[108] Begehung, politische, nennt man in Österreich die Amtshandlung, die zum Zwecke der Prüfung des Bahnentwurfs und zur Feststellung der zu enteignenden Grundstücke eingeleitet wird. Das Eisenbahnministerium ordnet über Ansuchen der Bahnunternehmung und nach vorläufiger Prüfung des Einzelentwurfs die politische Begehung an, die im Sinne der Ministerialverordnung vom 25. Januar 1879 durchzuführen ist (s. Bauentwurf, Baurecht).
Roell-1912: Politische Begehung · Begehung der Bahn