... in denen der Lauf der Genehmigung mit Ablieferung der jeweilig letzten Linie an den Unternehmer in Kraft trat. In der Reihenfolge der Ablieferung fallen die Abschnitte nach Ablauf der bezeichneten Frist von 35 Jahren der Stadt anheim; der Unternehmer behält indessen den Betrieb des Gesamtnetzes bis zum ... ... Tages gültig bleiben. Ferner ist festgesetzt, daß der Unternehmer von jeder ausgegebenen Fahrkarte eine Abgabe an ...
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn (1039∙32 km ), im Königreich Preußen ( ... ... Verkehr von Berlin nach dem Westen zu gewinnen und in den Berlin-Hamburger und Berlin-Bremer Verkehr eintreten zu können, baute die M. laut Konzession vom 12. Juni ...
... Einheitlichkeit machte sich bei der Mobilmachung sehr störend bemerkbar, doch hat außer der durch die Verfassung gegebenen Handhabe auch die Zusammenfassung ... ... Bestimmung, daß bei der Genehmigung einer Kleinbahn die Verpflichtungen festzusetzen sind, denen der Unternehmer im Interesse der Landesverteidigung zu genügen hat. Die Bestimmungen der Militäreisenbahnordnung finden ...
Technische Einheit im Eisenbahnwesen (technical standards in railway matters; unité ... ... II, Bauart der Eisenbahnfahrzeuge, erstrecken sich auf folgende Gegenstände: § 1. Allgemeine Bemerkungen über Zulässigkeit und Einstellung der Fahrzeuge und über die Gültigkeit der nachstehend angegebenen größten ...
Künstlerische Gestaltung der Eisenbahn, die Anpassung der Eisenbahnbauten, Betriebsmittel u ... ... großer Städte sind es ihre kubische Ausdehnung, ihre durch große Fenster und Tore sich bemerkbar machenden Räume und meist auch die sichtbaren Formen der Gleishallen, die ihnen das ...
Vorwort und Nachwort. Dem Herausgeber der zweiten Auflage der Enzyklopädie des Eisenbahnwesens ... ... habe, der ihn bei der Redaktion unterstützen werde. »Frohen Mutes beginne ich«, so bemerkt er am Schluß, »die große Arbeit, beseelt von dem Bestreben, dem Interesse ...
Verzeichnis der Mitarbeiter Bd. 6 Alter, Oberbaurat im Eisenbahnministerium, ... ... im Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, Berlin Leibbrand, Geheimrat, Sigmaringen Lemercier, Generalsekretär der Französischen Ostbahnen, Paris Leon, Dr.-Ing., Privatdozent an ...
Verzeichnis der Mitarbeiter Bd. 5 Alter, Oberbaurat im Eisenbahnministerium, ... ... Geh. Oberregierungsrat, Vortragender Rat im Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, Berlin Lemercier, Generalsekretär der Französischen Ostbahnen, Paris v.d. Leyen, Dr., ...
Verzeichnis der Mitarbeiter Bd. 4 Alter, Oberbaurat im Eisenbahnministerium, ... ... Geh. Oberregierungsrat. Vortragender Rat im Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, Berlin Lemercier, Generalsekretär der Französischen Ostbahnen, Paris v.d. Leyen, Dr., ...
Verzeichnis der Mitarbeiter Bd. 3 Alter, Baurat im Eisenbahnministerium , ... ... Geh. Regierungsrat. Vortragender Rat im Reichsamt für die Verwaltung der Reichsbahnen, Berlin Lemercier, Generalsekretär der Französischen Ostbahnen, Paris v.d. Leyen, Dr., ...
Verzeichnis der Mitarbeiter Bd. 2 Alter, Baurat im Eisenbahnministerium, ... ... Dr., Geh. Regierungsrat. Vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Berlin Lemercier, Generalsekretär der Französischen Ostbahnen, Paris v.d. Leyen, Dr., ...
Verzeichnis der Mitarbeiter Bd. 1 Alter, Baurat im Eisenbahnministerium, ... ... Dr., Geh. Regierungsrat. Vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Berlin Lemercier, Generalsekretär der Französischen Ostbahnen, Paris v. d. Leyen, Dr., ...
... über Oberhausen, die die niederländische Rheinbahn über Emmerich beherrschte. Auch die Lüttich-Limburg-Linie, für die eine hohe Miete zu ... ... 65∙441. Die Hauptverkehrslinien der N. sind: Amsterdam-Rotterdam-Haag-Utrecht Emmerich (Deutschland). Amsterdam-Rotterdam-Rosendaal-Esschen (Belgien und Frankreich). Boxtel ...
... enthalten. Dort sind bei den einzelnen U. auch noch weitere erläuternde Bemerkungen, wie auch die von den einzelnen Bahnen aufgestellten Normen für die Breiteneinschränkungen ... ... VDEV. herausgegebenen Grz., daß alle festen Teile dieser Fahrzeuge, mit Ausnahme von Stromabnehmern, bei Mittelstellung im geraden Gleis von 100 ...