[318] Ausgleichungsfahrkarten (supplements), Ergänzungs- oder Zuschlagkarten, sind Fahrkarten, die bei Weiterfahrt über die Zielstation der gelösten Fahrkarte, bei Übertritt in eine höhere Wagenklasse desselben Zugs sowie bei Übergang in einen zu höheren Tarifen verkehrenden Zug (Schnellzug, Luxuszug) als Bestätigung über die Bezahlung des gegenüber dem Preise der gelösten Karte zu entrichtenden Mehrbetrags an den Reisenden ausgefolgt werden. Die Ausgabe der A. geschieht entweder bei den Fahrkartenschaltern der Stationen oder während der Fahrt durch die Schaffner.
Als A. dienen vielfach gewöhnliche Fahrkarten, soweit der Preisausgleich durch solche hergestellt werden kann. Beispielsweise kann, wenn sich die Preise der 3 Wagenklassen wie 4 : 3 : 2 verhalten, beim Übertritt von der 3. in die 2. Wagenklasse eine halbe Karte 3. Klasse ausgegeben werden. Ist die Nachzahlung nicht mittels Verwendung gewöhnlicher Fahrkarten möglich, so erfolgt sie durch Ausgabe von Blankofahrkarten. Vielfach werden als A. auch Wertmarken ausgefolgt.
Die näheren Bestimmungen über die Fälle, in denen Nachzahlungen zugelassen sind, Höhe der Nachzahlungsbeträge sowie über die Form der Nachzahlung enthalten die Tarife und Abfertigungsvorschriften.