Bahnverwaltung

[460] Bahnverwaltung heißt bei den deutschen Eisenbahnen jener Zweig der gesamten Eisenbahnverwaltung (allgemeine, Bahn-, und Neubauverwaltung), der für die Beaufsichtigung und Bewachung der Bahn sowie für die Erhaltung (Unterhaltung) des Bahnkörpers, des Oberbaus, der Gebäude, Signal- und Sicherungswerke, Telegraphen- und anderen festen Anlagen sorgt (s. Bahnaufsicht und Bahnunterhaltung). Im weiteren Sinne ist B. die gesamte Leitung eines Bahnunternehmens.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 460.
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