[189] Anteilssätze (proportional parts of freight charges; parts afférentes; quota-parte della tassa), jene Gebührenanteile, die von einem zwischen mehreren Bahnen vereinbarten und kumulativ veröffentlichten direkten Tarifsatz auf die einzelnen beteiligten Bahnen entfallen.
Die Bildung der A. erfolgt entweder auf Grundlage der von den einzelnen Verwaltungen zur Tarifbildung aufgegebenen Lokalsätze (allenfalls unter Kürzung der Abfertigungsgebühren) oder auf Grund vereinbarter kilometrischer Grundtaxen, die übrigens nicht immer für sämtliche Verbandbahnen gleich hoch sind. Dabei sollen die für den Lokalverkehr jeder einzelnen Verbandbahn zur Einhebung gelangenden Gebühren im Verbandverkehr niemals überschritten werden.
Das Ergebnis der Berechnung der A. wird in einer »Anteilstabelle« niedergelegt, die die Grundlage der gegenseitigen Einnahmenabrechnung zwischen den beteiligten Verwaltungen bildet.