[101] Administrativbeamte, als solche werden vielfach die nicht technisch vorgebildeten höheren Eisenbahnbeamten bezeichnet. Sie haben der Regel nach eine juristische, kameralistische oder kaufmännische Vorbildung genossen und bearbeiten insbesondere das allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Verkehrs-, Personalien- und Wohlfahrtswesen (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen).