[460] Bahnverwaltung heißt bei den deutschen Eisenbahnen jener Zweig der gesamten Eisenbahnverwaltung (allgemeine, Bahn-, und Neubauverwaltung), der für die Beaufsichtigung und Bewachung der Bahn sowie für die Erhaltung (Unterhaltung) des Bahnkörpers, des Oberbaus, der Gebäude, Signal- und Sicherungswerke, Telegraphen- und anderen festen Anlagen sorgt (s. Bahnaufsicht und Bahnunterhaltung). Im weiteren Sinne ist B. die gesamte Leitung eines Bahnunternehmens.