Bahnübersetzung

[433] Bahnübersetzung Wegkreuzung, Planübergang, Überweg, Niveauübergang in Schienenhöhe (level crossing; passage à niveau; passaggio a livello), Kreuzung einer Eisenbahn mit einem Wege in gleicher Ebene. B. sind in England grundsätzlich verboten, auch in Frankreich wenig angewendet. Sie sollten auf Hauptbahnen nach Möglichkeit gänzlich vermieden werden, was bei den neueren Hauptbahnbauten auch geübt und neuerlich nachträglich mittels des Ersatzes durch schienenfreie Wegüber- und -unterführungen zu erreichen gesucht wird. Ein anderes ist es bei Neben- und Lokalbahnen. Bei diesen gebietet zumeist die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, daß auch die verkehrsreicheren Wege, die auf Hauptbahnen schienenfrei die Bahn kreuzend geführt werden, in Schienenhöhe das Gleis übersetzen. Die B. sollen nach Tunlichkeit das Gleis senkrecht zur Bahnachse überkreuzen. Wo dies nicht möglich ist, soll nach § 17 der T. V. des VDEV. der Winkel, unter dem die Wege in Schienenhöhe die Bahn überkreuzen, in der Regel nicht kleiner sein als 30°; in Österreich soll nach der Ministerialverordnung vom 25. Januar 1879 der spitze Winkel bei Wegübergängen in Schienenhöhe nicht unter 45° betragen. Bei allen B. auf Bahnen mit regerem Verkehr (Hauptbahnen) müssen Abschlußvorrichtungen (s.d.) angebracht sein. Auf Neben-, Lokal- und Kleinbahnen können die Schranken in der Regel entfallen oder doch die Abschrankungen auf B., über die sich ein lebhafter Verkehr bewegt, beschränkt werden. Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen die Herstellung einer B. zulässig ist, treffen die beteiligten Zentralbehörden im[433] gegenseitigen Benehmen. Besondere Sorgfalt erfordert der Anschluß der Wege an die Schienenstränge. In den ersten Zeiten des Bahnbaues wurden zur Bildung der Spurrinne für den Spurkranz der Eisenbahnfahrzeuge Leit- (Schutz- oder Fang-) Schienen innen im Gleis neben den Schienensträngen eingelegt oder auch eichene Leithölzer (Riegel). Der Zwischenraum zwischen den Leitschienen wurde häufig gepflastert, andernfalls vollgeschottert. Hie und da dienten die Pflastersteine selbst als Begrenzung der ausgepflasterten Spurrinne. Zurzeit werden die Leitschienen und -hölzer meist weggelassen und nur bei schiefen Übergängen, wo zu befürchten ist, daß die Fuhrwerke an den Schienenkanten gleiten, dann innerhalb gepflasterter Straßen angewendet. Gewöhnlich dienen hierzu Altschienen, die an den Enden flügelartig abgebogen sind. Die Spurrinnenweite muß mindestens 67 mm, in Gleiskrümmungen mehr betragen, die Spurrinnentiefe mindestens 38 mm. Eine Pflasterung empfiehlt sich nicht, da solche die Gleisregulierungsarbeiten (das Ausrichten und Unterstopfen) behindert. Kommen Leitschienen nicht zur Anwendung, so ist die Wegfläche außer dem Gleis gleich hoch wie die Schienenfahrfläche, innen am Schienenstrang 38 mm darunter und in flacher Wölbung gegen die Gleisachse auf Höhe der Schienenoberkante oder höchstens 20 mm darüber herzustellen und mit bindendem Steingrus zu decken, so daß an den Fahrkanten keine größeren Steine liegen bleiben. Dieser Zustand ist nach Aufbrechen des Wegüberganges zur Gleisunterhaltung durch Einschwemmen und Feststampfen der Decklage mit Sand und Grus sorgsam wiederherzustellen, damit das Einsinken und Steckenbleiben schwerer Fuhrwerke hintangehalten bleibt. Es sind auch Versuche gemacht worden, zwischen die Schienenstränge Betonplatten einzulegen. Ausreichende Erfahrungen über deren Bewährung liegen nicht vor. Werden Leitschienen oder Leithölzer angewendet, so ist darauf zu achten, daß die Zugtiere mit ihren Hufen sich nicht darin festklemmen können. Bei Anlage der B. ist darauf zu achten, daß die Fahrbahn des Weges zu beiden Seiten der Bahn tunlichst auf solche Länge wagrecht geführt wird, daß die Fuhrwerke fast wagrecht stehen, bevor die Zugtiere an der Deichsel die Schienen erreichen. Fallen die Wege gegen die Bahn, so ist durch eine kurze Gegensteigung gegen die Bahnkrone dafür zu sorgen, daß das in den Fuhrwerksgleisen gegen die Bahn laufende Niederschlagswasser vor der Bahnkrone seitlich abgeleitet wird. B. in Schienenhöhe werden, wie bemerkt, besser durch Bahnüberbrückungen und Unterfahrten vermieden. Dies gilt insbesondere für Zahnstangenbahnen, auf denen die Wegübergänge besondere Vorkehrungen erfordern.

v. Weikard.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 433-434.
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