[203] Benutzungsbewilligung, Benutzungskonsens, Benutzungsgenehmigung, Eröffnungskonsens ist die behördliche Erlaubnis zur Eröffnung des Verkehrs auf einer neuerbauten Eisenbahn oder zur Benutzung von Neu-, Zu- und Umbauten auf bereits bestehenden Eisenbahnen. Vgl. Abnahme, Betriebseröffnung.