[186] Anschlußgebühr (junction due; taxe d'embranchement particulier; tassa di raccordo), auch Überführungsgebühr, Rangiergebühr oder Lokofracht genannt, die Gebühr für das Abholen und Zustellen der Wagenladungen von und nach Anschlußgleisen (Übernahms- oder Übergabsgleisen, Schleppbahnen, Industriebahnen), Lagerplätzen u.s.w.