[186] Anschlußverkehr, im weiteren Sinne der Personen- und Güterverkehr, der sich zwischen Bahnen abwickelt, die in unmittelbarem Anschluß stehen, im engeren, besonders in Österreich gebräuchlichem Sinne, der direkte Güterverkehr zwischen zwei oder mehreren anschließenden Bahnen ohne Anwendung direkter Tarifsätze. Der A. ermöglicht nicht nur den Parteien die direkte Aufgabe, sondern auch den Stationen die direkte Kartierung, d.i. die Abfertigung mittels einer bis zur Bestimmungsstation laufenden direkten Frachtkarte, und ergeben sich die zur Einhebung gelangenden Gebührensätze durch Zusammenfluß der Lokalsätze der beteiligten Bahnen, allenfalls unter Kürzung der Abfertigungs- (Manipulations-) Gebühren. Ein solcher A. besteht u.a. zwischen den österr. Staatsbahnen und der österr. Südbahn. Nicht zu verwechseln mit dem A. ist der Nachbar- (Wechsel-) Verkehr zwischen zwei anschließenden Bahnen mit direkten Tarifsätzen.