[7]Baukonsens, Bauerlaubnis, die behördliche Bewilligung zum Beginn eines Eisenbahnbaues nach den der Genehmigung zu gründe liegenden Entwürfen (s. Baurecht).
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 7.