[381] Bahngärtner sind Bahnbedienstete, denen die Beaufsichtigung und Pflege sämtlicher in der Unterhaltung der Bahn befindlichen Gartenanlagen, Hecken, Böschungen, Pflanzungen, Baumschulen und Gewächshäuser, einschließlich der Ausführung aller neuen Gartenanlagen und Anpflanzungen obliegt. Besondere B. werden nur von großen Eisenbahnverwaltungen, die umfangreiche Gartenanlagen u.s.w. zu unterhalten haben, angestellt. Wo B. nicht vorhanden sind, obliegt die Ausführung und Unterhaltung aller derartigen Anlagen den Bahnmeistern (s.d.).