Abfertigungszeiten

[17] Abfertigungszeiten (Expeditionszeiten) (hours for expedition; horaire pour les expéditions; orario per le spedizioni) im engeren Sinn jene Tagesstunden, zu denen die Güterabfertigungsstellen zur Annahme und Abgabe der Güter geöffnet sein müssen, und innerhalb der die Absender die Güter aufzuliefern und zu verladen, die Empfänger die angekommenen Güter abzunehmen und zu entladen haben.

Die A., auch Dienststunden genannt, werden von der Eisenbahnverwaltung festgesetzt und durch Anschlag an den Kassen, in den Zugängen zu den Güterhallen u.s.w. bekanntgemacht Der innere Dienst der Eisenbahn wird durch die A. nicht beschränkt. In der Regel sind die Güterabfertigungsstellen an Wochentagen von 6 Uhr früh (im Winter von 7 Uhr früh) bis 12 Uhr mittags und von 1/2 1 Uhr nachmittags bis 6 Uhr abends geöffnet. An Sonn- und Festtagen wird im allgemeinen nur Eilgut, nicht aber auch Frachtgut angenommen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 17.
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