[378] Bahnbestand ist nach dem österreichischen Eisenbahnbuchgesetz der gesamte Besitz des Eisenbahnunternehmens an festen Anlagen, wie Bahnkörper mit den sonstigen Grundstücken, Baulichkeiten, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Materialien aller Art, die zur Erhaltung der Bahn und ihrer[378] Anlagen und zur Führung des Bahnbetriebs dienen (s. Eisenbahnbücher). In anderen Ländern wird der Besitz der Eisenbahnen in Besitzstandskarten, Besitzbüchern, Grundbüchern u.s.w. nachgewiesen. (Wegen der in Preußen für die Privateisenbahnen und Privatkleinbahnen zur Feststellung der Bahneinheit eingerichteten Bahngrundbücher.)
Außer den zum rechtlichen Nachweise des Besitzes dienenden Büchern und Nachweisen werden von den Eisenbahnverwaltungen für dienstliche und statistische Zwecke Bestands nachweise verschiedener Art geführt. In den »Statistischen Nachweisen von den Eisenbahnen des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen« wird der Bestand der Bahnanlagen, wie Unter- und Oberbau, Stationen, Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen, Ladevorrichtungen und Telegraphen- und Signalanlagen, ferner der Be stand an Lokomotiven und anderen Fahrzeugen aller Art nachgewiesen. Zur Überwachung der Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Materialien dienen Bestandsnachweise, die in bestimmten Zeitabschnitten mit dem tatsächlichen Stande verglichen werden. Als »Eiserner Bestand« oder »Kriegsvorrat« werden die Bestände bezeichnet, die bei den Eisenbahnverwaltungen zu Zwecken der Landesverteidigung und für andere außer ordentliche Fälle stets vorrätig zu halten sind.
Hoff.