[417] Bahnkreuzung (crossing of lines; croisement de voie; incrocio di binari), Bahndurchschneidung, Kreuzung zweier Schienenwege in gleicher Höhe. Womöglich sind B. rechtwinkelig anzuordnen, als Grenze für spitzwinkelige B. kann nach § 41 der T. V. des VDEV. ein Kreuzungswinkel von 1 : 10 gelten. Von der Zulässigkeit der B. gilt ähnliches, wie von jener der Bahnübersetzungen (s.d.). B. sollen grundsätzlich vermieden, mindestens aber nur in Ausnahmefällen zwischen Bahnen untergeordneter Bedeutung und auch dann nur bei Anwendung weitestgehender Sicherungsvorkehrungen an der Übergangsstelle gestattet werden. So sind auch in Deutschland nach der B. O. Kreuzungen von Hauptbahnen mit anderen Bahnen außerhalb der Einfahrsignale der Bahnhöfe nicht zugelassen. Die Sicherung einer B. mit gut sichtbaren Signalen wird oft derart durchgeführt, daß deren Stellung von der nächsten Station bewirkt wird oder mindestens in einem unbedingten Abhängigkeitsverhältnis zur Station steht. Diese Signale müssen auch gegenseitig voneinander abhängig sein, so daß sich bei Stellung der Signale der einen Strecke auf »Freie Fahrt« jene der andern Strecke auf »Verbot der Fahrt« stellen. Außerdem werden vielfach noch im Zuge der einen oder andern Strecke Gleissperren oder auch Abschlußvorrichtungen hergestellt und diese letzteren ebenfalls in Abhängigkeit mit den Signalen gebracht.