[246] Obgleich der jüdische Staat, wie ich ihn in dem vorigen Kapitel geschildert habe, für immer hätte bestehen können, so ist doch seine Nachahmung weder möglich noch räthlich. Denn wenn die Menschen ihr Recht auf Gott übertragen wollten, so müssten sie, wie die Juden, mit Gott einen ausdrücklichen Vertrag schliessen, wozu nicht blos die Erklärung der Uebertragenden, sondern auch Gottes nöthig wäre, auf den das Recht übertragen werden soll. Gott hat aber durch die Apostel offenbart, dass der Vertrag mit Gott nicht mehr mit Tinte oder auf steinernen Tafeln, sondern durch den Geist Gottes in die Herzen geschrieben werde. Ferner würde eine solche Staatsform nur für Die nützlich sein, welche für sich allein, ohne auswärtigen Verkehr leben und sich in ihre Grenzen einschliessen und von dem übrigen Erdkreise trennen wollten; nicht aber für Die, welche mit Anderen verkehren müssen. Deshalb kann diese Staatsform nur für sehr Wenige passen. Wenn sie indess auch nicht in Allem nachahmungswerth ist, so hat sie doch Vieles enthalten, was die Aufmerksamkeit verdient, und dessen Nachahmung vielleicht sehr zweckmässig ist. Da ich indess nicht absichtlich über den Staat handeln will, so lasse ich das Meiste davon unerwähnt und will nur das berühren, was in meine Aufgabe fällt. Dahin gehört, dass es nicht gegen das Reich Gottes streitet, wenn der Inhaber der höchsten Staatsgewalt gewählt wird; denn nachdem die Juden ihr Recht auf Gott übertragen hatten, übergaben sie dem Moses die höchste Staatsgewalt. Dieser allein hatte danach das Recht, die Gesetze im Namen Gottes zu erlassen und aufzuheben, die Religionsdiener zu wählen, Recht zu sprechen, zu lehren, zu strafen und Allen Alles unbeschränkt zu befehlen. Ferner erhellt, dass die Religionsdiener, obgleich sie die Ausleger der Gesetze[246] waren, doch nicht Recht sprechen, noch Jemand aus der Gemeinschaft ausschliessen konnten; dies stand nur den Richtern und den aus dem Volke erwählten Fürsten zu (Josua VI. 26, Richter XXI. 18 und 1. Sam. XIV. 20).
Neben diesem findet sich, wenn man auf die Erfolge und Erlebnisse der Juden achtet, noch mehreres Bemerkenswerthes. Erstens gab es bei ihnen keine Religionssekten vor der Zeit, wo die Hohenpriester im zweiten Reiche die Macht der Gesetzgebung und Verwaltung erlangt und zur Befestigung dieser Gewalt das Recht des Fürsten sich angemaasst hatten und Könige heissen wollten. Der Grund liegt auf der Hand. Im ersten Reiche konnten die Beschlüsse ihren Namen von keinem Hohenpriester haben, da er nicht das Recht der Gesetzgebung besass, sondern nur auf Befragen des Fürsten oder des Rathes die Antworten Gottes mitzutheilen hatte. Deshalb hatten sie keinen Anlass, etwas Neues zu beschliessen, sondern sie vertheidigten und verwalteten nur das Gewohnte und Hergebrachte. Nur wenn sie die Gesetze unverletzt erhielten, konnten sie ihre Freiheit selbst gegen den Willen der Fürsten aufrecht erhalten. Nachdem sie aber auch die Macht zur Leitung der Reichsgeschäfte und das fürstliche Recht zu dem Hohenpriesterthum hinzugenommen hatten, begann ihr Bestreben, in Religions- und sonstigen Angelegenheiten einen berühmten Namen sich zu machen, indem sie Alles mit priesterlicher Autorität entschieden und täglich Neuerungen in den Gebräuchen, in dem Glauben und sonst einführten, die ebenso heilig und gültig sein sollten wie die Gesetze Mosis. Dadurch versank die Religion in einen verderblichen Aberglauben, und der wahre Sinn und die Auslegung der Gesetze wurde verdorben. Dazu kam, dass die Hohenpriester in der Zeit, wo sie während der Wiederherstellung des Reichs sich den Weg zu der fürstlichen Gewalt bahnten, dem Volke Alles bewilligten, um es an sich zu ziehen; sie billigten die Handlungen der Menge, selbst wenn sie gottlos waren, und bequemten die Bibel ihren schlechten Sitten an. Malachias bezeugt dies ausdrücklich; nachdem er die Priester seiner Zeit gescholten und Verächter des Namens Gottes genannt hat, fährt er in seiner Züchtigung so fort: »Die Lippen des Hohenpriesters sind die Wächter der Wissenschaft, und das Gesetz wird aus ihrem[247] Munde verlangt, weil sie Abgesandte Gottes sind; Ihr aber seid vom Wege abgewichen und habt das Gesetz zu einem Schaden für Viele gemacht; Ihr habt den Vertrag Levi gebrochen, sagt der Gott der Heerschaaren.« So fährt er fort, sie anzuklagen, dass sie die Gesetze willkürlich auslegten und nur auf die Personen, aber nicht auf Gott achteten. Es ist gewiss, dass die Hohenpriester dies nie so vorsichtig ausführen konnten, dass nicht die Klügeren es bemerkt hätten. Deshalb behaupteten diese mit zunehmender Kühnheit, dass nur die geschriebenen Gesetze befolgt zu werden brauchten, und dass die Beschlüsse, welche die getäuschten Pharisäer, die nach des Josephus Alterthümer meist aus niedrigem Volke bestanden, die Ueberlieferung der Väter nannten, nicht befolgt zu werden brauchten. Wie dem auch sei, so ist gewiss, dass die Schmeichelei der Hohenpriester, die Verderbniss der Religion und Gesetze und das unglaubliche Anwachsen dieser Uebel viel und häufig Anlass zu Zank und Streit gegeben haben, welcher nicht beigelegt werden konnte. Denn wenn die Menschen in der Hitze des Aberglaubens und die eine Seite unter Beistand der Obrigkeit zu streiten beginnen, so ist die Beruhigung unmöglich und die Spaltung in Sekten unvermeidlich.
Zweitens ist es merkwürdig, dass die Propheten, also einzelne Menschen, durch ihr freies Tadeln, Schelten und ihre Vorhaltungen die Menschen mehr erbittert als gebessert haben; da sie doch, wenn die Könige sie ermahnten oder züchtigten, leicht nachgaben. Die Propheten wurden selbst frommen Königen unerträglich wegen ihrer Macht, mit der sie über Alles urtheilten, ob es mit Recht oder unrecht geschehen sei, und selbst die Könige züchtigten, wenn sie bei einem öffentlichen oder privaten Unternehmen gegen ihren Ausspruch beharrten. Der König Asa, welcher nach dem Zeugniss der Bibel fromm regiert hat, schickte den Propheten Ananias zu einem Bäcker (2. Chronik XVI.), weil Ananias ihn wegen eines mit dem König von Armenien geschlossenen Vertrages offen zu tadeln und zu schelten wagte. Auch sonst findet man Beispiele, welche zeigen, dass die Religion von dieser Freiheit mehr Schaden als Vortheil gehabt hat, wobei ich gar nicht erwähnen will, dass aus diesen Aussprüchen der Propheten grosse Kriege entstanden sind.
[248] Drittens ist auch bemerkenswerth, dass in der Zeit, wo das Volk die Herrschaft hatte, nur ein Bürgerkrieg stattgefunden hat, der aber völlig gestillt wurde, und bei dem die Sieger die Besiegten so mild behandelten, dass sie dieselben in deren alte Würden und Macht wieder einsetzten. Als aber das Volk, was an Könige nicht gewöhnt war, die erste Verfassung in eine Monarchie umänderte, nahmen die Bürgerkriege kein Ende, und die Schlachten wurden so grausam, dass es allen Glauben übersteigt; denn in einer Schlacht sind, was beinahe unglaublich ist, 50,000 Israeliten von den Juden getödtet worden, und in einem anderen tödteten die Israeliten viele Juden, deren Anzahl die Bibel nicht angiebt, nahmen den König gefangen, zerstörten die Mauern von Jerusalem, beraubten selbst den Tempel, um ihren maasslosen Zorn zu bekunden, und legten erst die Waffen nieder, als sie, beladen mit einer ungeheuren, ihren Brüdern abgenommenen Beute, gesättigt im Blute, nach Empfang von Geisseln, dem Könige nur ein ganz verwüstetes Land gelassen hatten, wobei sie nicht auf die Treue, sondern auf die Ohnmacht der Juden sich verliessen. Denn nach wenigen Jahren begann, als die Juden sich etwas erholt hatten, ein neuer Kampf, in dem die Israeliten wieder Sieger blieben; da schlachteten sie 120,000 Juden, führten über 200,000 Weiber und Kinder als Gefangene fort und machten nochmals grosse Beute. Durch solche und andere Kämpfe, die in der Geschichte nur kurz erwähnt sind, erschöpft, wurden die Juden zuletzt die Beute ihrer Feinde. – Selbst wenn man die Zeiten des tiefen Friedens betrachtet, zeigt sich ein grosser Unterschied gegen die Zeit vor den Königen, wo sie oft 40 Jahre, und einmal, was kaum glaublich ist, 80 Jahre ohne äusseren Krieg und innere Unruhen verbracht haben. Nachdem aber die Könige zur Herrschaft gekommen waren, wurden die Kriege nicht mehr wie früher um des Friedens und der Freiheit willen geführt, die Zeit Salomo's ausgenommen, dessen Tugend, die Weisheit nämlich, besser im Frieden als im Kriege sich zeigen konnte. Da begann eine verderbliche Herrschsucht, welche den Meisten ihren Weg zur Herrschaft zu einem blutigen machte. Auch die Gesetze wurden während der Volksherrschaft unverderbt erhalten und beharrlicher befolgt; denn vor den Königen gab es nur[249] wenig Propheten, die das Volk ermahnten, aber nach der Königswahl standen viele zugleich auf. So befreite Habadias deren hundert vom Tode und versteckte sie, damit sie nicht mit den Uebrigen getödtet würden. Auch findet sich nicht, dass das Volk früher von falschen Propheten betrogen worden ist, als nach Einsetzung der Könige, denen sie meistens zustimmten. Dazu kommt, dass der Sinn des Volkes je nach den Umständen bald stolz, bald demüthig war, und es im Unglück sich leicht besserte und zu Gott wendete, die Gesetze herstellte und sich so aus allen Gefahren heraushalf; dagegen war der Sinn der Könige immer stolz; sie konnten ohne Schande nicht nachgeben und hielten so hartnäckig an ihren Fehlern fest, bis der Staat völlig zu Grunde ging.
Daraus ergiebt sich deutlich, 1) wie gefährlich es für die Religion und den Staat ist, den Priestern ein Recht auf Gesetzgebung oder Reichsverwaltung einzuräumen; vielmehr bleibt Alles beständiger, wenn man die Priester so hält, dass sie nur auf Befragen ihre Meinung äussern dürfen, und bis dahin nur das lehren und üben, was hergebracht und im Gebrauche ist; 2) wie gefährlich es ist, rein spekulative Fragen in das göttliche Recht zu ziehen und Gesetze über streitige Ansichten zu erlassen; denn die Herrschaft ist da am gewaltsamsten, wo Meinungen, zu denen Jeder berechtigt ist, und denen er nicht entsagen kann, für ein Verbrechen gelten. Selbst der Zorn des grossen Haufens herrscht da am meisten, wo solches geschieht; denn Pilatus liess nur, um den Zorn der Pharisäer zu beschwichtigen, Christus hinrichten, obgleich er ihn für unschuldig hielt. Auch die Pharisäer begannen die Religionsstreitigkeiten und die Anklagen gegen die Sadducäer wegen Gottlosigkeit nur, um die Reichen aus ihren Würden zu vertreiben. Nach diesem Beispiele der Pharisäer wurden die Schlachten und die Heuchler von der gleichen Leidenschaft erfasst, die sie Eifer für Gottes Recht nannten; überall verfolgten sie die durch Frömmigkeit ausgezeichneten und durch Tugend bekannten und deshalb der Menge verhassten Männer; sie verurtheilten öffentlich deren Meinungen und entzündeten den Zorn der wilden Menge gegen sie. Diese dreiste Ausgelassenheit, die sich den Mantel der Religion umhängt, kann nicht leicht aufgehalten werden, namentlich wenn die Staatsgewalten[250] eine Religionssekte einführen, die sie nicht begründet haben. Dann gelten sie nicht als Ausleger des göttlichen Rechtes, sondern als Sektirer, und sie müssen die Lehrer der Sekte als die Ausleger des göttlichen Rechts anerkennen. Dann pflegt das Ansehn der Obrigkeit hierin bei der Menge zu sinken, und das Ansehn der Lehrer steigt um so mehr; man meint dann, dass auch die Könige deren Auslegungen anerkennen müssen. Um dieses Uebel zu vermeiden, giebt es für den Staat kein besseres Mittel, als Frömmigkeit und Religionsdienst nur in die Werke zu setzen, d.h. nur in die Ausübung der Liebe und Gerechtigkeit, und im Uebrigen Jedem seine Meinung frei zu lassen. Doch hierüber werde ich nachher ausführlich sprechen.
3) erhellt, wie nöthig es für den Staat und die Religion ist, dass der höchsten Staatsgewalt die Entscheidung über Recht und Unrecht zustehe. Denn wenn dieses Recht, über die Thaten zu entscheiden, selbst den göttlichen Propheten nur zum grossen Schaden des Reiches und der Religion eingeräumt werden konnte, so kann es noch weniger solchen eingeräumt werden, die weder das Kommende vorhersagen, noch Wunder verrichten können. Auch hierüber werde ich im Folgenden noch besonders handeln.
4) endlich erhellt, wie verderblich es für ein Volk, was an Könige nicht gewöhnt war und schon Gesetze hatte, wurde, dass sie die Monarchie wählten. Denn das Volk konnte eine solche Herrschaft nicht ertragen, und ebenso mochte die königliche Macht die Gesetze und die Rechte des Volkes nicht, welche von geringeren Gewalten eingesetzt waren. Noch weniger waren sie bereit, diese Rechte zu vertheidigen, da bei deren Einrichtung keine Rücksicht auf den König, sondern nur auf das Volk oder den Rath, welche die Herrschaft zu besitzen meinten, genommen werden konnte; hätte daher der König die alten Rechte des Volkes vertheidigt, so hätte er mehr der Knecht wie der Herr geschienen. Deshalb wird ein neuer Monarch mit grossem Eifer suchen, neue Gesetze zu geben und die Rechte des Landes in seinem Interesse zu ändern und das Volk so zu stellen, dass es den Königen nicht ebenso leicht ihre Würde nehmen wie geben kann.[251]
Allein es ist nicht minder gefährlich, einen Monarchen zu beseitigen, wenn es auch auf alle Weise feststeht, dass er ein Tyrann ist. Denn ein an die königliche Herrschaft gewöhntes und nur durch diese gezügeltes Volk wird einen Geringeren verachten und verspotten. Beseitigt es deshalb den Einen, so muss es, wie sonst die Propheten, einen Anderen an dessen Stelle setzen, der nicht freiwillig, sondern aus Noth Tyrann sein wird. Denn soll er, wenn die von dem Königsmord noch blutigen Hände der Bürger und der Vatermord als eine gute That gefeiert werden, glauben, es sei blos geschehen, um nur an diesem Einen ein Beispiel aufzustellen? Fürwahr, will er König sein und das Volk nicht als Richter des Königs und als seinen Herrn anerkennen, und will er nicht blos bittweise regieren, so muss er den Tod seines Vorgängers rächen und um seinetwillen ein Beispiel geben, damit das Volk eine solche That nicht noch einmal zu vollbringen wage. Nun kann aber der Mord des Tyrannen durch den Tod von Bürgern nicht wohl gerächt werden, ohne die Sache des früheren Tyrannen zugleich in Schutz zu nehmen und seine Thaten zu billigen, und so wird er nothwendig in alle Fusstapfen desselben treten. Daher kommt es, dass ein Volk zwar den Tyrannen oft wechseln, aber niemals beseitigen und die monarchische Staatsform in eine andere umwandeln kann. Das englische Volk hat ein verhängnissvolles Beispiel dazu geliefert. Es suchte nach Gründen, den Monarchen mit dem Schein Rechtens zu beseitigen; allein nachdem dies geschehen war, konnte es nichts weniger als die Staatsform verändern, vielmehr gelangte es nach vielem Blutvergiessen nur dahin, dass der neue Monarch einen anderen Titel bekam, als wenn der ganze Streit nur den Titel betroffen hätte, und dieser konnte sich nur dadurch erhalten, dass er die königliche Nachkommenschaft ganz vernichtete, die Freunde des Königs und die einer solchen nur Verdächtigen tödtete und die Musse des Friedens, die allen Gerüchten Glauben schenkt, durch Krieg vertrieb, damit die Menge durch die Neuerungen beschäftigt wurde, und die Gedanken von dem Königsmord auf Anderes gewendet wurden. So bemerkte das Volk erst spät, dass es für das Wohl des Vaterlandes nichts gethan, als das Recht des gesetzmässigen Königs verletzt und alle Angelegenheiten in eine schlimmere Lage[252] gebracht hatte. Deshalb beschloss es, sobald es anging, den gethanen Schritt zurückzuthun, und es ruhte nicht, bis Alles wieder in den alten Stand gebracht war.
Vielleicht entgegnet man, auf das Beispiel des Römischen Volkes gestützt, dass das Volk leicht einen Tyrannen beseitigen könne; allein ich glaube, dies Beispiel bestätigt eher meine Ansicht. Allerdings konnte das Römische Volk einen Tyrannen viel leichter beseitigen und die Staatsform ändern, weil das Recht, den König und dessen Nachfolger zu wählen, dem Volke zustand, und weil es sich noch nicht an den Gehorsam unter Könige gewohnt hatte; es war aus aufrührerischen und verbrecherischen Menschen zusammengesetzt, und von sechs Königen, die es vorher gehabt, hatte es drei ermordet; allein dennoch geschah nichts weiter, als dass es statt eines Tyrannen mehrere erwählte, welche es immer in äusserliche oder innerliche Kriege jämmerlich verwickelten, bis endlich die Herrschaft wieder auf einen Monarchen kam, der, wie in England, nur den Samen gewechselt hatte. Was die Stände in Holland anlangt, so haben diese, so viel ich weiss, nie Könige gehabt, sondern Grafen, auf welche nie die Staatsgewalt übertragen worden ist. Denn die hochmögenden Stände von Holland thun in einer von ihnen zur Zeit des Grafen von Leicester erlassenen Erklärung kund, dass sie sich ihr Rocht, diese Grafen an ihre Pflicht zu erinnern, immer vorbehalten, und dass sie die Macht sich vorbehalten, dieses Recht und die Freiheiten der Bürger zu vertheidigen und sich an ihnen, wenn sie in Tyrannen ausarten sollten, zu rächen und so sie in Zaum zu halten, dass sie ohne Zustimmung und Bewilligung der Stände nichts vermöchten. Danach ist die höchste Staatsgewalt immer bei den Ständen gewesen, und nur der letzte Graf hat sie für sich zu erlangen versucht. Deshalb kann man nicht sagen, dass sie von ihm abgefallen wären; denn sie haben nur den alten, beinahe verlorenen Zustand wieder hergestellt.
Diese Beispiele bestätigen, was ich gesagt habe, dass die Verfassung eines Reiches nothwendig festzuhalten ist und ohne Gefahr des gänzlichen Unterganges desselben nicht geändert werden kann. Dies ist es, was darzulegen mir hier der Mühe werth erschienen ist.[253]
Buchempfehlung
Der 1890 erschienene Roman erzählt die Geschichte der Maria Wolfsberg, deren Vater sie nötigt, einen anderen Mann als den, den sie liebt, zu heiraten. Liebe, Schuld und Wahrheit in Wien gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
140 Seiten, 7.80 Euro
Buchempfehlung
Biedermeier - das klingt in heutigen Ohren nach langweiligem Spießertum, nach geschmacklosen rosa Teetässchen in Wohnzimmern, die aussehen wie Puppenstuben und in denen es irgendwie nach »Omma« riecht. Zu Recht. Aber nicht nur. Biedermeier ist auch die Zeit einer zarten Literatur der Flucht ins Idyll, des Rückzuges ins private Glück und der Tugenden. Die Menschen im Europa nach Napoleon hatten die Nase voll von großen neuen Ideen, das aufstrebende Bürgertum forderte und entwickelte eine eigene Kunst und Kultur für sich, die unabhängig von feudaler Großmannssucht bestehen sollte. Michael Holzinger hat für den zweiten Band sieben weitere Meistererzählungen ausgewählt.
432 Seiten, 19.80 Euro