[100] Bedienungszüge, -fahrten nennt man die Fahrten, die dazu dienen, die für ein Anschlußgleis bestimmten Wagen dem Anschlußgleis zuzuführen oder von dort abzuholen, durch die also die Anschlußbedienung (s.d.) ausgeführt wird. Man nennt sie »Fahrten«, wenn sie als Rangierbewegungen anzusehen sind, so daß für ihre Ausführung und Sicherung die Vorschriften für den Verschiebedienst (s.d.) und die für den Verschiebedienst vorgeschriebenen Signale zur Anwendung kommen, während sie als »Züge, B. oder Übergabezüge« bezeichnet werden, wenn ihre Ablassung auf Grund der Bestimmungen über die Sicherung der Zugfahrten und der für Züge vorgeschriebenen Signale erfolgt. Ob es sich um eine Rangierbewegung oder Zugfahrt handelt, richtet sich nach der baulichen Anlage des Anschlußgleises oder der Anschlußbahn. Hängt das Anschlußgleis unmittelbar mit dem Bahnhof zusammen und können die Bewegungen in ihrer ganzen Ausdehnung vom Bahnhofaufsichtsbeamten überwacht werden, so fallen sie unter den Begriff des Verschiebedienstes; verläßt aber die Fahrt den Befehlsbereich des Bahnhofes, und geht sie auf die »freie Strecke« der eigenen[100] Bahn oder der Anschlußbahn über, so wird es nötig, für ihre Sicherung die für Züge vorgeschriebenen Maßregeln anzuwenden und bezeichnet man sie dementsprechend als »Züge«.
Breusing.