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Patent

Patent [Pierer-1857]

... ) ein offener Brief , etwas zu beglaubigen; 2 ) obrigkeitliche schriftliche Bekanntmachung einer wichtigen Sache durch ... ... Ausländer , wenn sie die Artikel im Inlande verfertigen. Der Bewerber muß beglaubigen, daß er binnen drei Monaten das P. nehmen u. die ...

Lexikoneintrag zu »Patent«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 739-742.
Fidemiren

Fidemiren [Pierer-1857]

Fidemiren (v. lat.), beglaubigen, geschieht bei Protokollführungen dadurch, daß, wenn nach beendigter Verhandlung das Protokoll vorgelesen u. als richtig anerkannt worden ist, dieß der verpflichtete Protokollführer am Schlusse ausdrücklich bemerckt u. mit seines Namens Unterschrift bekräftigt.

Lexikoneintrag zu »Fidemiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 262.
Verificiren

Verificiren [Pierer-1857]

Verificiren (v. lat.), 1) beglaubigen, die Richtigkeit darthun, die Echtheit einer Urkunde , einer Rechnung bezeugen; 2) berichtigen. Verification , Beglaubigung, Beurkundung, Erweis, Berichtigung.

Lexikoneintrag zu »Verificiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 478.
Accreditiren

Accreditiren [Pierer-1857]

Accreditiren (v. lat.), 1 ) Einen bei Andern beglaubigen u. dessen Handlung nach dem Maße der gegebenen Vollmacht zu vertreten versprechen. Das darüber ausgestellte Schreiben an den Andern heißt Accreditiv. Daher Accreditirter Minister , Bevollmächtigter an einem fremden ...

Lexikoneintrag zu »Accreditiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 74.
Instrumentiren

Instrumentiren [Pierer-1857]

Instrumentiren (v. lat.), 1 ) Töne, welche zusammen eine Musik bilden sollen, unter die verschiedenen Instrumente vertheilen; daher Instrumentation , so v.w. Besetzung 3); 2 ) durch öffentliche Urkunde beglaubigen.

Lexikoneintrag zu »Instrumentiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 940.
Visiren

Visiren [Pierer-1857]

Visiren (v. lat.), 1) genau sehen; 2) das Auge des Schützen , die Kimme des Visirs , das ... ... den Regeln der Heraldik beschreiben; 8) einen Paß durchsehen u. beglaubigen, s. Visirung .

Lexikoneintrag zu »Visiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 619.
Protokoll

Protokoll [Pierer-1857]

Protokoll (v. gr.), 1 ) ursprünglich die am Rande ... ... Weise , wie die des P-s selbst, durch Unterschrift des Protokollanten zu beglaubigen. Ein äußerlich fehlerfreies P. hat als öffentliche Urkunde die Vermuthung für ...

Lexikoneintrag zu »Protokoll«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 647-648.
Notarĭus

Notarĭus [Pierer-1857]

Notarĭus (lat.), 1 ) ein Geschwindschreiber, da sie mit ... ... hauptsächlich in Verfertigung von Contracten u. Errichtungen letztwilliger Verordnungen , Vollmachten zu beglaubigen, gerichtlich zu versiegeln, Inventarien zu verfassen, Protestationen (vorzüglich bei Wechselprotesten ...

Lexikoneintrag zu »Notarĭus«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 134-135.
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