[206] Arbeiterpensionskassen bestehen bei vielen Eisenbahnverwaltungen mit dem Ziele, den Arbeitern im Falle der Dienstunfähigkeit oder der Altersschwäche Pensionen oder Renten zu gewähren. Meistens sind sie auch zur Zahlung von Witwen- und Waisengeldern an die Hinterbliebenen verstorbener Eisenbahnarbeiter bestimmt. Der Beitritt ist entweder obligatorisch oder fakultativ und leisten die Eisenbahnverwaltungen Zuschüsse. Die A. verfügen nicht selten über bedeutende Geldmittel, so betrug das Vermögen der A. der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft Ende 1910 etwa 160 Mill. M. Die Bezüge, die aus der Kasse an invalide und altersschwache Arbeiter sowie an die Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter gezahlt werden, sind verhältnismäßig nicht geringer, als sie den Beamten und ihren Hinterbliebenen zuteil werden; s. Arbeiterversicherung.