, in der nächsten Welt sowohl dem Geber als dem Empfänger schädlich wird.
[150]

194. Eben so wie der, welcher es versucht über tiefes Wasser in einem steinernen Kahne zu fahren, auf den Grund sinkt, so sinken diese zwey unwissende Leute, der Empfänger und der Geber, in eine Gegend von Qual.


195. Ein verworfener Geitzhals, welcher immer die Flagge der Tugend aussteckt, einer, der sich die Sachen andrer ungerechter weise anmaßt, und ein Betrüger des Volks: Jedem von diesen legt man den Nahmen eines Mannes bey, welcher wie eine Katze handelt, er ist ein schändlicher Heuchler, welcher die Verdienste aller Leute verkleinert.


196. Ein Wiedergeborner Mann welcher seine Augen niederschlägt, mürrisch, bloß auf seinen eigenen Vortheile bedacht, schlau und nur aus Verstellung gesetzt ist, ein solcher ist es, welcher wie eine Rohrdommel handelt.


197. Diejenigen Priester welche wie Rohrdommeln leben, und diejenigen welche sich wie Katzen betragen, fallen durch ihre sündliche Aufführung in die Hölle, Andhatamisra genannt.


198. Wenn jemand eine Sünde begangen hat, so muß er nicht unter dem Vorwande strenger Religiosität, Buße thun und sein Verbrechen mit erdichteter Religion beschönigen, um sowohl Weiber als niedrige Männer zu hintergehen:


199. Solche Betrüger, ob sie gleich Brahminen sind, werden in diesem und im nächsten Leben von allen, welche heilige Sprüche wiederhohlen, verachtet, und jede religiöse Handlung trüglich verrichtet, geht zu bösen Wesen.


200. Wer kein Recht zu auszeichnenden Merkmalen hat und sich doch davon erhält, daß er falsche Unterscheidungszeichen35 trägt, nimmt alle Süden auf sich, welche[151] diejenigen begehen, denen solche Merkmale zukommen, und soll deßwegen wiederum aus dem Leibe eines unvernünftigen Thieres geboren werden.


201. Er bade sich nie in dem Teiche eines andern, denn wer sich darin ohne Erlaubniß badet, nimmt auf sich einen Theil der Sünden, welche der begangen hat, der den Teich grub.


202. Wer einen Wagen, ein Bett, einen Stuhl, einen Brunnen, einen Garten, oder das Haus anderer Leute zu seinem eigenen Gebrauche nimmt, ohne es von ihnen bekommen zu haben, zieht den vierten Theil der Strafbarkeit der Besitzer auf sich.


203. Er bade sich beständig in Flüssen, in Teichen36 welche heilige Leute gegraben haben, in Seen, in kleinen Flüßchen und in Strömen.


204. Ein weiser Mann sollte immer alle seine moralische Pflichten erfüllen, ob er gleich nicht immer die Religionsgebräuche verrichten mag: denn er fällt tief, wenn er bloß die ceremoniösen Handlungen verrichtet, und seine moralische Pflichten verabsäumt.


205. Ein Priester muß nie etwas von einem Opfer essen, welches man nicht mit Sprüchen aus dem Veda angefangen hat, ferner nicht von dem, welches ein gemeiner Mann, eine Frau, oder ein Verschnittener opfert.
[152]

206. Wenn dergleichen Personen gesäuberte Butter opfern, so bringt es guten Leuten Unglück, und erregt Widerwillen bey den Gottheiten, daher muß er solche Spenden vermeiden.


207. Er muß nie Speise genießen welche ihm wahnsinnige, zornige oder kranke Leute darreichen; auch nicht solche auf welche Läuse gefallen sind, der die vorsetzlich von einem Fuße ist berührt worden;


208. Auch nicht solche auf welche der Mörder eines Priesters, oder irgend ein anderer tödtlicher Sünder seine Augen gewendet hat, oder welche von einer Frau in ihrer Monatszeit nur berührt, von einem Vogel gepickt worden ist, oder welcher sich ein Hund genährt hat;


209. Auch nicht Speise an welche eine Kuh gerochen hat, und vornehmlich nicht solche, welche an jeden der nur kommen will, ausgeboten worden ist; ferner nicht die Speise versammleter Schelme oder Dirnen, auch nicht solche, welche von Schriftgelehrten verachtet wird;


210. Nicht die Speise von einem Diebe, oder öffentlichen Sänger, eine Zimmermanne, einem Wucherer oder von einem welcher nur so eben sein Opfer verrichtet hat, noch von einem filzigen Geizhalse oder von einem der gefesselt ist;


211. Noch von einem der öffentlich verunehrt ist, von einem Verschnittenen, von einem unkeuschen Frauenzimmer oder von einem Heuchler; noch irgend etwas süßes das sauer geworden ist, noch etwas das man die ganze Nacht aufbehalten hat, noch die Speise eines Sklaven, noch die Ueberbleibsel eines andern;


212. Nicht die Speise eines Arztes,37 eines Jägers, eines unredlichen Mannes, oder eines der sich bloß[153] von Ueberbleibseln nährt, nicht die Speise eines Grausamen, oder einer Frau im Kindbette, nicht von dem welcher vor der Zeit vom Tische aufsteht, um sich zu baden, noch von derjenigen, welche die zehn Tage der Reinigung noch nicht vollendet hat;


213. Noch die Speise welche ohne die ehrbaren Männern gehörige Hochachtung gegeben wird, noch irgend eine Art von Fleisch, welches nicht ist geopfert worden; noch die Speise einer Frau, die weder einen Mann, noch einen Sohn hat, noch die eines Feindes, noch die welche einer ganzen Stadt, oder einem Ausgestoßenen zugehört, noch die Speise auf welche jemand genießt hat;


214. Noch die Speise eines Verläumders, eines falschen Zeugen, oder dessen welcher sein Opfer-Lohn verkauft, noch die Speise einer öffentlichen Tänzerinn38, eines Schneiders, noch dessen welcher Böses mit Gutem vergolten hat;


215. Noch die Speise eines Schmids, eines Mannes aus dem Stamme Nishada genannt, eines Schauspielers, eines der in Gold oder Rohr arbeitet, doch dessen, welcher Wessen verkauft;


216. Noch derer welche Jagdhunde abrichten, oder gegohrnes Getränk verkaufen, nicht dessen welcher Kleider wäscht oder sie färbt, noch irgend eines Boshaften, noch dessen welcher unwissenderweise einen Ehebrecher unter seinem Dache wohnen läßt;
[154]

217. Noch derer welche die Kebsmänner ihrer Gattinnen kennen und leiden, oder derer die beständig Weibern unterworfen sind; noch Speise, welche für die Todten gegeben wird, ehe die zehn Tage der Reinigung verflossen find, noch sonst irgend einige Nahrung ausgenommen, die ihn sättiget.


218. Speise welche ihm ein König giebt, schwächt seine Manneskraft; die Speise der Sclaven-Classe schwächt sein göttliches Licht; die Speise der Goldschmiede sein Leben, und die der Riemer seinen guten Nahmen.


219. Wenn ihm Köche oder dergleichen niedrige Handwerksleute Speise geben, so vertilgt sie seine Kinder, die eines Waffenmannes seine Muskelkraft; aber die Speise ruchloser Gesellschaft und feiler Dirnen schließt ihn vom Himmel aus.


220. Die Speise eines Arztes ist in Fäulniß, die eines geilen Frauenzimmers voller Saamen, die eines Wucherers stinkend, und die eines Waffenhändlers voll Schmutz.


221. Die Speise aller andern nach der Ordnung erwähnten, welche niemals gegessen werden darf, wird von weisen Leuten der Haut, den Knochen und dem Haar der Todten gleich geschätzt.


222. Wenn er wider sein Wissen von der Speise solcher Leute gegessen hat, so muß er drey Tage lang fasten; aber wenn er sie mit Willen genossen hat, so muß er eben die strenge Buße thun, als ob er Saamenunreinigkeit, Unrath oder Urin zu sich genommen hätte.


223. Kein gelehrter Priester muß den zubereiteten Reiß eines Mannes aus der dienenden Classe essen, welcher keine Todtenfeyern beobachtet; im Fall er aber keine andern Lebensmittel hat, ist es ihm erlaubt von jenem[155] so viel rohen Reiß anzunehmen als er auf eine Nacht braucht.


224. Nachdem die Gottheiten ihre Betrachtung über die Speise eines Geitzhalses, welcher die Schrift gelesen, und über die eines Wucherers, welcher freygebig Geschenke austheilt, gemacht hatten, erklärten sie, daß die Nahrung beyder von gleicher Beschaffenheit sey.


225. Aber Brahma näherte sich den Göttern, und redete sie also an: »Haltet das nicht für gleich, was in der That ungleich ist, denn die Nahrung eines freygebigen Mannes ist durch den Glauben gereiniget, hingegen die eines gelehrten Geizhalses, ist befleckt, weil er das, was er gelesen hat, nicht glaubt.«


226. Jeder wohlhabende Mann muß beständig und angelegentlich heilige Gebräuche verrichten, und Teiche oder Gärten glaubensvoll den Göttern widmen, weil diese zwey Handlungen, wenn sie mit Glauben und ehrlich erworbenen Reichthümern vollzogen werden, unvergängliche Belohnung bringen.


227. Wenn er Leute antrifft, bey welchen Gutmüthigkeit nicht übel angebracht ist, so betrage er sich gefällig gegen sie und beschenke sie allezeit so gut er kann, sowohl bey Opfern als bey Weyhungen.


228. Denn wenn Jemand, ohne sichs nachher wieder Leid werden zu lassen, die Bitten eine Andern erhört, und ihm ein auch noch so geringes Geschenk macht, so ist, unter den erwähnten Umständen, der Empfänger desselben gewiß würdig und wird von dem Geber alles Uebel abwenden.


229. Wer Wasser giebt, erlangt Zufriedenheit, wer Nahrung giebt, ausnehmende Wonne, wer Tila giebt,[156] die erbetenen Kinder, wer eine Lampe giebt, erhält vortrefliche Sehkraft.


230. Wer Feld giebt, erhält Ländereyen, wer Edelgesteine oder Gold giebt, langes Leben, wer ein Haus giebt, die aller erhabenste Wohnung, wer Silber giebt, vorzügliche Schönheit.


231. Wer Kleider giebt, wird in die nehmliche Lage versetzt, in welcher Chandra ist, wer ein Pferd giebt in die nehmliche Lage, in welcher Aswi ist, wer einen Stier giebt, erhält großes Vermögen, wer eine Kuh giebt, erhält die Wohnung des Surya.


232. Wer einen Wagen oder ein Bett giebt, erhält vorzüglichen Trost, wer Sicherheit giebt, erhabene Herrschaft, wer Reiß giebt, beständige Freude, wer Kenntniß der Schrift giebt, Vereinigung mit Gott.


233. Unter allen diesen Geschenken von Wasser, Speise, Kühen, Land, Kleidern, Tila, Gold, gereinigter Butter, u.s.w, ist die Gabe geistlicher Kenntniß natürlich die wichtigste.


234. Und Jedermann wird mit gehöriger Ehrerbietung in eben der Absicht und auf gleiche Weise belohnt werden, in welcher er ein Geschenk ertheilt hat.


235. Sowohl der, welcher ein Geschenk mit Achtung giebt, als der, welcher es mit Achtung annimmt, wird in die Wohnung der Wonne kommen; beyde aber wenn sie anders handeln, in eine Gebend des Schreckens.


236. Niemand sey stolz auf seine streng Andachts-Uebung, niemand sage nach dem Opfer eine Unwahrheit, niemand, wenn er gleich beleidigt ist, verhöhne einen Priester, und niemand mache es kund, wenn er ein Geschenk ertheilt hat.
[157]

237. Durch Unwahrheit verliert das Opfer seine Kraft, durch Stolz wird die Verdienstlichkeit der Andacht verscherzt, durch Verhöhnung der Priester wird das Leben verkürzt, und durch Kundmachung eines Geschenks vernichtet man dessen Frucht.


238. Er sammle sie nach und nach eine Vorrath tugendhafter Handlungen ein ohne irgend einem Geschöpfe Schmerz zu verursachen, damit er sich einen Freund für das künftige Leben mache, eben so wie die weise Ameise nach und nach ihr Nest bauet.


239. Denn auf der Reise in die künftige Welt werden weder sein Vater, noch seine Mutter, noch seine Frau, noch sein Sohn, noch seine Verwandten bey ihm bleiben: bloß seine Tugend wird unzertrennlich von ihm seyn.


240. Jedermann wird als ein einzelnes Wesen geboren, als ein einzelnes stirbt er, als einzelnes empfängt er die Belohnung für seine guten, und als ein einzelnes Strafe für seine üblen Thaten.


241. Wenn er seinen Körper wie ein Stück Holz oder Thon auf der Erde zurückläßt, so entfernen sich seine Verwandten mit weggewendetem Gesichte, aber seine Tugend begleitet seine Seele.


242. Daher fahre er immer fort nach und nach tugendhaftes Verdienst einzusammlen, um auf einen unzertrennlichen Gesellschafter rechnen zu können, da er unter Anführung der Tugend ein Dunkel, ach! wie schwer zu durchdringen, durchdringen muß.


243. Wer sich zur Tugend gewöhnt, und seine Fehler durch Andachtsübungen abgebüßt hat, wird gleich nach seinem Tode in einer glänzenden Gestalt und mit[158] einem ätherischen Körper in eine höhere Welt versetzt39.


244. Der welcher seinen erhabenen Rang zu erhalten wünscht, muß immer mit den vornehmsten und besten Familien in Verbindung treten, aber die schlechtesten und niedrigsten vermeiden.


245. Denn ein Priester welcher sich mit den vornehmsten und besten verbindet, und die niedrigsten und schlechtesten vermeidet, wird ausgezeichnet, aber sinkt durch ein entgegengesetztes Betragen in die dienende Classe.


246. Wer immer gut handelt, seine Leidenschaften bändigt, Geschenke giebt, nach Sanftheit in seinen Sitten strebt, Unglücksfälle geduldig erträgt, sich nicht unter die Bösen mischt, und keinem fühlenden Wesen Schmerz verursacht, erlangt unendliche Glückseligkeit.


247. Holz, Wasser, Wurzeln, Früchte und Speise kann er, wenn man sie ihm ohne sein Bitten vorsetzt, von Jedermann annehmen, desgleichen Honig und Schutz vor Gefahr.


248. Gold und andere Almosen, wenn sie aus freyen Stücken gebracht und gegeben werden, aber nicht gefordert und nicht versprochen sind, glaubt Brahma, daß man sogar von einem Sünder annehmen dürfe.


249. Wenn jemand sich weigert solche Almosen anzunehmen, so werden die abgeschiedenen Seelen funfzehn Jahre[159] lang nichts von den Todtenfeyerlichen Spenden essen, und das Feuer wird das verzehrte Opfer nicht zu den Göttern geleiten.


250. Ein Bette, Häuser, Cusa-Blätter, wohlriechende Sachen, Wasser-Blumen, Edelgesteine, Buttermilch, gemahlner Reiß, Fische, frische Milch, Fleisch, Zugemüse und Gartenfrüchte muß er nicht hochmüthig ablehnen.


251. Wenn er seine natürliche Aeltern, oder seinen geistlichen Vater, seine Frau oder andere welche er zu ernähren gehalten ist, aus der Noth helfen will, oder wenn er sich zubereitet Gottheiten oder Gästen Ehre anzuthun, ist es ihm erlaubt von Jedermann Geschenke anzunehmen, er darf sich aber nicht selbst mit diesen Gaben gütlich thun.


252. Hingegen wenn seine Aeltern todt sind, oder er ohne sie in seinem Hause lebt, so darf er, im Fall es ihm an Nahrung gebricht, ohne Ausnahme bloß von guten Menschen Geschenke annehmen.


253. Ein Ackersmann, ein Familienfreund, ein Hirte, ein Sklave, ein Barbier und ein armer Fremder, welcher seine ergebenen Dienste anbietet, sind Leute aus der Sklaven-Classe, denen es erlaubt ist bey vornehmen Leuten zu essen.


254. Je nach der Beschaffenheit des armen Fremden, je nachdem die Arbeit ist, welche er sich zu thun erbietet, und je nachdem er dem Hausvater mehr oder weniger Hochachtung bezeugt, darnach soll sich dieser in der Anerbietung seiner Gefälligkeiten richten.


255. Denn wer sich bey würdigen Leuten für etwas ausgiebt, war er nicht ist, ist der sündhafteste Verbrecher[160] in dieser Welt, er ist der abscheulichste Dieb, ein Entwender der Seelen.


256. Die Sprache hat alle Gegenstände durch besondre Ausdrücke bezeichnet, und ist gleichsam ihr Grund, ihre Quelle; wer mithin die Sprache verfälscht, verfälscht alles.


257. Wenn er nach der Vorschrift des Gesetzes seine Schulden den Weisen, den abgeschiedenen Seelen und den Göttern, durch Lesung der Schrift, durch Zeugung eines Sohnes und durch Verrichtung regelmäßiger Opfer abgetragen hat; dann ist es ihm erlaubt, alle an seinen erwachsenen Sohn zu überlassen, und in seinem Familienhause zu wohnen, ohne etwas anders zu thun als Schiedsrichter zu seyn.


258. Er denke beständig an einem einsamen Orte und allein über die göttliche Natur der Seele nach, denn durch dergleichen Nachdenken wird er Glückseligkeit erlangen.


259. Auf diese Art nun ist euch verkündigt worden wie ein Brahmin, welcher Hausvater ist, durchgehends leben muß, deßgleichen auch die Andachtsübungen, welche einem Schüler vorgeschrieben sind, der von seinem Lehrer zurückgekehrt ist, eine sehr löbliche Verordnung, welche die beste der drey Eigenschaften40 erhöhet.


260. Ein Priester, welcher allezeit nach diesen Vorschriften lebt, welcher die Verordnungen des Veda weiß, welcher von der Sklaverey der Sünde frey ist, wird in die Fülle des göttlichen Wesens hineingezogen werden.


Fußnoten

1 Auflesen eine Lebensart, die für höchst verdienstlich gehalten wird, vergleiche §. 10. in diesem Cap., und III. 100.


2 Die vierte wird jetzt immer seltner, man hat die Verminderung der gelehrten Brahminen dem Drucke der mahometanischen Regierung, wie Bernier thut, und auch in Bengalen der Englischen zugeschrieben. Wie viel man auch der O.J. Compagnie vor einiger Zeit, vielleicht nicht ohne Grund, zur Last legen konnte, so sind doch jetzt die Bedrückungen so erschwert, daß man Hofnung hat, die Menschheit werde auch dort in der Zukunft ihre Rechte wieder erhalten.


3 Die Hindus theilen den Monat in Suklapakscha und Kischnapakscha, d.i. in die helle und dunkle Seite des Mondes: die erstere nimmt ihren Anfang am Neumonde und die zweyte am Vollmonde. s. Wilkins. Heetop. p. 302.


4 Armuth und Druck soll auch in Ansehung der Geschenke die Brahminen weniger gewissenhaft gemacht haben. s. mission danoise. I. machten sie sich aber der vorhergenannten Sachen schuldig, so würden sie aus der Caste gestoßen werden, welche sie wie den Tod fürchten.


5 Anlangend das Opfer des Viehes, so opfert man nie Kühe, welches Brahma ausdrücklich verboten hat. s. Holwell II. 51. hingegen versicherte Wilkins und einer meiner Bekannten, daß Ziegen noch bis jetzt geopfert werden. Man erlaube mir hier zu erwähnen, daß die Hindus bey aller ihrer Milde und anscheinenden Menschlichkeit noch jetzt Menschenopfer darbringen. Maurice erwähnt einer solchen Thatsache, ohne den Ort zu nennen. Mein Bekannter, den ich wegen seiner Glaubwürdigkeit verschiedene mal angeführt habe, war Augenzeuge eines ähnlichen Vorfalls zu Calcutta. Man fand im Jahre 1791. in einem Tempel des Djos (ich vermuthe Mahadeo d.i. Siva) eines Morgens einen enthaupteten Harri (d.i. von der niedrigsten Caste), den man zur Abwendung eines großen Unglücks hingerichtet hatte. Man weiß ferner, daß gewisse wilde Mahrattenstämme sich dieser Abscheulichkeit schuldig machen, und die schönsten Knaben und Mädchen wie Schlachtthiere nähren und mästen, um sie bey besondern Festen zu opfern. s. Maurice Antiq. V. 843.


6 Vergleiche die Anm. zu V. 40.


7 König, d.i. Rajah, Craufurd vergleicht die Rajahs mit dem Adel, welcher vormals mit seinen Gütern belehnt wurde. Daß die Könige, oder Rajahs verpflichtet sind, die Mangelleidenden Brahminen zu ernähren, versichert Roger. p. 39.


8 Man hat oben gesehen im Texte, daß die Hindus den einjahrigen Kindern das Haupthaar bis auf einen kleinen Schopf abscheren. Uebrigens beobachtet man dabey noch gewisse besondre Kleinigkeiten, welche jede Classe auszeichnen.


9 Ist im Cali nicht mehr gewöhnlich, siehe Allgemeine Anmerk. V. 2.


10 Dieses Register abergläubischer Possen kann man ansehnlich vermehren aus Sonnerat. I. aus der Miss. Dan. etc.


11 Herr Prof. Sprengel bemerkt sehr treffend im histor. Cal. daß das einsame Essen der Brahminen mit der traurigen Ungeselligkeit eines gewissen untrüglichen europäischer Bischofs zu vergleichen sey.


12 Vergl. zu II. 178.


13 Die sogenannten weißen Ameisen (termites Linn.) sind eins der bewundernswürdigsten, schädlichsten, aber wie man hier sieht, deswegen nichts desto weniger heilig gehaltene Insecten, (siehe Smeathman upon Termites. in Philos. Trans. Vol. 81.) welche schon die alten Schriftsteller, besonders Arrianus, als eine charakteristische Eigenheit Hindostans erwähnen. Wer hat nicht in Reisebeschreibungen von Coffern, Wänden, Decken gelesen u.s.w. welche diese Thiere in einer Nacht zerstören? Dies ist einer der Punkte die jeder Reisende reichlich auftischt, da man hingegen vergebens nach wichtigern Gegenständen fragt. vergl. Hennings. II. 511.


14 Nicht allein die sieben bereits erwähnten Flüsse, sondern auch jeder andere wird von dem Hindus für heilig, und der Sohn oder die Tochter irgend einer Gottheit gehalten s. Sketches. II. 63. siehe Glossar. unter Ganges.


15 Wiedergeboren werden die drey ersten Classen genannt wegen der Gayatri und des Zennars, siehe das zweyte Kapitel und X. 4. da hingegen der Sudra nur einmal geboren ist.


16 Ungeachtet des milden Himmelstrichs wird es doch zu weilen in der Himant (oder kalten Jahreszeit) im nördlichen Indien so kalt, daß mich ein achtungswürdiger Mann versichert hat, zu Patna Kohlenbecken gesehen zu haben. Wenn dies der Fall ist, leidet der gemeine Hindu ungemein, weil er sehr leicht bekleidet ist. Eben dies ist der Fall in China in derselben Breite.


17 Vergl. zu 142.


18 In den Travels E.A.A. II. p. 53. wird, wie in andern Büchern, behauptet, daß die Hindus beym Trinken nie das Gefäß mit den Lippen berührten. Darüber spottete einer meiner Bekannten geradehin und versicherte mich, daß dies nur geschähe, wenn die Leute auf der Straße bey den Männern welche Wasser in Schläuchen herumtragen und es verkaufen, sich zu trinken geben ließen. Die Sache ist nicht sehr wichtig, aber ich bemerke sie nur um eine andre Rüge desselben Mannes anzuführen, welcher in den gewöhnlichen Reisebeschreibungen von Indien die lächerlichsten Mißgriffe und die boshaftesten Verläumdungen wollte gefunden haben.


19 Daß die Hindus ihre öffentlichen Religionsceremonien an öffentlichen Festen mit Musik begehen, und daß sogar die berichtigen Bajaderen an der Küste von Malabar ausdrücklich dazu unterhalten werden, bedarf keiner weitern Erwähnung.


20 Die Töpfer, sagt Craufurd, treiben in Indien ein sehr einträgliches Handwerk, weil kein einziger Topf, Teller, Krug etc. zweymal gebraucht werden darf; ferner ist es wider die heiligen Gesetze von einem zerbrochnen Teller zu essen. Daher es unten von dem elenden Tschandala heißt, er sey so verrucht »daß er beständig aus keinen andern als zerbrochenen Gefäßen essen müsse.« Im übrigen hat der Arme den Ausweg des Gebrauchs der großen Baumblätter offen, um Unkosten zu verhüten, und der Reiche bedient sich häufig metallener Gefäße, welche nicht unrein werden.


21 Ein Freund versichert mich, daß man jetzt in Bengalen auf Kindern reite.


22 Vergl. §. 111. Alle Hindus lieben Oel und Ghi bey jeder Gelegenheit. s. Sonnerat.


23 Vergl. §. 33.


24 Dow erwähnt nicht weniger als achtzig Höllen p. 43. sagt aber, daß sie nur ein Popanz fürs Volk wären. p. 50. und in unsern Gesetzen VIII, 94. werden sie Alle in Eine geschmolzen. Vergl. Ezour Vedam. I. p. 123.


25 s. Glosser. unter Magha.


26 Halhed sagt in der Vorrede zu den Gentoogesetzen S. 18. daß die Tonhaltung im Lesen des Veda genau beobachtet werden müsse. Vergl. II.


27 Vergl. zu II. 19.


28 Vergl. zu II. 85.


29 In der Gita p. 149. und in Heetopades p. 28. kommt auch der Drache vor, welcher die Sonne oder den Mond verfinstert. Ich habe selbst im nördlichen China den abscheulichsten Lärm bey einer ähnlichen Gelegenheit mit angehört. Aber die Sache ist allgemein bekannt.


30 Die drey zuletzt genannten Zufälle ereignen sich oft, wie Sonnerat erzählt, weil die Brahminen sich in Ghi und Oel übernehmen.


31 Vergl. zu III. 185.


32 Die Kuh hat hier, wie an mehrern Stellen des Menu, einen größern Rang als der Brahmin, und die Heiligkeit derselben muß außerordentlich seyn, da sie selbst diesem erhabensten des Menschengeschlechts, wie es in unsrer Sastra heißt, vorgezogen wird. Indessen sind die Meynungen über die Ursachen der großen Verehrung dieses Thieres sehr verschieden. Man wird mir erlauben die anzuführen, welche mir am besten mit dem Religionssysteme der Hindus übereinzukommen scheint. Die vielen Formen, durch welche die Seelen wandern müssen, sind bereits erwähnt worden. Die vorletzte ist die der Ghoj oder Kuh, und Brahma hat befohlen, daß man sie für heilig halten soll, denn, sagt er, »sie soll den Gefallenen eine sehr leckere Nahrung gewähren, und ihnen einen Theil der Arbeit abnehmen, zu welcher ich sie verurtheilt habe, und deßwegen sollen sie nicht von dem Fleische der Ghoj essen«. u.s.w. S. Holwell II. 51. vergl. Anmerk. zu I. 81.


33 Seine erste Geburt scheint mir auf den vorhin berührten Zustand der Daityas zu zielen, ehe sie wider Brahma stritten und zur Strafe bekörpert wurden.


34 Da mir die Bedeutung des Wortes Parvan nicht deutlich ist, so kann ich auch nicht die besondern Feste bestimmen, die hier gemeynt sind.


35 Vergl. II. 29. ff.


36 Die Cisternen, Teiche, oder sogenannten Tanks (ein Portugiesisches Wort) sind bey den Tempeln und an de Häusern, Herbergen und Straßen häufig, wegen der den Hindus vorgeschriebenen Waschungen. Sie haben an den Seiten Treppen und sind, wie mir ein Bekannter sagt, sehr oft voller Crocodile, die den Badenden doch nicht nahe kommen, weil die Menge der Leute, das Geräusch etc. sie abhalten. Die mehresten füllt der Regen. Zwischen den Reißfeldern sind die Teiche ziemlich tief und weit, wegen der bekannten Wasserbedarfs der Reißes, besonders wenn kein Fluß in der Nähe ist.


37 Siehe Vaidya im Glossar.


38 Die öffentlichen Tänzerinnen, die sogenannten Bajaderes, oder Balladieres welche in den Dewuls (Pagoden) dienen, und wegen ihrer mannichfaltigen Künste berüchtigt sind, findet man weit seltner in Bengalen, wie mich ein Freund versichert, auf dessen Versicherung ich geneigt bin zu glauben, daß sich auch hierüber die Reisenden zu sehr unsre Leichtgläubigkeit zu Nutze gemacht haben.


39 Nehmlich dem gemeinen Glauben der Hindus zu folge, nachdem er vom Yama ist gerichtet worden. Denn gleich nach dem Tode wird die Seele nach Yamapur oder nach der Stadt des Yama versetzt und dort gerichtet. Von hier steigt sie entweder in den ersten Himmel Swerga, oder nach Narac in die Gegend der Schlangen; ist sie sehr böse gewesen, so muß sie wieder durch vegetabilische und mineralische Körper wandeln. S. Asiatic researches I. 239.


40 Vergl. XII. 24.

Quelle:
Hindu Gesetzbuch oder Menu's Verordnungen nach Cullucas Erläuterung. Weimar 1797, S. 118-161.
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