[315] Betriebskasse (Bezirkskasse) wird bei manchen Verwaltungen die den Mittelstellen zugeteilte Kasse genannt, die zwischen den Stationskassen und der Haupt- oder Zentralkasse steht und
a) den Geldverkehr mit den Stationskassen ihres Bezirkes unterhält sowie diese überwacht;
b) den gesamten Geldverkehr der Mittelstelle, der sie zugeteilt ist, besorgt;
c) über ihre Einnahmen und Ausgaben der Hauptkasse Rechnung zu legen hat.