Anwärter

[193] Anwärter sind Bedienstete, die durch Zurücklegung einer vorgeschriebenen Dienst- oder Vorbereitungszeit oder durch Ablegung einer förmlichen Prüfung eine der hauptsächlichsten Vorbedingungen für die Erlangung einer festen (etatsmäßigen) Anstellung erfüllt haben; s. Beamte.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 193.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: