Besoldungen

[268] Besoldungen (salary; salair; emolumento) der Eisenbahnbediensteten. Hiermit bezeichnet man laufende Dienstbezüge, die den beamteten Bediensteten zufließen, wogegen die Dienstbezüge der nichtbeamteten Personen als Tagesvergütungen und Löhne bezeichnet zu werden pflegen. Bei den Privatbahnunternehmungen beziehen die höheren Beamten neben der Besoldung noch Anteile am Geschäftsgewinn (s. Beamte).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 268.
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