[16] Abfertigungspersonal (Expeditionspersonal) (expedition personal; personnel pour l'expédition des marchandises; personale del servizio di spedizione) das teils aus Beamten, teils aus deren Gehilfen bestehende Personal, das in den Bahnhöfen ständig mit der Besorgung der Abfertigung von Personen und Gütern beschäftigt ist. Während in ganz kleinen Stationen dasselbe Personal mit der Abfertigung der Personen und der Güter betraut sein kann, ist in mittleren und größeren Stationen eine Arbeitsteilung erforderlich, die ein besonderes Personal für den Personendienst, für den Gepäckdienst und für den Güterdienst nötig macht.
Alle beteiligten Beamten, Gehilfen (Unterbeamten etc.) und Arbeiter einer Abfertigungsstelle sind für die richtige Ausführung des ihnen zugewiesenen Dienstes verantwortlich, sie müssen mit allen ihren Dienst betreffenden Vorschriften genau vertraut sein. Der Vorstand der Abfertigungsstelle hat insbesondere dafür zu sorgen, daß die notwendigen Arbeitskräfte vorhanden sind und hat erforderlichenfalls bei der vorgesetzten Dienststelle eine entsprechende Vermehrung zu beantragen, anderseits hat er überflüssige Beamte, Gehilfen und Arbeiter zur Verfügung zu stellen. Dem Vorstand der Abfertigungsstelle obliegt die Überwachung der gesamten Geschäftsführung der ihm unterstellten Abfertigungsstelle. Der Vorstand hat auch dafür zu sorgen, daß die in Gebrauch befindlichen Wägevorrichtungen, Gepäckkarren, Aufzüge (Fahrstühle) u.s.w. in Ordnung sind; er hat die Ausführung des Rollfuhrdienstes zu überwachen. Dem Vorstand der Abfertigungsstelle obliegt ferner die Sorge für die Sicherheit der in Gewahrsam der Eisenbahn befindlichen Gepäckstücke und Güter.