Abdrücken, Ablaufen oder Abstoßen

[3] Abdrücken, Ablaufen oder Abstoßen der Wagen (to push, pushing off the wagons [cars]; pousser un wagon sur le dos d'âne, lancé d'un wagon; spingere i carri a schiena d'asino, spingere o slanciare i carri). Zur Erzielung eines wirtschaftlichen Betriebs müssen rückläufige Bewegungen der Verschiebelokomotive oder der mit ihr verbundenen Wagen nach Möglichkeit vermieden werden. Dieser Forderung wird am meisten entsprochen durch das Abdrücken oder Ablaufen der Wagen unter Benutzung eines geneigt angelegten Gleises (Ablaufberg (s.d.), Eselsrücken) und in geringerem Maße durch das Abstoßen der Wagen durch die Verschiebelokomotive. Die auf die eine oder andere Weise in Bewegung gesetzten Wagen laufen mit eigener Kraft in die zu ihrer Aufnahme bestimmten Bahnhofsgleise. – Das Abdrücken und Abstoßen setzt voraus, daß für das Aufhalten der Wagen durch Bremsbedienung, Auflegen von Hemmschuhen, ausnahmsweise auch durch Anwendung von Bremsknütteln Fürsorge getroffen ist. – Für das A. sind in den Vorschriften für den Verschiebedienst (s.d.) besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen. Für gewisse Fälle, wie z.B. für Wagen, die mit Personen besetzt, mit Pferden, lebendem Vieh, leicht zerbrechlichen oder explosiven Gütern beladen sind, ist das Abstoßen in der Regel gänzlich untersagt, solche Wagen müssen daher durch die Verschiebelokomotive bis an Ort und Stelle gebracht werden. In Stationen, an die Strecken mit größeren Gefällen angrenzen, ist das Abstoßen verboten oder nur bedingungsweise gestattet.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 3.
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