[30] Aborte in Gebäuden (Bedürfnisanstalten) (water-closets; lieux d'aisance; latrine, cessi), Anlagen zur Aufnahme der menschlichen Auswurfstoffe. A. sind überall da notwendig, wo Bahnbedienstete wohnen, wo sie und die sonstigen mit der Beförderung der Güter betrauten Angestellten beschäftigt sind und wo Reisende verkehren, also bei Wohn-, Dienst-, Verwaltungs-, Empfangsgebäuden, Werkstätten, Bahnsteigen u.s.w.
Über die A. in den Personen- und Gepäckwagen s. A. in Eisenbahnwagen.
Die Abortanlagen werden in den Gebäuden selbst oder in Anbauten oder freistehend in besonderen Bauten untergebracht. In allen Fällen ist für unmittelbare, reichliche Lichtzuführung, möglichste Geruchlosigkeit und ausreichende Lüftung zu sorgen. Es empfiehlt sich, vor dem Abortraum einen seitlich offenen oder wenigstens gut lüftbaren Vorraum anzulegen. Ist dies nicht möglich, so sind wenigstens Schutzwände anzuordnen, die den Einblick in den A. hindern. Im Vorraum ordnet man beim Vorhandensein von Wasserleitung zweckmäßig einen Zapfhahn mit Waschbecken an, der eine Schlauchverschraubung erhält, um den Fußboden gründlich abspülen und säubern zu können.
Die A. für Wohnungen sind möglichst nach der Nord- oder Ostseite so anzulegen, daß jede von ihnen ihren eigenen A. erhält, der vom Flur oder von der Küche mittels balkonartiger oder lüftbarer Vorräume zugänglich ist. Die vielfach übliche Anordnung der A. auf den Treppenabsätzen ist wegen der damit verbundenen großen Mißstände grundsätzlich zu vermeiden. Bei ländlichen Verhältnissen werden die A. häufig in Anbauten an die Stallgebäude auf dem Hofe gelegt.
Bei den A. für Bedienstete an ihrer Arbeitsstelle ist zu unterscheiden, ob es sich um eine größere oder kleinere Zahl von Beamten und Arbeitern handelt. Bei Werkstätten finden sich oft ausgedehnte Anlagen. Auf größeren Verschiebe- und Abstellbahnhöfen ordnet man um weite Wege zu vermeiden mehrere mittelgroße Anlagen an. In einzelnen Fällen, z.B. in Güterabfertigungs-, Stationsdienst-, Empfangsgebäuden kommt die Anlage getrennter A. für die weiblichen Angestellten in Frage, ebenso eine Scheidung in A. für Beamte und in solche für Arbeiter, Kutscher, Gasthofbedienstete u.s.w.
Die A. für Reisende auf den Bahnhöfen werden in der Regel, von großen Anlagen und besonderen Verhältnissen abgesehen, in freistehenden Gebäuden untergebracht und in kürzester Verbindung mit den Warteräumen angeordnet. Liegen die Warteräume innerhalb der Bahnsteigsperre, so werden auch die A. in die Absperrung einbezogen, was nicht der Fall ist, wenn die Warteräume außerhalb der Sperre liegen. Nur ausnahmsweise sind im ersteren Falle außerhalb, im zweiten innerhalb der Sperre liegende weitere A. erforderlich. Die Lage innerhalb der Sperre ist im allgemeinen zweckmäßiger, weil die A. hier nicht dem allgemeinen Verkehr freigegeben sind und daher kleiner bemessen werden können, auch die Unterhaltungskosten geringer sind.
Die »T. V.« bestimmen im § 50: »Es ist dafür zu sorgen, daß die A. von den Warteräumen aus[30] rasch und ungehindert erreicht werden können; sie sind mit weithin sichtbarer Bezeichnung zu versehen. Wasserspülung der A. und sonstige Vorkehrungen, die ihre Geruchlosigkeit sichern, werden dringend empfohlen. Für größere Stationen wird eine überdeckte Verbindung der A. mit dem Empfangsgebäude und den Bahnsteigen empfohlen.«
Bei Bahnhöfen mit Zwischenbahnsteigen sind bei stärkerem Verkehr in der Regel auf jedem Bahnsteige A. einzurichten. Es empfiehlt sich, sie mit den Unter- oder Überbauten der Zugangstreppen in Zusammenhang zu bringen. Auf größeren Bahnhöfen ist die Vereinigung mit Waschräumen häufig zweckmäßig (Abb. 34). Die A. für Männer und Frauen werden durch bis zur Decke reichende, möglichst gemauerte Zwischenwände getrennt und an verschiedenen Seiten zugänglich gemacht (Abb. 35). Die kleinsten Abortgebäude bestehen aus zwei Urinierständen und einem Sitz für Männer, einem für Frauen und einem für Beamte. Man kann für 50 bis 100 Reisende täglich einen Abortsitz und zwei Pissoirstände für Männer und einen Abortsitz für Frauen rechnen.
Die A. bestehen aus den Pissoirständen, den Abortzellen, der Aborteinrichtung mit den Abfallrohren und den Sammelbehältern oder der Fortschwemmeinrichtung der Auswurfstoffe.
Die Pissoire werden meist nur für Männer angelegt, doch hat man bei großem Massenverkehr, an dem das weibliche Geschlecht wesentlich beteiligt ist, auch Frauenpissoire ohne Sitze eingerichtet, z.B. auf dem Südfriedhof in Leipzig, bei denen die Fußböden als Zementtröge mit eiserner Gitterüberdeckung ausgebildet sind. Die Pissoirstände sind zum Schutz gegen Niederschläge zu überdecken. Ihre Tiefe beträgt bei einreihigen Ständen 1∙401∙60 m, bei in ihn hineinschlagenden Klosettüren 1∙802 m, bei zweireihigen Ständen 2∙403 m. Die lichte Höhe ist auf 2∙50 m mindestens anzunehmen. Der Wandputz wird zweckmäßig rauh, etwa als Spritzputz, ausgeführt oder in Reichhöhe mit glasierten Platten bekleidet, um das Beschreiben und Beschmieren der Wände zu verhüten. Die Pissoire dienen meist als Vorraum der A. und werden auf Bahnhöfen zweckmäßig nicht mit Wandbecken ausgerüstet, weil diese leicht beschädigt und durch Zigarren-, Papierreste u. dgl. verstopft werden. Empfehlenswerter und auch genügend ist die Anordnung von Rinnen, u. zw. namentlich bei Wasserspülung und bei Ölpissoirs nicht als erhöhte Rinnen, sondern im Fußboden als an die Pissoirrückwand anstoßende, etwa 30 cm breite, 1015 cm tiefe Vertiefung. Bisweilen wird vor der Rinne ein Gittertritt angeordnet. Der Fußboden[31] des Abortraumes erhält Gefäll nach der Rinne zu.
Die Pissoirwand wird zweckmäßig bei Wasserspülung senkrecht oder nach rückwärts, bei Ölpissoiren etwas nach vorn geneigt, angeordnet. Sie besteht aus glattem, wasserdichtem Schiefer, Marmor, Torfit, glasierten Tonplatten, geschliffenen Rohglasplatten oder Zementputz. Torfit ist vielfach bei Ölpissoiren schwarz und unansehnlich geworden; glasierte Tonplatten sind wegen der vielen Fugen nicht zu empfehlen; für einfachere Anlagen wird in der Regel Zementputz gewählt. Aus den gleichen Baustoffen bestehen die Rinnen. Bei mehreren Pissoirständen werden die einzelnen 0∙75 bis 0∙85 m breiten Stände durch 1∙401∙50 m hohe Zwischenwände (Schamwände) abgeschieden. Man läßt sie häufig 3050 cm über dem Fußboden aufhören, um die Rinne leichter reinigen zu können. Es ist auch zweckmäßig, zwischen den Schamwänden und der Rückwand einen etwa 5 cm großen Zwischenraum zu lassen, um diese gründlich säubern zu können. Die Vorderkante darf nicht mehr als 45 cm von der Rückwand entfernt sein, um nicht das Herantreten an die Rinnen zu hindern. Die Schamwände werden meist aus dem gleichen Baustoff wie die Rückwand, bei Zementrückwänden meist aus Schieferplatten hergestellt und mit verzinkten eisernen oder messingnen Bügeln und Stützeisen befestigt.
Der Abfluß des Urins erfolgt durch einen einfachen oder doppelten Geruchverschluß. Die Abflußöffnung wird zum Schutz gegen Rohrverstopfungen mit einem Sieb versehen. Für die Geruchlosigkeit ist gründliche Wasserspülung oder der Einbau von Ölgeruchverschlüssen Haupterfordernis. Die Wasserspülung von Rinnenpissoiren erfolgt entweder durch ein auf die Rückwand gelegtes Rieselrohr, aus dem sie durch eine Reihe feiner nach innen gerichteter Bohrungen völlig mit Wasser bespült wird, oder durch eine wagrecht an der Rückwand entlang laufende Spülrinne, die am Rand eingekerbt ist, so daß das Wasser überfließt. Die Rieselrohre bestehen aus Messing oder Kupfer, bei eisernen Rohren rosten die Ausflußöffnungen bald zu; in der Regel sind ihnen die Spülrinnen vorzuziehen. Über beide wird meist ein Spritzkasten aus Holz oder Blech gesetzt. Der tägliche Wasserverbrauch beträgt für den Stand 34 m3. Um diesen hohen Wasserverbrauch herabzumindern, hat man die Pissoire mit selbsttätiger, nur zeitweiser Spülung mittels Schwimmer, Heber oder Kippschalen versehen, doch sind diese Einrichtungen leicht Beschädigungen und im Winter durch Einfrieren Betriebsstörungen ausgesetzt, weshalb im allgemeinen ununterbrochene Spülung vorgezogen wird. Dagegen lassen sich bei gänzlichem Verzicht auf Wasserspülung durch Anwendung von Ölgeruchverschlüssen erhebliche Ersparnisse erzielen. Hierbei werden die Flächen der Rückwände und der Schamwände mit Öl eingerieben; der Urin haftet dann nicht an ihnen und fließt vollständig in die Rinne und zu dem an ihrem tiefsten Punkte angebrachten Ölgeruchverschluß, der nach Art der Glockenwasserverschlüsse gebaut und mit einer 12 cm hohen, obenauf schwimmenden Ölschicht versehen ist. Der einfließende Urin sinkt sogleich unter die Ölschicht und bewirkt das Ausfließen einer gleichen Menge Urin durch den Auslauf. Die Ölschicht hält den Uringeruch zurück, so daß bei einigermaßen sorgsamen Wartung ein solches Pissoir ebenso geruchlos ist wie bei Wasserspülung.
Die Abortzelle erhält eine Mindestbreite von 0∙80 m, eine Mindesttiefe von 1 m bei nach außen schlagender, von 1∙301∙50 m bei nach innen schlagender Tür. Die Türbreite soll nicht weniger als 0∙60 m und nicht mehr als 0∙80 m betragen. Die Teilungswände werden 2∙20 m hoch, meist aus Holz, gemacht und auf verzinkte etwa 15 cm hohe, eiserne Stützgabeln gestellt, um den Fußboden gründlich reinigen zu können. Dieser ist wasserdicht auszuführen, am häufigsten erhält er Asphaltbelag. Die Zellen werden mit 35 kräftigen Kleiderhaken, einem Haken für Papier, einer Schale für Zigarren und einem kleinem Wandbrett zum Ablegen von Blumen u. dgl. ausgerüstet. Die Türen müssen von innen verriegelt werden können, am besten durch Zeigerriegel mit entsprechender Aufschrift, deren Stellung anzeigt, ob die Zelle besetzt oder frei ist. Alle Beschläge werden zweckmäßig nicht in Messing oder Rotguß ausgeführt, weil sie sonst wegen ihres Wertes abgeschraubt oder abgebrochen und gestohlen werden. Bei größeren Bahnhöfen wird ein Teil der Abortzellen, etwa die Hälfte, unter Verschluß gehalten und nur gegen Erlegung einer Gebühr an die Wartefrau oder durch Einwurf eines Geldstückes in ein selbsttätiges Schloß geöffnet. Es ist dann für einen Raum für eine Wartefrau zu sorgen, die, wenn nötig, durch eine Klingelanlage herbeigerufen werden kann (Abb. 34).
Die Aborteinrichtung besteht aus dem Abortsitz mit dem Abortbecken und dem Abfallrohr.
Der Abortsitz besteht aus den seitlichen Abschlußwänden, der Sitzplatte und dem Deckel. Die Wände werden in Stein und Holz ausgeführt, bei den sog. freistehenden Klosetts[32] fallen sie ganz fort. Die Sitzplatte wird am besten in Holz ausgeführt und politiert; ihre Oberkante ist 4547 cm über Fußboden, ihre Tiefe bis zur Rückwand mindestens 50 cm. In 68 cm Abstand von der Vorderkante befindet sich die Sitzöffnung oder Brille, entweder kreisrund mit 30 cm Durchmesser oder ausgerundet 2632 cm tief und 1825 cm breit. Die Öffnung erhält einen aufklappbaren hölzernen Deckel, der sich geöffnet gegen Holz- oder Gummiklötze lehnt, um den Wandputz und die Deckelbänder gegen Beschädigung zu schützen. Das Sitzbrett wird entweder fest mit den Abschlußwänden verbunden oder besser zum Aufklappen eingerichtet, damit die Abortverschlüsse und Spüleinrichtungen nachgesehen werden können. Auch bei freistehenden Klosetts wird der Sitz aufklappbar gemacht, damit das Becken auch als Pissoir benutzt und besser gereinigt werden kann. Die aufklappbaren Sitze erhalten Gummipuffer, damit die Becken beim Niederklappen der Sitze nicht beschädigt werden. Um das Stehen auf dem Sitz zu verhindern, schränkt man ihn zu einem etwa 8 cm breiten, die Brille einfassenden Holzring ein; dadurch ist jedoch nicht den Beschmutzungen begegnet, weil die Benutzung im Stehen oder Hocken doch möglich bleibt. Damit beim Hinsetzen die Berührung des Sitzes und auch die Beschmutzung des Sitzes verhütet wird, sieht man neuerdings von einem geschlossenen Brillenring ab und ordnet nur zwei hölzerne, seitlich abgerundete Ringteile zur Unterstützung der Oberschenkel an und läßt den vorderen und hinteren Ringteil ganz fehlen (Abb. 36).
Nur bei untergeordneten Abortanlagen fallen die Auswurfstoffe durch die Brille unmittelbar in die darunter befindlichen Kübel, Tröge, Tonnen oder Gruben, sonst wird stets ein Abortbecken dazwischen angeordnet. Das Fehlen des Beckens hat den Nachteil, daß der Abschluß der übelriechenden Gase nicht möglich ist und der Körper während der Benutzung des Abortes der Zugluft ausgesetzt ist, abgesehen von den Eimer- oder Kübelaborten. Diese finden vorteilhafte Verwendung, wenn Wasserspülung nicht möglich und die Benutzung auf eine oder ganz geringe Zahl von Personen beschränkt ist, wie dies z.B. meist in Stellwerkgebäuden der Fall ist. Die Kübel werden tragbar eingerichtet und mit luftdicht schließendem Deckel versehen (Abb. 37). Um beim Vorhandensein von Abortbecken die üblen Gasgerüche abzuhalten, werden sie unten durch Klappen abgeschlossen, wenn kein Wasserverschluß möglich ist. Die Klappe wird entweder durch eine Stellstange geöffnet und geschlossen, oder sie öffnet sich selbsttätig unter dem Gewichte der Auswurfstoffe[33] und schließt sich, nachdem diese hinabgefallen sind, wieder selbsttätig durch ein an ihr angebrachtes Gegengewicht. Beim Öffnen der Klappe ist das Eintreten der Gase in den Abortraum nicht zu vermeiden. Daher ordnet man, wenn möglich, am unteren Ende des Beckens Wasserverschlüsse an, die in den verschiedensten Formen ausgeführt werden. Sie werden durch Wasserspüleinrichtungen nach jeder Benutzung unter gleichzeitiger Reinigung des Beckens neu gefüllt. Erfolgt die Spülung unmittelbar von der Wasserleitung aus, so besteht die Gefahr, daß beim Schließen des Hahnes verunreinigtes Wasser aus dem Becken in die Leitung zurückgesogen wird und diese verseucht. Um dies zu vermeiden, ordnet man Rohrunterbrecher oder Spülbecken an. Die Spülbecken erhalten 610 l Inhalt, was zur kräftigen Durchspülung ohne Wasserverschwendung genügt, und sind durch 2025 mm starke Spülrohre mit den Abortbecken verbunden. Sie sind meist aus Gußeisen gefertigt, 1∙502∙0 m über dem Sitz angebracht und füllen sich selbsttätig mittels Schwimmerhahnes. Die gleichen Vorteile wie die Spülbecken bieten, bei genügendem Wasserdruck in der Leitung, die Spülhähne, die etwa 1 m über dem Sitz angebracht werden. Sie schließen sich allmählich, so daß nach erfolgter Spülung noch genügend Wasser zur Nachspülung und zur Bildung des Geruchverschlusses eintritt. Die Dauer der selbsttätigen Spülung kann durch Einstellung des Hahnes geregelt werden. Um zu verhüten, daß die Spülung unterbleibt, läßt man sie häufig selbsttätig wirken, indem sie bei der jedesmaligen Benutzung des A. durch das Öffnen oder Schließen der Zellentür oder des Sitzdeckels oder das Niederdrücken oder Entlasten des Sitzes ausgelöst wird.
Die Abortbecken werden aus Porzellan, Fayence, Steingut oder emailliertem Eisen gefertigt. Sie sind am oberen Rand etwas größer als das Brillenloch, ihre untere Abflußöffnung erhält 7 cm Durchmesser; ihre Form ist trichter- oder schalenförmig; bei Spüleinrichtungen ist zu beachten, daß die Kotmassen über die Überfallkante leicht fortgespült werden, nicht anhaften oder sich ablagern, ohne daß aber der Wasserstand zu gering wird und dadurch die Zuverlässigkeit des Wasserverschlusses beeinträchtigt. Bei seltener Benutzung des A. trocknen die Wasserverschlüsse aus oder es saugt das ohne Druck im Geruchverschluß befindliche Wasser die üblen Gase auf und schon ein schwacher Winddruck reicht aus, um sie durch eine zu geringe Wasserhöhe hindurchzudrängen. Auch kann bei niedrigem Stand das Wasser beim Hinabfallen größerer Kotmassen aus einem oberhalb gelegenen A. durch eine im Fallrohr entstehende Luftverdünnung abgesaugt werden. Man kann das durch Anbringen besonderer Lüftungsrohre oberhalb der Geruchverschlüsse vermeiden, die man an das obere Ende des über Dach geführten Fallrohres anschließt. Alle Verschluß- und Spüleinrichtungen sollen möglichst einfach und gegen Einfrieren gesichert sein, wenn nötig durch Heizung der Abortanlagen, andernfalls sind selbsttätige Entleerungs- und Absperrhähne vorzusehen.
Die Abortrohre verbinden die Abortbecken mit den Behältern zur Sammlung der Auswurfstoffe oder den Leitungen zu ihrer Fortschwemmung. Sie werden unmittelbar an die Becken angeschlossen und bestehen meist aus glasierten Tonröhren oder gußeisernen, emaillierten oder asphaltierten Muffenröhren von mindestens 12 cm Durchmesser, bei weniger glatten Wandungen von mindestens 20 cm Durchmesser.
Die Innenflächen der Rohre sollen möglichst glatt sein, ihr Baustoff dem Angriffe der Säuren, Salze und Gase widerstehen und ihre Verbindung untereinander durchaus dicht auch gegen die Gase sein. Die Rohre müssen möglichst senkrecht geführt werden, Abzweigungen nicht mit kleinerem Winkel als 45° anschließen. Zur Entlüftung der Leitung werden die Fallrohre, wenn auch mit geringerem Durchmesser, über Dach geführt.
Die Kotsammelbehälter sind entweder fest oder beweglich, Gruben, feste oder bewegliche Tonnen. Die Gruben werden meist aus Ziegeln gemauert oder in Eisenbeton (Monierbauweise), vielfach auch in verzinktem oder emailliertem Eisen ausgeführt. Sie müssen unbedingt dicht sein, so daß keine flüssigen Bestandteile in das umgebende Erdreich und in die Luft keine Zersetzungsgase ausströmen können. Sie werden in mindestens 1 m Abstand von der Umfassungswand bei Wohngebäuden und möglichst an ihrer Nordseite liegend angeordnet, die Sohle legt man tiefer als die Kellersohle. Man rechnet auf den Kopf für das Jahr 1/41/2 cm3 Inhalt; die lichte Höhe soll mindestens 1∙8 m betragen, dagegen der Grubenumfang möglichst gering sein. Die in der gewölbten Decke anzubringende Einsteigeöffnung von 0∙78 m lichter Weite erhält doppelten Deckelverschluß, deren Zwischenraum mit Erde oder Stroh ausgefüllt wird. Über den Deckeln ordnet man eine 50 cm hohe Erdüberschüttung an. Die gemauerten Gruben erhalten meist rechteckigen Querschnitt mit innen ausgerundeten Ecken; ihre Wände[34] werden 2 Stein stark gemacht und innen und außen 23 cm stark mit Zement geputzt; man umgibt die Gruben mit einer 1530 cm starken Ton- oder Lehmschicht ebenso wie die Sohle. Diese wird ebenfalls undurchlässig aus zwei Rollschichten mit dazwischen liegender Zementschicht und mindestens 1/30 Gefäll ausgeführt. Die aus Eisenbeton oder Eisenblech hergestellten Sammelbehälter sind wegen ihrer größeren Dichtigkeit den gemauerten Gruben vorzuziehen. Sie werden meist kreisrund ausgeführt und wie die gemauerten Gruben in das Erdreich versenkt oder in Kellerräumen frei aufgestellt.
Der Inhalt der Gruben wird abgefahren, was zur möglichsten Ausnutzung des Düngwertes recht oft geschehen soll, um Zersetzungen vorzubeugen. Das Ausschöpfen der Grube mit der Hand und ihr Entleeren durch Herausholen des Inhalts in Gefäßen durch Arbeiter ist feuer- und lebensgefährlich. Jedenfalls muß die Grube vorher sehr gründlich gelüftet werden. Besser ist das Entleeren mit festen oder aufsetzbaren Pumpen oder noch besser mittels luftleergemachter Absaugebehälter.
Aber eine Belästigung der Hausbewohner ist auch hierbei kaum zu vermeiden. Man hat daher, um die Auswurfstoffe leicht und in nicht belästigender Weise beseitigen zu können, vielfach in Erd- oder Kellergeschoß bewegliche Behälter aufgestellt meist in Form von stehenden oder liegenden, tragbaren oder fahrbaren, hölzernen oder eisernen Tonnen, letztere sorgfältig gestrichen, verzinnt oder verzinkt. Die Tonnen werden dicht, meist mittels eines beweglichen Rohrstutzens und eines Hakenverschlusses an das Fallrohr angeschlossen und kühl, aber frostfrei, aufgestellt. Für geregelte Abfuhr ist zu sorgen. Der Tonnenraum erhält mindestens 1∙8 m Höhe und für jede Tonne nebst Überlaufseimer 1 m2 Grundfläche. Die tragbaren Tonnen sollen von zwei Arbeitern mittels Tragstangen entfernt werden können; sie erhalten 4050 cm Durchmesser, bei 8090 cm Höhe und 100110 l Inhalt. Die Tonnen erhalten Bügel zum Anheben und werden zweckmäßig auf ein kleines Gestell mit Rädern aufgesetzt. Stehen sie im Keller, so empfiehlt sich die Anbringung eines Kranes mit Flaschenzug vor dem Kellerschacht, um die Tonnen aufwinden zu können. In tragbare Tonnen mündet meist nur ein Abfallrohr. Bei größeren Anlagen gibt man den Behältern größeren Fassungsraum bis zu 2000 l, setzt sie in Form von liegenden Fässern auf ein Wagengestell und läßt bis zu vier Abfallrohre in sie münden.
Abortgruben und Tonnen erhalten gelegentlich Einrichtungen zur Trennung der flüssigen Stoffe von den festen Sinkstoffen, um deren faulige Zersetzung zu verzögern und bei Ableitung der Flüssigkeit die Grube weniger oft zu entleeren, die Tonnen auswechseln zu müssen. Bei Tonnenaborten wird dadurch die Einrichtung von Wasserspülung ermöglicht, dagegen bei Grubenaborten die Entleerung mittels Absaugen unmöglich gemacht.
Meist werden die flüssigen Stoffe vor der Ableitung desinfiziert, doch desinfiziert man auch die gemischten Stoffe, um die üblen Gase zu beseitigen und zu verringern. Zur Desinfektion verwendet man Karbolsäure, Kreosot, Verbindungen von Eisen und Zink, Chlorkalk, Erde, Sägespäne, Holzkohle, Torfmull. Namentlich der letztere ist sehr zweckmäßig, weil er mit den Auswurfstoffen ein gutes Düngemittel bildet. Bei seiner Verwendung in den sog. Streuaborten müssen die Abfallrohre stets senkrecht geführt werden, weil sonst das Gemenge an den Rohrwandungen haften bleibt und Verstopfungen herbeiführt.
Gruben und Tonnenräume müssen gut gelüftet werden, durch besondere über Dach geführte Dunstrohre, die man, wenn angängig, neben Küchenschornsteine legt oder durch Lockflammen erwärmt, um einen starken Luftzug hervorzubringen.
Die Fortschwemmung der Auswurfstoffe erfolgt in unterirdischen Leitungen, möglichst mit natürlichem Gefälle, nach Wasserläufen oder Rieselfeldern. Die Leitungen erhalten 1/501/100 Gefälle und werden innerhalb der Gebäude in Eisenrohren, außerhalb in Tonrohren ausgeführt. An den Knickpunkten werden Einsteigeschächte angelegt.
Die Kosten für einen Abortsitz betragen einschließlich der Gruben, Leitungen u.s.w. 120200 M. für einen Pissoirstand 20100 M. ohne Kosten der Gebäude.
Literatur: Handbuch der Architektur, III. Teil, Bd. 5, 3. Aufl. 1908; Lueger, Lexikon der gesamten Technik, 2. Aufl. 1904; Verwaltungsbericht der Stadt Leipzig 1888.
Cornelius.
Lueger-1904: Trocknung von Gebäuden
Roell-1912: Aborte in Eisenbahnwagen
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