[16] Abfertigungsgebühren (Expeditionsgebühren) (expedition dues; taux d'expédition; tasse di spedizione), diejenigen tarifmäßigen Nebengebühren, welche die Bestimmung haben, den Eisenbahnen eine Vergütung für die von der Länge des Beförderungswegs mehr oder weniger unabhängigen und mit einer jeden Expedition von Gütern in höherem oder minderem Grad notwendig verbundenen Leistungen und Haftungsverbindlichkeiten zu gewähren. In Österreich-Ungarn ist an Stelle der Bezeichnung A. die Bezeichnung »Manipulationsgebühren« üblich. Die A. sind in der Regel für alle Entfernungen gleich. Doch kommen auch A. vor, welche nach bestimmten Entfernungsstufen zunehmen; dies ist insbesondere der Fall bei den A. der deutschen Gütertarife und bei einzelnen Tarifklassen der belgischen Staatsbahnen (s. Gütertarife).