Abfertigungsfrist

[15] Abfertigungsfrist, (Expeditionsfrist) (term of expedition; délai d'expédition; termine di spedizione) der Teil der Lieferfrist, der für die Abfertigung der Güter auf den Versand- und Bestimmungsstationen angesetzt ist; er beträgt nach dem gegenwärtigen Betriebsreglement in Österreich, Ungarn und Deutschland, sowie ferner nach dem Transportreglement der Schweiz und auch dem Internationalen Übereinkommen für den Eisenbahnfrachtverkehr für Eilgüter einen Tag, für Frachtgüter zwei Tage. In Deutschland, Österreich und Ungarn wird bei der[15] Berechnung der Lieferfrist von Sendungen lebender Tiere keine A. berechnet (s. Lieferfristen).

In Italien ist ein anderer Maßstab genommen. Für Eilgüter bis zu 50 kg wird keine, für schwerere Eilgüter eine A. von 18 Stunden berechnet. Für Frachtgüter beträgt sie 24 Stunden für die größeren und 36 Stunden für die kleineren Stationen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 15-16.
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