Administrativbeamte

[101] Administrativbeamte, als solche werden vielfach die nicht technisch vorgebildeten höheren Eisenbahnbeamten bezeichnet. Sie haben der Regel nach eine juristische, kameralistische oder kaufmännische Vorbildung genossen und bearbeiten insbesondere das allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Verkehrs-, Personalien- und Wohlfahrtswesen (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 101.
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